Wie kann ich EVG kündigen?
Wie kündige ich meine EVG?
Um Ihre EVG‑Mitgliedschaft zu kündigen, senden Sie ein eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben an die zuständige Geschäftsstelle.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalenderquartals.
Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein oder Fax; ein eingescanntes, unterschriebenes PDF per E‑Mail wird häufig akzeptiert.
Was ist das Wichtigste zur EVG‑Kündigung?
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Kalenderquartals.
- Schriftform: Eigenhändige Unterschrift erforderlich.
- Empfohlener Versand: Einschreiben mit Rückschein oder Fax. E‑Mail nur mit eingescanntem, unterschriebenem PDF.
- Nachweis: Bewahren Sie Versandbelege und die Bestätigung auf; die Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.
- Zuständige Geschäftsstelle: Ermitteln Sie die exakte Adresse per PLZ‑Suche auf evg‑online.org.
Was brauche ich für die Kündigung?
- Vollständiger Name (Vor‑ und Nachname).
- Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
- Mitgliedsnummer oder Kundennummer.
- Datum des Schreibens.
- Eindeutige Kündigungserklärung (z. B. "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.").
- Gewünschter Kündigungstermin (optional).
- Eigenhändige Unterschrift (unbedingt erforderlich).
- Bei Sonderkündigung: passende Nachweise beifügen (Sterbeurkunde, Arbeitsbescheinigung, Meldebescheinigung).
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Ermitteln Sie die zuständige Geschäftsstelle per PLZ‑Suche auf evg‑online.org. Notieren Sie Adresse, Fax und ggf. E‑Mail.
- Wählen Sie den Versandweg: Einschreiben mit Rückschein oder Fax sind empfehlenswert. Nutzen Sie E‑Mail nur mit eingescanntem, unterschriebenem PDF.
- Bereiten Sie das Schreiben vor: Fügen Sie alle Pflichtangaben ein und unterschreiben Sie eigenhändig.
- Versenden Sie das Schreiben und sichern Sie den Nachweis: Einschreiben/Rückschein, Fax‑Sendebericht oder E‑Mail‑Zustellbestätigung.
- Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und notieren Sie sich Fristen für Rückfragen.
- Prüfen Sie nach Erhalt die Kontobelastungen und informieren Sie ggf. die Bank bei unberechtigten Abbuchungen.
Welche Vorlage kann ich verwenden?
EVG – Zuständige Geschäftsstelle
[Zuständige Geschäftsstelle per PLZ‑Suche eintragen]
[Straße Hausnummer der Geschäftsstelle]
[PLZ Ort der Geschäftsstelle]
[Datum]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft / Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der EVG zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Daten lauten wie folgt:
Name: [Ihr Name]
Anschrift: [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]
Mitgliedsnummer / Kundennummer: [Mitgliedsnummer] / [Kundennummer]
Vertragsnummer (falls vorhanden): [Vertragsnummer]
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Datums, zu dem die Kündigung wirksam wird, sowie um eine kurze Mitteilung, ob noch Beiträge bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen sind.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und die Wirksamkeit der Kündigung schriftlich an meine oben genannte Adresse bzw. an folgende E‑Mail‑Adresse: [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift – eigenhändig]
[Ihr Name]
(Kopie für eigene Unterlagen: ja)
Kurze Hinweise zu weiteren Vorlagen:
- SEPA‑Widerruf: Formulieren Sie einen Begleittext, mit dem Sie das SEPA‑Mandat nach Wirksamwerden der Kündigung widerrufen. Senden Sie ihn parallel an Ihre Bank.
- Übertritt zur DGB‑Schwestergewerkschaft: Bitten Sie um Bestätigung der Anrechnung früherer Mitgliedszeiten.
- Nachfass / Bitte um Bestätigung: Schicken Sie nach 3–4 Wochen eine kurze Nachfrage mit Versanddatum und Nachweis.
- Reaktivierung: Bereiten Sie Name und frühere Mitgliedsnummer für die erneute Anmeldung vor.
Wohin schicke ich die Kündigung?
Senden Sie Ihre Kündigung an die für Ihre PLZ zuständige EVG‑Geschäftsstelle. Nutzen Sie die PLZ‑Suche auf evg‑online.org, um die exakte Adresse, Faxnummer und Kontaktzeiten zu ermitteln.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| Telefon | +49 30 4243 900 | Telefonische Beratung möglich; kein formaler Kündigungsweg |
| Fax | Geschäftsstellenabhängig – Faxnummer über PLZ‑Suche ermitteln | Fax gilt vielfach als Nachweis; Sendebericht aufbewahren |
| Post | Zuständige EVG‑Geschäftsstelle per PLZ‑Suche (z. B. Reinhardtstraße 23, 10117 Berlin; Weilburger Str. 24, 60326 Frankfurt) | Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich; Einschreiben/Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular | Nicht für Kündigungen vorgesehen | Das allgemeine Kontaktformular ersetzt keine formale Kündigung |
Welche Kündigungswege gibt es und wie sicher sind sie?
Die Satzung verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Post und Fax gelten als sichere, dokumentierbare Wege. Ein eingescanntes, unterschriebenes PDF per E‑Mail wird oft akzeptiert, ersetzt die Satzungspflicht aber nicht. Online‑Formulare und Telefon sind nicht rechtsverbindlich.
Vergleich der wichtigsten Kündigungswege
| Methode | Akzeptiert | Schriftform erforderlich | Nachweisempfehlung | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| E‑Mail | Ja (nicht einheitlich) | Satzung verlangt eigenhändige Unterschrift; eingescanntes PDF kann anerkannt werden | E‑Mail‑Zustellbestätigung + eingescanntes unterschriebenes PDF | Ergänzend zum Postversand |
| Post | Ja | Erfüllt die Schriftform (eigenhändige Unterschrift) | Einschreiben mit Rückschein | Primär empfohlen |
| Fax | Ja | Fax mit Unterschrift als Nachweis; Original empfohlen | Fax‑Sendebericht aufbewahren | Schnelle Alternative |
| Online‑Formular | Nein | Nicht satzungsgemäß | Nicht geeignet | Nicht verwenden |
| Telefon | Nein | Kein formaler Kündigungsweg | Gesprächsnotiz möglich | Nur zur Information |
Per E‑Mail kündigen
Ja. Senden Sie ein eingescanntes, eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben als PDF an die zuständige Geschäftsstelle. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Pflichtangaben: Vor‑ und Nachname, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum.
- Was beifügen: Unterschriebenes Kündigungsschreiben als PDF.
- Nachweis: Bewahren Sie die E‑Mail‑Zustellbestätigung auf.
- Bearbeitungszeit: Bis zu 28 Tage möglich.
Per Post kündigen
Ja. Die postalische Kündigung erfüllt die Schriftform. Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Geschäftsstelle.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum, eigenhändige Unterschrift.
- Was anfordern: Schriftliche Bestätigung mit Datum des Wirksamwerdens.
- Nachweis: Bewahren Sie den Rückschein auf.
Per Fax kündigen
Ja. Fax ist schnell und nachweisbar, wenn die Unterschrift erkennbar ist. Bewahren Sie den Sendebericht auf.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum, eigenhändige Unterschrift.
- Was beifügen: Fax‑Deckblatt mit Hinweis auf das unterschriebene Original.
- Nachweis: Fax‑Sendebericht sichern.
Welche Kündigungswege sind nicht rechtsverbindlich?
Online‑Kontaktformulare und rein telefonische Mitteilungen ersetzen keine formale Kündigung. Sie dienen nur der Information oder Beratung. Kombinieren Sie bei Unsicherheit E‑Mail (mit unterschriebenem PDF) und Postversand per Einschreiben.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der EVG?
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalenderquartals. Legen Sie das Versanddatum so, dass die Frist vor dem Quartalsende eingehalten ist.
| Kündigungsart | Frist / Wirksamkeit | Nachweis / Belege | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Ende eines Kalenderquartals | Schriftliche Kündigung mit Unterschrift | Standardregelung der Satzung |
| Fristlose Kündigung (bei Wegfall der Beschäftigung) | Sofort möglich (fristlos) | Angaben zum Wegfall, ggf. Arbeitsbescheinigung | Nachweise beifügen |
| Sterbefall | Sonderregelung | Sterbeurkunde / Erbschein | Angehörige melden den Austritt |
| Umzug ins Ausland | Kein pauschaler Sonderanspruch | Meldebescheinigung / Nachweis des Wegzugs | Geschäftsstelle kontaktieren |
| Ruhestand | Kein automatisches Sonderrecht | Rentenbescheid / Bescheinigung | Beitragsanpassung möglich |
Rechenbeispiele für Fristen
- Versanddatum 15.03.2026 → Kündigung wirkt zum 30.06.2026.
- Versanddatum 31.03.2026 → Kündigung wirkt zum 30.06.2026.
- Versanddatum 01.04.2026 → Kündigung wirkt zum 30.09.2026.
Tipp: Dokumentieren Sie Versanddatum und Zustellnachweis.
Was muss in mein Kündigungsschreiben?
- Vollständiger Name (Vor‑ und Nachname).
- Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
- Mitgliedsnummer (oder Kundennummer / Vertragsnummer).
- Datum des Schreibens.
- Eindeutige Kündigungserklärung.
- Gewünschter Kündigungstermin (optional).
- Aufforderung zur schriftlichen Kündigungsbestätigung.
- Eigenhändige Unterschrift.
Fügen Sie bei Sonderkündigungen die entsprechenden Nachweise bei und bewahren Sie Kopien sowie Versandbelege auf.
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
In bestimmten Situationen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Legen Sie passende Nachweise bei und nehmen Sie Kontakt zur Geschäftsstelle auf.
Fristlose Kündigung bei Arbeitgeberwechsel
Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis bei einem in der Satzung genannten Arbeitgeber endet, kann eine fristlose Kündigung möglich sein. Legen Sie die Bescheinigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses bei. Kontaktieren Sie die zuständige Geschäftsstelle.
Sonderkündigung bei Sterbefall
Bei Tod eines Mitglieds informieren Angehörige die Geschäftsstelle. Fügen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein bei. Die Geschäftsstelle klärt das weitere Vorgehen.
Kündigung bei Umzug ins Ausland
Ein Umzug ins Ausland begründet nicht automatisch ein Sonderrecht. Senden Sie den Umzugsnachweis mit Ihrer Kündigung und fordern Sie eine Bestätigung an. Die Geschäftsstelle prüft mögliche Regelungen.
Kündigung im Ruhestand
Der Ruhestand begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Klären Sie Beitragsanpassungen oder Austrittsoptionen mit Ihrer Geschäftsstelle und legen Sie ggf. den Rentenbescheid vor.
Kündigung während Elternzeit / Mutterschutz
Elternzeit oder Mutterschutz begründen nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Fragen Sie bei der Geschäftsstelle nach Beitragsfreistellungen oder Reduzierungen und fügen Sie Nachweise bei.
Kündigung bei Erwerbslosigkeit
Erwerbslosigkeit allein rechtfertigt nicht automatisch eine sofortige Beendigung. Besprechen Sie Beitragsanpassungen mit der Geschäftsstelle und legen Sie gegebenenfalls die Arbeitslosmeldung vor.
Sonstige Besonderheiten / Nachweise
Fügen Sie in allen Sonderfällen passende Belege bei (Sterbeurkunde, Arbeitsbescheinigung, Meldebestätigung). Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung der Wirksamkeit an.
Bekomme ich Geld zurück nach der EVG‑Kündigung?
Beiträge sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen. Es gibt keine allgemeine, pauschale Regel für anteilige Rückerstattungen; klären Sie Ansprüche mit Ihrer Geschäftsstelle.
Praktisches Vorgehen bei zu Unrecht abgebuchten Beiträgen:
- Fordern Sie die Kündigungsbestätigung an und sichern Sie Kontoauszüge.
- Fordern Sie die EVG schriftlich zur Rückzahlung auf und fügen Sie Belege bei.
- Prüfen Sie das SEPA‑Mandat und informieren Sie bei Bedarf Ihre Bank.
- Schalten Sie bei Streitfällen den DGB‑Rechtsschutz ein oder holen Sie rechtliche Beratung.
Hinweis: Sonderzahlungen und Fondsleistungen sind separat geregelt. Klären Sie Ansprüche mit der Geschäftsstelle.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
- Bestätigung prüfen: Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung auf. Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
- Konto prüfen: Überwachen Sie Kontoauszüge und melden Sie unberechtigte Abbuchungen Ihrer Bank und der EVG.
- Unterlagen sichern: Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, Versandbelege und Bestätigungen auf.
- Mitgliedszeiten übertragen: Beantragen Sie bei einem Wechsel zur DGB‑Schwestergewerkschaft die Anrechnung Ihrer Mitgliedszeiten.
- Leistungen prüfen: Klären Sie offene Leistungsansprüche, da Rechtsschutz und andere Leistungen mit Wirksamwerden enden.
- Probleme melden: Nutzen Sie die PLZ‑Suche zur Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle; bei fehlender Bestätigung senden Sie ein Nachfassschreiben.
Dokumentieren Sie jeden Schritt und bewahren Sie Nachweise solange auf, bis alle Fragen geklärt sind.
Welche Fragen & Antworten gibt es zur EVG Kündigung
Kündigung per E‑Mail
Ja, eine Kündigung per E‑Mail kann möglich sein. Senden Sie ein eingescanntes, eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben als PDF an die zuständige Geschäftsstelle und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Ergänzen Sie die E‑Mail durch postalischen Versand per Einschreiben oder bewahren Sie die E‑Mail‑Zustellbestätigung als Nachweis auf. Die Bearbeitung kann bis zu 28 Tage dauern.
Kündigung per Post
Ja. Die postalische Kündigung erfüllt die Satzungsvorgabe der Schriftform. Senden Sie das unterschriebene Schreiben an die für Ihre PLZ zuständige Geschäftsstelle, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Vergessen Sie nicht die eigenhändige Unterschrift und die Mitgliedsnummer. Bewahren Sie den Rückschein als Zustellnachweis auf.
Kündigung per Telefon
Nein. Eine rein telefonische Mitteilung gilt nicht als formale Kündigung. Telefonate dienen der Information und Beratung. Protokollieren Sie Hinweise aus dem Gespräch, schicken Sie die Kündigung schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung an.
Erstattung bei Nichtnutzung / anteilige Rückerstattung
In der Regel sind Beiträge bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen. Eine allgemeine Regel für anteilige Rückerstattungen existiert nicht. Fordern Sie bei zu Unrecht erfolgten Abbuchungen schriftlich Rückerstattung an und legen Sie Kontoauszüge bei. Ziehen Sie bei Bedarf den DGB‑Rechtsschutz hinzu.
Weiter abbuchen trotz Kündigung
Fordern Sie zuerst die schriftliche Kündigungsbestätigung an und legen Sie Belege vor. Informieren Sie Ihre Bank über unberechtigte Abbuchungen und prüfen Sie das SEPA‑Mandat. Schalten Sie bei anhaltenden Problemen den DGB‑Rechtsschutz ein.
Sonderkündigung bei Wegfall der Beschäftigung
Bei Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses bei in der Satzung genannten Arbeitgebern kann eine fristlose Kündigung möglich sein. Reichen Sie eine Bescheinigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses ein und kontaktieren Sie die zuständige Geschäftsstelle.
Wie lange dauert die Kündigungsbestätigung?
Die Bestätigung wird meist innerhalb von 28 Tagen zugesandt. Kommt nach rund vier Wochen keine Rückmeldung, senden Sie eine kurze Nachfassanfrage per E‑Mail oder Brief und nennen Sie Versanddatum sowie Beleg.
Mitgliedszeiten übernehmen / Wechsel zu DGB‑Schwestergewerkschaft
Beim Wechsel zu einer DGB‑Schwestergewerkschaft werden Mitgliedszeiten häufig angerechnet. Melden Sie den Wechsel frühzeitig und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Anrechnung an.
Reaktivierung der Mitgliedschaft
Eine Reaktivierung der Mitgliedschaft ist möglich. Kontaktieren Sie Ihre Geschäftsstelle mit Ihrer früheren Mitgliedsnummer und dem gewünschten Eintrittsdatum. Konditionen und Verfahren können variieren; die Geschäftsstelle informiert Sie über das weitere Vorgehen.

EVG ohne Umwege stoppen
Wählen Sie {company}, ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten und erhalten Sie ein versandfertiges Schreiben.
Schreiben erstellenRechtsgültigkeit
Unsere Vorlagen werden von Juristen erstellt.
Versand innerhalb von 24 Stunden
Ihr Einschreiben wird am nächsten Werktag versendet.
Geld-zurück-Garantie
Vollständige Rückerstattung, wenn die Kündigung fehlschlägt.
Weiterlesen in Mitgliedschaften

