Fernsehwoche kündigen – Symbolbild zum Thema Abo
FernsehwocheAbo

Wie kann ich Fernsehwoche kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 19. Okt. 2026

Wie kündige ich meine Fernsehwoche?

Um Ihre Fernsehwoche (Bauer Vertriebs KG / Bauer Media Group) zu kündigen, senden Sie ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, nutzen das Bauer‑Plus‑Abocenter mit Kündigungsbutton oder schicken eine E‑Mail/Fax. Bei Abos mit Mindestlaufzeit ≥ 12 Monate beträgt die Frist meist 3 Monate zum Ende des Bezugszeitraums. Nennen Sie Ihre Kundennummer, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und bewahren den Versandnachweis auf.

Wählen Sie den Kanal nach Ihrem Beweisbedarf. Einschreiben bietet die höchste Rechtssicherheit. Das Online‑Formular ist meist der schnellste Weg.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung der Fernsehwoche?

  • Kündigungswege: Einschreiben mit Rückschein, Bauer‑Plus‑Abocenter, E‑Mail oder Fax. Telefon nur für Rückfragen.
  • Kündigungsfrist: Bei Mindestlaufzeit ≥ 12 Monate in der Regel 3 Monate zum Ende des Bezugszeitraums.
  • Online‑Verträge: Seit 2022 gibt es einen Kündigungsbutton im Abocenter.
  • Kundennummer: Geben Sie immer Ihre Kundennummer/Vertragsnummer an.
  • Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Eingangs‑ und Kündigungsbestätigung an.
  • Nachweis: Bewahren Sie Einschreibebeleg, Fax‑Protokoll und E‑Mails auf.
  • SEPA‑Mandat: Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat zum Vertragsende, falls gewünscht.
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Was brauchen Sie für die Kündigung der Fernsehwoche?

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Kundennummer und/oder Vertragsnummer (sofern vorhanden).
  • Datum des Schreibens und gewünschter Beendigungszeitpunkt (z. B. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder konkretes Datum).
  • Eigenhändige Unterschrift, wenn Ihr Vertrag Schriftform verlangt.
  • Nachweise bei Sonderkündigung (z. B. Preisänderungsmitteilung, Meldebescheinigung, Sterbeurkunde).
  • Bei Geschenkabos: Angaben, ob Schenker oder Beschenkter Vertragspartner ist.
  • Kopien von aktuellen Rechnungen oder Adress‑Etikett zur Zuordnung.

Wie kündige ich die Fernsehwoche Schritt für Schritt?

Kurzantwort: Prüfen Sie Vertragsdauer und Frist, erstellen Sie ein formgültiges Schreiben, wählen Sie den Versandweg, senden Sie die Kündigung und sichern Sie den Nachweis. Kontrollieren Sie Kontoauszüge und widerrufen Sie das SEPA‑Mandat zum Vertragsende.

  1. Vertragscheck: Ermitteln Sie Mindestlaufzeit, Ende des bezahlten Bezugszeitraums und Kündigungsfrist. Notieren Sie Ihre Kundennummer.
  2. Vorlage erstellen: Nutzen Sie die Mustervorlage weiter unten und fügen Sie alle Pflichtangaben ein. Legen Sie Nachweise bei, falls nötig.
  3. Versandweg wählen: Entscheiden Sie je nach Beweiskraft für Einschreiben, Fax oder E‑Mail. Nutzen Sie das Online‑Formular für Online‑Abos.
  4. Versand und Bestätigung: Senden Sie die Kündigung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie Belege auf.
  5. Konto prüfen: Kontrollieren Sie Ihre Kontobelege auf weitere Abbuchungen und veranlassen Sie bei Bedarf die Rückbuchung unautorisierter Beträge.
  6. Eskalation: Kommt keine Bestätigung oder gibt es Probleme, senden Sie eine Erinnerung und nutzen Sie Beschwerdewege (z. B. Verbraucherzentrale).

Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihre Name]
[Ihre Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Datum]

Fernsehwoche - Bauer Vertriebs KG
Meßberg 1
20086 Hamburg

Kundennummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Betreff: Kündigung meines Abonnements der Fernsehwoche zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement der Zeitschrift Fernsehwoche, Kundennummer [Kundennummer], fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie den genauen Beendigungszeitpunkt schriftlich per Post oder E‑Mail.

Sollte eine außerordentliche Beendigung aufgrund eines Sondergrundes möglich sein, bitte ich um schriftliche Prüfung und Rückmeldung. Gleichzeitig widerrufe ich die eingeräumte Einzugsermächtigung (SEPA‑Mandat) zum Ende des Vertragsverhältnisses; bis dahin erteile ich weiterhin die Einzugsermächtigung für noch fällige, vertraglich vereinbarte Beträge.

Als Nachweis meiner Identität füge ich [falls erforderlich: Adress‑Etikett, Kopie der letzten Rechnung o.ä.] bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift, falls per Post]
[Ihr Name]

(Anlagen: [Auflistung, z. B. Preisänderungsmitteilung / Meldebescheinigung / Sterbeurkunde])

Fernsehwoche kündigen mit unserer Vorlage

Kurzbeschreibungen für weitere Situationen

  • Widerruf (innerhalb 14 Tage): Senden Sie eine Widerrufserklärung mit Datum des Vertragsabschlusses und fordern Sie die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge; kennzeichnen Sie das Schreiben deutlich mit „Widerruf“.
  • Kündigung ohne Kundennummer: Nennen Sie möglichst viele Identifikationsdaten (vollständige Anschrift, Geburtsdatum, letzte Lieferadresse) und bitten Sie um Zuordnung.
  • Digitales Abo / App‑Kauf: Kündigen Sie zusätzlich im App‑Store oder Google‑Play‑Konto und informieren Sie den Verlag per E‑Mail mit Angabe der Kaufbelege.
  • Widerruf SEPA‑Mandat / Lastschrift stoppen: Fordern Sie im Kündigungsschreiben die Widerrufserklärung des SEPA‑Mandats zum Vertragsende an; bei unautorisierten Abbuchungen setzen Sie Ihre Bank über Rückbuchungsmöglichkeiten in Kenntnis.

Wohin schicke ich meine Kündigung?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail kundenservice@bauermedia.com Abo‑Kundenservice; fordern Sie eine Bestätigung an
Telefon +49 40 32 90 16 16 Abo‑Hotline (Mo‑Fr 8‑18 Uhr, Sa 9‑14 Uhr); Bestätigung schriftlich anfordern
Fax +49 40 3019-8123 Fax akzeptiert; Fax‑Sendeprotokoll als Nachweis sichern
Post Fernsehwoche - Bauer Vertriebs KG, Meßberg 1, 20086 Hamburg Schriftform möglich; Einschreiben mit Rückschein empfohlen
Online‑Formular https://www.bauer-plus.de/service/kuendigung/ Bauer‑Plus Abocenter mit Kündigungsbutton (bei Online‑Verträgen)

Wählen Sie den Kanal nach dem gewünschten Nachweis. Einschreiben liefert die höchste Beweiskraft. Das Online‑Formular ist in der Regel der schnellste Weg bei Online‑Abos.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der Fernsehwoche?

Tarif / Situation Mindestlaufzeit Kündigungsfrist Automatische Verlängerung Hinweis
Abo mit Mindestlaufzeit ≥ 1 Jahr ≥ 12 Monate 3 Monate zum Ende des Bezugszeitraums Ja, meist um 1 Jahr Typischer Standardtarif
Abo mit Mindestlaufzeit < 1 Jahr < 12 Monate Nach Ablauf jederzeit zum nächsten Heft kündbar Variabel Kurzläufer haben flexiblere Regeln
Befristetes Abo (z. B. Geschenk‑Abo) Vereinbart Endet automatisch; meist keine Kündigung erforderlich Nein Geschenkabos laufen oft bis Ablauf
Sonderkündigung bei Preiserhöhung — Innerhalb 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung — Sonderkündigungsrecht relevant ab >10% Erhöhung (Bauer)
Widerruf (Fernabsatzvertrag) — 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss — Nur bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss

Rechenbeispiele für Fristen

  • Beispiel 1: Ihr Abo läuft bis zum 30.06.2026. Bei 3‑Monatsfrist muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 eingehen. Ermitteln Sie zuerst das Enddatum, rechnen Sie 3 Monate zurück und veranlassen Sie den Versand rechtzeitig.
  • Beispiel 2: Ihr Bezugszeitraum endet am 15.05.2026. Mit 3‑Monatsfrist beträgt der späteste Eingangstermin 15.02.2027. Rechnen Sie bei postalischem Versand zusätzliche Postlaufzeit ein.

Wann können Sie außerordentlich kündigen?

Sonderkündigungen sind außerordentliche Beendigungen aus wichtigen Gründen. Sie benötigen in der Regel einen nachvollziehbaren, dokumentierten Anlass. Reichen Sie stets passende Nachweise ein.

Preiserhöhung – Sonderkündigungsrecht

Kündigen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung. Bei Bauer ist das Recht relevant, wenn die Erhöhung mehr als 10 % beträgt. Legen Sie die Änderungsmitteilung als Nachweis bei.

Umzug – Sonderkündigung möglich

Ein Umzug kann ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein, etwa wenn die Belieferung am neuen Wohnort nicht möglich ist. Fügen Sie eine Meldebescheinigung oder einen vergleichbaren Wohnsitznachweis bei.

Sterbefall – Vertrag beenden

Erben oder Nachlassverwalter können die Kündigung veranlassen. Reichen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein ein. In manchen Fällen endet das Abo automatisch, in anderen Fällen ist eine formelle Kündigung nötig.

Pflegeheim – Sonderkündigung

Bei Verlegung in ein Pflegeheim kann die Belieferung unpraktisch werden. Legen Sie eine Aufnahmebestätigung oder einen ähnlichen Nachweis bei.

Geschenkabo kündigen

Geschenkabos enden oft automatisch. Bei vorzeitiger Beendigung klären Sie, wer Vertragspartner ist (Schenker oder Beschenkter). Geben Sie die entsprechenden Daten an, damit der Verlag das Abo zuordnen kann.

Schlechtleistung / unberechtigte Abbuchungen

Bei erheblicher Schlechtleistung oder unberechtigten Abbuchungen können Sie außerordentlich kündigen. Setzen Sie dem Verlag zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Legen Sie Kontoauszüge und Reklamationsschreiben als Belege bei.

Bekomme ich nach der Kündigung von Fernsehwoche Geld zurück?

Eine anteilige Rückerstattung kann möglich sein. Üblich ist jedoch, dass die Belieferung bis zum Ende des bereits bezahlten Bezugszeitraums fortgesetzt wird. Wünschen Sie eine sofortige Beendigung und Rückzahlung, beantragen Sie schriftlich eine Endabrechnung und die Rückerstattung ungenutzter Bezugszeiträume. Dokumentieren Sie Ihre Forderung und prüfen Sie parallel Ihre Kontoauszüge. Bei unberechtigten Abbuchungen veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank.

Was müssen Sie nach der Kündigung noch erledigen?

  • Bestätigung aufbewahren: Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung des Verlags als Nachweis auf.
  • Konto prüfen: Kontrollieren Sie Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen.
  • SEPA‑Mandat: Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat zum Vertragsende, falls gewünscht.
  • Digitale Leistungen: Prüfen Sie Login‑Zugänge und speichern Sie relevante Inhalte oder Rechnungen.
  • Erinnerung senden: Kommt keine Bestätigung, senden Sie eine formelle Erinnerung mit Fristsetzung.
  • Eskalation: Bleiben Probleme bestehen, ziehen Sie Verbraucherzentrale oder Ombudsstelle hinzu.

Welche Fragen werden zur Kündigung der Fernsehwoche häufig gestellt?

Welche Kündigungsfrist gilt bei Fernsehwoche?

Die übliche Kündigungsfrist bei Abos mit Mindestlaufzeit von einem Jahr beträgt 3 Monate zum Ende des Bezugszeitraums. Kürzere Mindestlaufzeiten haben abweichende Regeln. Befristete Abos enden oft automatisch. Prüfen Sie Ihren Vertrag und arbeiten Sie mit dem Enddatum des bezahlten Zeitraums.

Kann ich die Fernsehwoche per E‑Mail kündigen?

Ja. Senden Sie Ihre Nachricht an kundenservice@bauermedia.com mit vollständigen Identifikationsdaten. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und sichern Sie das E‑Mail‑Sendeprotokoll. Bei Schriftformerfordernis nutzen Sie zusätzlich Einschreiben oder Fax.

Kann ich auch ohne Kundennummer kündigen?

Ja. Geben Sie so viele Identifikationsdaten wie möglich an (vollständige Anschrift, Geburtsdatum, letzte Lieferadresse). Bitten Sie den Verlag, das Abo anhand dieser Angaben zuzuordnen.

Besteht bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. In der Regel können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen. Bei Bauer ist das Sonderkündigungsrecht besonders relevant ab einer Erhöhung von mehr als 10 %. Legen Sie die Änderungsmitteilung als Nachweis bei.

Wie kündige ich ein Geschenkabo?

Geschenkabos sind oft befristet und enden automatisch. Möchten Sie das Abo vorzeitig beenden, klären Sie zuerst, wer Vertragspartner ist (Schenker oder Beschenkter) und geben Sie die relevanten Daten an.

Bekomme ich eine Erstattung bei Nichtnutzung?

Teilweise. Üblich ist, dass Belieferung bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums fortgesetzt wird. Beantragen Sie schriftlich eine Endabrechnung und fordern Sie die Rückerstattung ungenutzter Bezugszeiträume an, wenn Sie eine sofortige Erstattung wünschen.

Kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja. Bei Fernabsatzverträgen gilt in der Regel ein 14‑tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Senden Sie eine Widerrufserklärung mit Datum des Vertragsabschlusses und fordern Sie die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Gilt das Fax‑Sendeprotokoll als Zustellnachweis?

Ja. Das Fax‑Sendeprotokoll gilt als Zustellnachweis. Bewahren Sie das Protokoll auf und fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Empfangsbestätigung vom Verlag an.

Muss ich ein digitales Abo im App‑Store kündigen?

Meist ja. Digitale Abos, die über App‑Stores oder Drittanbieter abgeschlossen wurden, müssen häufig direkt im jeweiligen Konto gekündigt werden. Informieren Sie zusätzlich den Verlag per E‑Mail, um doppelte Abbuchungen zu vermeiden.

Wie widerrufe ich das SEPA‑Mandat und stoppe Abbuchungen?

Sie können das SEPA‑Mandat zum Ende des Vertrages widerrufen. Bei unautorisierten Abbuchungen veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank. Fordern Sie vom Verlag eine Endabrechnung und dokumentieren Sie alle Abbuchungen und Korrespondenzen.

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