TARGO Lebensversicherung kündigen – Symbolbild zum Thema Lebensversicherung
TLebensversicherung

Wie kann ich Targo Lebensversicherung kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 29. Sept. 2026

Wie kündige ich meine TARGO Lebensversicherung?

Sie können Ihre TARGO-Lebensversicherung per E‑Mail, Fax oder postalisch kündigen. Kündigungen richten sich meist nach der Versicherungsperiode. Viele Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie in der Regel den versicherungsmathematisch berechneten Rückkaufswert. Davon werden Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie ggf. Stornopauschalen abgezogen. Prüfen Sie Alternativen wie Widerruf, Beitragsfreistellung, Policendarlehen oder Teilauszahlung.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung meiner TARGO Lebensversicherung?

  • Kündigungswege: E‑Mail (Textform), Fax und Post sind möglich.
  • Nachweis: Sichern Sie jeden Versand (E‑Mail‑Zustellbestätigung, Fax‑Sendebericht, Einschreiben mit Rückschein).
  • Fristen: Viele Tarife haben 12 Monate Mindestlaufzeit; ordentliche Kündigung meist zum Ende der Versicherungsperiode.
  • Auszahlung: Sie erhalten meist nur den Rückkaufswert nach versicherungsmathematischer Berechnung.
  • Sonderfälle: Beitragserhöhungen, Schadensfälle, Todesfall und steuerlich geförderte Produkte (Riester/Rürup) erfordern gesondertes Vorgehen.
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Wie erreiche ich den Kundenservice der TARGO Lebensversicherung?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail info@targoversicherung.de Textform möglich; Kündigungen per E‑Mail sind zulässig; Bestätigung anfordern
Telefon 02103 34-8820 Für Fragen und Auskünfte; nicht als formeller Kündigungsweg empfohlen
Fax 02103 34-7109 Fax mit Sendebericht empfohlen; Nachweis aufbewahren
Post TARGO Versicherung AG, TARGO Kundenservice, ProACTIV‑Platz 1, 40721 Hilden Einschreiben mit Rückschein empfohlen; eigenhändige Unterschrift ratsam
Online‑Formular https://www.targoversicherung.de/html/Kontakt.html Für allgemeine Anfragen; nicht als formeller Kündigungsweg ausgewiesen

Welche Kündigungswege akzeptiert TARGO und wie unterscheiden sie sich?

Die TARGO akzeptiert in der Praxis Kündigungen per E‑Mail, Fax und Post. Online‑Formular und Telefon dienen nur zur Auskunft. Wählen Sie den Weg mit geeignetem Nachweis.

Kündigungswege im Überblick

Methode Akzeptiert Form Nachweis Empfehlung
E‑Mail ✓ Textform E‑Mail‑Zustellbestätigung, CC an eigene Adresse
Post ✓ Textform / Schriftform (Unterschrift empfohlen) Einschreiben mit Rückschein empfohlen
Fax ✓ Textform Sendebericht aufbewahren
Online‑Formular ✗ (nicht als formeller Weg ausgewiesen) — Nur für Anfragen
Telefon ✗ (nicht als formeller Weg) — Nur für Auskünfte

Vergleich: E‑Mail vs Post vs Fax

Aspekt E‑Mail Post Fax
Formale Anforderung Textform (ausreichend für viele Tarife) Schriftform empfohlen; eigenhändige Unterschrift sinnvoll Textform
Unterschrift erforderlich meist nicht empfohlen; bei Postalbrief: Unterschrift sinnvoll nicht zwingend
Nachweis E‑Mail‑Zustellnachweis Einschreiben mit Rückschein oder Einlieferungsbeleg Sendebericht
Bearbeitungsdauer schnellere Eingangsbearbeitung; Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern Postlaufzeit beachten; Bestätigung bis ~28 Tage ähnlich E‑Mail bei zeitnahem Sendebericht
Empfehlung Schnell und dokumentierbar; alternativ zusätzlich per Einschreiben senden Sicherster Nachweis im Streitfall Gut bei vorhandenem Sendebericht; sicherer als Einwurf

Wie kündige ich per E‑Mail?

E‑Mail ist schnell und oft ausreichend für die Textform. Formulieren Sie klar den Kündigungswillen und fügen Sie alle Pflichtangaben bei.

  • Pflichtangaben: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungs‑/Kundennummer, gewünschter Kündigungszeitpunkt oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Bestätigung: Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post.
  • Beifügen: IBAN für Auszahlung und Steuer‑ID, bei Todesfällen Sterbeurkunde und Erbschein.
  • Nachweis: Speichern Sie die E‑Mail‑Zustellbestätigung und senden Sie bei Zweifeln zusätzlich Fax oder Einschreiben.
  • Frist: Fordern Sie eine Frist zur Bestätigung an; die Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.

Wie kündige ich per Post?

Die postalische Kündigung bietet den sichersten Nachweis. Senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein.

  • Adresse: TARGO Versicherung AG, TARGO Kundenservice, ProACTIV‑Platz 1, 40721 Hilden.
  • Form: Schreiben mit allen Pflichtangaben und eigenhändiger Unterschrift.
  • Versand: Einschreiben mit Rückschein empfohlen; Einwurfeinschreiben liefert weniger Beweis.
  • Beifügen: Kopien relevanter Unterlagen, IBAN, Steuer‑ID; ggf. bestätigte Ausweiskopie (GwG).
  • Nachweis: Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Rückschein auf.

Wie kündige ich per Fax?

Fax ist textformgerecht und liefert ein Sendeprotokoll als Nachweis. Drucken Sie das Protokoll aus und archivieren Sie es.

  • Faxnummer: 02103 34-7109.
  • Inhalt: Gleiche Pflichtangaben wie im Brief; formulieren Sie einen klaren Kündigungswunsch.
  • Nachweis: Sendebericht ausdrucken; bei Unklarheiten zusätzlich postalisch nachsenden.
  • Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Brief an.
  • Vorteil: Schneller Eingangsnachweis im Vergleich zu normaler Post.

Welche Kündigungsfristen gelten bei TARGO?

Die Kündigungsfristen hängen vom Tarif ab. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, um die genauen Termine zu ermitteln.

Tarif und Fristen Vergleich

Tarif Mindestvertragslaufzeit Kündigungsfrist Hinweise
Standardregel (Verträge nach 1994) meist 12 Monate Kündbar zum Ende der Versicherungsperiode; bis zu 1 Tag vor nächster Beitragszahlung Versicherungsperiode i.d.R. 1 Jahr; „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ möglich
Geräteversicherung 12 Monate Keine ordentliche Frist in AGB; Vertrag endet oft automatisch Außerordentliche Kündigung 1 Monat nach Schadensregulierung möglich
Unfallversicherung häufig 12 Monate Häufig 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit Bei langen Laufzeiten z. T. erst ab dem 3. Versicherungsjahr kündbar
Rentenversicherung 12 Monate Vor Rentenbeginn meist jederzeit zum Schluss des laufenden Monats Kündigung vor Rentenbeginn möglich
Risikolebensversicherung 12 Monate Oft jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode Prüfung des konkreten Tarifs erforderlich
Kreditlebensversicherung keine feste Laufzeit In einigen Fällen jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar Produktabhängig prüfen

Wie berechne ich Fristen?

  • Beispiel 1: Ihre Versicherungsperiode endet am 30.04.2026. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 29.04.2026 bei der TARGO eingehen, damit der Vertrag zum 30.04.2027 endet.
  • Beispiel 2: Geräteversicherung begann am 01.04.2027 mit 12 Monaten Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit endet am 31.03.2027. Eine ordentliche Kündigung ist daher frühestens zum 31.03.2027 möglich. Senden Sie die Kündigung spätestens am 30.03.2027.
  • Beispiel 3: Sie erhalten am 10.03.2027 eine Mitteilung über Beitragserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden, also bis 10.04.2027.

Was muss in mein Kündigungsschreiben?

Formulieren Sie klar und vollständig, damit TARGO Ihren Antrag eindeutig zuordnen kann.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift wie im Vertrag.
  • Versicherungs‑ oder Kundennummer sowie Vertragsnummer.
  • Klarer Kündigungswunsch, z. B. „Hiermit kündige ich meine Lebensversicherung, Versicherungsnummer [Vertragsnummer], zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  • Datum des Schreibens und Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung.
  • Bankverbindung (IBAN) und Steuer‑ID für Auszahlung.
  • Identitätsnachweis: bestätigte Kopie des Personalausweises (GwG) kann erforderlich sein; im Todesfall Sterbeurkunde und Erbschein.
  • Zusatz: Bitten Sie um Aufschlüsselung des Rückkaufswerts und um Mitteilung des voraussichtlichen Auszahlungsdatums.

Gibt es eine Mustervorlage für die Kündigung?

Ja. Verwenden Sie die folgende Vorlage als Ausgangspunkt und ersetzen Sie die Platzhalter.

TARGO Versicherung AG
TARGO Kundenservice
ProACTIV‑Platz 1
40721 Hilden

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Versicherungsnummer [Vertragsnummer] / Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag bei der TARGO Lebensversicherung mit der Versicherungsnummer [Vertragsnummer] und der Kundennummer [Kundennummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich an die oben angegebene Adresse. Alternativ senden Sie die Bestätigung per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse].

Für die Auszahlung des Rückkaufswertes überweisen Sie den Betrag bitte auf folgendes Konto: IBAN [Ihre IBAN], BIC [ggf. BIC]. Meine Steuer‑Identifikationsnummer lautet [Steuer‑ID]. Teilen Sie mir bitte mit, falls eine bestätigte Ausweiskopie erforderlich ist.

Ich bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der Berechnung des Rückkaufswertes. Nennen Sie bitte abgezogene Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie ggf. Bewertungsreserven. Geben Sie zudem das voraussichtliche Auszahlungsdatum an.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei postalischem Versand]

[Ihr Name]

Hinweis: Für eine E‑Mail‑Kündigung verwenden Sie denselben Text im E‑Mail‑Textfeld. Fügen Sie dort IBAN und Steuer‑ID ein und fordern Sie die Bestätigung per E‑Mail an.

TARGO Lebensversicherung kündigen mit unserer Vorlage

Welche weiteren Szenarien gibt es?

  • Kurz‑E‑Mail‑Variante: Kompakter Text für E‑Mail mit Name, Versicherungsnummer, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und Bitte um Bestätigung. Speichern Sie den Zustellnachweis.
  • Antrag auf Policendarlehen: Nennen Sie Police‑Nummer, gewünschte Darlehenshöhe und Verwendungszweck. Bitten Sie um Konditionsmitteilung.
  • Antrag auf Beitragsfreistellung oder Teilauszahlung: Nennen Sie Betrag oder Zeitraum sowie gewünschtes Freistellungsdatum. Vergleichen Sie Vor‑ und Nachteile gegenüber Kündigung.
  • Bevollmächtigte Kündigung: Legen Sie die Vollmacht, eine Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten und die Unterschrift des Versicherungsnehmers bei.

Wie kündige ich Schritt für Schritt zum Vertragsende?

  1. Sichten Sie die Unterlagen. Prüfen Sie Versicherungsschein, letzte Beitragsrechnung und Widerrufsbelehrung.
  2. Wägen Sie Optionen ab. Prüfen Sie Widerruf, Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Teilauszahlung. Bei Riester/Rürup prüfen Sie steuerliche Folgen.
  3. Formulieren Sie die Kündigung. Erstellen Sie ein Schreiben mit allen Pflichtangaben und Zahlungsdaten; nutzen Sie die Vorlage oben.
  4. Versand und Nachweis. Senden Sie per E‑Mail, Fax oder Post und sichern Sie Zustellnachweise (E‑Mail‑Zustellbestätigung, Fax‑Sendebericht, Einschreiben mit Rückschein).
  5. Bestätigung anfordern. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und notieren Sie das Datum des Zugangs. Rechnen Sie mit bis zu 28 Tagen Bearbeitungszeit.
  6. Auszahlung vorbereiten. Halten Sie IBAN, Steuer‑ID und ggf. bestätigte Ausweiskopie bereit. Prüfen Sie nach Auszahlung die Aufschlüsselung.

Welche Sonderfälle und Sonderrechte gelten bei der Kündigung?

Beitragserhöhung

Sie haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG bei Beitragserhöhung. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung und beträgt einen Monat.

  • Frist: 1 Monat ab Erhalt der Änderungsmitteilung.
  • Vorgehen: Senden Sie eine Kündigung mit Bezug auf die Mitteilung.
  • Nachweis: Fügen Sie eine Kopie der Änderungsmitteilung bei und fordern Sie eine Bestätigung an.

Schadensfall

Nach einer Schadensregulierung oder Ablehnung haben Sie meist laut VVG das Recht auf außerordentliche Kündigung. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach der Schadensentscheidung.

  • Frist: 1 Monat nach Erhalt der Schadensentscheidung.
  • Nachweis: Legen Sie die schriftliche Mitteilung zur Regulierung oder Ablehnung bei.
  • Empfehlung: Benennen Sie ein klares Kündigungsdatum und fordern Sie Bestätigung an.

Todesfall / Erbe

Kapitalbildende Policen gehen in der Regel auf die Erben über. Erben müssen aktiv Kündigung oder Auszahlung beantragen.

  • Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde, Erbschein und Identitätsnachweise der Erben.
  • Vorgehen: Nehmen Sie Kontakt mit dem Kundenservice auf und nennen Sie Auszahlungskonto sowie steuerliche Angaben.

Umzug ins Ausland

Bei Umzug innerhalb der EU/EWR bleibt der Schutz meist bestehen. Bei Wegzug außerhalb der EU/EWR kann ein vorzeitiges Kündigungsrecht bestehen.

  • Vorgehen: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und klären Sie den Fall mit TARGO.
  • Nachweis: Legen Sie Ummeldebestätigung oder neue Meldeadresse vor.

Riester‑Rente

Riester‑Verträge haben steuerliche Besonderheiten. Eine Kündigung kann die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslösen und finanziell nachteilig sein.

  • Empfehlung: Prüfen Sie steuerliche Folgen und erwägen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung.
  • Nachweis: Fordern Sie Informationen zur möglichen Zuschussrückzahlung an.

Rürup, bAV und fondsgebundene Verträge

Rürup/Basisrente und bestimmte bAV‑Verträge sind oft nur eingeschränkt kündbar. Fondsgebundene Policen haben besondere Bewertungsregeln.

  • Vorgehen: Klären Sie Details direkt mit dem Kundenservice. Berücksichtigen Sie steuerliche und arbeitgeberseitige Aspekte.
  • Besonderheit: Rürup‑Verträge sind häufig nicht vorzeitig kündbar.

Wie viel Geld erhalte ich nach der Kündigung?

Die Auszahlung erfolgt als Rückkaufswert. Die tatsächliche Höhe hängt von Vertragsdauer, Kostenstruktur und Überschussbeteiligungen ab.

Komponenten der Rückkaufsberechnung Wirkung auf Auszahlung
Eingezahlte Beiträge Ausgangsbasis
Risikoanteile Werden abgezogen
Überschussbeteiligungen Können hinzugerechnet werden
Abschlusskosten und Stornopauschale Reduzieren die Auszahlung
Verwaltungsgebühren Reduzieren die Auszahlung
Bewertungsreserven / Schlussüberschuss Können Auszahlung erhöhen
  • Zeitpunkt: Die Berechnung des Rückkaufswertes erfolgt frühestens am letzten Tag der Versicherungsperiode.
  • Auszahlung: In der Regel erfolgt die Auszahlung etwa eine Woche nach Fertigstellung der Berechnung.
  • Bearbeitungsdauer: Die Kündigungsbestätigung kann bis zu 28 Tage dauern.
  • Formalia: Für die Auszahlung sind meist IBAN und Steuer‑ID erforderlich. TARGO kann eine bestätigte Ausweiskopie nach GwG verlangen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung an.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Erledigen Sie diese Schritte, damit Auszahlung und Nachbereitung reibungslos laufen.

  • Bestätigung prüfen: Fordern Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung an und dokumentieren Sie das Wirksamkeitsdatum.
  • Unterlagen nachreichen: Senden Sie IBAN, Steuer‑ID und ggf. bestätigte Ausweiskopie; im Todesfall Sterbeurkunde und Erbschein.
  • SEPA und Abbuchungen: Prüfen Sie, ob Beitragsabbuchungen eingestellt wurden; informieren Sie Ihre Bank bei Bedarf.
  • Auszahlung kontrollieren: Vergleichen Sie die ausgezahlte Summe mit der angeforderten Aufschlüsselung.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Schreiben, Sendeberichte, E‑Mails und Kontoauszüge mehrere Jahre auf.
  • Eskalation: Bleibt eine Reaktion aus, dokumentieren Sie Fristen und Kontaktversuche; Ombudsmann oder BaFin sind mögliche Eskalationswege.

Häufige Fragen zur Kündigung der TARGO Lebensversicherung

Kann ich die TARGO Lebensversicherung per E‑Mail kündigen?

Ja. Eine Kündigung per E‑Mail an info@targoversicherung.de ist in Textform möglich. Formulieren Sie den eindeutigen Kündigungswillen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie die Zustellnachweise auf. Bei Unsicherheit senden Sie zusätzlich Fax oder Einschreiben.

Kann ich die TARGO Lebensversicherung per Fax kündigen?

Ja. Fax ist als Textform akzeptiert und liefert einen Sendebericht als Nachweis. Sichern Sie das Protokoll und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Brief an.

Kann ich die TARGO Lebensversicherung telefonisch kündigen?

Nein. Telefonische Mitteilungen eignen sich nur für Auskünfte. Nutzen Sie E‑Mail, Fax oder Post für rechtsverbindliche Kündigungen. Notieren Sie Gesprächspartner und Datum nur für Rückfragen.

Welche Erstattung erhalte ich bei Kündigung?

Bei Kündigung erhalten Sie in der Regel den Rückkaufswert, der nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet wird. Wegen Abzügen für Abschlusskosten, Verwaltung und mögliche Stornopauschalen kann die Auszahlung insbesondere in den ersten Jahren gering sein. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung an.

Wann ist ein Widerruf statt einer Kündigung möglich?

Ein Widerruf kann vorteilhaft sein, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. In diesem Fall können Beiträge, Gebühren und erwirtschaftete Erträge zurückgefordert werden. Widerrufsfristen betragen regulär 30 Tage; fehlerhafte Belehrungen können längere Fristen ermöglichen. Lassen Sie die Belehrung prüfen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Ja. Bei Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 40 VVG. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Formulieren Sie die Kündigung mit klarer Bezugnahme auf die Mitteilung und legen Sie eine Kopie der Mitteilung bei.

Wie läuft die Kündigung im Todesfall ab?

Erben können die Police kündigen oder Auszahlung beantragen. Übliche Nachweise sind Sterbeurkunde und meist ein Erbschein. Die Auszahlung erfolgt an die Bevollmächtigten oder Erben. Kontaktieren Sie den Kundenservice zur Klärung der notwendigen Unterlagen.

Sind Policendarlehen oder Beitragsfreistellung Alternativen zur Kündigung?

Ja. Policendarlehen gewähren Liquidität, mindern aber den Rückkaufswert. Beitragsfreistellung stoppt Zahlungen, erhält aber einen Teil des Versicherungsschutzes und reduziert künftige Leistungen. Prüfen Sie Vor‑ und Nachteile im Vergleich zur Kündigung.

Kann ich meine Police verkaufen?

Der Verkauf an einen Ankaufanbieter ist möglich, liefert aber häufig weniger als der theoretische Rückkaufswert. Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie Seriosität und Konditionen und beachten Sie steuerliche Folgen.

Wenn Sie konkrete Dokumente zur Hand haben und Hilfe beim Verfassen oder Versenden benötigen, nutzen Sie die obige Vorlage als Ausgangspunkt. Passen Sie die Platzhalter an und bewahren Sie alle Nachweise auf. Dokumentieren Sie Fristen systematisch.

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