Wie kann ich Mecklenburgische Versicherung kündigen?
Warum sollte ich die Mecklenburgische Versicherung kündigen?
Viele kündigen die Mecklenburgische wegen Beitragserhöhungen, schlechter Schadenabwicklung, Lebensveränderungen oder günstigerer Angebote.
Für belastbare Nachweise nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll.
Viele Policen haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.
Einige Zusatztarife haben abweichende Fristen.
- Prämienerhöhung oder Leistungsänderung: Bei angekündigten Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.
- Probleme mit Schadenabwicklung oder Service: Viele kündigen bei schlechter Bearbeitung oder langen Wartezeiten.
- Lebensveränderungen: Verkauf des Fahrzeugs, Totalschaden, Umzug ins Ausland oder Todesfall.
- Wechsel zu günstigeren Angeboten: Bessere Konditionen bei Wettbewerbern motivieren oft zum Wechsel.
- Tarif- oder Produktwechsel: Manche kündigen, um einen anderen Tarif oder Anbieter zu wählen.
- Unklarheit über Fristen und Pflichtangaben: Fehlende Transparenz führt oft zur Kündigung.
Alternativen zur Kündigung sind Widerruf innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist (bei Fernabsatz), Beitragsfreistellung oder ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.
Welche Kündigungswege akzeptiert die Mecklenburgische Versicherung?
Die Gesellschaft akzeptiert E‑Mail, Post, Fax, Portal und Telefon.
Für einen belastbaren Nachweis empfehlen wir Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll.
Vergleich der Methoden
| Methode | Akzeptiert | Nachweis / Bemerkung |
|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Textform möglich; im Streitfall schwerer nachzuweisen |
| Post (Einschreiben) | ✓ | Höchste Beweiskraft; Rückschein dokumentiert Zugang |
| Fax | ✓ | Sendeprotokoll als guter Nachweis |
| Online‑Formular / Portal | ✓ | Bestätigung per E‑Mail anfordern |
| Telefon | ✓ | Für Rückfragen geeignet; nicht als alleiniger Nachweis |
| App / Portal‑Kündigung | ✗ (nicht bestätigt) | Portal dient vorrangig der Dokumentenverwaltung; Kündigung nicht immer bestätigt |
Per E‑Mail kündigen
E‑Mail erfüllt die Textform. Sie ist schnell und praktisch. In Streitfällen ist der Nachweis jedoch schwieriger.
- Pflichtangaben: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Versicherungsnummer und das gewünschte Vertragsende an.
- Anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung per E‑Mail oder Post an.
- Beifügen: Hängen Sie einen unterschriebenen Scan oder relevante Nachweise an.
- Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit längeren Antwortzeiten. Fordern Sie eine Bestätigung an.
- Besonderheiten: Nutzen Sie zusätzlich Einschreiben oder Fax für mehr Rechtssicherheit.
Per Post kündigen
Postalische Kündigung bietet die beste Beweissicherheit. Einschreiben mit Rückschein dokumentiert Zugang und Datum.
- Pflichtangaben: Nennen Sie Name, vollständige Adresse, Versicherungsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum.
- Anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Datum des Zugangs an.
- Beifügen: Legen Sie bei Sonderfällen Belege bei, z. B. Sterbeurkunde oder Verkaufsvertrag.
- Bearbeitungszeit: Planen Sie Postlaufzeit und interne Bearbeitung ein.
- Besonderheiten: Eine eigenhändige Unterschrift kann sinnvoll sein.
Per Fax kündigen
Fax ist textformgerecht und liefert ein Sendeprotokoll. Fax geht meist schneller als Post.
- Pflichtangaben: Geben Sie die gleichen Angaben wie bei postalischer Kündigung an.
- Anfordern: Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Beleg auf und senden Sie bei Bedarf postalisch nach.
- Beifügen: Senden Sie Scans oder Kopien relevanter Dokumente als Faxanhang.
- Bearbeitungszeit: Faxeingang erfolgt meist schneller. Beachten Sie die interne Bearbeitungszeit.
- Besonderheiten: Sichern Sie das Sendeprotokoll digital.
Online kündigen
Service‑Portal und Kontaktformulare sind bequem. Fordern Sie unbedingt eine Bestätigung an.
- Pflichtangaben: Füllen Sie alle Pflichtfelder im Formular vollständig aus.
- Anfordern: Fordern Sie eine Bestätigung per E‑Mail an und speichern Sie die Bestätigungs‑ID.
- Beifügen: Laden Sie erforderliche Nachweise hoch. Prüfen Sie die zulässigen Dateiformate.
- Bearbeitungszeit: Portal‑Bearbeitungen variieren. Verfolgen Sie den Status per E‑Mail.
- Besonderheiten: Prüfen Sie, ob das Portal einen Kündigungsbutton anbietet.
Per Telefon kündigen
Telefon eignet sich für Rückfragen, nicht als alleiniger Nachweis. Dokumentieren Sie Gesprächsinhalte.
- Pflichtangaben: Notieren Sie Namen des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit.
- Anfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der telefonisch erklärten Kündigung.
- Beifügen: Senden Sie zusätzlich eine schriftliche Kündigung per E‑Mail, Fax oder Post.
- Bearbeitungszeit: Telefonische Rückfragen können Wartezeit erzeugen. Schriftliche Bestätigung ist oft erforderlich.
- Besonderheiten: Notieren Sie Gesprächsdetails und bewahren Sie diese auf.
App / Kundenportal
Portal und App dienen primär der Dokumentenverwaltung. Prüfen Sie die angebotenen Funktionen.
- Pflichtangaben: Prüfen Sie, ob das Portal ein Kündigungsformular anbietet.
- Anfordern: Fordern Sie bei Nutzung eine Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
- Beifügen: Nutzen Sie die Upload‑Funktion für Nachweise.
- Bearbeitungszeit: Prüfen Sie Portal‑Benachrichtigungen und das digitale Postfach.
- Besonderheiten: Sichern Sie zusätzlich Versandnachweise, wenn Sie Rechtssicherheit benötigen.
Wie kündige ich meine Mecklenburgische Versicherung Schritt für Schritt?
Prüfen Sie zuerst Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Berechnen Sie das spätestmögliche Zugangsdatum. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder Fax und sichern Sie den Versandnachweis. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Vertrag prüfen: Ermitteln Sie Laufzeit, Versicherungsjahr, Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit (z. B. proMEZZ70: 24 Monate).
- Frist berechnen: Bestimmen Sie das spätestmögliche Zugangsdatum der Kündigung.
- Schreiben vorbereiten: Verwenden Sie die Mustervorlage und ergänzen Sie alle Pflichtangaben.
- Versandweg wählen: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll bieten höchste Rechtssicherheit.
- Nachweis sichern: Bewahren Sie Versandbeleg, Sendeprotokoll oder gesendete E‑Mail auf.
- Bestätigung abwarten: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum an.
- Nachbereitung: Prüfen Sie das SEPA‑Mandat. Fordern Sie den Schadenfreiheitsnachweis an und klären Sie Rückzahlungen.
Gibt es eine Vorlage für die Kündigung?
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Kundennummer: ___________________]
[Vertragsnummer: _______________]
[Datum: ..]
Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Platz der Mecklenburgischen 1
30625 Hannover
Betreff: Kündigung meiner Versicherung, Kundennummer [Kundennummer], Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Vertragsnummer fristgerecht zum [gewünschtes Ende: ..____].
Sollten Sie andere Fristen für diesen Tarif vermerkt haben, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
Senden Sie mir außerdem eine Abschlussabrechnung zu.
Falls Rückzahlungen anfallen, überweisen Sie diese bitte auf folgendes Konto: [IBAN], Kontoinhaber: [Name].
Falls noch Unterlagen benötigt werden, informieren Sie mich bitte umgehend unter obiger Anschrift oder per E‑Mail an: [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Ihr Name]
Vorlage fertig zum Kopieren und Ausfüllen. Versenden Sie das Schreiben bei postalischem Versand per Einschreiben mit Rückschein.
Wohin schicke ich die Kündigung?
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | service@mecklenburgische.de | E‑Mail‑Kontakt möglich; E‑Mail gilt als Textform |
| Telefon | 0511 5351-0 | Hotline für Rückfragen; schriftliche Bestätigung anfordern |
| Fax | 0511 5351-4444 | Fax mit Sendeprotokoll als Nachweis verwenden |
| Post | Mecklenburgische Versicherungsgruppe, Platz der Mecklenburgischen 1, 30625 Hannover | Postalische Kündigung möglich; Einschreiben empfohlen |
| Online‑Formular / Portal | https://www.mecklenburgische.de/service | Kontaktformulare und Serviceportal "Hallo‑ME" (digitales Postfach) |
Welche Kündigungsfristen gelten?
| Tarif / Police | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Standardpolicen (meist) | 12 Monate | 1 Monat (4 Wochen) zum Vertragsende | Automatische Verlängerung um 12 Monate bei Nichtkündigung |
| proMEZZ40 (Zahnzusatz) | keine Angabe | 3 Monate zum Versicherungsjahr | Tarifspezifische Fristen beachten |
| proMEZAplus (Zahnzusatz) | keine Angabe | 3 Monate zum Versicherungsjahr | Tarifspezifische Fristen beachten |
| proMEZZ70 (Zahnzusatz) | 24 Monate Mindestlaufzeit | 3 Monate zum Ende des Kalender‑/Versicherungsjahres | Erstkündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich |
| Auto‑Renewal (allgemein) | — | Verlängerung um 12 Monate | Prüfen Sie das Versicherungsjahr; oft Kalenderjahr |
Rechenbeispiel für Fristberechnung
Ihre Police läuft bis zum 30. April 2026 und hat eine Standardkündigungsfrist von einem Monat. Senden Sie die Kündigung so, dass die Mecklenburgische sie spätestens am 31. März 2026 erhält. Versenden Sie per Einschreiben, wenn Sie den Zugang dokumentieren möchten.
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?
Sonderkündigungsrechte erlauben Ihnen oft eine außerordentliche Vertragsbeendigung. Meist sind Nachweise erforderlich. Handeln Sie innerhalb der genannten Fristen.
Preiserhöhung kündigen
Bei Beitragserhöhung oder wesentlicher Leistungsänderung haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Fügen Sie die Änderungsmitteilung der Kündigung bei oder verweisen Sie auf das Datum.
Verkauf des Fahrzeugs
Beim Verkauf eines versicherten Fahrzeugs können Sie außerordentlich kündigen. Reichen Sie Kaufvertrag oder Übergabenachweis ein. Klären Sie mit der Gesellschaft, ob Übertragung oder Kündigung gewünscht ist.
Totalschaden / Unfall
Nach einem Totalschaden besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Fügen Sie Schadensmeldung, Gutachten oder Polizeibericht bei. Beantragen Sie die Schlussabrechnung.
Sterbefall
Bei Tod des Versicherungsnehmers können Erben oder Bevollmächtigte kündigen. Übliche Frist ist oft ein Monat nach Kenntnis. Legen Sie Sterbeurkunde und ggf. Erbschein oder Vollmacht bei.
Umzug ins Ausland
Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kann zur Kündigung berechtigen. Legen Sie Abmeldebescheinigung oder Nachweis des Auslandsaufenthalts vor. Klären Sie die Bedingungen mit dem Kundenservice.
Änderung der Nutzungsart
Ändert sich die Nutzungsart, kann sich die Prämie ändern. Informieren Sie die Gesellschaft und reichen Sie die Zulassungsänderung ein.
Namensänderung
Namensänderungen begründen meist kein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie die Gesellschaft und legen Sie Nachweise wie Heiratsurkunde oder Personalausweis bei.
Betriebliche Altersvorsorge
Für bAV‑Verträge gelten besondere gesetzliche Regelungen. Kündigungen sind oft beschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Prüfen Sie vertragliche und steuerliche Folgen.
Riester‑Vertrag
Bei Riester‑Produkten kann eine Kündigung die Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen nach sich ziehen. Informieren Sie sich über mögliche Rückzahlungsverpflichtungen.
Änderung von Beitrag oder Leistung
Bei grundlegender Vertragsänderung steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Beachten Sie die Monatsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung und legen Sie diese der Kündigung bei.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
Ob und wie viel Geld zurückgezahlt wird, hängt vom Produkt ab.
- Lebens‑ und Rentenversicherungen: Sie können Anspruch auf einen Rückkaufswert haben. Die Gesellschaft zahlt nach Prüfung und nach Eingang der erforderlichen Unterlagen aus. Höhe und Fristen regelt Ihr Vertrag.
- Sonstige Policen: Bei manchen Policen ist eine anteilige Rückerstattung des Restbeitrags möglich. Regeln stehen im Vertrag.
- Riester‑Produkte: Bei Kündigung können Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden. Prüfen Sie steuerliche Folgen.
- Widerruf (14 Tage): Bei wirksamem Widerruf im Fernabsatz können bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden.
- Tipp: Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Beitragsfreistellung, Beitragssenkung oder ein Tarifwechsel wirtschaftlich günstiger sind.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
- Kündigungsbestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum an und bewahren Sie diese auf.
- Zahlungsfragen: Klären Sie offene Beiträge und die Schlussabrechnung. Prüfen Sie das SEPA‑Mandat und veranlassen Sie bei Bedarf dessen Widerruf.
- Rückkaufswert & Auszahlung: Reichen Sie Steuer‑ID, Kopie des Ausweises und Kontoverbindung ein.
- Kfz‑Wechsel: Fordern Sie den Schadenfreiheitsnachweis an und besorgen Sie eine eVB‑Nummer für den neuen Vertrag.
- Service‑Zugriff: Laden Sie wichtige Dokumente aus dem Portal herunter.
- Daten und Datenschutz: Fordern Sie bei Bedarf Auskunft über gespeicherte Daten an oder stellen Sie eine Löschanfrage nach DSGVO.
Welche Fragen werden häufig zur Mecklenburgischen Kündigung gestellt?
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. Sie können per E‑Mail kündigen, da Textform akzeptiert wird. Senden Sie Name, Anschrift, Versicherungsnummer und gewünschtes Enddatum. Hängen Sie wenn möglich einen unterschriebenen Scan an. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum an und speichern Sie die gesendete Nachricht.
Bekomme ich einen Rückkaufswert bei Lebensversicherungen?
Ja. Bei Lebens‑ und Rentenpolicen besteht häufig Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und nach Eingang der erforderlichen Unterlagen wie Steuer‑ID, Ausweiskopie und Kontoverbindung. Höhe und Zeitpunkt regelt Ihr Vertrag.
Kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ja. Bei Fernabsatzverträgen gilt ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Nennen Sie im Widerruf das Datum des Vertragsschlusses und verlangen Sie die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge. Fordern Sie die Bestätigung der Rückabwicklung an.
Kann ich bei Prämienerhöhung außerordentlich kündigen?
Ja. Bei einer Prämienerhöhung oder wesentlichen Leistungsänderung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt üblicherweise einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Legen Sie die Änderungsmitteilung der Kündigung bei oder verweisen Sie darauf.
Was muss ich beim SEPA‑Mandat beachten?
Prüfen Sie Ihr SEPA‑Mandat und teilen Sie der Gesellschaft mit, dass nach dem Beendigungsdatum keine weiteren Abbuchungen erfolgen dürfen. Fordern Sie eine Bestätigung zur Einstellung der Abbuchungen an. Bei unberechtigten Abbuchungen können Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank prüfen.
Wie fordere ich den Schadenfreiheitsnachweis an?
Fordern Sie den Schadenfreiheitsnachweis schriftlich an, wenn Sie die Kfz‑Police wechseln möchten. Der Nachweis ist für den neuen Versicherer wichtig. Bewahren Sie das Dokument auf und schicken Sie es dem neuen Anbieter.
Kann ein Vermittler für mich kündigen?
Ja. Vermittler können im Auftrag kündigen. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung schriftlich eingereicht wird und dass Sie eine Bestätigung der Gesellschaft erhalten. Bewahren Sie die Vollmacht oder Bestätigung des Vermittlers als Nachweis auf.
Erhalte ich eine Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung?
Eine anteilige Rückerstattung ist produktabhängig. Bei Lebens‑ oder Rentenversicherungen ist ein Rückkaufswert möglich. Bei anderen Policen kann ein Restbeitrag erstattet werden. Fordern Sie eine Schlussabrechnung und Informationen zur Höhe der Rückerstattung an.
Checkliste vor dem Absenden
- Laufzeit und Kündigungsfrist geprüft?
- Spätestes Zugangsdatum berechnet?
- Alle Pflichtangaben im Schreiben ergänzt?
- Unterschrift gesetzt (bei postalischem Versand)?
- Versandnachweis gesichert (Einschreiben, Faxprotokoll, E‑Mail)?
- Schriftliche Bestätigung angefordert?
- SEPA‑Mandat geprüft und ggf. widerrufen?
- SF‑Nachweis angefordert (bei Kfz‑Wechsel)?

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