ver.di StuttgartGewerkschaft

Wie kann ich ver.di Stuttgart kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 27. Aug. 2026

Was ist das Wichtigste zur Kündigung der ver.di‑Mitgliedschaft in Stuttgart?

Um Ihre ver.di‑Mitgliedschaft in Stuttgart zu kündigen, senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Fragen beantwortet der Mitgliederservice: 0800 83 73 43 3.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung auf einen Blick?

  • Kündigungsfrist: drei Monate zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.).
  • Form: Schriftform mit persönlicher, handschriftlicher Unterschrift erforderlich.
  • Empfohlener Versand: Einschreiben mit Einlieferungsbeleg oder Rückschein.
  • Zuständige Stelle (regional): Bezirksgeschäftsstelle Stuttgart, Willi‑Bleicher‑Str. 20, 70174 Stuttgart.
  • Mitgliederservice: 0800 83 73 43 3 (Mo–Fr 7:00–20:00, Sa 9:00–16:00).
  • E‑Mail und Fax: nützlich zur Klärung, nicht rechtswirksam für die Kündigung.
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Was brauche ich für die Kündigung?

Für eine formwirksame Kündigung benötigen Sie wenige Angaben. Tragen Sie alle Pflichtdaten vollständig ein und unterschreiben Sie eigenhändig.

Diese Angaben und Unterlagen gehören in Ihr Schreiben:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Mitgliedsnummer (auf dem Ausweis oder im Mitgliederbereich "meine ver.di").
  • Datum des Schreibens.
  • Deutliche Austrittserklärung mit gewünschtem Beendigungsdatum (nur 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.).
  • Handschriftliche Unterschrift (keine automatisch erzeugte oder elektronische Signatur).
  • Kopie des Schreibens und Einlieferungsbeleg nach Versand aufbewahren.

Welche Tarifstufen und Beiträge gelten?

Tarif Beitrag Abrechnung Hinweis
Standard 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttolohns (mind. 2,50 €/Monat) monatlich Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
Rentner / Bezieher von Krankengeld / Arbeitslosengeld 0,5 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens monatlich Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
Schüler / Studierende / Freiwilligendienst 2,50 €/Monat (Mindestbeitrag) monatlich Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
GUV‑FAKULTA 24 €/Jahr jährlich Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

Bereiten Sie die Kündigung so vor, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Unterschrift handschriftlich erfolgt. Senden Sie das unterschriebene Schreiben fristgerecht per Einschreiben an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Kopie auf.

  1. Prüfen Sie Ihre Daten. Finden Sie die Mitgliedsnummer auf dem Ausweis oder im Bereich "meine ver.di".
  2. Berechnen Sie die Frist. Die Kündigung muss drei Monate vor dem gewünschten Quartalsende beim Empfänger eingehen.
  3. Verfassen Sie das Schreiben. Nutzen Sie die Mustervorlage und tragen Sie alle Pflichtangaben ein.
  4. Unterschreiben Sie eigenhändig. Elektronische oder automatisch erzeugte Unterschriften akzeptiert ver.di in der Regel nicht.
  5. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Einlieferungsbeleg an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
  6. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und prüfen Sie das genannte Beendigungsdatum.

Wie lautet eine Muster‑Kündigung?

[Ihr Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Mitgliedsnummer: [Ihre Mitgliedsnummer]
Datum: [TT.MM.JJJJ]

An die Bezirksgeschäftsstelle Stuttgart
Willi‑Bleicher‑Str. 20
70174 Stuttgart

Betreff: Kündigung meiner ver.di‑Mitgliedschaft zum [Beendigungsdatum, z. B. 30.06.2026]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der ver.di zum [Beendigungsdatum]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.

Ich bitte zudem um eine abschließende Beitragsabrechnung und die Bestätigung, dass keine weiteren Lastschriften nach dem Beendigungsdatum erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

[handschriftliche Unterschrift]

[Vorname Nachname in Druckschrift]

Hinweis: Drucken Sie die Vorlage aus, unterschreiben Sie eigenhändig und senden Sie das Original postalisch an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

ver.di Stuttgart kündigen mit unserer Vorlage

Wohin schicke ich die Kündigung?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon (Mitgliederservice) 0800 83 73 43 3 Mo–Fr 7:00–20:00, Sa 9:00–16:00
Stuttgart (Bezirksgeschäftsstelle) Willi‑Bleicher‑Str. 20, 70174 Stuttgart – Tel. regional verfügbar Kündigung an zuständige Bezirksgeschäftsstelle senden
E‑Mail (regional) bz.stuttgart@verdi.de E‑Mail eignet sich zur Klärung, nicht als formgerechte Kündigung
Fax 030 69563141 Fax ersetzt in der Regel nicht die geforderte Schriftform
Post (Bundesgeschäftsstelle) Paula‑Thiede‑Ufer 10, 10179 Berlin Schriftliche Kündigungen richten Sie an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle
Online‑Formular Kein bestätigtes formgerechtes Kündigungsformular Kontaktformular dient meist nur zur Anfrage, nicht zur rechtswirksamen Austrittserklärung

Welche Kündigungswege akzeptiert ver.di?

Methode Akzeptiert Kurzbegründung
Post (schriftlich, unterschrieben) Erfüllt die Schriftform; Versand per Einschreiben empfohlen
E‑Mail Entspricht meist nicht der geforderten Schriftform
Fax Fax wird in der Regel nicht als Schriftform anerkannt
Online‑Formular Online‑Formulare gelten meist nicht als persönliche Austrittserklärung
Telefon Telefonische Kündigung ist nicht rechtswirksam
App Apps ersetzen nicht die handschriftliche Unterschrift

Per Post kündigen

Die postalische Kündigung erfüllt die geforderte Schriftform. Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben mit Einlieferungsbeleg oder Rückschein an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungsdatums an. Bewahren Sie Beleg und Kopie auf.

Per E‑Mail kündigen

Eine Kündigung per E‑Mail ist in der Regel nicht formgerecht. Ein eingescanntes PDF mit Unterschrift wird häufig abgelehnt. Wenn Sie per E‑Mail vorinformieren, senden Sie das postalische Original nach und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Per Fax kündigen

Fax kann als Hinweis dienen, ersetzt aber nicht das unterschriebene Original. Fordern Sie beim Faxversand eine Empfangsbestätigung an und senden Sie das unterschriebene Original postalisch nach.

Per Telefon kündigen

Telefonische Meldungen klären Zuständigkeiten, rechtlich wirksam kündigen Sie damit nicht. Nutzen Sie das Telefon, um Adressen oder Ansprechpartner zu erfragen, und senden Sie die Kündigung anschließend schriftlich.

Online‑Formular / App

Online‑Formulare und Apps dienen meist zur Information. Wenn ein Bezirksformular eine Papierunterschrift fordert, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie und senden Sie es postalisch.

Versanddienste

Kommerzielle Versanddienste können den Versand und Nachweis übernehmen. Achten Sie darauf, das Dokument vorher auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben. Der Dienst liefert nur den Versandnachweis; das Original muss unterschrieben vorliegen.

Welche Fristen gelten für die Kündigung?

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Mögliche Beendigungsdaten sind 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. Die Kündigung muss dem Empfänger rechtzeitig zugehen.

Beendigungsdatum Kündigungsfrist Letzter Zugang (muss bis)
31.03. 3 Monate zum Quartalsende 31.12. des Vorjahres
30.06. 3 Monate zum Quartalsende 31.03.
30.09. 3 Monate zum Quartalsende 30.06.
31.12. 3 Monate zum Quartalsende 30.09.

Rechenbeispiele für Fristen

Wenn Sie die Mitgliedschaft zum 30.06.2026 beenden möchten, muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 beim Empfänger eingehen. Versenden Sie das Schreiben wegen Postlaufzeiten und interner Bearbeitung spätestens 7–10 Werktage vor dem Fristende. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

Was muss in Ihr ver.di‑Kündigungsschreiben stehen?

Damit Ihre Kündigung formwirksam ist, gehören diese Angaben in Ihr Schreiben:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Mitgliedsnummer (auf dem Mitgliedsausweis oder im Mitgliederbereich "meine ver.di").
  • Datum des Schreibens.
  • Deutliche Austrittserklärung, z. B.: "Hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der ver.di zum [Datum]."
  • Konkretes Beendigungsdatum (nur 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. möglich).
  • Handschriftliche Unterschrift (keine automatisch generierte oder elektronische Unterschrift).
  • Adressierung an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle; Versand per Einschreiben mit Einlieferungsbeleg empfohlen.

Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es?

Arbeitslosigkeit – Beitrag reduzieren

Ein automatisches außerordentliches Kündigungsrecht besteht in der Regel nicht. Sie können jedoch häufig eine Beitragsreduzierung beantragen. Reichen Sie den Arbeitslosengeld‑Bescheid oder vergleichbare Nachweise beim Mitgliederservice ein.

Rente – Beitragssenkung

Beim Übergang in den Ruhestand besteht oft Anspruch auf Reduzierung. Legen Sie den Rentenbescheid vor und beantragen Sie die Anpassung. Prüfen Sie, ob eine Beitragsreduktion besser ist als ein Austritt.

Elternzeit – Beitragsanpassung möglich

Während der Elternzeit können Beitragsermäßigungen gewährt werden. Senden Sie die Bescheinigung über die Elternzeit an den Mitgliederservice und beantragen Sie die Anpassung.

Wechsel in eine andere Gewerkschaft

Der Übertritt in eine andere DGB‑Gewerkschaft beendet die ver.di‑Mitgliedschaft, sobald der Nachweis über den neuen Beitritt vorliegt. Senden Sie den Nachweis an ver.di.

Todesfall – automatische Beendigung

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. Angehörige informieren die Geschäftsstelle und übersenden eine Kopie der Sterbeurkunde. Fordern Sie eine abschließende Abrechnung an.

Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle zur Klärung der Beitragspflicht und möglicher Regelungen.

Ausschlussverfahren / besondere Fälle

Satzungsbedingte Beendigungen (z. B. Ausschluss) folgen internen Regeln. Wenden Sie sich an die zuständige Geschäftsstelle oder holen Sie rechtliche Beratung ein, um Details zu klären.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?

Eine allgemeine automatische Rückerstattung gibt es nicht. Beiträge erhebt ver.di in der Regel bis zum in der Kündigungsbestätigung genannten Beendigungsdatum.

So gehen Sie vor, wenn Sie eine Rückerstattung vermuten:

  • Fordern Sie eine abschließende Abrechnung an, um Überzahlungen zu prüfen.
  • Prüfen Sie den Beitragszeitraum in der Abrechnung.
  • Bei unberechtigten Abbuchungen nach dem Beendigungsdatum melden Sie dies Ihrer Bank und fordern Sie die Rückbuchung mit Einlieferungsbeleg als Nachweis.
  • Prüfen Sie, ob eine Beitragsreduzierung wirtschaftlich günstiger gewesen wäre.

Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?

Kündigungsbestätigung anfordern

Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungsdatums an. Bewahren Sie diese Bestätigung zusammen mit dem Einschreibebeleg auf.

Letzte Beitragsabrechnung prüfen

Prüfen Sie die abschließende Abrechnung auf Überzahlungen. Fordern Sie bei Bedarf die Rückerstattung schriftlich an und legen Sie Belege bei.

Rechtsschutz und laufende Fälle

Klären Sie vor dem Austritt offene Rechtsschutzfälle mit der Geschäftsstelle. In vielen Fällen enden künftige Leistungen mit der Mitgliedschaft.

SEPA‑Mandat widerrufen / Abbuchungen stoppen

Prüfen Sie, ob das SEPA‑Mandat erlischt. Wenn nach Beendigung weiterhin unberechtigt abgebucht wird, fordern Sie bei Ihrer Bank die Rückbuchung und legen Sie Einlieferungsbeleg und Bestätigung vor.

Datenlöschung und Mitgliedskonto

Wenn Sie die Löschung personenbezogener Daten wünschen, beantragen Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle. Erfragen Sie Fristen und notwendige Formulare.

Häufige Fragen zur ver.di‑Kündigung

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Nein. Ver.di verlangt Schriftform mit persönlicher, handschriftlicher Unterschrift. Nutzen Sie E‑Mail nur zur Klärung. Senden Sie das unterschriebene Original per Post an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Kann ich per Fax kündigen?

In der Regel nicht. Fax wird häufig nicht als ausreichende Schriftform anerkannt. Wenn Sie per Fax senden, fordern Sie eine Empfangsbestätigung an und senden Sie das unterschriebene Original zusätzlich per Einschreiben.

Kann ich telefonisch kündigen?

Nein. Telefonische Kündigungen sind nicht rechtswirksam. Klären Sie per Telefon Zuständigkeiten und Adressen, und schicken Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben postalisch.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Die Mitgliedsnummer steht auf Ihrem Mitgliedsausweis oder im Online‑Bereich "meine ver.di". Haben Sie keinen Ausweis und keinen Online‑Zugang, rufen Sie den Mitgliederservice an und geben Sie Ihre Daten durch, um die Nummer zu erfragen.

Bekomme ich Beiträge zurück?

Nicht automatisch. Ver.di erhebt Beiträge bis zum in der Kündigungsbestätigung genannten Beendigungsdatum. Bei Überzahlungen fordern Sie eine abschließende Abrechnung an und beantragen gegebenenfalls eine Rückerstattung.

Wie ist der Rechtsschutz nach Austritt geregelt?

Laufende Rechtsschutzfälle können von internen Regelungen abhängen. Zukünftige Leistungen enden regelmäßig mit der Mitgliedschaft. Klären Sie offene Fälle vor dem Austritt mit der Geschäftsstelle.

Kann ich wieder in ver.di eintreten?

Ja. Ein Wiedereintritt ist möglich. Informieren Sie sich über die aktuellen Beitragssätze und mögliche Wartezeiten. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle zur Wiederaufnahme.

Was tun, wenn meine Kündigung wegen elektronischer Unterschrift abgelehnt wurde?

Senden Sie das unterschriebene Original per Einschreiben erneut und fügen Sie den Ablehnungsbescheid sowie den Einlieferungsbeleg bei. Bei andauernder Ablehnung wenden Sie sich an die Landesbezirksleitung.

Wie läuft die Kündigung im Todesfall ab?

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. Angehörige informieren die Geschäftsstelle, senden eine Kopie der Sterbeurkunde und fordern eine abschließende Abrechnung an.

Checkliste vor dem Absenden

  • Mitgliedsnummer notiert (Ausweis oder "meine ver.di")
  • Gewünschtes Beendigungsdatum gewählt (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
  • Kündigungsschreiben ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
  • Einschreiben mit Einlieferungsbeleg vorbereitet
  • Kopie des Schreibens angefertigt und Beleg sicher verwahrt
  • Schriftliche Bestätigung vom Empfänger angefordert

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