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Wie kann ich Zurich Versicherung kündigen?

Manuel Richter 5. Aug. 2026

Was müssen Sie zur Kündigung Ihrer Zurich‑Versicherung wissen?

Sie kündigen Ihre Zurich‑Versicherung per E‑Mail, Fax, Online‑Formular oder postalisch. Telefonische Auskünfte gelten nicht als Nachweis. Nennen Sie die Policen‑/Kundennummer und prüfen Sie Laufzeit sowie Kündigungsfrist (Kfz oft 1 Monat, viele Sparten 3 Monate). Sichern Sie den Zugang (E‑Mail‑Header, Fax‑Protokoll, Einschreiben). Bei Lebensversicherungen fordern Sie den Rückkaufswert an.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung?

  • Akzeptierte Wege: E‑Mail, Fax, Online‑Formular, Post (Telefon nicht als Nachweis)
  • Wichtige Fristen: Kfz meist 1 Monat; viele Sparten 3 Monate zum Vertragsende
  • Unverzichtbare Angaben: Name, Adresse, Policen‑/Kundennummer, gewünschter Kündigungstermin
  • Nachweise sichern: E‑Mail‑Header, Fax‑Protokoll, Einschreiben‑Beleg
  • Lebensversicherung: Rückkaufswert anfordern
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Was brauchen Sie für die Kündigung?

  • Vollständiger Name und Anschrift wie im Vertrag
  • Policen‑/Kundennummer oder Vertragsnummer
  • Eindeutige Kündigungsformel (z. B. „Hiermit kündige ich meinen Vertrag …“)
  • Gewünschter Kündigungstermin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Datum des Schreibens
  • Aufforderung zur schriftlichen Kündigungsbestätigung
  • Bei Rückerstattungsanspruch: Kontoverbindung (IBAN/BIC)
  • Bei Lebensversicherungen: Bitte um Berechnung des Rückkaufswerts
  • Bei Sonderfällen: Sterbeurkunde, Abmeldebestätigung, Verkaufsvertrag oder Schadenakte beifügen
  • Unterschrift nur, wenn Schriftform verlangt wird; bei E‑Mail in der Regel nicht erforderlich

Wie kündige ich meine Zurich‑Versicherung Schritt für Schritt?

  1. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen: Policen‑/Kundennummer, Versicherungsperiode und Kündigungsfrist.
  2. Klären Sie den Kündigungsgrund: Prüfen Sie Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhung, Schadensfall oder Wegzug.
  3. Bereiten Sie das Schreiben vor: Nutzen Sie die Vorlage unten und fügen Sie nötige Nachweise bei.
  4. Wählen Sie den Versandweg: E‑Mail, Fax, Online‑Formular oder Post. Sichern Sie den Zugang (Header, Protokoll, Einschreiben).
  5. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und notieren Sie das Eingangsdatum. Erhalten Sie binnen circa 28 Tagen keine Bestätigung, fragen Sie nach.
  6. Nach der Kündigung: Prüfen Sie die Endabrechnung, kontrollieren Sie Rückerstattungen und archivieren Sie alle Unterlagen.

Welche Kündigungsvorlage können Sie verwenden?

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Datum: TT.MM.JJJJ]

Zürich Beteiligungs‑Aktiengesellschaft
Kundenservice
Poppelsdorfer Allee 25‑33
53115 Bonn

Betreff: Kündigung meiner Versicherung, Policen‑/Vertragsnummer: [Policen‑/Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Versicherungsvertrag bei Zurich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende.

Bitte senden Sie mir eine abschließende Abrechnung. Teilen Sie mir bei vorhandenen Rückerstattungsansprüchen den Betrag und das Auszahlungsdatum mit. Überweisen Sie gegebenenfalls auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC / SWIFT]

Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, informieren Sie mich bitte schriftlich. Vielen Dank für die Bestätigung der Vertragsbeendigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift, falls erforderlich]
[Ihr Name]

Zurich Versicherung kündigen mit unserer Vorlage

Wohin schicken Sie die Kündigung?

Nutzen Sie die offiziellen Kanäle und sichern Sie Belege Ihrer Kontaktaufnahme.

Kanal Kontakt Hinweis
E‑Mail vertrag@zurich.com Textform möglich; Zugang nachweisen (E‑Mail‑Header)
Telefon +49 228 268 3952 Nur Auskunft; kein verlässlicher Nachweis für Kündigungen
Fax +49 228 268 3952 Faxprotokoll als Versandnachweis aufbewahren
Post Zürich Beteiligungs‑Aktiengesellschaft, Kundenservice, Poppelsdorfer Allee 25‑33, 53115 Bonn Schriftliche Kündigung; Einschreiben mit Rückschein empfohlen
Online‑Formular https://www.zurich.de/de-de/service/kuendigung Formular ausfüllen; Bestätigungs‑Screenshot/Bestätigungsmail sichern

Welche Kündigungsfristen gelten bei Zurich?

Zurich‑Verträge sind häufig Jahresverträge mit automatischer Verlängerung um ein Jahr. Entscheidend ist das Eingangsdatum Ihrer Kündigung beim Versicherer.

Tarif Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Besonderheiten
Unfallversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Standard
Auslandsversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Reiseversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Haftpflichtversicherung (privat) 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Hausratversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Wohngebäudeversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Bootsversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Berufsunfähigkeitsversicherung 12 Monate Zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar Vertragsabhängig
Betriebliche Altersvorsorge 12 Monate Zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar Vertragsabhängig
Krankenversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Pflichtversicherung beachten
Kfz‑Versicherung 12 Monate 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode In DE häufig Stichtag 30.11.
Motorradversicherung 12 Monate 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode
Rechtsschutzversicherung 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Grundbesitzerhaftpflicht 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Pflegeversicherung 12 Monate 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode
Riester‑Rente 12 Monate 1 Monat zum Quartalsende
Lebensversicherung (Zurich) 12 Monate 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Rückkaufswert beachten

Rechenbeispiele für Fristen

  • Beispiel (3‑Monate‑Frist): Ihr Versicherungsjahr endet am 30.06.2026. Die Kündigung muss spätestens am 31.03.2027 beim Versicherer eingehen. Planen Sie Postlauf- und Bearbeitungszeit ein.
  • Beispiel (1‑Monat‑Frist, Kfz): Ihre Kfz‑Police endet am 30.04.2027. Bei 1‑Monats‑Frist muss Zurich die Kündigung spätestens am 31.03.2027 erhalten. Maßgeblich ist das Empfangsdatum beim Versicherer.

Was muss in Ihr Kündigungsschreiben?

Geben Sie im Schreiben klar und vollständig die folgenden Angaben an:

  • Vollständiger Name und Anschrift (wie im Vertrag)
  • Policen‑ oder Kundennummer bzw. Vertragsnummer
  • Deutliche Kündigungsformel (z. B. „Hiermit kündige ich meinen Vertrag …“)
  • Gewünschter Kündigungstermin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Datum des Schreibens
  • Aufforderung zur Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
  • Bei Rückerstattungsanspruch: Kontoverbindung (IBAN/BIC)
  • Bei Lebensversicherung: Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts
  • Bei Sonderfällen: Fügen Sie Sterbeurkunde, Abmeldebestätigung, Verkaufsvertrag oder Schadenakte bei
  • Unterschrift nur, wenn Schriftform verlangt wird

Wann können Sie außerordentlich kündigen?

In bestimmten Situationen erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine vorzeitige Beendigung. Prüfen Sie die folgenden Auslöser und das erforderliche Vorgehen.

Prämienerhöhung

Bei Beitragserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Die Frist beträgt meist einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Legen Sie die Änderungsmitteilung der Kündigung bei und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht.

Schadensfall / Nicht‑Leistung

Nach der Schadenentscheidung können Sie außerordentlich kündigen. Übliche Frist: 1 Monat ab Zugang der Entscheidung. Fügen Sie die Schadenakte oder die Entscheidung als Nachweis bei.

Fahrzeugwechsel / Verkauf des Fahrzeugs

Bei Verkauf oder Wechsel des Fahrzeugs ist oft eine vorzeitige Beendigung möglich. Reichen Sie Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung ein und fordern Sie die anteilige Prämienrückzahlung an.

Umzug ins Ausland

Bei Wohnsitzverlegung außerhalb der EU/EWR besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich ist das Abmeldedatum der Gemeinde. Legen Sie die Abmeldebestätigung bei.

Todesfall des Versicherten

Einige Policen enden automatisch, andere müssen die Erben kündigen. Reichen Sie die Sterbeurkunde ein; bei Bedarf zusätzlich Erbschein und Kontoverbindung der Erben.

Totalschaden / Wegfall des versicherten Interesses

Bei Wegfall des versicherten Interesses (Totalschaden, Diebstahl ohne Wiederbeschaffung) ist eine vorzeitige Beendigung möglich. Fügen Sie Polizeibericht, Abmeldebestätigung oder Schadenunterlagen bei.

Doppelversicherung

Bei Vorliegen einer Doppelversicherung kontaktieren Sie Zurich und reichen Sie Nachweise ein. Eine Klärung kann zur Vertragsbeendigung führen.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?

Ob und wieviel Sie zurückerhalten, hängt vom Produkt ab. In vielen Fällen erhalten Sie anteilige Rückerstattungen für nicht genutzte Jahresprämien. Ausnahmen bestehen etwa bei einem Schaden im ersten Versicherungsjahr oder bei Totalschaden.

Lebensversicherung / Rückkaufswert

Bei Lebensversicherungen zahlt Zurich bei Kündigung den Rückkaufswert aus. Vereinfachte Rechenformel:

Rückkaufswert = Summe eingezahlter Beiträge - Risikoanteile + Überschüsse + Zinsen - Abschluss- und Verwaltungskosten - ggf. Stornoabzug

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert zum Ende der Versicherungsperiode. Die Auszahlung erfolgt meist einige Tage bis wenige Wochen danach. Fragen Sie konkret nach Höhe der Abzüge und dem voraussichtlichen Auszahlungstermin.

Praktisches Vorgehen bei Rückerstattungen

  • Fordern Sie in der Kündigung die Endabrechnung und ein Auszahlungsdatum an.
  • Nennen Sie bei berechtigter Rückerstattung eine Kontoverbindung.
  • Prüfen Sie das Enddokument auf Storno‑ und Verwaltungskosten und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

Was ist nach der Kündigung zu erledigen?

  • Archivieren Sie die Kündigungsbestätigung und notieren Sie das Vertragsenddatum.
  • Prüfen Sie die Abschlussrechnung und kontrollieren Sie eventuelle Rückerstattungen.
  • Beobachten Sie Kontobelastungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen umgehend.
  • Bei Kfz: Sorgen Sie für eine lückenlose Nachfolgeversicherung; die neue Gesellschaft meldet die eVB an die Zulassungsstelle.
  • Bewahren Sie Kündigung, Bestätigung, Korrespondenz und Zahlungsbelege mindestens für die übliche Aufbewahrungsfrist auf.
  • Reichen Sie erforderliche Dokumente (Sterbeurkunde, Abmeldebestätigung, Schadenakte) fristgerecht nach, um die Abwicklung zu beschleunigen.

Welche Fragen zur Kündigung bei Zurich werden häufig gestellt?

Kann ich meine Zurich Versicherung per E‑Mail kündigen?

Ja. Zurich akzeptiert Kündigungen in Textform, also E‑Mail. Senden Sie die Kündigung an vertrag@zurich.com mit vollständigen Vertragsdaten. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie E‑Mail‑Header und die gesendete Nachricht als Nachweis auf. Bei Unsicherheit senden Sie zusätzlich Fax oder Post.

Ist eine telefonische Kündigung rechtswirksam?

Nein. Telefonische Kontakte dienen der Auskunft. Sie gelten in der Regel nicht als verlässlicher Zugangsnachweis. Formulieren Sie Ihre Kündigung stattdessen in Textform (E‑Mail/Fax/Online‑Formular) oder schriftlich per Post.

Wann habe ich Anspruch auf anteilige Rückerstattung?

In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Jahresprämie. Ausnahmen sind etwa ein Schaden im ersten Versicherungsjahr oder ein Totalschaden. Bei Lebensversicherungen gilt stattdessen die Auszahlung des Rückkaufswerts.

Was gilt bei Beitragserhöhung durch Zurich?

Bei Beitragserhöhung steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu (vgl. § 40 VVG). Die Frist beträgt meist einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Legen Sie die Änderungsmitteilung der Kündigung bei und benennen Sie ausdrücklich Ihr Sonderkündigungsrecht.

Wann wird der Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung ausgezahlt?

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert zum Ende der Versicherungsperiode. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise einige Tage bis wenige Wochen danach. Fordern Sie in Ihrer Kündigung die Berechnung und das voraussichtliche Auszahlungsdatum an.

Kann ich statt zu kündigen meine Police widerrufen?

Das Widerrufsrecht besteht in der Regel nur innerhalb der gesetzlichen Frist, meist 30 Tage nach Vertragsabschluss bei ordnungsgemäßer Belehrung. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Widerrufsbelehrung kann ein längeres Widerrufsrecht bestehen. Eine rechtliche Prüfung empfiehlt sich in solchen Fällen.

An wen kann ich mich wenden, wenn Zurich nicht reagiert oder nicht zahlt?

Kontaktieren Sie zuerst den Kundenservice und setzen Sie eine Nachfrist. Reagiert Zurich nicht, sind Schlichtungsstellen oder der Ombudsmann für Versicherungen mögliche Schritte. Für regulatorische Beschwerden können Sie die BaFin hinzuziehen. Dokumentieren Sie stets alle Kontakte.

Muss ich bei Kündigung einer Lebensversicherung mit Verlust rechnen?

Oft ja. Bei kapitalbildenden Policen liegen die Rückkaufswerte häufig unter den eingezahlten Beiträgen, da Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie ggf. Storno abgezogen werden. Prüfen Sie Alternativen wie Widerruf, Beitragsfreistellung oder Verkauf der Police, bevor Sie kündigen.

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