ADAC AutoversicherungAuto Versicherung

Wie kann ich ADAC Autoversicherung kündigen?

Manuel Richter 16. Juni 2026

Wie kündige ich meine ADAC Autoversicherung?

Sie können Ihre ADAC Autoversicherung per E‑Mail, Fax, Online‑Formular oder Brief kündigen.
E‑Mail ist schnell und dokumentierbar. Einschreiben mit Rückschein bietet den sichersten Nachweis.
Die ordentliche Kündigung gilt meist einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Kalenderjahr ist häufig der Stichtag 30.11.
Bei Beitragserhöhungen haben Sie in der Regel vier Wochen nach Zugang der Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht.

Warum kündige ich meine ADAC Autoversicherung?

Versicherte kündigen oft wegen Beitragserhöhungen.
Viele wechseln zu einem günstigeren oder besser passenden Angebot.
Andere sind unzufrieden mit der Schadenregulierung oder einzelnen Tarifbausteinen.
Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs beendet oft den Vertrag.
Geändertes Nutzungsverhalten macht manchmal ein anderes Tarifmodell sinnvoll.

Häufige Gründe im Detail:

  • Beitragserhöhung oder Tarifänderung, die das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis verschlechtert; solche Änderungen begründen oft ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wechsel zu einem günstigeren oder passenderen Angebot nach Versicherungsvergleich.
  • Unzufriedenheit mit der Schadenregulierung oder dem Leistungsumfang (z. B. unterschiedliche Leistungspakete bei Kasko).
  • Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs. Der Vertrag endet in der Regel mit Übergabe oder Abmeldung.
  • Deutlich geringere Fahrleistung oder wechselnder Fahrerkreis, sodass ein anderes Tarifmodell sinnvoll ist.

Alternativen prüfen:

  • Tarifwechsel innerhalb des Anbieters.
  • Beitragsstundung.
  • Vorübergehende Ruhendstellung des Vertrags.
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Wie erreiche ich den Kundenservice der ADAC Autoversicherung?

Nutzen Sie die folgenden Kontaktwege und fordern Sie jeweils eine Bestätigung an.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail vertrag@auto.adac.de Eingangsbestätigung anfordern; geeignet für Textform‑Kündigungen
Telefon 089 255 56 92 95 Service‑Hotline für bestehende Verträge Mo–Fr 8:00–18:00; telefonische Kündigung in der Regel nicht rechtsverbindlich
Fax 089255569295 Sendeprotokoll aufbewahren; Fax gilt als Textform
Post ADAC Autoversicherung, Hansastraße 19, 80686 München Einschreiben mit Rückschein empfohlen; Schriftform erfordert eigenhändige Unterschrift
Online‑Formular https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/kontakt/ Verschiedene Meldeformulare (z. B. Fahrzeugverkauf); Bestätigungs‑PDF / Screenshot sichern

Wie kündige ich per E‑Mail, Brief, Fax oder Online?

Per E‑Mail kündigen

Per E‑Mail gilt die Textform. Sie ist schnell und dokumentierbar.
Pflichtangaben:

  • Vor‑ und Nachname, vollständige Anschrift
  • Versicherungs‑/Kundennummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum
    Was anfordern:
  • Eingangsbestätigung und schriftliche Kündigungsbestätigung mit Datum des Zugangs und Vertragsende.
    Beifügen:
  • Relevante Nachweise bei Sonderkündigung (z. B. Beitragsmitteilung, Verkaufsvertrag, Abmeldebestätigung).
    Bearbeitungszeit:
  • Die Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern. Fordern Sie die Eingangsbestätigung direkt in der Mail an.
    Besonderheiten:
  • Sichern Sie E‑Mail‑Header und die gesendete Nachricht. Nutzen Sie die E‑Mail‑Adresse aus der Kontakttabelle oben.

Per Post kündigen

Per Post gilt die Schriftform. Die Kündigung ist rechtsverbindlich bei eigenhändiger Unterschrift.
Pflichtangaben:

  • Name, Adresse, Versicherungsnummer, gewünschtes Vertragsende, Datum und eigenhändige Unterschrift.
    Was anfordern:
  • Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Datum des Zugangs.
    Beifügen:
  • Kopien von Nachweisen bei Sonderkündigungen (z. B. Sterbeurkunde, Abmeldebestätigung).
    Bearbeitungszeit:
  • Postlaufzeit plus interne Bearbeitung; Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.
    Besonderheiten:
  • Versand per Einschreiben mit Rückschein dokumentiert den Zugang und vermeidet Streit über Fristwahrung.

Per Fax kündigen

Per Fax gilt die Textform. Der Fax‑Sendebericht dient als Nachweis.
Pflichtangaben:

  • Name, Adresse, Versicherungsnummer, gewünschter Beendigungszeitpunkt.
    Was anfordern:
  • Bestätigung per E‑Mail oder Brief; Fax‑Sendeprotokoll sichern.
    Beifügen:
  • Scannen Sie Nachweise und faxen Sie diese mit.
    Bearbeitungszeit:
  • Faxzugang ist sofort; interne Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.
    Besonderheit:
  • Kombinieren Sie Fax mit E‑Mail oder Einschreiben, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.

Online kündigen

Online‑Formulare sind bequem. Sichern Sie die PDF‑ oder Bildschirmbestätigung.
Pflichtangaben:

  • Versicherungsnummer, persönliche Daten, gewünschtes Beendigungsdatum.
    Was anfordern:
  • PDF‑ oder Bildschirmbestätigung der Übermittlung; fordern Sie zusätzlich eine E‑Mail‑Bestätigung an.
    Beifügen:
  • Nutzen Sie Upload‑Funktionen für Nachweise (z. B. Abmeldebestätigung).
    Bearbeitungszeit:
  • Web‑Formulare liefern meist eine sofortige Bestätigung; die interne Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.
    Besonderheit:
  • Seit dem 01.07.2022 besteht eine gesetzliche Pflicht zum Kündigungsbutton; fehlt dieser, können sich Rechtsfolgen ergeben.

Telefonische Kündigung

Telefonische Kündigungen sind in der Regel nicht rechtsverbindlich.
Nutzen:

  • Beratung und Klärung offener Fragen.
    Tipp:
  • Verlangen Sie nach dem Gespräch eine schriftliche Bestätigung. Fertigen Sie eine Gesprächsnotiz an (Datum, Name des Mitarbeiters, Gesprächsinhalt).

Kündigung per App

Eine generelle Kündigungsfunktion in der App ist nicht verbindlich nachgewiesen.
Prüfen:

  • Schauen Sie in "Mein ADAC", ob eine Kündigungsoption vorhanden ist. Sichern Sie Bildschirmbestätigungen.
    Empfehlung:
  • Fehlt ein Kündigungsbutton, kombinieren Sie die App‑Aktion mit E‑Mail oder Einschreiben.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der ADAC Autoversicherung?

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick:

Situation Frist Beispiel (Datum) Nachweis / Hinweis
Ordentliche Kündigung (jährliche Hauptfälligkeit) 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres Bei Kalenderjahr: Kündigung bis 30.11. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Frist beim Versicherer eingehen
Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung 4 Wochen / 1 Monat nach Zugang der Mitteilung Mitteilung erhalten 15.03.2026 → Kündigung bis 12.04.2026 Mitteilung des Versicherers als Nachweis beifügen
Widerruf nach Vertragsabschluss 14 Tage ab Vertragsabschluss Vertrag 02.03.2026 → Widerruf bis 16.03.2026 Bei Widerruf Rückerstattung in der Regel binnen 30 Tagen
Automatische Vertragsverlängerung Verlängerung um 1 Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung Kein fristgerechter Eingang bis 30.11. → Vertrag verlängert sich Rechtzeitig kündigen, sonst automatische Jahresverlängerung
Kündigung bei Verkauf/Stilllegung Vertrag endet mit Übergabe/Abmeldung; anteilige Rückerstattung möglich Verkauf 05.04.2027 → Vertragsende 05.04.2027 Online‑Formular nutzen und Übergabedatum/Abmeldung nachweisen
Bestätigungszeitraum des Versicherers Bis zu 28 Tage (erfahrungsbasiert) Bewahren Sie alle Versandnachweise auf

Wie berechne ich Fristen?

  • Beispiel 1: Hauptfälligkeit 01.05.2026 → Kündigung muss spätestens am 30.04.2026 beim Versicherer eingehen.
  • Beispiel 2: Mitteilung zur Beitragserhöhung am 15.03.2026 → Außerordentliche Kündigung möglich bis 12.04.2026.
  • Beispiel 3: Vertragsschluss 02.03.2026 → Widerruf fristgerecht bis 16.03.2026.

Berechnen Sie Fristen immer nach Zugang beim Versicherer, nicht nach Absendedatum.

Was muss in mein Kündigungsschreiben?

Folgende Pflichtangaben sollten in jedem Kündigungsschreiben enthalten sein. Fehlt etwas, kann die Kündigung unwirksam werden.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Versicherungsnehmers.
  • Versicherungs‑/Kundennummer und/oder Vertragsnummer (aus Versicherungsschein oder Kundenportal).
  • Deutliche Erklärung: „Hiermit kündige ich meine Autoversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt / zum [Datum]“.
  • Gewünschtes Vertragsende (bei ordentlicher Kündigung Stichtag oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“).
  • Bei postalischer Kündigung: Datum und eigenhändige Unterschrift.
  • Bei Textform (E‑Mail/Fax): Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
  • Bei Sonderkündigung: Grund nennen und Nachweise beifügen (z. B. Beitragsmitteilung, Kaufvertrag, Abmeldebestätigung, Sterbeurkunde).
  • Aufforderung: Bitten Sie um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes.
  • Nachweis sichern: Bewahren Sie Einschreiben/Rückschein, Fax‑Sendeprotokoll oder E‑Mail‑Header auf.

Gibt es Mustervorlagen für die Kündigung?

Ja. Nutzen Sie die folgende Vorlage als Standard‑Brief. Passen Sie die Platzhalter an.

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

ADAC Autoversicherung
Hansastraße 19
80686 München

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Autoversicherung, Versicherungsnummer: [Versicherungsnummer] / Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine bei Ihnen bestehende Autoversicherung (Versicherungsnummer: [Versicherungsnummer], Vertragsnummer: [Vertragsnummer]) fristgerecht zum nächstmöglichen Termin / zum [gewünschtes Vertragsende, TT.MM.JJJJ]. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende.

Sollte eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum nach dem Vertragsende erfolgen, überweisen Sie diese bitte auf das folgende Konto: IBAN: [IBAN], BIC: [BIC] (sofern erforderlich).

Bei Fragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder per E‑Mail: [E‑Mail‑Adresse]. Ich bitte Sie, mir zudem eine Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse (Schadenverlauf) bzw. eine Schadenverlaufserklärung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei postalischer Version]
[Ihr Name]

Kurzbeschreibungen weiterer Vorlagen:

ADAC Autoversicherung kündigen mit unserer Vorlage
  • Ordentliche Kündigung (Kurztext für E‑Mail): Kurze Mail mit Betreff „Kündigung meiner Autoversicherung, Versicherungsnummer: …“, Kündigungszeitpunkt und Bitte um Eingangsbestätigung.
  • Widerruf (14 Tage): „Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom [Datum]“ inklusive Kunden‑ und Vertragsnummer und Bitte um Rückzahlung binnen 30 Tagen.
  • E‑Mail‑Kurzversion (Textform): Kurze Mail mit allen Pflichtangaben und expliziter Bitte um Eingangsbestätigung.
  • Aufforderung zur Bestätigung (Follow‑up): Kurzer Text, der nach 7–14 Tagen die Bestätigung einfordert und eine Frist zur Nachsendung setzt.

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

Planen Sie die Kündigung so, dass keine Deckungslücke entsteht.

  1. Prüfen Sie den Vertrag: Ermitteln Sie Laufzeit, Hauptfälligkeit und Ihre Versicherungsnummer im Versicherungsschein oder im Kundenportal "Mein ADAC".
  2. Berechnen Sie die Frist: Bestimmen Sie den letzten Tag der Kündigungsfrist.
  3. Wählen Sie die Methode: Entscheiden Sie sich für E‑Mail (schnell), Einschreiben mit Rückschein (sicher) oder Fax (Sendeprotokoll).
  4. Bereiten Sie das Schreiben vor: Fügen Sie alle Pflichtangaben ein und legen Sie Nachweise bei.
  5. Senden und nachverfolgen: Versenden Sie die Kündigung, sichern Sie den Versandnachweis und fordern Sie eine Bestätigung an.
  6. Wechsel koordinieren: Schließen Sie eine neue Versicherung ab. Fordern Sie die eVB‑Nummer an und übermitteln Sie diese rechtzeitig an die Zulassungsstelle.
  7. Nachbereitung: Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung, kontrollieren Sie die Endabrechnung und veranlassen Sie bei Bedarf die Übertragung der SF‑Klasse.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Sonderkündigungsrechte treten in bestimmten Fällen ein. Prüfen Sie die Fristen und legen Sie Nachweise bei.

Sonderkündigungsrecht

Bei bestimmten Änderungen, etwa Beitragserhöhungen oder erheblichen Vertragsänderungen, besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen nach Zugang der Mitteilung. Legen Sie die Mitteilung des Versicherers als Nachweis bei.

Beitragserhöhung: Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht der Versicherer die Beiträge ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, können Sie außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zugang der Mitteilung. Fügen Sie die Mitteilung als Nachweis bei.

Kündigung nach Schadensfall / nach Schadensregulierung

Nach Abschluss der Schadenbearbeitung besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Nennen Sie in der Kündigung die Schadennummer und bewahren Sie die Korrespondenz als Nachweis auf. Fristen können variieren.

Fahrzeugverkauf: Meldung & Vertragsende

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, endet der Versicherungsschutz in der Regel mit der Übergabe. Melden Sie den Verkauf über das Online‑Formular. Geben Sie Übergabedatum und Kennzeichen an und legen Sie den Kaufvertrag als Nachweis bei.

Stilllegung: Vorgehen und Rückerstattung

Bei Stilllegung gilt meist das Datum der Abmeldung als Vertragsende. Melden Sie die Stilllegung online oder schriftlich und legen Sie die Abmeldebestätigung bei. Eine anteilige Rückerstattung der Prämie kann folgen.

Todesfall: Kündigung durch Erben

Erben können den Vertrag beenden. Legen Sie Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein bei. Geben Sie Kontodaten für eine mögliche Rückerstattung an und kontaktieren Sie den Kundenservice zur Abstimmung.

Umzug ins Ausland: Kein automatisches Sonderrecht

Ein Umzug ins Ausland begründet nicht automatisch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nehmen Sie Kontakt auf, legen Sie Wohnsitznachweis oder Abmeldebestätigung vor und klären Sie mögliche Vertragslösungen oder Tarifwechsel.

Leasingrückgabe: Was gilt für die Versicherung?

Bei Leasingrückgabe ist oft das Leasing‑ und Übergabedatum maßgeblich. Prüfen Sie die Vorgaben des Leasinggebers und legen Sie das Rückgabedatum als Nachweis vor. Klären Sie mit ADAC, ob eine anteilige Rückzahlung oder Vertragsbeendigung möglich ist.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?

Ob und wie viel Geld Sie zurückbekommen, hängt vom Kündigungsgrund ab.

  • Widerruf: Bei Widerruf binnen 14 Tagen muss der Versicherer die Beiträge in der Regel innerhalb von 30 Tagen erstatten.
  • Verkauf / Stilllegung: Bei vorzeitigem Vertragsende ist meist eine anteilige Rückerstattung möglich. Reichen Sie Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung ein.
  • Abschlussprüfung: Prüfen Sie die Endabrechnung und geben Sie Ihre Bankverbindung für Rückzahlungen an.

Wenn die Rückzahlung verzögert ist:

  • Bewahren Sie Versand‑ und Korrespondenzbelege auf.
  • Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich nach.
  • Prüfen Sie Eskalationsoptionen wie den Versicherungsombudsmann oder die BaFin, falls die Rückzahlung ausbleibt.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Nach der Kündigung sollten Sie diese Punkte zügig erledigen:

  • Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung: Datum des Zugangs, Vertragsende und ggf. ausgewiesene Rückerstattung.
  • Schließen Sie eine neue Versicherung ab und beantragen Sie die eVB‑Nummer rechtzeitig.
  • Fordern Sie die Schadenverlaufserklärung an, um die SF‑Klasse zu übertragen.
  • Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat erst, wenn alle Abrechnungen abgeschlossen sind.
  • Archivieren Sie Policen, Kündigungsbestätigung, Endabrechnung und Schadenverlauf (PDFs/Screenshots).
  • Sichern Sie relevante Dokumente aus "Mein ADAC" vor Ende des Zugriffs.

Welche häufigen Fragen zur ADAC Autoversicherung‑Kündigung gibt es?

Welche Kündigungsfrist gilt bei der ADAC Autoversicherung?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Verträgen mit Kalenderjahr ist häufig der Stichtag 30.11. Nicht fristgerechte Kündigung führt meist zur automatischen Verlängerung um ein Jahr.

Kann ich meine ADAC Autoversicherung per E‑Mail kündigen?

Ja. Die E‑Mail entspricht der Textform. Formulieren Sie die Mail deutlich als Kündigung, nennen Sie Versicherungsnummer und gewünschtes Enddatum und fordern Sie Eingangs‑ und Kündigungsbestätigung an. Bewahren Sie E‑Mail‑Header und die gesendete Nachricht als Nachweis auf.

Wird die Kündigung per Fax akzeptiert?

Ja. Fax gilt als Textform. Sichern Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Nachweis für den fristgerechten Zugang und verlangen Sie zusätzlich eine Bestätigung per E‑Mail oder Post.

Kann ich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja. Nach Vertragsabschluss besteht in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Erklären Sie den Widerruf binnen dieser Frist schriftlich und dokumentieren Sie den Zugang. Die Rückerstattung erfolgt meist binnen 30 Tagen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Ja. Bei Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung steht Ihnen in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zugang der Mitteilung; legen Sie die Mitteilung der Versicherung der Kündigung bei.

Was passiert bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs?

Bei Verkauf oder Stilllegung endet der Versicherungsschutz oft mit Übergabe beziehungsweise Abmeldung. Melden Sie den Verkauf oder die Stilllegung über das Online‑Formular und reichen Sie Kaufvertrag beziehungsweise Abmeldebestätigung ein, um eine anteilige Rückerstattung zu erhalten.

Wie übertrage ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF‑Klasse)?

Fordern Sie beim Vorversicherer eine Schadenverlaufserklärung an. Die neue Gesellschaft prüft die Schadenhistorie und nimmt die Einstufung vor. Dokumentieren Sie Ihre schadensfreien Jahre sorgfältig.

Wann sollte ich das SEPA‑Mandat widerrufen?

Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat erst, wenn alle Abrechnungen geklärt sind. Bei unautorisierten Abbuchungen setzen Sie Ihre Bank in Kenntnis. Bewahren Sie Kündigungsbestätigung und Bankbelege für eventuelle Rückforderungen auf.

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