Wie kann ich DGB Deutscher Gewerkschaftsbund kündigen?
Wie kündige ich beim DGB?
Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft schriftlich und unterschreiben eigenhändig.
Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll.
Die übliche Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Beim DGB‑Heft "BM – Das Magazin" gilt meist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung beim DGB?
- Schriftform erforderlich: Eigenhändige Unterschrift sichert die Wirksamkeit.
- Empfohlener Versand: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll.
- Fristen: Typisch sind 3 Monate zum Quartalsende; Abos wie das BM‑Magazin oft 1 Monat.
- Zuständigkeit prüfen: Kündigen Sie an die Stelle, die in Ihrem Vertrag genannt ist.
- Nachweis sichern: Bewahren Sie Versandbeleg, Faxprotokoll und Bestätigung auf.
Welche Gründe führen Mitglieder zur Kündigung des DGB?
Sie kündigen häufig aus finanziellen, beruflichen oder organisatorischen Gründen.
Typische Motive sind:
- Beitrag versus Leistung: Beiträge erscheinen einigen Mitgliedern zu hoch im Verhältnis zum Nutzen.
- Lebenslagen: Arbeitslosigkeit, Renteneintritt oder dauerhafter Auslandsaufenthalt führen oft zum Austritt.
- Wechsel der Vertretung: Mitglieder wechseln zu einer anderen Gewerkschaft.
- Abo vs. Mitgliedschaft: Manche kündigen nur gedruckte Produkte, nicht die Mitgliedschaft.
Alternativen zur Kündigung sind Beitragsreduzierung, Ruhenlassen der Mitgliedschaft oder ein interner Wechsel.
Wie erreiche ich den Kundenservice des DGB?
Unten finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und Hinweise zum Versand Ihrer Kündigung.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| Post | Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand | |
| Keithstraße 1 | ||
| 10787 Berlin | Für formale Kündigungen: Adresszusatz "Bundesvorstand" beschleunigt Zuordnung. Eigenhändige Unterschrift erforderlich. | |
| E‑Mail | oeb@dgb.de (BM‑Magazin / Redaktion) | |
| ggf. info.bvv@dgb.de | E‑Mail nutzt der DGB für bestimmte Abos. Bei Mitgliedskündigungen gilt E‑Mail meist nicht als Schriftform. | |
| Telefon | 030 240600 | Nur Auskünfte. Telefonische Kündigung ist in der Regel nicht rechtswirksam. |
| Fax | Keine zentrale Faxnummer; bei Bedarf Bezirksgeschäftsstelle anfragen | Fax kann akzeptiert werden. Bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll auf. |
| Online‑Formular | DGB‑Website / Formulare für Abonnements | Online‑Formulare liefern Versandnachweis. Für Mitgliedschaften Satzung prüfen. |
Wie kann ich beim DGB kündigen — per E‑Mail, Brief oder Telefon?
Formale Mitgliedschaften erfordern meist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Deshalb sind postalischer Versand und Fax die sichersten Wege.
E‑Mail und Telefon eignen sich primär für Auskünfte oder für bestimmte Abonnements.
Methoden im Vergleich
| Methode | Akzeptiert (typisch) | Schriftform erforderlich | Nachweis | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| E‑Mail | Teilweise (v.a. Abos) | Nein | Lesebestätigung, Mailkopf | Nur bei ausdrücklicher Zulassung nutzen |
| Post (Brief) | Ja | Ja (eigenhändige Unterschrift) | Einschreiben / Rückschein | Primäre Empfehlung für Mitgliedschaften |
| Fax | Teilweise | Ja (unterschriebenes Dokument) | Fax‑Sendebericht | Gute Alternative, wenn akzeptiert |
| Online‑Formular | Teilweise (v.a. Abos) | Nicht standardisiert | PDF‑Protokoll / Bestätigung | Praktisch für Abos; bei Mitgliedschaften Satzung prüfen |
| Telefon | Nein | Nein | Anrufprotokoll (nicht rechtswirksam) | Nur zur Klärung von Fragen verwenden |
Per E‑Mail kündigen
E‑Mail bietet Geschwindigkeit und Dokumentation, ersetzt aber meist nicht die Schriftform.
Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, eindeutige Kündigungserklärung, gewünschtes Austrittsdatum.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Fügen Sie bei Bedarf Scan von Mitgliedsausweis oder letzter Beitragsabrechnung bei.
Per Post kündigen
Senden Sie ein unterschriebenes Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben.
Das Schreiben sollte Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum, eindeutige Kündigungsformulierung und Unterschrift enthalten.
Fügen Sie Kopien von Mitgliedsausweis oder Beitragsabrechnung zur Zuordnung bei.
Bewahren Sie Kopien und Versandbelege auf.
Per Fax kündigen
Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Fax und behalten Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Nachweis.
Klären Sie vorab, ob die zuständige Geschäftsstelle Fax akzeptiert.
Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung per Post oder E‑Mail an.
Online‑Formular nutzen
Online‑Formulare liefern meistens sofortigen Versandnachweis.
Nutzen Sie sie vor allem für Abo‑Kündigungen.
Bei Mitgliedschaften prüfen Sie, ob die Satzung die Online‑Kündigung anerkennt.
Speichern Sie Bestätigungs‑PDFs.
Drittanbieter‑Versanddienste
Drittanbieter bieten Vorlagen und Versandnachweis gegen Gebühr.
Sie erleichtern die Beweissicherung, erhöhen aber nicht automatisch die rechtliche Wirksamkeit.
Nutzen Sie solche Dienste ergänzend und senden Sie bei Unsicherheit zusätzlich postalisch.
Welche Kündigungsfristen gelten beim DGB?
Kündigungsfristen richten sich nach Produkt und Satzung. Die folgenden Werte gelten als typische Orientierung.
| Tarif / Produkt | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Verlängerung bei Fristversäumnis |
|---|---|---|---|
| BM – Das Magazin (DGB) | 1 Jahr | 1 Monat zum Vertragsende | Verlängerung um 1 Jahr bei versäumter Kündigung |
| Gewerkschaftsmitgliedschaft (typisch) | unbefristet / satzungsabhängig | in der Regel 3 Monate zum Quartalsende | Kündigung wirkt zum nächstmöglichen Termin |
| IG Metall (abweichend möglich) | unbefristet | 6 Wochen zum Quartalsende | Satzungsabhängig |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1 – 3 Monate zum Quartalsende: Sie senden die unterschriebene Kündigung am 15. März 2026. Die Mitgliedschaft endet dann zum 30. Juni 2026. Bewahren Sie Versandbeleg und Datum auf.
- Beispiel 2 – BM‑Magazin, 1 Monat Frist: Das Abo begann am 10. Mai 2026. Die Mindestlaufzeit endet am 10. Mai 2026. Die Kündigung muss spätestens am 10. April 2026 vorliegen.
Wenn Sie eine Frist verpassen, verschiebt sich das Vertragsende oft auf den nächsten Termin. Klären Sie Kulanzfragen direkt mit der Geschäftsstelle.
Was muss in mein Kündigungsschreiben an den DGB?
Ihr Schreiben sollte alle formalen Angaben enthalten, damit die Geschäftsstelle die Kündigung eindeutig zuordnen kann.
Pflichtangaben:
- Vollständiger Vor‑ und Nachname
- Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Mitgliedsnummer / Kundennummer (wenn vorhanden)
- Eindeutige Kündigungserklärung oder konkretes Austrittsdatum
- Datum des Schreibens und eigenhändige Unterschrift
Empfohlene Zusatzangaben:
- Adresszusatz (z. B. "Bundesvorstand" oder zuständige Bezirksgeschäftsstelle)
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Austrittsdatum
- Kopie des Mitgliedsausweises oder der letzten Beitragsabrechnung (wenn vorhanden)
- Bei Abo‑Kündigungen: Bestell‑ oder Rechnungsnummer angeben
Sicherheitsmaßnahmen:
- Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax und heben Sie Sendeprotokoll auf.
- Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und alle Versandbelege, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten.
Welche Mustervorlage kann ich verwenden?
Unten finden Sie eine druckbare Muster‑Kündigung. Ersetzen Sie alle Platzhalter vor dem Versand.
Vorlage: Standard‑Kündigung
Ihr Name
Ihre Straße Hausnummer
PLZ Ort
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand
Keithstraße 1
10787 Berlin
Ort, Datum: [Datum einfügen]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft / Kündigung des Abonnements
Mitgliedsnummer / Kundennummer: [Mitgliedsnummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft / mein Abonnement bei Ihnen fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Datum des Vertragsendes schriftlich.
Sollten zur eindeutigen Zuordnung weitere Unterlagen erforderlich sein, finden Sie anbei Kopien meines Mitgliedsausweises bzw. der letzten Beitragsabrechnung: [Aufzählung beifügen, falls vorhanden].
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ab welchem Datum keine weiteren Beiträge mehr eingezogen werden und ob noch Ansprüche oder offene Forderungen bestehen.
Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung per Post oder E‑Mail an: [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift – eigenhändig]
[Ihr Name in Druckbuchstaben]
Hinweise zur Nutzung der Vorlage:
- Füllen Sie alle Platzhalter vollständig aus.
- Senden Sie die unterschriebene Kopie per Einschreiben oder per Fax und heben Sie den Versandbeleg auf.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Kündigung und alle Versandnachweise auf.
Weitere Szenarien (Kurzbeschreibungen):
- BM‑Magazin (Abo) kündigen: Geben Sie den Beginn des Abos an und berufen Sie sich auf die 1‑Monats‑Frist. Prüfen Sie gegebenenfalls das Widerrufsrecht bei Bestellungen innerhalb von 14 Tagen.
- Kündigung ohne Mitgliedsnummer: Fügen Sie Geburtsdatum, Adresse und eine Kopie der letzten Beitragsabbuchung bei. Fordern Sie die Zuordnung durch die Geschäftsstelle an.
- SEPA‑Rückforderung / Lastschrift stoppen: Informieren Sie parallel Ihre Bank über die Kündigung der Einzugsermächtigung. Beantragen Sie bei Bedarf die Rückbuchung unberechtigter Abbuchungen und senden Sie eine Kopie der Kündigungsbestätigung an die Bank.
- Eskalation bei Problemen: Fordern Sie bei Ablehnung eine schriftliche Begründung an und wenden Sie sich an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle oder den Vorstand. Dokumentieren Sie alle Kontakte.
Wie kündige ich Schritt für Schritt beim DGB?
- Prüfen Sie, ob Ihre Mitgliedschaft direkt beim DGB oder bei einer Mitgliedsgewerkschaft geführt wird.
- Suchen Sie Ihre Mitgliedsnummer auf Beitragsabrechnung, Mitgliedsausweis oder Schriftverkehr.
- Ermitteln Sie die geltende Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate zum Quartalsende oder 1 Monat beim BM‑Magazin).
- Erstellen Sie das Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben.
- Wählen Sie den Versandweg: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll.
- Fordern Sie explizit eine schriftliche Bestätigung mit Austrittsdatum an.
- Kündigen Sie die SEPA‑Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank und überwachen Sie Kontoauszüge.
- Falls keine Bestätigung eintrifft, fassen Sie schriftlich nach und dokumentieren Sie alle Schritte.
Wann kann ich beim DGB sofort kündigen (Sonderkündigung)?
Sonderkündigungen sind satzungsabhängig und treten in besonderen Fällen ein. Prüfen Sie die Satzung der zuständigen Gewerkschaft oder des Produkts und stimmen Sie die Vorgehensweise mit der Geschäftsstelle ab.
Sterbefall
Melden Sie den Todesfall schriftlich. Geben Sie Sterbedatum an und fügen Sie, falls verlangt, eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Fordern Sie eine schriftliche Abschlussbestätigung mit Enddatum an.
Umzug ins Ausland
Ein Umzug ins Ausland begründet kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Melden Sie den Umzug an die Geschäftsstelle und legen Sie entsprechende Nachweise vor. Klären Sie Optionen wie Ruhen der Mitgliedschaft oder Beitragsreduktion.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit ist nicht automatisch ein Sonderkündigungsgrund. Beantragen Sie eine Beitragsreduzierung oder das Ruhen der Mitgliedschaft und legen Sie Leistungsbescheide bei.
Rente
Rentenbeginn begründet nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht. Fragen Sie nach besonderen Tarifen oder Beitragsnachlässen für Rentner und legen Sie den Rentenbescheid vor.
Beitragsreduzierung
Bei verminderten Einkünften stellen Sie einen formlosen Antrag auf Beitragsreduzierung und fügen Sie passende Nachweise bei (z. B. Arbeitslosengeld oder Rentenbescheid).
Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist bei einem wichtigen Grund möglich. Nennen Sie den Grund konkret und fügen Sie Belege bei. Die Anerkennung erfolgt oft im Einzelfall; prüfen Sie rechtlich, ob nötig.
Sonderkündigungsrecht / Verminderte Leistungsberechtigung
Ob ein echtes Sonderkündigungsrecht besteht, hängt von Satzung oder gesetzlicher Lage ab. Klären Sie individuelle Lösungen wie Kulanz, Beitragsreduzierung oder Ruhen der Mitgliedschaft mit der Geschäftsstelle.
Bekomme ich Geld zurück nach der DGB‑Kündigung?
Erstattungen hängen vom Produkt und den vertraglichen Bedingungen ab. Die wichtigsten Regeln:
- Abonnements (z. B. BM‑Magazin): Widerrufsrecht 14 Tage ab Bestellung. Danach gelten die Abo‑Bedingungen.
- Mitgliedsbeiträge: Rückerstattungen bereits bezahlter Beiträge sind selten vorgesehen.
- Fehlerhafte Abbuchungen: Beantragen Sie bei Ihrer Bank eine Rückbuchung und fordern Sie parallel schriftlich Erstattung beim DGB an.
- Forderung stellen: Fordern Sie schriftlich Betrag, Datum der Abbuchung und Kontoverbindung an und fügen Sie Belege bei.
Preisübersicht
| Produkt / Tarif | Preisangabe | Abrechnung |
|---|---|---|
| BM – Das Magazin (DGB) | 15 EUR / Jahr | jährlich, Mindestlaufzeit 1 Jahr |
Wenn nach der Kündigung weiterhin Beiträge eingezogen werden, fordern Sie umgehend Rückerstattung und veranlassen Sie bei Bedarf eine Rückbuchung bei Ihrer Bank. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung als Nachweis auf.
Was muss ich nach der DGB‑Kündigung erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung (Scan/PDF) zusammen mit Versandbelegen auf.
- Leistungen enden in der Regel zum bestätigten Austrittsdatum. Rechtsschutz und andere Vorteile enden meist mit dem Austritt.
- Kündigen Sie die SEPA‑Einzugsermächtigung bei der Bank und prüfen Sie Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen.
- Legen Sie Kopien von Mitgliedsausweis, Beitragsabrechnungen und Kündigungsbestätigung ab. Senden Sie den Mitgliedsausweis zurück, wenn dies verlangt wird.
- Datenlöschung (DSGVO): Stellen Sie schriftlich einen Antrag an die zuständige Geschäftsstelle und fordern Sie eine Bestätigung.
- Bei Problemen: Fordern Sie eine schriftliche Erklärung an und wenden Sie sich an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle oder den Vorstand. Dokumentieren Sie alle Schritte.
Welche Fragen treten bei der DGB‑Kündigung häufig auf?
Kündigung beim DGB oder bei der Mitgliedsgewerkschaft?
Prüfen Sie zuerst, bei wem Sie Mitglied sind. Häufig sind Sie Mitglied einer Mitgliedsgewerkschaft (z. B. ver.di, IG Metall) und nicht direkt beim DGB. Richten Sie die Kündigung an die im Vertrag genannte Stelle.
Ist eine Kündigung per E‑Mail möglich?
Für Mitgliedschaften gilt E‑Mail meist nicht als formwirksame Schriftform. Nutzen Sie E‑Mail nur, wenn die Gewerkschaft sie ausdrücklich akzeptiert. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an.
Was passiert bei verpasster Kündigungsfrist?
Verpassen Sie die Frist, verlängert sich das Vertragsverhältnis meist automatisch. Dokumentieren Sie das Versanddatum und verhandeln Sie Kulanz mit der Geschäftsstelle. Kündigen Sie dann fristgerecht für den nächstmöglichen Termin.
Welche Angaben müssen im Kündigungsschreiben stehen?
Ihr Schreiben muss Name, Anschrift, Mitgliedsnummer (sofern vorhanden), eine eindeutige Kündigungserklärung, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten. Ergänzen Sie die Bitte um Bestätigung und fügen Sie relevante Belege bei.
Was tun, wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird?
Fordern Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung an. Wenden Sie sich an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle oder den Vorstand. Dokumentieren Sie alle Kontakte. Bei weiterem Streit kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Habe ich Anspruch auf Erstattung von Beiträgen?
Ein Anspruch auf Erstattung hängt von Vertrag und AGB ab. Bei Abonnements besteht meist ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Bei unberechtigten Abbuchungen beantragen Sie schriftlich Erstattung und kontaktieren Sie parallel Ihre Bank.
Wie stoppe ich eine SEPA‑Lastschrift?
Kündigen Sie die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank schriftlich. Überwachen Sie Kontoauszüge und beantragen Sie eine Rückbuchung bei unberechtigten Abbuchungen. Informieren Sie die Gewerkschaft schriftlich über die Kündigung.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen Fristen. Eine außerordentliche Kündigung ist fristlos bei wichtigem Grund möglich und erfordert eine konkrete Begründung und Nachweise. Prüfen Sie die rechtliche Lage, wenn nötig.
Wenn Sie jetzt kündigen wollen: Verwenden Sie die Vorlage weiter oben, füllen Sie alle Pflichtfelder aus und senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben. Bewahren Sie den Versandnachweis und die Bestätigung auf.

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