myLife Lebensversicherung kündigen – Symbolbild zum Thema Lebensversicherung
myLife LebensversicherungLebensversicherung

Wie kann ich Mylife Lebensversicherung kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 13. Okt. 2026

Die wichtigsten Punkte vorab:

  • myLife verlangt in der Regel Schriftform. Rechtswirksame Wege sind postalisch (unterschriebenes Schreiben) oder Fax (Sendebericht als Nachweis).
  • E‑Mail und Telefon sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn Ihr Vertrag Textform vorsieht.
  • Übliche Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode.
  • Bei Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert nach §169 VVG. myLife zahlt nach Prüfung und Vorlage der Nachweise (Police, bestätigte Ausweiskopie, Steuer‑ID, IBAN).
  • Auszahlung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach dem Stichtag.

Warum kündigen Kundinnen und Kunden ihre myLife Lebensversicherung?

Kündigungen erfolgen meist aus finanziellen Gründen. Niedrige Rückkaufswerte, Beitragserhöhungen und hohe Kosten führen oft zur Entscheidung.

  • Niedriger Rückkaufswert: Die Auszahlung liegt häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Abschluss‑ und Verwaltungskosten verringern den Rückkaufswert.
  • Beitragserhöhung oder Leistungsreduzierung: Kündigt der Anbieter eine Beitragserhöhung ohne Leistungssteigerung an, können Sie außerordentlich kündigen (§40 VVG).
  • Hohe Kostenstruktur: Hohe Abschluss‑ und Verwaltungskosten in den ersten Vertragsjahren senken die Rendite. Bei vorzeitiger Auflösung entstehen Verluste.
  • Administrativer Aufwand und Verzögerungen: Aufwändige Nachweisführung (bestätigte Ausweiskopie, Steuer‑ID, Erbschein) und verzögerte Auszahlungen veranlassen viele Kunden zur Kündigung.
  • Alternativen prüfen: Widerruf, Beitragsfreistellung, Policenverkauf oder Übertragung können sinnvoller sein. Prüfen Sie diese Optionen vor der Kündigung.

Wie erreiche ich den Kundenservice der myLife Lebensversicherung?

Sie erreichen myLife per Telefon, Fax, E‑Mail, Post oder im Online‑Portal myInfoPoint. Nutzen Sie die folgende Übersicht als Ausgangspunkt für Kündigung oder Rückfragen.

Kontaktdaten (Kurzreferenz)

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 0551 9976-0 Telefon für Auskünfte. Telefonische Kündigung ist mangels Schriftform nicht rechtswirksam.
Fax 0551 9976-777 Fax wird als Schriftform akzeptiert. Bewahren Sie den Sendebericht als Nachweis auf.
E‑Mail info@mylife-leben.de E‑Mail für allgemeine Anfragen. Kündigungen sind nur rechtswirksam, wenn Ihr Vertrag Textform vorsieht.
Post (für Kündigungen) myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, 37085 Göttingen Schriftform erforderlich. Versand per Einschreiben empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer.
Online‑Portal myInfoPoint (Kundenkonto) Vertragsübersicht und Änderungen möglich. Kein allgemeines Online‑Kündigungsformular; Schriftform bleibt maßgeblich.
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Wie kündige ich meine myLife Lebensversicherung per E‑Mail, Brief oder Telefon?

myLife schreibt in der Regel Schriftform vor. Reichen Sie Kündigungen postalisch oder per Fax ein, um Rechtswirksamkeit zu gewährleisten.

Vergleich der Kündigungswege

Methode Akzeptiert Form Nachweis Tipp
E‑Mail Nur bei vertraglicher Textform Textform (nur vertraglich möglich) E‑Mail‑Kopie, Lesebestätigung (ersetzt meist nicht Schriftform) Nutzen Sie E‑Mail nur, wenn Ihr Vertrag Textform erlaubt
Post (Brief) Ja Schriftform (handschriftliche Unterschrift erforderlich) Einschreiben mit Rückschein dokumentiert den Zugang Empfohlen für Rechtssicherheit
Fax Ja Schriftform Fax‑Sendebericht als Nachweis Fax ist schnell und schriftformkonform
Telefon Nein Keine Schriftform Gesprächsnotiz Telefon nur für Rückfragen
Online‑Portal (myInfoPoint) Nein (kein offizielles Kündigungsformular) Portalfunktionen Dokumente im Portal Portal: Vertragsdaten prüfen, Kündigung schriftlich absenden

Kann ich per E‑Mail kündigen?

E‑Mail ist in der Regel nicht rechtswirksam. Nur wenn Ihr Vertrag Textform vorsieht, gilt E‑Mail als Kündigungsweg.

  • Pflichtangaben: Name, vollständige Anschrift und Kundennummer/Policen‑Nummer.
  • Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung per Post an.
  • Senden Sie Scans der Police nur, wenn myLife diese ausdrücklich verlangt.
  • Eine bestätigte Ausweiskopie ersetzt die eigenhändige Unterschrift nicht.
  • Bearbeitungszeiten variieren. E‑Mail hat keine Priorität.

Wie kündige ich per Post?

Die postalische Kündigung ist die sicherste rechtswirksame Methode. Ihre Unterschrift muss handschriftlich vorliegen.

  • Vollständiger Absender: Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort.
  • Empfänger: myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, 37085 Göttingen.
  • Betreff: z. B. „Kündigung meiner Lebensversicherung, Policen‑/Vertragsnummer: [Vertragsnummer]“.
  • Identifikation: Kundennummer / Policen‑/Versicherungsnummer.
  • Kündigungsformel: „Hiermit kündige ich meine Lebensversicherung (Policen‑Nr. [Policenummer]) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  • Beifügen: Kopie des Versicherungsscheins; bei außerordentlicher Kündigung die Änderungsmitteilung.
  • Versand: Einschreiben mit Rückschein empfohlen; bewahren Sie den Beleg auf.

Wie kündige ich per Fax?

Fax wird als Schriftform akzeptiert und ist schnell dokumentierbar.

  • Senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Policennummer.
  • Faxen Sie eine Kopie des Versicherungsscheins mit.
  • Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Nachweis auf.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per Post oder Fax an.

Kann ich telefonisch oder über myInfoPoint kündigen?

Telefon und myInfoPoint dienen primär der Auskunft. Sie ersetzen meist nicht die Schriftform.

  • Telefon: Klären Sie Fristen und Unterlagen. Notieren Sie Datum und Ansprechpartner.
  • myInfoPoint: Prüfen Sie Vertragswerte und Daten. Ein rechtswirksames Kündigungsmodul ist laut AVB nicht verfügbar.
  • Empfehlung: Nutzen Sie Telefon und Portal zur Vorbereitung. Reichen Sie die Kündigung schriftlich ein.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der myLife Lebensversicherung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Bei Beitragserhöhungen haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach schriftlicher Mitteilung.

Fristen und Termine

Situation Frist / Regel Bemerkung
Ordentliche Kündigung In der Regel 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Versicherungsperiode = 12 Monate. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer.
Außerordentliche Kündigung (z. B. Beitragserhöhung) 1 Monat nach schriftlicher Mitteilung durch den Versicherer Versicherer muss auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen (§40 VVG).
Widerrufsrecht 30 Tage (gesetzlich) Beginn nur bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Bei fehlerhafter Belehrung kann ein ewiges Widerrufsrecht bestehen.
Rückkaufswert‑Berechnung Stichtagsprinzip: letzter Tag der Versicherungsperiode Auszahlung nach §169 VVG. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Auszahlung nach Stichtag Ca. 7–14 Tage nach Stichtag (üblich) Abhängig von vollständiger Nachweisführung (Steuer‑ID, bestätigte Ausweiskopie, Police).
Ältere Verträge / Sondertarife Variiert Bei älteren Policies können abweichende Fristen gelten. Prüfen Sie die AVB.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist?

Beispiel: Ihre Versicherungsperiode endet am 30.04.2026. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten muss Ihre Kündigung spätestens am 31.01.2026 beim Versicherer eingehen. Versenden Sie das Schreiben frühzeitig per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht.

Tarif/Fristen im Vergleich

Tarif / Fallgruppe Kündigungsfrist Besonderheiten
Standardverträge (ab 1994) 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Rückkaufswert nach §169 VVG, Stichtagsprinzip
Ältere Verträge (vor 1995) Abweichend – AVB prüfen Oft spezielle Regelungen und Fristen
Beitragserhöhung / Sonderkündigung 1 Monat nach schriftlicher Mitteilung Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG
Riester‑Rente Abhängig (Zulagenrückzahlung möglich) Kündigung kann Rückzahlung von Zulagen/Steuervorteilen auslösen
Rürup In der Regel nicht kündbar Rürup‑(Basisrente)‑Verträge haben Einschränkungen
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Eingeschränkte Verfügbarkeit Abfindungsverbot möglich; besondere Rechtslage

Was muss in mein myLife Lebensversicherung‑Kündigungsschreiben?

Eine rechtswirksame Kündigung enthält klare Pflichtangaben. Fehlen Angaben, drohen Rückfragen und Fristverluste.

  • Vollständiger Absender: Ihr Name, Straße Hausnummer, PLZ Ort.
  • Empfänger: myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, 37085 Göttingen.
  • Eindeutige Betreffzeile: z. B. „Kündigung meiner Lebensversicherung, Policen‑/Vertragsnummer: [Vertragsnummer]“.
  • Identifikation: Kundennummer / Versicherungsnummer / Policennummer.
  • Kündigungsformel: „Hiermit kündige ich meine Lebensversicherung (Policen‑Nr. [Policenummer]) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Kündigungsgrund angeben und Änderungsmitteilung beifügen.
  • Auszahlung: Bitte um Berechnung und Überweisung des Rückkaufswerts; IBAN angeben.
  • Unterschrift: Handschriftliche Unterschrift ist zwingend (Schriftform).
  • Nachweise: Versicherungsschein/Police, bestätigte Personalausweiskopie (GwG‑Anforderung), Steuer‑ID; ggf. Erbschein bei Todesfall.
  • Forderung: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung und bewahren Sie Versandnachweise auf.

Welche Mustervorlagen kann ich für die Kündigung nutzen?

Nutzen Sie die folgende Mustervorlage; füllen Sie Ihre Daten ein und unterschreiben Sie handschriftlich.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

myLife Lebensversicherung AG
Herzberger Landstraße 25
37085 Göttingen

[Datum: TT.MM.JJJJ]

Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Policen‑/Vertragsnummer: [Vertragsnummer] / Kundennummer: [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine bei Ihnen geführte Lebensversicherung mit der Policen‑/Vertragsnummer [Vertragsnummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang und das Wirksamkeitsdatum der Kündigung.

Ich bitte Sie ferner um die Berechnung des Rückkaufswerts gemäß §169 VVG und die Überweisung des Auszahlungsbetrags auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [DE12 3456 7890 1234 5678 90]
BIC: [DEUTDEDBXXX] (optional)

Für die Auszahlung lege ich folgende Unterlagen bei / reiche ich nach Aufforderung nach: Versicherungsschein (Kopie), bestätigte Kopie meines Personalausweises (gemäß GwG) und meine Steuer‑Identifikationsnummer: [Steuer‑ID].

Bitte senden Sie mir außerdem eine schriftliche Aufstellung der Berechnung des Rückkaufswerts und eine Bestätigung über den Abschluss der Abwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich)]
[Ihr Name]

Kurzbeschreibungen weiterer Vorlagen:

myLife Lebensversicherung kündigen mit unserer Vorlage
  • Widerrufsvorlage (innerhalb 30 Tage): Kurztext mit Widerrufserklärung, Datum des Vertragsabschlusses und der Widerrufsbelehrung; Frist per Einschreiben beachten.
  • Antrag auf Auszahlung / Rückkaufswert: Formulierter Antrag mit Hinweis auf §169 VVG, Aufforderung zur Berechnungsübersicht und Angabe der IBAN.
  • Vollmacht‑Kurztext: Vollmacht mit Zeitraum und Unterschriften beider Parteien; beifügen amtliche Ausweiskopien.
  • Musterbeschwerde / Eskalationstext: Sachliche Schilderung des Problems, Fristsetzung und Hinweis auf Schlichtungsstelle / BaFin als nächstes Eskalationslevel.

Wie kündige ich meine myLife Lebensversicherung Schritt für Schritt?

Folgen Sie diesen Schritten, um die Kündigung korrekt durchzuführen.

  1. Prüfen Sie den Vertrag. Notieren Sie Versicherungsperiode, Policen‑/Versicherungsnummern und die genannte Kündigungsfrist. Prüfen Sie, ob ein Widerruf möglich ist.
  2. Entscheiden Sie sich und prüfen Sie Alternativen. Überlegen Sie, ob Kündigung, Beitragsfreistellung, Policenverkauf oder Widerruf wirtschaftlich sinnvoller ist.
  3. Erstellen Sie das Kündigungsschreiben. Nutzen Sie die Muster‑Vorlage und fügen Sie Ihre Policen‑Nummer und IBAN ein. Unterschreiben Sie handschriftlich.
  4. Wählen Sie den Versand: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht. Notieren Sie Versand‑ und Empfangsdaten.
  5. Halten Sie Nachweise bereit: Police, bestätigte Ausweiskopie (GwG‑Anforderung) und Steuer‑ID; reichen Sie diese auf Aufforderung nach.
  6. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und prüfen Sie das Wirksamkeitsdatum. Eskalieren Sie bei ausbleibender Bestätigung.
  7. Verfolgen Sie die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt nach §169 VVG; rechnen Sie mit ca. 7–14 Tagen nach Stichtag, sofern alle Unterlagen vorliegen.
  8. Dokumentation und Steuer: Bewahren Sie alle Belege auf und prüfen Sie mögliche steuerliche Folgen.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der myLife Lebensversicherung?

In bestimmten Situationen besteht ein Sonderkündigungsrecht oder es gelten besondere Regeln. Prüfen Sie Ihren Einzelfall.

Erbfall

Der Vertrag geht beim Tod des Versicherungsnehmers auf die Erben über. Erben können kündigen oder Leistungen geltend machen. Reichen Sie Sterbeurkunde, Erbschein und Police ein und informieren Sie myLife unverzüglich. Achten Sie auf Bezugsrechte und Bankverbindung.

Sterbefall

Im Sterbefall melden die Erben den Fall an myLife. Reichen Sie Sterbeurkunde, Erbschein und Police ein. Erben entscheiden über Fortführung oder Kündigung und legen Bankverbindung für die Auszahlung vor.

Betriebliche Altersvorsorge

bAV‑Verträge unterliegen oft arbeits‑ und sozialrechtlichen Einschränkungen. Kündigungen sind häufig nicht ohne Weiteres möglich. Kontaktieren Sie den Arbeitgeber oder das Versorgungswerk und myLife für die korrekte Abwicklung.

Riester‑Rente

Bei Riester‑Verträgen kann eine Kündigung die Rückzahlung staatlicher Zulagen und Steuervergünstigungen auslösen. Prüfen Sie Zulagenrückforderungen und ziehen Sie steuerliche Beratung hinzu.

Rürup

Rürup‑(Basisrente)‑Verträge sind meist nicht kündbar wie klassische Kapitalversicherungen. Prüfen Sie Optionen wie Beitragsfreistellung oder Rentenwahl.

Pfändung / Abtretung

Pfändung oder Abtretung erfordern gerichtliche oder behördliche Dokumente. Reichen Sie Vollstreckungsunterlagen bei myLife ein. Holen Sie gegebenenfalls Rechtsbeistand.

Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Aktualisieren Sie Adresse und Bankverbindung und klären Sie steuerliche sowie meldepflichtige Aspekte.

Beitragsrückstand

Bei Beitragsrückstand drohen Mahnungen, Beitragsfreistellung oder Vertragsbeendigung. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit myLife auf, um Lösungen wie Nachzahlung oder Freistellung zu prüfen.

Welche Auszahlung erhalte ich nach der Kündigung meiner myLife Lebensversicherung?

Bei Kündigung erhalten Sie in der Regel den Rückkaufswert, der nach §169 VVG berechnet wird. myLife ermittelt den Wert am Stichtag und zahlt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.

  • Vereinfachte Formel: Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile − Abschluss‑ und Verwaltungskosten + Überschüsse/Zinsen − ggf. Stornopauschale.
  • Gesetzliche Sicherung: Eine nicht angemessene Stornopauschale ist ausgeschlossen. Der Rückkaufswert muss nachvollziehbar berechnet sein (§169 VVG).
  • Abzüge & Gebühren: Versicherer können vertraglich vereinbarte Stornopauschalen oder Kosten abziehen; die Höhe ist tarifabhängig.
  • Ablauf & Nachweise: Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Police, bestätigter Personalausweiskopie, Steuer‑ID und IBAN. Üblich sind ca. 7–14 Tage nach Stichtag.
  • Alternative: Ein Policenverkauf am Sekundärmarkt kann in Einzelfällen wirtschaftlich vorteilhafter sein, erfordert jedoch Marktprüfung und Verhandlung.

Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?

Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig und reichen Sie alle geforderten Unterlagen fristgerecht ein. Überwachen Sie die Auszahlung und dokumentieren Sie alle Belege.

  • Prüfen Sie Datum und Wirksamkeit in der Kündigungsbestätigung.
  • Reichen Sie Police, bestätigte Ausweiskopie, Steuer‑ID und IBAN ein.
  • Überwachen Sie die Auszahlung und überprüfen Sie die Berechnungsübersicht.
  • Archivieren Sie Versandnachweise, Bestätigungen und Abrechnungsunterlagen für spätere Nachfragen oder steuerliche Zwecke.
  • Prüfen Sie Bezugsrechte, Testamentsvermerke und sonstige Verfügungen auf Aktualisierungsbedarf.

Welche Fragen treten häufig bei der Kündigung auf?

Die folgenden Fragen beantworten die wichtigsten Praxisfälle zur Kündigung.

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Nur wenn Ihr Vertrag Textform vorsieht. Ansonsten ist E‑Mail meist nicht rechtswirksam. Senden Sie bei E‑Mail Name, Anschrift und Policen‑/Kundennummer und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per Post an.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die ordentliche Kündigung hat in der Regel eine Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Bei angekündigter Beitragserhöhung haben Sie meist 1 Monat nach schriftlicher Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht (§40 VVG).

Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?

Das Schreiben muss Name, Anschrift, Datum, Kundennummer/Policenummer, eine eindeutige Kündigungsformel, IBAN für die Auszahlung und Ihre handschriftliche Unterschrift enthalten. Legen Sie bei Bedarf die Änderungsmitteilung bei.

Wann erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswerts?

Sie erhalten den Rückkaufswert nach §169 VVG. myLife berechnet den Wert am Stichtag und zahlt in der Regel binnen 7–14 Tagen nach diesem Datum, sofern alle Nachweise vorliegen.

Wann kann ich bei Beitragserhöhung außerordentlich kündigen?

Bei einer angekündigten Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungssteigerung können Sie außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung.

Was ist im Erbfall oder Sterbefall zu tun?

Im Erbfall geht der Vertrag auf die Erben über. Erben können kündigen oder Leistungen verlangen. Reichen Sie Sterbeurkunde, Erbschein und Police ein und informieren Sie myLife unverzüglich.

Was tun bei verzögerter Auszahlung?

Prüfen Sie, ob myLife alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat. Kontaktieren Sie den Kundenservice schriftlich und fordern Sie eine Zahlungsfrist. Bei anhaltender Verzögerung können Sie die Schlichtungsstelle oder die BaFin einschalten.

Lohnt sich ein Policenverkauf statt Kündigung?

Ein Policenverkauf kann in Einzelfällen mehr bringen als der Rückkauf. Vergleichen Sie Angebote sorgfältig, prüfen Sie Gebühren und steuerliche Folgen und holen Sie unabhängige Beratung ein.

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