
Wie kann ich Bayerischer Versicherungsverband kündigen?
Wie kündige ich meinen Vertrag bei der Versicherungskammer Bayern (VKB)?
Sie können Ihren Vertrag bei der VKB meist per E‑Mail (Textform nach §126b BGB), per Brief oder per Fax kündigen.
Einige Produkte, etwa Lebens‑ und Rentenversicherungen, verlangen oft eine eigenhändige Unterschrift.
Beachten Sie die Fristen und Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen, Umzug, Todesfall oder Problemen in der Schadensregulierung.
Die folgenden Abschnitte enthalten Kontaktdaten, Mustertexte, Fristen, Sonderfälle und FAQs.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung bei der Versicherungskammer Bayern?
- Kündigungswege: E‑Mail, Post oder Fax sind für die meisten Verträge ausreichend.
- Form: E‑Mail gilt als Textform (§126b BGB). Manche Produkte erfordern Unterschrift.
- Fristen: Kfz meist 1 Monat, Haftpflicht/Hausrat/Rechtsschutz meist 3 Monate.
- Sonderkündigungsrechte: Beitragserhöhung, Wegfall des versicherten Risikos, Todesfall, Probleme bei der Schadensregulierung.
- Nachweis: Sichern Sie E‑Mail‑Sendeberichte, Fax‑Protokolle oder Einschreiben‑Rückschein.
Wie erreichen Sie den Kundenservice der Versicherungskammer Bayern?
Sie erreichen die VKB per E‑Mail, Telefon, Fax, Post oder über das Online‑Kontaktformular.
Verwenden Sie die folgenden Kontaktdaten für Kündigungen und Rückfragen.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | service@vkb.de | Textform nach §126b BGB möglich; E‑Mail als Kündigungsweg akzeptiert, fordern Sie eine Bestätigung an |
| Telefon | +49 89 2160-0 | Primär für Beratung; Telefonanruf reicht in der Regel nicht als formelle Kündigung |
| Fax | +49 89 2160-2714 | Fax möglich; Sendebericht als Nachweis aufbewahren |
| Post | Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80530 München | Postalische Kündigung möglich; Einschreiben mit Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular | https://www.vkb.de/content/services/kuendigung/kontaktanfrage/ | Dient der Kontaktaufnahme und Beratung; ersetzt nicht automatisch eine formelle Kündigung |
Welche Kündigungswege akzeptiert die VKB?
Die VKB akzeptiert in den meisten Fällen Kündigungen per E‑Mail (Textform), per Post und per Fax.
Telefonanrufe, App‑Mitteilungen und das Online‑Formular gelten meist nicht als formale, fristwahrende Kündigung. Sichern Sie immer einen Nachweis über den Versand.
| Methode | Akzeptiert | Formvorschrift | Kurzvorteil |
|---|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Textform (§126b BGB) | Schnell, dokumentierbar |
| Post | ✓ | Schriftform empfohlen; bei manchen Produkten Unterschrift erforderlich | Starker Zustellnachweis (Einschreiben) |
| Fax | ✓ | Textform | Schneller Übermittlungsnachweis (Sendebericht) |
| Online‑Formular | ✗ | Kontaktanfrage, nicht formelle Kündigung | Nur Beratung/Kontakt |
| Telefon | ✗ | Beratung, nicht formelle Kündigung | Sofortige Rückfragen möglich |
| App | ✗ | Nicht erwähnt / nicht formell | Nicht verfügbar als formaler Weg |
Kündigung per E‑Mail
Per E‑Mail kündigen Sie in Textform (§126b BGB). E‑Mail ist schnell und lässt sich dokumentieren.
Pflichtangaben: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungs‑/Kundennummer, gewünschter Kündigungstermin oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Fügen Sie eine Kopie der Police und bei Sonderkündigungen die relevanten Nachweise bei. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Sie erhalten die Bestätigung in der Regel innerhalb von 28 Tagen. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Produkt eine eigenhändige Unterschrift verlangt.
Kündigung per Post
Per Post ist die formell sicherste Variante, besonders wenn eine Unterschrift nötig ist.
Nennen Sie alle Pflichtangaben wie bei der E‑Mail und unterschreiben Sie das Schreiben, falls verlangt.
Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein als starken Zustellnachweis. Bewahren Sie die Kopie und den Rückschein auf.
Rechnen Sie Postlaufzeiten ein; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Kündigung per Fax
Per Fax kündigen Sie schnell und erhalten einen Sendebericht als Beleg.
Nennen Sie die Pflichtangaben und unterschreiben Sie das Fax, wenn die Police dies fordert.
Drucken Sie das Sendeprotokoll aus und archivieren Sie es als Nachweis.
Online‑Kontaktformular
Das Online‑Formular dient vornehmlich der Kontaktaufnahme und Beratung.
Es ersetzt normalerweise nicht die form- und fristgerechte Kündigung. Nutzen Sie es, um Rückruf oder Beratung anzufordern, und reichen Sie die formelle Kündigung per E‑Mail, Post oder Fax nach.
Telefonische Kontaktaufnahme
Telefonate sind für Rückfragen und Beratung geeignet. Sie gelten in der Regel nicht als fristwahrende Kündigung.
Nach einem Telefonat senden Sie die Kündigung schriftlich nach und fordern die Bestätigung an.
Vergleich E‑Mail, Post und Fax
- E‑Mail: schnell, praktisch, Textform reicht bei vielen Produkten.
- Post: stärkster Nachweis, nötig bei Unterschriftsanforderung.
- Fax: gute Mischung aus Schnelligkeit und Nachweisbarkeit.
Wählen Sie den Weg nach Produktanforderung und Dringlichkeit.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der VKB?
Die Kündigungsfrist hängt vom Tarif ab. Verträge verlängern sich meist um 12 Monate, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Die folgende Tabelle zeigt typische Laufzeiten und Fristen.
| Tarif | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Privat‑Haftpflichtversicherung | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit | Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist |
| Hausratversicherung | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit | Oft kombiniert mit Wohnsitzwechseloptionen |
| Wohngebäudeversicherung | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit | |
| Autoversicherung (Kfz) | 12 Monate | 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode | Typischer Stichtag: 30. November bei Jahresverträgen |
| Motorradversicherung | 12 Monate | 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit | |
| Rechtsschutzversicherung | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit | |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | mindestens 12 Monate | Kündigung möglich zum Ende der Versicherungsperiode | Mindestlaufzeit beachten |
| Private Krankenversicherung / Krankenzusatz | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Laufzeit | Besondere Regeln bei Wechsel in die GKV möglich |
| Private Renten/Lebensversicherung | 12 Monate (typ.) | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit | Rückkaufswert und Unterschriftsanforderungen beachten |
| Unfallversicherung / Pflegezusatz / Reiserücktritt | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit |
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Beispiel: Ihre Kfz‑Police läuft bis 30.04.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 31.03.2026 zugehen. Rechnen Sie rückwärts vom Vertragsende und planen Sie Versandzeit ein.
Was muss in Ihr Kündigungsschreiben an die VKB?
Für eine rechtssichere Kündigung geben Sie mindestens folgende Angaben an:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Versicherungsnehmers.
- Versicherungs‑ oder Kundennummer (Policennummer/Vertragsnummer).
- Klare Kündigungsformulierung, z. B.: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. [Vertragsnummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
- Abweichendes gewünschtes Kündigungsdatum, falls zutreffend.
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung und Angabe des Beendigungsdatums.
- Belege bei Sonderfällen: Sterbeurkunde und Erbschein bei Todesfall; Regulierungsbescheid/Schadennummer bei außerordentlicher Kündigung; Umzugsnachweis bei Wegfall des Risikos.
- Formale Hinweise: Textform (§126b BGB) genügt meist; bei bestimmten Produkten (z. B. Lebensversicherung) kann eine eigenhändige Unterschrift erforderlich sein.
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und jeden Versandnachweis (E‑Mail‑Sendebericht, Fax‑Protokoll, Einschreiben‑Rückschein) auf.
Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?
Vorlage: Standard‑Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Datum]
[Ihre Anschrift]
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
Betreff: Kündigung meines Versicherungsvertrags, Kundennummer [Kundennummer], Vertragsnummer [Vertragsnummer]
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] und der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungsdatums.
Sollte eine anteilige Rückerstattung von bereits gezahlten Beiträgen erfolgen, bitte ich um Auszahlung auf folgendes Konto: [IBAN], Kontoinhaber: [Name]. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob noch offene Forderungen bestehen.
Als Anlagen füge ich eine Kopie meiner Police / Vertragsbestätigung bei. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder per E‑Mail an [E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Unterschrift bei postalischem Versand]
Kurzvorlagen / Hinweise für typische Situationen
- Kfz‑Versicherung (ordentliche Kündigung): Ergänzen Sie Kennzeichen und gegebenenfalls den Nachweis des neuen Versicherers. Beachten Sie die 1‑Monats‑Frist (Stichtag ggf. 30.11).
- Haftpflicht / Hausrat (ordentliche Kündigung): Nennen Sie die Police‑Nummer und fordern Sie die Bestätigung der Beendigung zum Vertragsende (3 Monate Frist).
- Lebensversicherung (Hinweis): Fordern Sie vor Kündigung den schriftlichen Rückkaufswert an. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft gering. Beitragsfreistellung oder Tarifwechsel kann sinnvoller sein.
- Vertrag über Makler abgeschlossen: Senden Sie die Kündigung an die VKB und informieren Sie zeitgleich Ihren Makler.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Prüfen Sie Ihren Vertrag: Laufzeit, Kündigungsfrist, Policen‑ und Kundennummern.
- Wählen Sie den Kündigungsgrund: ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung (z. B. Beitragserhöhung, Schadensfall).
- Legen Sie die Methode fest: E‑Mail, Post (Einschreiben) oder Fax.
- Bereiten Sie das Schreiben vor: Nutzen Sie die Vorlage und fügen Sie Nachweise bei.
- Versenden Sie die Kündigung und sichern Sie den Nachweis (Sendebericht, Rückschein).
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an, falls Sie diese nicht innerhalb von etwa 28 Tagen erhalten.
- Prüfen Sie die Abschlussabrechnung, mögliche Rückerstattungen und stoppen Sie bei Bedarf SEPA‑Lastschriften.
Wann können Sie außerordentlich bei der VKB kündigen?
Die VKB erkennt mehrere Situationen an, in denen Sie außerordentlich kündigen können. In vielen Fällen gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang der relevanten Mitteilung oder des Bescheids. Nachfolgend die wichtigsten Fälle und die üblichen Nachweise.
Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Bei Beitragserhöhung ohne Leistungszuwachs besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat nach Zugang des Änderungsschreibens. Legen Sie das Änderungsschreiben bei oder benennen Sie es im Kündigungstext.
Außerordentliche Kündigung nach Schadensfall
Bei unzureichender oder abgelehnter Schadensregulierung kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Kündigen Sie innerhalb eines Monats nach dem Regulierungsbescheid. Fügen Sie den Regulierungsbescheid oder die Schadennummer bei.
Kündigung bei Tod
Bei Todesfall enden manche Verträge automatisch. Andere Verträge müssen Erben kündigen. Legen Sie Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein bei und kontaktieren Sie die VKB zur Klärung.
Umzug / Wegfall des versicherten Risikos
Wegfall des versicherten Risikos, etwa durch Wohnsitzwechsel ins Ausland, kann eine vorzeitige Beendigung ermöglichen. Reichen Sie einen Umzugsnachweis ein. Konkrete Fristen sind produktabhängig.
Kündigung bei Verkauf oder Eigentumswechsel
Beim Verkauf eines versicherten Fahrzeugs endet häufig der Versicherungsanspruch durch Wegfall des Risikos. Fügen Sie Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung bei und klären Sie das genaue Beendigungsdatum mit der VKB.
Kündigung nach Leistungsablehnung
Bei Ablehnung einer berechtigten Leistung kann eine Sonderkündigung infrage kommen. Legen Sie den Ablehnungsbescheid bei und handeln Sie innerhalb der üblichen Monatsfrist.
Kündigung wegen Tarifanpassung oder Zusatzbeitragserhebung
Tarifanpassungen, die zu einer Verschlechterung führen, oder zusätzliche Beiträge ohne Mehrwert begründen oft ein Sonderkündigungsrecht. Verweisen Sie auf die Änderungsmitteilung und kündigen Sie fristgerecht.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
Ob Sie Geld zurückerhalten, hängt vom Vertragstyp ab. Fordern Sie stets eine schriftliche Endabrechnung an.
- Lebens‑ und Rentenversicherungen: In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft gering. Fordern Sie vor der Kündigung einen schriftlichen Rückkaufswert an.
- Anteilige Beiträge: Bei vorzeitigem Ende können anteilige Rückerstattungen möglich sein; die konkrete Abrechnung ist vertragsspezifisch.
- Ablauf: Bitten Sie in Ihrer Kündigung um eine Endabrechnung und um eine Fristangabe für die Auszahlung.
- Widerrufsrecht: Für Neuverträge besteht meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei einigen Lebens‑ und Rentenverträgen gelten längere Widerrufsfristen, häufig 30 Tage.
Was müssen Sie nach der Kündigung noch erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und alle Sendebelege auf. Die VKB bestätigt in der Regel innerhalb von 28 Tagen.
- Klären Sie offene Schäden weiter und halten Sie Regulierungsbescheide bereit.
- Prüfen Sie die Abschlussrechnung und mögliche anteilige Rückerstattungen.
- Stoppen Sie gegebenenfalls SEPA‑Lastschriften und überwachen Sie Kontobelastungen.
- Archivieren Sie Policen‑Kopien, Versandnachweise und Korrespondenz.
- Schließen Sie bei Bedarf zeitnah einen Ersatzvertrag, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Welche häufigen Fragen stellen Versicherte zur Kündigung bei der VKB?
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich der Vertrag in der Regel um die vereinbarte Laufzeit, meist 12 Monate. Bei Kfz‑Verträgen ist die nächste ordentliche Kündigung oft erst zum nächsten Jahresende möglich. Prüfen Sie Optionen wie Tarifwechsel oder mögliche Sonderkündigungsgründe.
Ist eine Kündigung per E‑Mail möglich?
Ja. Senden Sie die Kündigung an service@vkb.de und nennen Sie Kundennummer und Vertragsnummer. Sichern Sie den Versandnachweis (gesendete Mail, Lesebestätigung) und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bei bestimmten Produkten kann eine Unterschrift nötig sein.
Welche Pflichtangaben muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Geben Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Versicherungs‑/Kundennummer und eine klare Kündigungsformulierung an. Nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Fügen Sie bei Sonderfällen die entsprechenden Nachweise bei.
Wie lange dauert die Kündigungsbestätigung?
Sie erhalten die Kündigungsbestätigung in der Regel innerhalb von 28 Tagen. Kommt nach vier Wochen keine Bestätigung, senden Sie eine Erinnerung per E‑Mail oder Post und dokumentieren Sie den Versand.
Bekomme ich eine Erstattung nach der Kündigung?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Lebensversicherungen ist der Rückkaufswert in den ersten Jahren oft gering. Bei vorzeitigem Ende sind anteilige Prämienerstattungen möglich. Fordern Sie eine schriftliche Endabrechnung und die Berechnung des Rückkaufswerts an.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Ja. Bei Beitragserhöhung ohne Leistungszuwachs besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung. Kündigen Sie innerhalb dieser Frist und legen Sie die Mitteilung bei.
Wie kündige ich bei unbefriedigender Schadensregulierung?
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen, häufig innerhalb eines Monats nach dem Regulierungsbescheid. Legen Sie den Regulierungsbescheid oder die Schadennummer bei. Prüfen Sie zusätzlich Beschwerdewege wie Ombudsmann oder Verbraucherzentrale.
Wie eskaliere ich, wenn die VKB nicht reagiert oder Streit besteht?
Fassen Sie zunächst schriftlich nach und legen Sie Sendebelege vor. Bleibt die Reaktion aus oder erfolgt keine Einigung, wenden Sie sich an den Ombudsmann Versicherung oder an die Verbraucherzentrale. Als letzte Schritte prüfen Sie eine Beschwerde bei der BaFin oder rechtliche Schritte. Sammeln Sie alle Dokumente und Schriftwechsel.

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