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Wie kann ich Extraenergie kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 15. Okt. 2026

Warum extraenergie kündigen?

Viele Kunden kündigen wegen Preiserhöhungen, Umzug oder Sterbefall.
Weitere häufige Gründe sind fehlende Boni, fehlerhafte Jahresabrechnungen, hohe Abschläge und unzufriedenstellende Kundenkommunikation.

  • Preiserhöhungen: Sie berechtigen häufig zur außerordentlichen Kündigung.
  • Umzug: Wenn extraenergie am neuen Wohnort nicht liefern kann, kündigen viele Kunden.
  • Sterbefall: Hinterbliebene beenden Verträge, wenn keine Fortführung gewünscht ist.
  • Bonus‑ und Abrechnungsprobleme: Ausbleibende Boni oder fehlerhafte Abrechnungen führen oft zur Kündigung.
  • Hohe Abschläge und schlechte Kommunikation: Unerwartet hohe Abschlagsforderungen oder unklare Rechnungen veranlassen Anbieterwechsel.
  • Alternative Optionen: Viele Kunden prüfen Tarifwechsel, Abschlagsanpassung oder einen Wechsel über Vergleichsportale.

Prüfen Sie zuerst Laufzeit und AGB. Sammeln Sie Kundennummer, Zählernummer und Jahresrechnung. Das hilft, die richtige Form und mögliche Sonderrechte zu erkennen.

Wie erreiche ich den Kundenservice von extraenergie?

Sie erreichen extraenergie per Telefon, E‑Mail, Fax, Post oder Online‑Formular. Nutzen Sie die folgende Kurzübersicht als schnellen Nachschlag.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 0800-63 66 361 Hotline erreichbar; telefonische Kündigung ist kein rechtssicherer Nachweis
E‑Mail service@extraenergie.com E‑Mail als Kontakt angegeben; Anerkennung hängt vom Vertragsdatum ab (Textform vs. Schriftform)
Fax 01805 14 14 54 Fax‑Übertragungsbericht aufbewahren
Post ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz Einschreiben mit Rückschein empfohlen; bei älteren Verträgen oft Schriftform erforderlich
Online‑Formular https://www.extraenergie.com/selfcare/111 Pflichtfelder beachten; Screenshot/Bestätigung speichern

Verwenden Sie in jeder Kündigung die auf Rechnungen oder im Kundenbereich genannte Kundennummer und die Zählernummer. Details zur Dokumentation stehen weiter unten.

Jetzt extraenergie Kündigung starten

Wie kann ich extraenergie kündigen?

ExtraEnergie akzeptiert Kündigungen per E‑Mail, Brief, Fax, Online‑Formular und telefonisch. Welche Form verbindlich ist, hängt vom Vertragsdatum und den AGB ab. Lesen Sie die folgenden Optionen und wählen Sie die passende Methode.

Wie kündige ich per E‑Mail?

In vielen Fällen genügt die Kündigung per E‑Mail (Textform). Speichern Sie aber SMTP‑Header und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

  • Nennen Sie Vorname, Nachname und vollständige Adresse.
  • Fügen Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer, Datum und gewünschtes Beendigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" hinzu.
  • Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungsdatum.
  • Legen Sie bei Sonderkündigung (z. B. Preiserhöhung) die Ankündigung als Anlage bei.
  • Nachweis: Speichern Sie SMTP‑Header, gesendete Nachricht und Bestätigungs‑E‑Mails.
  • Besonderheit: Für Verträge vor Oktober 2016 verlangt extraenergie oft die Originalunterschrift. E‑Mail kann dann nicht ausreichen.

Wie kündige ich per Post?

Postalische Kündigung bietet den höchsten Beweiswert. Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.

  • Geben Sie alle Pflichtangaben aus dem Abschnitt "Was muss in mein Kündigungsschreiben?" an.
  • Unterschreiben Sie eigenhändig, wenn Schriftform verlangt wird.
  • Versand: Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf‑Einschreiben.
  • Nachweis: Bewahren Sie den Rückschein und das Versanddatum auf.
  • Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit Postlaufzeit und interner Bearbeitung; Bestätigung kann 1–4 Wochen dauern.
  • Besonderheit: Bei schriftformpflichtigen Altverträgen ist nur die postalische Kündigung mit Originalunterschrift rechtssicher.

Wie kündige ich per Fax?

Fax ist schnell und liefert ein Sendeprotokoll als Nachweis. Sichern Sie das Protokoll.

  • Fügen Sie, falls möglich, ein unterschriebenes PDF bei.
  • Nachweis: Bewahren Sie das Fax‑Übertragungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit auf.
  • Praxishinweis: Bei Altverträgen kann Fax nicht ausreichend sein; schicken Sie im Zweifel parallel ein Einschreiben.

Wie kündige ich online?

Nutzen Sie das Online‑Formular im Kundenbereich. Das Portal liefert oft klare Einreichungsnachweise.

  • Formular: https://www.extraenergie.com/selfcare/111 – füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus.
  • Nachweis: Machen Sie einen Screenshot der Bestätigung und speichern Sie die Bestätigungs‑E‑Mail.
  • Vorteil: Portalbestätigung gilt häufig als klarer Einreichungsnachweis.
  • Besonderheit: Prüfen Sie Login‑Anzeige und sichern Sie alle Portalnachrichten.

Kann ich telefonisch kündigen?

Telefonate klären Fragen schnell, bieten aber keinen sicheren Beleg. Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich bestätigen.

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen des Mitarbeiters und Gesprächsinhalt.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post.
  • Telefon allein gilt juristisch meist nicht als Beweis der fristgerechten Kündigung.

Kann ein Drittanbieter die Kündigung übernehmen?

Professionelle Versanddienste oder der neue Versorger können die Zustellung nachweisen. Prüfen Sie Kosten und Nachweisniveau.

  • Manche Versanddienste bieten Zustellnachweis gegen Gebühr.
  • Der neue Versorger kann oft die Wechselformalitäten übernehmen.
  • Nachweis: Achten Sie auf Sendeprotokolle und Zustellbestätigungen.
  • Nutzen Sie solche Dienste nur, wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis benötigen.

Wie unterscheiden sich E‑Mail, Post und Fax?

Methode Akzeptiert (allg.) Formvorgabe Nachweisempfehlung Vorteil Nachteil
E‑Mail ✓ (bei Textform‑Verträgen) Textform; bei Altverträgen evtl. Schriftform erforderlich SMTP‑Header, Bestätigungs‑E‑Mail Schnell, kostengünstig, dokumentierbar Bei Altverträgen ggf. nicht ausreichend
Post ✓ Schriftform mit Originalunterschrift (bei Altverträgen zwingend) Einschreiben mit Rückschein Höchster Beweiswert Kosten und Laufzeit
Fax ✓ (häufig) Textform Fax‑Übertragungsbericht Schnell, Sendeprotokoll als Beleg Manche Unternehmen akzeptieren Fax bei alten Verträgen nicht

Welche Kündigungsfristen gelten bei extraenergie?

Die Standardkündigungsfrist beträgt meist 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Übliche Laufzeiten sind 12 oder 24 Monate; fristlose Sonderkündigungen gelten separat.

Welche Fristen gelten für die einzelnen Tarife?

Tarif Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Automatische Verlängerung Besonderheiten
Extrastrom Bonus 24 Öko 24 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Bonus an 12‑monatige Belieferung geknüpft
Extrastrom Bonus 12 Öko 12 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Bonus in erster Vertragsperiode relevant
Extrastrom Basic L 24 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Standardtarif
Extragas Bonus 24 Öko 24 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Bonusbedingung beachten
Extragas Bonus 12 Öko 12 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Laufzeit 12 Monate
Extragas Basic L 24 Monate 6 Wochen zum Laufzeitende 12 Monate Standardtarif

Wie berechne ich die Frist?

Bei 6 Wochen (42 Tagen) zählt der Tag des Zugangs beim Anbieter als Fristende. Senden Sie rechtzeitig, damit Ihr Kündigungsschreiben bis zum letzten Tag beim Anbieter eingeht.

Szenario Vertragsende Absendefrist bei 6 Wochen (42 Tage)
Beispiel A 30.04.2027 Kündigung spätestens 19.03.2027 absenden
Beispiel B 31.05.2027 Kündigung spätestens 19.04.2027 absenden
Sonderfall Preiserhöhung Ankündigung 15.04.2027, Wirksamkeit 15.05.2026 Sonderkündigung spätestens 13.05.2027 (4 Wochen nach Ankündigung bzw. vor Inkrafttreten)

Tipp: Bei Unsicherheit senden Sie parallel E‑Mail und Einschreiben. Das hilft besonders bei Verträgen vor Oktober 2016.

Was muss in mein extraenergie‑Kündigungsschreiben?

Nennen Sie alle Pflichtangaben vollständig. Fehlende Informationen führen oft zur Ablehnung.

  • Pflichtangaben: Anrede, Vorname, Nachname und vollständige Straße mit Hausnummer.
  • Ergänzen Sie PLZ, Ort, E‑Mail‑Adresse und Geburtsdatum.
  • Fügen Sie Kundennummer, Vertragsnummer und das Datum des Schreibens hinzu.
  • Nennen Sie Zählernummer und gewünschten Beendigungszeitpunkt oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Bei Umzug: Geben Sie alte und neue Anschrift sowie Einzugs‑/Auszugsdatum und aktuellen Zählerstand an. Legen Sie einen Nachweis bei (z. B. Übergabeprotokoll).
  • Bei Preiserhöhung: Nennen Sie Datum der Ankündigung und das Inkrafttreten. Formulieren Sie "hiermit kündige ich außerordentlich" und fügen Sie die Ankündigung als Anlage bei.
  • Unterschrift: Reichen Sie bei schriftformpflichtigen Verträgen (häufig Vor‑Okt‑2016) eine eigenhändige Unterschrift ein.
  • Bestätigungsforderung: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum und die Abschlussabrechnung an.

Eine vollständige Angabe reduziert das Risiko einer Ablehnung wegen Formfehlern.

Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?

Nutzen Sie die folgende Standard‑Kündigungsvorlage und passen Sie die Platzhalter an. Kopieren Sie den Text in Ihr E‑Mail oder Briefdokument.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

ExtraEnergie GmbH
Postfach 974
09009 Chemnitz

[Datum]

Kundennummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer: [Vertragsnummer]
Zählernummer: [Zählernummer]

Betreff: Kündigung meines Strom-/Gasvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Strom-/Gasliefervertrag mit der oben genannten Kundennummer und Vertragsnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung und das Datum der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Bitte erstellen Sie mir außerdem die Abschlussabrechnung. Überweisen Sie ggf. vorhandenes Guthaben auf folgendes Konto: Kontoinhaber [Name], IBAN [IBAN], BIC [BIC].
Alternativ: Bitte senden Sie die Abschlussabrechnung an meine neue Anschrift: [neue Straße Hausnummer], [PLZ Ort].

Falls ein Sonderkündigungsgrund vorliegt (z. B. Preiserhöhung, Umzug), berücksichtige ich diesen mit der Aufforderung zur Bestätigung der außerordentlichen Kündigung. Entsprechende Nachweise sende ich separat zu.

Ich bitte um Zusendung der schriftlichen Kündigungsbestätigung und der Abschlussabrechnung binnen 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischer Kündigung)]
[Ihr Name]

extraenergie kündigen mit unserer Vorlage

Weitere Vorlagen / Varianten

  • E‑Mail‑Kurzvorlage: Kurzer Fließtext mit Betreff "Kündigung Vertrag [Kundennummer]". SMTP‑Header sichern und Bestätigung anfordern.
  • Einschreiben‑PDF: Ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und per Einschreiben versenden. Bietet beste Beweissicherheit.
  • SEPA‑Widerrufsvorlage: Separates Schreiben an Anbieter und Bank, falls Lastschriften nach Vertragsende weiterlaufen. Nennen Sie Datum und Mandatsreferenz.
  • Vollmacht‑Muster: Vollmacht des Vertragsinhabers plus Kopie des Ausweises, wenn ein Dritter kündigt.
  • Last‑Minute‑Checkliste: E‑Mail + Fax + Einschreiben parallel, Foto des Zählerstands, Kundendaten prüfen, Bestätigung fordern.

Wählen Sie die Variante passend zur Formpflicht Ihres Vertrags. Bei Unklarheit kombinieren Sie E‑Mail mit postalischem Einschreiben.

Wie kündige ich meinen Vertrag bei extraenergie Schritt für Schritt?

Folgen Sie dieser Reihenfolge, um Fehler zu vermeiden.

  1. Vertrag prüfen: Notieren Sie Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist. Prüfen Sie das Vertragsdatum (vor/nach Oktober 2016) für die Formpflicht.
  2. Frist berechnen: Ermitteln Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin und den letzten Absendetag.
  3. Daten sammeln: Legen Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer, letzten Zählerstand und Rechnungsanschrift bereit.
  4. Methode wählen: Entscheiden Sie sich für Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder Post. Bei Unsicherheit: Einschreiben + parallele E‑Mail.
  5. Kündigung absenden: Senden Sie das Schreiben. Sichern Sie Nachweise wie SMTP‑Header, Fax‑Report, Einschreiben‑Rückschein oder Portal‑Screenshot.
  6. Bestätigung prüfen: Fordern Sie die schriftliche Bestätigung an und notieren Sie das bestätigte Vertragsende. Bleibt die Bestätigung aus, dokumentieren Sie Frist und Nachweise und reichen Sie die Kündigung erneut ein.
  7. Nachbereitung: Melden Sie den letzten Zählerstand (Foto anfertigen), prüfen Sie die Abschlussabrechnung und fordern Sie ggf. Guthaben an. Prüfen Sie SEPA‑Mandat und widerrufen Sie es bei Bedarf.

Diese Reihenfolge verringert Fehler und beugt Fristversäumnissen vor.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei extraenergie?

In Fällen wie Preiserhöhung, Umzug, Sterbefall oder wesentlicher AGB‑Änderung haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie die Anbieterankündigung und reagieren Sie fristgerecht.

Wann kann ich bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen?

Bei angekündigter Preiserhöhung steht Ihnen meist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reagieren Sie innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist, meist innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung. Nennen Sie als Beendigungstag den Tag vor Inkrafttreten. Fügen Sie die Ankündigung als Anlage bei.

Wann kann ich wegen Umzug außerordentlich kündigen?

Bei Umzug in ein Gebiet ohne Belieferung besteht oft ein Sonderkündigungsrecht. Melden Sie den Umzug frühzeitig, empfohlen spätestens 4 Wochen vorher. Geben Sie Auszugs‑ und Einzugsdatum sowie neuen Zählerstand an. Legen Sie einen Nachweis bei, zum Beispiel ein Übergabeprotokoll.

Wie kündige ich im Sterbefall?

Hinterbliebene können den Vertrag beenden. Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde zusammen mit dem Kündigungsschreiben ein. Nennen Sie die Kontaktdaten der erbberechtigten Person für die Abschlussabrechnung.

Wann begründet eine AGB‑Änderung ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn eine AGB‑Änderung wesentliche Vertragsbedingungen verschlechtert, kann dies ein Sonderkündigungsrecht begründen. Fordern Sie eine schriftliche Erläuterung der Änderung an. Prüfen Sie, ob eine Preisanpassung vorliegt, und kündigen Sie gegebenenfalls außerordentlich unter Angabe des Änderungsdatums.

Muss ich Zusatzangebote wie Haushaltsschutzbrief separat kündigen?

Ja. Zusatzprodukte haben oft eigene Bedingungen und Laufzeiten. Prüfen Sie die jeweiligen Vertragsunterlagen und kündigen Sie diese Leistungen separat, wenn nötig.

Was passiert mit dem Neukundenbonus bei vorzeitiger Kündigung?

Neukundenboni sind häufig an Mindestbelieferungszeiten gekoppelt. Bei vorzeitiger Kündigung verlieren Sie möglicherweise den Bonus. Dokumentieren Sie Belieferungsdauer und Bonusbedingungen in den AGB. Sammeln Sie Angebotsunterlagen und Rechnungen für den Nachweis.

Wenn extraenergie Sonderkündigungen ablehnt, sammeln Sie Belege (E‑Mail‑Header, Fax‑Report, Einschreiben‑Rückschein) und erwägen Sie eine Reklamation oder die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie.

Bekomme ich Geld zurück nach der extraenergie‑Kündigung?

Ja. Die Abschlussabrechnung erfolgt in der Regel spätestens 6 Wochen nach Vertragsende. Ein vorhandenes Guthaben wird üblicherweise ausgezahlt.

  • Abschlussabrechnung: ExtraEnergie stellt die Abschlussabrechnung meist binnen 6 Wochen aus.
  • Neukundenbonus: Boni sind oft an 12‑monatige Belieferung gebunden; vorzeitige Kündigung kann zum Verlust der Prämie führen. Prüfen Sie die Bonusbedingungen in Ihren Unterlagen.
  • Fehlende Auszahlung: Fordern Sie schriftlich die Nachzahlung ein. Bleibt die Zahlung aus, prüfen Sie Reklamation, Schlichtung oder Beschwerdewege, zum Beispiel bei der Bundesnetzagentur.
  • SEPA/Einzug: Prüfen Sie nach Vertragsende das SEPA‑Mandat. Bei unautorisierten Lastschriften kontaktieren Sie Ihre Bank und reichen Sie bei Bedarf einen SEPA‑Widerruf oder eine Rückgabe ein.

Dokumentieren Sie alle Schritte mit Datum und Ansprechpartnern. Das erleichtert die Durchsetzung offener Forderungen.

Was muss ich nach der extraenergie‑Kündigung noch erledigen?

Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung und erledigen Sie die folgenden Schritte rechtzeitig.

  • Kündigungsbestätigung abwarten: Erfahrungsgemäß kann die Bestätigung bis zu 28 Tage dauern. Notieren Sie das bestätigte Vertragsende.
  • Letzter Zählerstand: Übermitteln Sie den letzten Zählerstand und fotografieren Sie ihn als Beleg. Geben Sie Zählernummer und Datum an.
  • Abschlussabrechnung prüfen: Kontrollieren Sie Verbrauch und Guthaben und fordern Sie Korrekturen schriftlich an.
  • Versorgung sicherstellen: Klären Sie die Übernahme durch den neuen Versorger, damit Sie nicht in die Grundversorgung rutschen.
  • Geräte/Zähler: Der Zähler verbleibt üblicherweise beim Netzbetreiber; eine Rücksendung an extraenergie ist nicht erforderlich.
  • Datenzugang: Speichern Sie wichtige Dokumente aus dem Kundenportal vor Ablauf.

Sorgfältige Nachbereitung verhindert Nachforderungen und schützt Guthaben.

Welche Fragen zur extraenergie‑Kündigung werden häufig gestellt?

Unten finden Sie die häufigsten Fragen mit kurzen, direkten Antworten.

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Bei vielen Verträgen reicht die Kündigung per E‑Mail. Nennen Sie alle Pflichtangaben und fordern Sie eine Bestätigung an. Bewahren Sie SMTP‑Header und Bestätigungs‑E‑Mails auf. Die Bestätigung kann 14–28 Tage dauern.

Was kann ich tun, wenn meine Kündigung abgelehnt wurde?

Prüfen Sie den Ablehnungsgrund und das Vertragsdatum (Schriftformpflicht). Legen Sie Nachweise vor: E‑Mail‑Header, Fax‑Report, Einschreiben‑Rückschein. Reichen Sie die Kündigung erneut ein und reklamieren Sie bei Bedarf. Ziehen Sie die Schlichtungsstelle Energie in Betracht.

Wann erhalte ich eine Erstattung bei Guthaben?

Die Abschlussabrechnung erfolgt in der Regel binnen 6 Wochen. Guthaben wird üblicherweise ausgezahlt. Fordern Sie schriftlich die Nachzahlung an, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Was gilt für den Neukundenbonus bei vorzeitiger Kündigung?

Neukundenboni binden Sie oft an eine Mindestbelieferungszeit. Bei vorzeitiger Kündigung kann der Bonus entfallen. Dokumentieren Sie Ihre Belieferungszeit und legen Sie Angebotsunterlagen vor.

Wie stoppe ich Lastschriften oder widerrufe SEPA?

Kontaktieren Sie Ihre Bank, um Lastschriften zurückzugeben oder das Mandat zu widerrufen. Informieren Sie parallel extraenergie schriftlich über den Widerruf. Dokumentieren Sie Datum und Vorgänge.

Wo finde ich meine Kundennummer und Zählernummer?

Kundennummer und Zählernummer stehen auf jeder Rechnung, meist oben rechts auf der Jahresrechnung. Im Kundenportal finden Sie die Daten ebenfalls. Bei Verlust rufen Sie die Hotline an und halten Sie Identitätsnachweise bereit.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch, meist um 12 Monate. Prüfen Sie den nächsten möglichen Kündigungstermin. Prüfen Sie außerdem, ob ein Sonderkündigungsgrund wie eine Preiserhöhung vorliegt.

Wie dokumentiere ich ein telefonisches Gespräch korrekt?

Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen des Gesprächspartners und Gesprächsinhalt. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post. Telefonate allein sind kein sicherer Beweis.

Muss ich den Zähler nach Vertragsende zurückgeben?

Nein. Zähler bleiben in der Regel Eigentum des Netzbetreibers. Sie müssen keine Geräte an extraenergie zurücksenden. Übermitteln Sie den letzten Zählerstand für die Abschlussabrechnung und fotografieren Sie ihn als Beleg.

Wenn Sie Unterstützung beim Formulieren der Kündigung wünschen, kopieren Sie die obenstehende Standard‑Vorlage und passen Sie die Platzhalter an. Bewahren Sie alle Nachweise auf, sie sind im Streitfall entscheidend.

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