Wie kann ich Gruenwelt Waermestrom kündigen? So geht's 2026
Sie können Ihren Grünwelt Wärmestrom-Vertrag per E‑Mail, Fax, Post oder über das Online‑Formular kündigen.
Die Hotline dient nur der Beratung und ersetzt keinen gerichtsfesten Nachweis.
Die meisten Tarife laufen ein Jahr und haben in der Regel eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Einige Tarife haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Halten Sie Kundennummer, Vertragskonto, Zählernummer und aktuellen Zählerstand bereit. Fordern Sie binnen 14 Tagen eine Eingangsbestätigung an.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung bei Grünwelt Wärmestrom?
- Kündigungswege: E‑Mail, Fax, Post und Online‑Formular im Kundenportal.
- Hotline: Nur Beratung; kein gerichtsfester Nachweis.
- Vertragslaufzeit: Meist 1 Jahr.
- Kündigungsfrist: In der Regel 6 Wochen zum Vertragsende; einige Tarife 4 Wochen.
- Benötigte Angaben: Kundennummer, Vertragskonto, Zählernummer und aktueller Zählerstand.
- Nachweis: Fordern Sie innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung an.
Warum kündigen Kunden Grünwelt Energie? Häufige Gründe
- Preiserhöhung oder AGB‑Anpassung: Preis‑ oder Vertragsänderungen lösen oft außerordentliche Kündigungen aus.
- Kosten‑Nutzen‑Änderung: Höhere Arbeitspreise, Grundpreise oder Abschläge machen Tarife unattraktiv.
- Boni und Promotions: Wegfall, Rückforderung oder Auslaufen von Neukundenboni führt zu Wechselentscheidungen.
- Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung: Viele Verträge verlängern sich automatisch um meist 12 Monate.
Kunden sind frustriert, wenn sie die Kündigungsfrist versäumen. - Abrechnungs- und Serviceprobleme: Fehlende Bestätigungen, fehlerhafte Schlussabrechnungen und unklare Kontaktadressen führen häufig zur Kündigung.
Als Alternative prüfen Sie einen Tarifwechsel oder klären Probleme direkt mit dem Kundenservice. Ein Gespräch kann oft bessere Konditionen bringen.
Jetzt Gruenwelt Waermestrom Kündigung startenWie erreiche ich den Kundenservice von Grünwelt Energie?
Kontaktübersicht: alle Kanäle auf einen Blick
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| Telefon | 0800 55 55 772 | Kundenservice Wärmestrom, Mo‑Fr 8‑19 Uhr, Sa 8‑14 Uhr |
| E‑Mail | kundenservice@gruenweltenergie.de / waermestrom@gruenwelt.de | Grünwelt akzeptiert E‑Mails als Kündigungsweg; fordern Sie eine Eingangsbestätigung an |
| Fax | 0800 5555 774 | Fax mit Sendebestätigung als Nachweis empfohlen |
| Post | Grünwelt Wärmestrom GmbH, Girmes-Kreuz-Str. 55, 41564 Kaarst (teilw. auch Postfach 900113, 39133 Magdeburg) | Verwenden Sie die Adresse auf Ihrer letzten Rechnung |
| Online‑Formular | https://kundenportal.gruenwelt.de/qpo/portal/waermestrom/contact-cancellation-nologon | Offizielles Formular für Wärmestrom-Kündigungen im Kundenportal |
Welche Kündigungswege akzeptiert Grünwelt Energie?
Grünwelt akzeptiert verschiedene Textform‑Kanäle. Wählen Sie zwischen Geschwindigkeit und Nachweissicherheit.
Methodenmatrix: akzeptierte Kanäle und Nachweissicherheit
| Methode | Akzeptiert | Nachweissicherheit | Bearbeitungszeit (typ.) | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Mittel | kurz (Antwort oft innerhalb weniger Werktage) | Schnell; Bestätigung fordern |
| Post | ✓ | Hoch | länger (Postlaufzeit beachten) | Gerichtssicher bei Einschreiben |
| Fax | ✓ | Mittel‑hoch | kurz | Faxprotokoll als Nachweis |
| Online‑Formular | ✓ | Mittel‑hoch | sehr kurz | Direkte Zuordnung im System |
| Telefon | ✗ (nur beraten) | Niedrig | sofort, aber nicht gerichtsfest | Nur für Rückfragen nutzen |
E‑Mail vs Post vs Fax: Direkter Vergleich
| Kriterium | E‑Mail | Post | Fax |
|---|---|---|---|
| Formale Vorgabe | Textform | Schriftform | Textform |
| Nachweis | E‑Mail‑Header, Antwortmail | Rückschein, Einschreiben | Sendebestätigung |
| Geschwindigkeit | schnell | langsamer | schnell |
| Empfohlen für | schnelle Kündigung mit Bestätigung | höchste Rechtssicherheit | guter Nachweis ohne Postlaufzeit |
Per E‑Mail kündigen
E‑Mail gilt als Textform und eignet sich für schnelle Kündigungen.
Pflichtangaben: vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragskonto, Energieart (Wärmestrom), gewünschtes Kündigungsdatum. Fügen Sie ggf. Zählernummer und Zählerstand bei.
Fordern Sie eine Eingangsbestätigung und eine schriftliche Kündigungsbestätigung binnen 14 Tagen an.
Fügen Sie ein Foto des Endzählerstands bei und legen Sie Nachweise bei Sonderkündigungen bei.
Bewahren Sie Mailkopf, Header und Antworten auf.
Per Post kündigen
Post bietet die höchste Nachweissicherheit. Senden Sie idealerweise ein Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf.
Verwenden Sie dieselben Pflichtangaben wie bei E‑Mail. Nennen Sie das Kündigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Termin".
Fügen Sie eine Kopie des Zählerstands oder der letzten Abrechnung bei. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
Planen Sie ausreichend Postlaufzeit ein und bewahren Sie den Rückschein auf.
Per Fax kündigen
Fax verbindet Geschwindigkeit und Dokumentation. Drucken Sie das Schreiben aus und faxen Sie es mit allen Pflichtangaben.
Archivieren Sie das Faxprotokoll als Versandnachweis. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
Fügen Sie bei Endablesung ein Foto des Zählerstands an.
Online kündigen
Nutzen Sie das offizielle Online‑Formular im Kundenportal für direkte Zuordnung.
Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus (Energieart, Name, Vertragskonto/Bestellnummer). Nutzen Sie das Upload‑Feld für Zählerfotos.
Speichern Sie die Bestätigungsseite als Screenshot und sichern Sie die Bestätigungs‑Mail.
Per Telefon kündigen
Telefonate klären Fristen und Fragen. Sie gelten jedoch nicht als sicherer, gerichtsfester Nachweis.
Führen Sie ein Telefonat zur Klärung durch und senden Sie anschließend immer eine schriftliche Kündigung per E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular. Notieren Sie Gesprächszeit und Ansprechpartner.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Grünwelt Energie?
Die Fristen variieren je nach Tarif. Prüfen Sie die genaue Frist auf Ihrer letzten Abrechnung. Verträge ab dem 01.03.2022 können kürzere Verlängerungen vorsehen.
Tarif- und Fristenvergleich
| Tarif | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Verlängerung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Stromio easy | 1 Jahr | 6 Wochen zum Vertragsende | meist 12 Monate (Altverträge) | Standardtarif |
| grünstrom easy | 1 Jahr | 6 Wochen | meist 12 Monate | Standardtarif |
| grünstrom classic | 1 Jahr | 6 Wochen | meist 12 Monate | Standardtarif |
| grünstrom pur | 1 Jahr | 4 Wochen | meist 12 Monate | kürzere Frist |
| übrige Tarife | typisch 1 Jahr | meist 6 Wochen / tarifabhängig | ab 01.03.2022: Verlängerung oft 1 Monat | Frist auf letzter Abrechnung prüfen |
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
- Beispiel 6‑Wochen‑Frist: Vertragsende 30.04.2027 → letzte Zugangsmöglichkeit ist der 19.03.2026. Versenden Sie postalisch einige Tage früher.
- Beispiel 4‑Wochen‑Frist: Vertragsende 31.03.2027 → letzter Zugangstag ist der 03.03.2027.
- Bei Verträgen mit nur einmonatiger Verlängerung: Vertragsende 31.05.2027 → Kündigung spätestens am 30.04.2027 zustellen.
Was muss in mein Kündigungsschreiben an Grünwelt Energie?
Geben Sie immer folgende Angaben an: vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer und Datum des Schreibens. Nennen Sie die Energieart (Wärmestrom), Vertragskonto‑ oder Bestellnummer, Zählernummer und aktuellen Zählerstand.
Formulieren Sie das gewünschte Vertragsende klar oder schreiben Sie "zum nächstmöglichen Termin". Geben Sie an, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt.
Bei außerordentlicher Kündigung nennen Sie kurz den Grund und fügen Sie Nachweise bei. Fügen Sie ein Foto des Endzählerstands bei und fordern Sie eine Eingangsbestätigung binnen 14 Tagen sowie die Schlussabrechnung an.
Bei postalischem Versand unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
Welche Mustertexte kann ich verwenden?
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Kundennummer: __________]
[Vertragsnummer: __________]
[Datum: TT.MM.JJJJ]
Grünwelt Wärmestrom GmbH
Kundenservice / Kündigungen
Girmes-Kreuz-Str. 55
41564 Kaarst
Betreff: Kündigung meines Vertrags (Vertragskonto/Bestellnummer: [__________])
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag über die Energieversorgung (Energieart: Wärmestrom) mit der Vertragsnummer [] und der Kundennummer [] fristgerecht / außerordentlich zum [gewünschtes Vertragsende: TT.MM.JJJJ] bzw. zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Ich bitte außerdem um Zusendung der Schlussabrechnung und um Mitteilung, ob weitere Schritte meinerseits erforderlich sind (z. B. Zählerablesung, Rücksendung von Messgeräten).
Endzählerstand am [TT.MM.JJJJ]: [Zählernummer: ________] [Zählerstand: ________] (Foto angehängt)
Bitte erstatten Sie ggf. vorhandenes Guthaben auf folgendes Konto: [IBAN / Kontoinhaber] oder informieren Sie mich über die Auszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift bei Postalversand]
[Name in Druckschrift]
Weitere Szenarien
- Ordentliche Kündigung per E‑Mail (Kurztext): Senden Sie eine kurze E‑Mail mit denselben Pflichtangaben. Betreff: "Kündigung Vertragskonto [Nummer] zum TT.MM.JJJJ". Fordern Sie Bestätigung binnen 14 Tagen an.
- Einschreiben mit Zählerstand: Versenden Sie ein Einschreiben, dokumentieren Sie den Endzählerstand im Brief und fügen Sie das Foto bei. Bewahren Sie den Rückschein auf.
- Widerruf (Fernabsatz): Bei Fernabsatzverträgen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Geben Sie die Widerrufsbelehrung und das Datum an.
- Vollmacht für neuen Anbieter: Erteilen Sie dem neuen Anbieter eine Vollmacht, damit er die Kündigung Ihres alten Vertrags übernehmen kann.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Unterlagen prüfen: Suchen Sie Ihre letzte Rechnung und die AGB heraus. Notieren Sie Kundennummer, Vertragskonto und Vertragsende.
- Zähler ablesen: Fotografieren Sie den Endzählerstand, notieren Sie Zählernummer und Datum. Bei Doppeltarifzählern dokumentieren Sie beide Werte.
- Kündigungsweg wählen: Entscheiden Sie zwischen Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder Einschreiben. Wägen Sie Geschwindigkeit gegen Nachweissicherheit ab.
- Schreiben verfassen: Fügen Sie alle Pflichtangaben ein, benennen Sie die Kündigungsart und fordern Sie eine Bestätigung binnen 14 Tagen an.
- Versand & Nachweis sichern: Archivieren Sie E‑Mails, heben Sie Faxprotokolle und Einschreibe‑Rückschein auf. Machen Sie einen Screenshot der Bestätigungsseite bei Online‑Formularen.
- Bestätigung prüfen: Kontrollieren Sie den Eingang und das bestätigte Vertragsende. Fassen Sie bei Abweichungen zeitnah nach.
- Schlussabrechnung kontrollieren: Prüfen Sie Zählerstand, Arbeitspreis, Grundpreis, Abschläge und Bonusregelungen. Legen Sie Fotobelege bereit.
- Eskalation vorbereiten: Bei fehlender Reaktion sammeln Sie Dokumentation und kontaktieren Verbraucherhilfe oder die Schlichtungsstelle Energie.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Allgemeine Grundlagen
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die außerordentliche Beendigung des Vertrags, wenn vertraglich oder gesetzlich genannte Ereignisse eintreten. Fügen Sie zur Durchsetzung relevante Nachweise und das Datum des Ereignisses bei.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Bei Preisänderungen besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. Nennen Sie in der Kündigung das Datum der Mitteilung und fordern Sie die Bestätigung des Kündigungsdatums an.
Sonderkündigung bei AGB‑Anpassung
Ändern sich die AGB und damit Vertragsinhalte, berechtigt das häufig zur außerordentlichen Kündigung. Nennen Sie die Änderung und ihr Wirksamkeitsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kündigungsrechts an.
Sonderkündigung wegen Umzug
Ein generelles Umzugsrecht besteht nicht automatisch. Ist die Belieferung am neuen Wohnort unmöglich, legen Sie Einzugsnachweise vor. Kennzeichnen Sie die Kündigung als außerordentlich und fügen Sie die Nachweise bei.
Sonderkündigung bei Sterbefall
Bei Sterbefall melden sich Erben oder Nachlassverwalter mit der Sterbeurkunde und klären die Abwicklung. Vereinbaren Sie die Schlussabrechnung und den Guthabenausgleich.
Sonderkündigung bei Anbieterinsolvenz
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sichert meist der örtliche Netzbetreiber kurzfristig die Versorgung. Dokumentieren Sie die Insolvenzmitteilung und wenden Sie sich an Verbraucherhilfe oder die Schlichtungsstelle.
Sonderkündigung wegen Vertragsverletzung oder Leistungsstörung
Bei ersatzpflichtigen Schäden oder nachhaltigen Lieferstörungen kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Setzen Sie dem Anbieter gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Abhilfe. Sammeln Sie Belege, Kostenvoranschläge und Schriftverkehr.
Wann erhalte ich Guthaben nach der Kündigung?
Sie erhalten eine Schlussabrechnung; Guthaben gleicht Grünwelt aus und zahlt es zeitnah. In der Regel liegt die Schlussabrechnung spätestens sechs Wochen nach Vertragsende vor.
Prüfen Sie die Abrechnung auf korrekte Zählerstände, Zählernummer und Abrechnungszeiträume. Achten Sie auf Arbeitspreis, Grundpreis, Abschläge und möglichen Bonusrückforderungen.
Ist die Auszahlung ausstehend, setzen Sie eine Zahlungsfrist und kontaktieren Sie bei Bedarf Schlichtung oder Verbraucherhilfe.
Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?
- Bestätigung abwarten: Fordern Sie den Eingang und das bestätigte Vertragsende binnen 14 Tagen an.
- Endzählerstand melden: Fotografieren Sie den Endzählerstand und übermitteln Sie ihn an Grünwelt oder den Netzbetreiber. Nennen Sie die Zählernummer.
- Schlussabrechnung prüfen: Achten Sie auf Zählerstand, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonusklauseln und geleistete Abschläge.
- SEPA‑Mandat prüfen: Kontrollieren Sie Lastschriften; informieren Sie Ihre Bank, falls nach Vertragsende weiterhin abgebucht wird.
- Versorgungssicherheit: In der Regel bleibt die Versorgung gesichert. Erteilen Sie dem neuen Anbieter bei Bedarf eine Vollmacht zur Koordination des Wechsels.
- Rücksendung von Geräten: Die Rücksendung von Geräten ist nicht verpflichtend genannt.
Häufige Fragen zur Grünwelt Energie‑Kündigung
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. Grünwelt akzeptiert Kündigungen per E‑Mail. Senden Sie die Mail an die oben genannten Adressen. Nennen Sie Kundennummer, Vertragskonto und gewünschtes Vertragsende. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung binnen 14 Tagen an. Bewahren Sie die gesendete Mail inklusive Header und Antworten auf.
Ist eine telefonische Kündigung rechtswirksam?
Nein. Eine rein telefonische Kündigung gilt meist nicht als gerichtsfester Nachweis. Nutzen Sie das Telefon zur Klärung von Fragen und Fristen. Senden Sie die eigentliche Kündigung schriftlich per E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular.
Kann der neue Anbieter die Kündigung für mich übernehmen?
Ja. Der neue Anbieter kann mit einer Vollmacht die Kündigung für Sie übernehmen und den Wechsel koordinieren. Stellen Sie dem neuen Anbieter die notwendigen Daten (Kundennummer, Vertragskonto, Zählernummer) zur Verfügung.
Wie lange dauert die Schlussabrechnung?
In der Regel erhalten Sie die Schlussabrechnung spätestens sechs Wochen nach dem Vertragsende. Guthaben wird ausgeglichen und ausgezahlt. Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig und fordern Sie bei Unklarheiten eine Erläuterung an.
Wann wird mein Guthaben ausgezahlt?
Guthaben verrechnet Grünwelt in der Schlussabrechnung und zahlt es zeitnah aus. Prüfen Sie auf mögliche Bonusrückforderungen. Geben Sie bei Bedarf Ihre bevorzugte Bankverbindung an.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Ja. Bei Änderung der vereinbarten Preise besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nennen Sie in der Kündigung das Datum der Preisanpassung und fordern Sie eine Bestätigung des Wirksamkeitsdatums an.
Was passiert mit dem SEPA‑Mandat nach Vertragsende?
Nach Vertragsende sollten keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Informieren Sie Ihre Bank, falls nachträglich noch Lastschriften eingehen. Dokumentieren unberechtigte Abbuchungen und fordern Sie Klärung beim Anbieter.
An wen wende ich mich bei Streit oder ausbleibender Reaktion?
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie oder an die Verbraucherzentrale. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Kündigung, Sendeprotokolle, Abrechnungen, Zählerfotos) zur Vorbereitung einer formellen Beschwerde.

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