Wie kann ich Versicherungskammer Bayern kündigen?
Wie kündige ich meinen Vertrag bei der Versicherungskammer Bayern?
Sie kündigen Ihren Vertrag per E‑Mail, Fax, Post oder über das Online‑Formular.
Telefonische oder App‑Kündigungen gelten nicht als formale Wege.
Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und Vertragsdaten bereit. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung bei der Versicherungskammer Bayern?
- Formale Wege: E‑Mail, Fax, Post und Online‑Formular. Telefon/Apps sind nicht formell.
- Häufige Laufzeit: 12 Monate; Standard‑Kündigungsfrist meist 3 Monate.
- Kfz: Meist 1 Monat zum Stichtag 30. November.
- Nachweise: Bewahren Sie E‑Mail‑Kopien, Fax‑Protokolle oder Einschreiben‑Belege auf.
- Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an.
- Bearbeitung: Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen für die Bestätigung.
Warum kündigen Versicherte ihre Versicherung bei der Versicherungskammer Bayern?
Häufige Gründe sind Beitragserhöhungen, günstigere Tarife, geänderte Lebensumstände oder Probleme bei der Schadenregulierung.
Weitere Gründe finden sich in Überschneidungen von Policen und in zu hohen Beitragskosten im Vergleich zu Leistungen.
- Beitragserhöhung: Viele nutzen das Sonderkündigungsrecht bei spürbaren Beitragsanpassungen.
- Tarifwechsel oder Anbieterwechsel: Günstigere Angebote lösen oft eine Kündigung aus.
- Geänderte Lebensumstände: Umzug ins Ausland oder Wegfall eines Fahrzeugs verringern den Bedarf.
- Probleme bei Schadensregulierung: Unzufriedenheit mit der Schadenbearbeitung führt zur Vertragsbeendigung.
- Doppelabsicherung: Überlappende Policen oder schlechtes Kosten‑Nutzen‑Verhältnis verursachen Kündigungen.
Alternativen sind Tarifwechsel, Beitragsfreistellung oder eine Anpassung des Leistungsumfangs. Diese Optionen vermeiden oft eine Kündigung und reduzieren kurzfristige Belastungen.
Wie erreiche ich den Kundenservice der Versicherungskammer Bayern?
Sie erreichen den Kundenservice per E‑Mail, Telefon, Fax, Post und Online‑Formular. Nutzen Sie E‑Mail, Fax, Post oder das Online‑Formular für formale Kündigungen. Notieren Sie Versicherungsnummer und Vertragsbezeichnung vor Kontaktaufnahme.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | service@vkb.de | Kündigungen in Textform möglich; E‑Mail‑Kopie als Nachweis aufbewahren |
| Telefon | +49 89 2160-0 (Zentrale) / Schadenhotline +49 800 6236-6236 | Schadenhotline 24 h; Telefon primär für Beratung/Schadenmeldung, nicht formale Kündigung |
| Fax | +49 89 2160-2714 | Fax wird als Textform akzeptiert; Sendeprotokoll als Nachweis sichern |
| Post | Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80530 München | Einschreiben mit Rückschein empfohlen; Postanschrift für schriftliche Kündigungen |
| Online‑Formular | https://www.vkb.de/content/services/kontakt-aufnehmen/e-mail-anfrage/ | Pflichtfelder z. B. Versicherungsnummer; Eingangsbestätigung sichern |
Wie kündige ich per E‑Mail, Post, Fax, Onlineformular oder Telefon?
Sie können per E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular kündigen; Telefon und App ersetzen die Textform nicht.
Sichern Sie immer einen Versandnachweis und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an.
| Methode | Akzeptiert | Nachweis | Vorteil |
|---|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Gesendete E‑Mail inkl. Kopfzeile | Schnell, dokumentierbar |
| Post (Brief / Einschreiben) | ✓ | Einschreiben‑Beleg / Rückschein | Rechtssicherer Zugangsnachweis |
| Fax | ✓ | Fax‑Sendeprotokoll | Schneller Versand mit Protokoll |
| Online‑Formular | ✓ | Formularbestätigung / Screenshot | Strukturierte Pflichtfelder, gezielte Zuordnung |
| Telefon | ✗ | Keine formale Anerkennung als Kündigung | Beratung/Schadenmeldung möglich |
| App | ✗ | Nicht als formaler Weg genannt | Vertragsänderungen ggf. möglich über Berater |
Per E‑Mail kündigen
Senden Sie die Kündigung an service@vkb.de.
Geben Sie vollständigen Namen, Anschrift, Versicherungsnummer und Vertragsbezeichnung an.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
Fügen Sie nur die Nachweise bei, die die Sonderkündigung begründen (z. B. Änderungsmitteilung oder Sterbeurkunde).
Bewahren Sie die gesendete E‑Mail inklusive vollständiger Kopfzeilen als Nachweis auf.
Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
(Adresse für Versand: siehe Kontakttabelle oben.)
Per Post kündigen
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Nennen Sie Name, Vertragsnummer, Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Bei vielen Policen genügt Textform (§126b BGB). Eine eigenhändige Unterschrift erhöht jedoch die Rechtssicherheit.
Legen Sie erforderliche Dokumente bei (z. B. Sterbefallnachweis, Fahrzeug‑Kaufvertrag).
Bewahren Sie den Einschreiben‑Beleg oder Rückschein als Nachweis auf.
Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen für die Bestätigung.
(Postanschrift: siehe Kontakttabelle oben.)
Per Fax kündigen
Senden Sie das Kündigungsschreiben per Fax an +49 89 2160-2714.
Geben Sie dieselben Pflichtangaben wie beim Brief an.
Sichern Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Nachweis.
Scans von Belegen können Sie mitsenden; bewahren Sie Kopien auf.
Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
Online kündigen
Wählen Sie im Online‑Formular „bestehender Vertrag“ als Anliegen.
Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, etwa Versicherungsnummer und Vertragsvorbezeichnung.
Notieren Sie Formular‑ID oder machen Sie einen Screenshot der Bestätigung.
Sichern Sie die Bestätigungs‑E‑Mail als Nachweis.
Das Formular reduziert Fehleingaben und erleichtert die Zuordnung.
(Online‑Formular: siehe Kontakttabelle oben.)
Per Telefon kündigen
Nutzen Sie das Telefon zur Beratung und Fristklärung.
Eine telefonische Erklärung ersetzt die schriftliche Kündigung nicht.
Senden Sie nach dem Telefonat immer eine schriftliche Kündigung per E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Versicherungskammer Bayern?
Die gängigen Fristen sind 3 Monate für viele Jahresverträge und 1 Monat für Kfz‑Versicherungen.
Der konkrete Termin steht in Ihrem Versicherungsvertrag; prüfen Sie ihn zuerst.
Tarif und Fristen auf einen Blick
| Produkt / Tarif | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Letzter Eingangstag bei beispielhaftem Vertragsende |
|---|---|---|---|
| Privat‑Haftpflicht | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Grundbesitzer‑Haftpflicht | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Bauherren‑Haftpflicht | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Hunde‑Haftpflicht | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Hausratversicherung | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Wohngebäudeversicherung | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Kfz‑Versicherung | 12 Monate | 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres; Stichtag 30. November | Wenn Versicherungsjahr 01.01.–31.12. → letzter Eingangstag 30.11.2027 |
| Motorrad, Moped | 12 Monate | 1 Monat | Vertragsende 01.06.2027 → letzter Eingangstag 01.05.2026 |
| Rechtsschutzversicherung | 12 Monate | 3 Monate | Vertragsende 01.06.2026 → letzter Eingangstag 01.03.2026 |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Mindestlaufzeit 12 Monate | Kündbar zum Ende der Versicherungsperiode | Letzter Eingangstag je nach Versicherungsperiode angeben |
Rechenbeispiele für Fristen
Endet Ihr Vertrag am 1. Juni 2026 und beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, muss die Kündigung spätestens am 1. März 2026 bei der Versicherungskammer Bayern eingegangen sein.
Bei einer Monatsfrist zum Jahresende, wie bei Kfz‑Versicherungen, ist der praktische Stichtag der 30. November.
Was muss in Ihr Kündigungsschreiben stehen?
Geben Sie diese Angaben immer deutlich an:
- Vollständiger Name wie im Vertrag.
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
- Versicherungs‑ oder Kundennummer (Pflichtangabe).
- Vertragsnummer und/oder Vertragsvorbezeichnung (falls vorhanden).
- Eindeutige Kündigungsformulierung, z. B. „hiermit kündige ich den Vertrag … zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder konkretes Datum.
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
- Hinweise zur Unterschrift: Bei vielen Policen genügt Textform (§126b BGB). Eine eigenhändige Unterschrift erhöht die Rechtssicherheit.
- Sonderfälle: Sterbefall → Sterbeurkunde und Erbschein; Kfz → Kennzeichen; Schadensfälle → Schadennummer und Regulierungsbescheid.
Bewahren Sie alle Versand‑ und Empfangsbelege (E‑Mail‑Kopie, Fax‑Protokoll, Einschreiben‑Beleg) auf.
Welche Vorlagen kann ich nutzen?
Nutzen Sie die folgende Standardvorlage und passen Sie die Platzhalter an.
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihre Vorname Nachname]
[Ihre Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
[Datum]
Betreff: Kündigung meines Versicherungsvertrags / Versicherungsnummer [VERTRAGSNUMMER]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer / Vertragsnummer [VERTRAGSNUMMER] (Vertragsbezeichnung: [z. B. Hausratversicherung]) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt / zum [TT.MM.JJJJ].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich und nennen Sie mir ggf. noch offene Zahlungen oder die Bankverbindung für eine Rückerstattung.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder per E‑Mail an [E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift oder Vor‑ und Nachname]
Anlagen: Kopie Versicherungsschein (falls vorhanden)
Zusätzliche kurze Vorlagen / Szenarien:
- E‑Mail‑Kurzvorlage: Betreff „Kündigung Versicherung – Versicherungsnummer [XXXX]“; kurzer Text mit Name, Versicherungsnummer, Kündigungswunsch und Bitte um Bestätigung. Kopfzeilen sichern.
- Faxvorlage: Gleicher Text wie beim Brief als Deckblatt formuliert; Sendeprotokoll als Beleg aufbewahren.
- Erinnerung / Follow‑up: Kurztext mit Verweis auf das ursprüngliche Kündigungsdatum und Bitte um Bestätigung binnen 14 Tagen. Versandnachweis beifügen.
- Kündigung durch Vermittler/Makler: Vermittlername und Vermittlernummer angeben; deutlich machen, ob der Vermittler im Auftrag handelt, und Vollmacht beilegen.
- Online‑Formular: Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, notieren Sie die Formular‑ID oder Screenshot und fordern Sie die Bestätigung per E‑Mail an.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen. Notieren Sie Versicherungsnummer, Vertragsbezeichnung, Laufzeit und Vertragsende.
- Berechnen Sie die Kündigungsfrist. Ermitteln Sie den letzten Eingangstag Ihrer Kündigung.
- Wählen Sie die Methode. Nutzen Sie E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular; für sicheren Nachweis empfiehlt sich Einschreiben oder Fax‑Protokoll.
- Formulieren Sie die Kündigung. Nutzen Sie die Mustervorlage und fügen Sie alle Pflichtangaben hinzu. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Senden Sie die Kündigung und sichern Sie den Versandnachweis. Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit.
- Warten Sie die Bestätigung ab. Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
- Prüfen Sie die Endabrechnung und klären Sie Rückzahlungen oder Nachforderungen. Schließen Sie gegebenenfalls eine neue Police, um Deckungslücken zu vermeiden.
Wann können Sie außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht)?
Sie können in bestimmten Fällen außerordentlich kündigen. Typische Auslöser sind Beitragserhöhungen, Schadensfälle oder Tod. Rechtsgrundlagen sind unter anderem §40 VVG (Beitragsänderung) und §92 VVG (Schadensfall).
Sonderkündigungsrecht allgemein
Bei formeller Mitteilung über eine Beitragsänderung oder nach einer Schadensregulierungsentscheidung kann ein außerordentliches Recht bestehen.
Kündigen Sie schriftlich und fügen Sie die auslösende Mitteilung als Nachweis bei.
Beitragserhöhung
Bei einer Beitragserhöhung greift §40 VVG.
Frist: 1 Monat nach Zugang des Änderungsschreibens.
Vorgehen: Senden Sie die Kündigung unter Bezugnahme auf das Änderungsschreiben und legen Sie dieses bei.
Wirkung: Der Vertrag endet zum Zeitpunkt der Beitragsänderung, wenn Sie fristgerecht kündigen.
Zusatzbeitrag
Ein neu eingeführter oder geänderter Zusatzbeitrag kann eine außerordentliche Reaktion rechtfertigen.
Klären Sie beim Kundenservice, ob in Ihrem Fall ein sofortiges Sonderkündigungsrecht besteht.
Schadensfall
Nach einem regulierten Schaden besteht ein Sonderkündigungsrecht nach §92 VVG.
Frist: 1 Monat nach Erhalt der Regulierungsentscheidung.
Nachweis: Fügen Sie Schadennummer und Regulierungsbescheid bei.
Todesfall
Bei Todesfall gelten besondere Regeln. Manche Policen enden automatisch, andere müssen die Erben kündigen.
Nachweise: Sterbeurkunde und Erbschein sind meist erforderlich. Klären Sie die Folgevereinbarung mit dem Kundenservice.
Hinweis: Hausratversicherung läuft in der Regel maximal zwei Monate weiter.
Umzug ins Ausland
Bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel außerhalb der EU/EWR kann ein vorzeitiges Kündigungsrecht bestehen.
Vorgehen: Fügen Sie Meldebescheinigung oder Umzugsnachweis bei und informieren Sie den Kundenservice.
Innerhalb der EU/EWR bleibt der Versicherungsschutz meist bestehen.
Verkauf des Fahrzeugs
Bei Verkauf kann die Kfz‑Versicherung auf den neuen Eigentümer übergehen.
Wenn Sie den Vertrag beenden wollen, legen Sie Kennzeichen und Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung vor.
Betriebswechsel oder Austritt aus Gruppenvertrag
Bei Gruppenverträgen hängen Optionen von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Kontaktieren Sie Arbeitgeber oder Gruppenvertragspartner und reichen Sie ggf. eine Austrittsbestätigung ein.
Kündigung bei Insolvenz
Bei Insolvenz des Versicherungsnehmers sollten Sie VKB kontaktieren und rechtliche Beratung prüfen.
Erforderliche Nachweise und das Vorgehen können variieren.
Wie erhalte ich ggf. Geld zurück nach der Kündigung?
Ob und wie viel Geld Sie zurückerhalten, hängt vom Produkt und den vertraglichen Regelungen ab. Fordern Sie stets eine schriftliche Abrechnung mit Erläuterung der Berechnung an.
- Sterbegeldversicherung: Bei Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre wird meist maximal der eingezahlte Beitrag oder der Einmalbeitrag zurückgezahlt. Bei Unfalltod innerhalb dieser Frist kann in Einzelfällen die volle Versicherungssumme gezahlt werden.
- Lebens‑ und Rentenversicherungen: Rückkaufswerte können entstehen. Die Höhe hängt von Laufzeit, gezahlten Beiträgen und Vertragsbedingungen ab.
- Sonstige Policen: Anteilige Rückerstattungen sind tarifabhängig und müssen individuell geprüft werden.
Vorgehen zur Rückforderung:
- Senden Sie die Kündigung zusammen mit allen relevanten Unterlagen (Versicherungsschein, Bankverbindung, ggf. Sterbeurkunde) an die Versicherungskammer Bayern.
- Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung mit Aufschlüsselung der Berechnung an.
- Prüfen Sie die Abrechnung auf Abzüge oder Restforderungen und verlangen Sie bei Unstimmigkeiten eine Erläuterung.
Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung zusammen mit Versandbelegen auf.
- Archivieren Sie alle Dokumente, E‑Mails, Fax‑Protokolle und Einschreiben‑Belege.
- Prüfen Sie das SEPA‑Mandat; widerrufen Sie es bei Bedarf.
- Kontrollieren Sie die Endabrechnung und melden Sie Kontodaten für Rückzahlungen.
- Schließen Sie rechtzeitig eine neue Police, falls Sie weiterhin versichert bleiben möchten.
- Übermitteln Sie sensible Unterlagen sicher (verschlüsselte E‑Mail, Online‑Formular oder persönlich).
- Bei Fahrzeugangelegenheiten halten Sie Kennzeichen, Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung bereit.
Welche häufigen Fragen gibt es zur Kündigung bei der Versicherungskammer Bayern?
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. Eine Kündigung per E‑Mail in Textform ist möglich.
Senden Sie Betreff „Kündigung – Versicherungsnummer [XXXX]“, nennen Sie Name, Anschrift und gewünschtes Kündigungsdatum und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie die gesendete E‑Mail inklusive Kopfzeilen als Nachweis auf.
Tipp: Machen Sie zusätzlich einen Screenshot der gesendeten Nachricht.
Gilt eine telefonische Kündigung?
Telefon ist kein formaler Kündigungsweg.
Ein Anruf hilft bei Frist‑ oder Sachverhaltsklärung, ersetzt jedoch nicht die schriftliche Kündigung. Senden Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag in der Regel um die vereinbarte Laufzeit (häufig 12 Monate).
Notieren Sie das neue Vertragsende und planen Sie rechtzeitig die nächste Kündigung.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG.
Die Frist beträgt 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung. Senden Sie die Kündigung unter Bezug auf diese Mitteilung und legen Sie diese als Nachweis bei.
Erhalte ich eine Erstattung bei Rückkauf oder Nichtnutzung?
Regelungen sind produktabhängig.
Bei Sterbegeldversicherungen gibt es Rückzahlungsregelungen innerhalb der ersten drei Jahre. Bei Lebensversicherungen kann ein Rückkaufswert bestehen. Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung an.
Wie kündige ich im Todesfall?
Je nach Police endet der Vertrag automatisch oder die Erben müssen kündigen.
Meist sind Sterbeurkunde und Erbschein sowie der Versicherungsschein vorzulegen. Kontaktieren Sie den Kundenservice, um das weitere Vorgehen zu klären.
Kann mein Vermittler oder Makler die Kündigung einreichen?
Ja, das ist möglich.
Klären Sie, ob der Vermittler in Ihrem Auftrag handelt, und dokumentieren Sie die Vollmacht bzw. den Schriftverkehr. Geben Sie Vermittlername und Vermittlernummer an.
An wen wende ich mich bei Streit oder fehlender Bestätigung?
Kontaktieren Sie zuerst den Kundenservice der Versicherungskammer Bayern (siehe Kontakttabelle oben).
Bleibt die Lösung aus, sind Ombudsmann für Versicherungen, BaFin oder die Verbraucherzentrale mögliche Eskalationsstellen. Halten Sie alle Versand‑ und Empfangsbelege bereit.
Wie lange dauert die Kündigungsbestätigung?
Erfahrungswerte nennen bis zu 28 Tage für die Kündigungsbestätigung.
Wenn nach dieser Frist keine Bestätigung eingeht, senden Sie ein Follow‑up mit Verweis auf den ursprünglichen Versandnachweis und setzen Sie eine Frist zur Bestätigung.

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