
Wie kann ich Die Gruenen Parteimitgliedschaft kündigen? So geht's 2026
Warum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigen? Häufige Gründe
Viele Mitglieder treten aus finanziellen, organisatorischen oder persönlichen Gründen aus.
Bei den Grünen orientieren sich die Beiträge an einem Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens.
Manche möchten weniger aktiv mitwirken. Andere ziehen um, wodurch die lokale Betreuung erschwert wird.
Missverständnisse über die Zuständigkeit des Kreisverbands oder Unsicherheit zu anteiligen Beitragsrückerstattungen führen ebenfalls oft zum Austritt.
- Finanzielle Gründe
Die Satzung empfiehlt mindestens 1 % des Nettoeinkommens als Beitrag. Es gibt Mindestbeiträge, z. B. Grüne Jugend ab 3 EUR/Monat. Einige Kreisverbände legen z. B. 9 EUR/Monat fest. - Verwaltungsgründe
Unklare Zuständigkeiten des Kreisverbands oder der Wunsch nach weniger Verwaltungsaufwand. - Politische/persönliche Gründe
Meinungsverschiedenheiten oder veränderte politische Präferenzen. - Praktische Gründe
Umzug ins Ausland oder in einen anderen Kreis, der die Betreuung erschwert. - Erwartungen zur Beitragsrückerstattung
Viele kündigen, weil bereits gezahlte Beiträge bei unterjährigem Austritt meist nicht erstattet werden.
Alternativen zur vollständigen Kündigung sind reduzierte Beiträge, stille Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft. Fragen Sie Ihren zuständigen Kreisverband, ob er solche Optionen anbietet.
Wie erreiche ich den Kundenservice von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle oder Ihren zuständigen Kreisverband.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Anlaufstellen zusammen. Prüfen Sie vor dem Versand, welcher Kreis- oder Ortsverband für Sie zuständig ist.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | info@gruene.de | Bundesgeschäftsstelle; E‑Mail‑Austritte werden von vielen Stellen angenommen, Akzeptanz variiert je nach Kreisverband |
| Telefon | 030/28442-0 | Auskünfte/Beratung durch Bundesgeschäftsstelle; Telefon dient meist nicht als formale Kündigung |
| Fax | 030/615 00 599 | Faxkontakt von Präsenzstellen (z. B. Mitgliederverwaltung Berlin); Fax kann als Nachweis dienen |
| Post | Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin | Schriftliche Austrittserklärung an zuständigen Kreis-/Landesvorstand oder Bundesgeschäftsstelle senden |
| Online‑Formular | https://www.gruene-mk.de/dokumente/kuendigung-der-mitgliedschaft/ | Viele Kreisverbände bieten lokale Formulare (nur für Mitglieder des jeweiligen KV) |
Hinweis: Viele Kreisverbände bearbeiten ausschließlich ihre eigenen Mitglieder. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle (siehe Tabelle oben).
Jetzt Die Gruenen Parteimitgliedschaft Kündigung startenWie kann ich meine Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigen?
Die Satzung verlangt oft eine schriftliche Austrittserklärung. Die Akzeptanz elektronischer Varianten (E‑Mail, Online‑Formular, Fax) hängt vom Kreisverband ab.
Nachfolgend finden Sie eine Vergleichstabelle und detaillierte Hinweise zu jeder Methode.
| Methode | Akzeptiert | Erforderliche Form | Nachweis / Tipp |
|---|---|---|---|
| E‑Mail | Ja (KV‑abhängig) | Textform | Schnell und dokumentierbar; bei Unsicherheit Empfangsbestätigung verlangen |
| Post (Brief) | Ja | Schriftform (ggf. eigenhändige Unterschrift) | Höchste Rechtssicherheit bei Einschreiben mit Rückschein |
| Fax | Ja (vereinzelt) | Textform | Fax‑Quittung als Zustellnachweis; bei Forderung nach Unterschrift Scan beifügen |
| Online‑Formular | Ja (lokal) | Textform | Beleg/Bestätigung speichern; Formulare oft nur für Mitglieder des jeweiligen KV |
| Telefon | Nein (nur Auskunft) | — | Telefon klärt Fragen, ersetzt aber meist nicht die formale Kündigung |
| App | Nein | — | Nicht etabliert als formaler Weg |
Per E‑Mail kündigen
Viele Kreisverbände akzeptieren Austritte per E‑Mail. E‑Mail ist schnell und dokumentierbar.
Fügen Sie diese Angaben bei:
- Vollständiger Name
- Aktuelle Anschrift
- Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
- Datum
- Eindeutige Austrittserklärung
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an. Reichen Sie eine Unterschrift nur nach, wenn der Verband sie verlangt. Hängen Sie bei Bedarf Nachweise an (z. B. Sterbeurkunde). Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Werktagen bis zu zwei Wochen.
Per Post kündigen
Post ist formgerecht und sicher. Senden Sie die schriftliche Austrittserklärung an den zuständigen Vorstand.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Nennen Sie Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum und eine eindeutige Austrittserklärung.
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Beendigungszeitpunkt an.
- Unterschreiben Sie eigenhändig, falls erforderlich.
- Fügen Sie Nachweise bei Sonderfällen bei (z. B. Sterbefall).
- Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein für maximalen Zustellnachweis. Planen Sie mindestens 7 Werktage Postlaufzeit plus interne Bearbeitung ein.
Per Fax kündigen
Einige Landesverbände akzeptieren Fax als Textform. Fax ist dokumentierbar.
Beachten Sie:
- Verwenden Sie denselben Wortlaut wie beim Brief.
- Bewahren Sie die Fax‑Quittung als Zustellnachweis auf.
- Reichen Sie bei Bedarf eine gescannte Unterschrift nach.
- Fordern Sie zusätzlich eine Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
Online kündigen
Viele Kreisverbände bieten lokale Online‑Formulare an. Formulare sind bequem und laufen meist direkt in die Mitgliederverwaltung.
Beachten Sie:
- Füllen Sie alle Pflichtfelder aus (Name, Mitgliedsnummer, Ortsverband).
- Speichern Sie die Absende‑Bestätigung oder den Download des Belegs.
- Prüfen Sie, ob das Formular nur für Mitglieder des jeweiligen KV gilt.
Per Telefon kündigen
Telefonate klären Fragen, ersetzen aber meist nicht die formale Kündigung. Nutzen Sie das Telefon zur Klärung und senden Sie die Kündigung anschließend schriftlich. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners für Ihre Unterlagen.
Bei kommerziellen Versanddiensten kündigen
Kommerzielle Versanddienste bieten gegen Gebühr Druck, Versand und Zustellnachweis. Sie liefern Einlieferungs‑ und Zustellnachweise. Prüfen Sie die Kosten und stellen Sie sicher, dass die korrekte Empfängeradresse verwendet wird.
Welche Kündigungsfristen gelten bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Sie können grundsätzlich jederzeit austreten. Die Wirkung richtet sich nach dem Zugang Ihrer Austrittserklärung beim zuständigen Vorstand. Die folgende Übersicht hilft Ihnen.
| Frist / Aspekt | Regelung | Praxis‑Tipp |
|---|---|---|
| Mindestmitgliedschaftsdauer | Keine — Austritt grundsätzlich jederzeit möglich | Kündigung frühzeitig absenden und Bestätigung verlangen |
| Form der Kündigung | Schriftlich beim zuständigen Kreis-/Landesvorstand; Textform (E‑Mail/Fax/Online) wird KV‑abhängig akzeptiert | Bei Unsicherheit postalisch per Einschreiben senden |
| Beendigungszeitpunkt | Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Austrittserklärung beim zuständigen Vorstand | Dokumentierte Zustellung (Rückschein, Fax‑Quittung, Bestätigungs‑E‑Mail) aufbewahren |
| Beitragsabrechnung | Beiträge werden häufig jährlich abgebucht; bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel nicht erstattet | Vor Kündigung Beitragszeitraum prüfen; bei unrechtmäßigen Abbuchungen Bank informieren |
| Empfohlene Reaktionszeit | Keine gesetzliche Einheitsfrist | Praxisempfehlung: ca. 14 Tage auf Bestätigung warten, sonst nachfassen |
Rechenbeispiele für Fristen
Senden Sie Ihr unterschriebenes Austrittsschreiben per Einschreiben am 10. März 2026. Bestätigt der Vorstand den Empfang am 12. März 2026, endet Ihre Mitgliedschaft mit dem Zugang am 12. März 2026. Beiträge, die vor diesem Datum fällig und bereits bezahlt waren, erstattet die Partei in der Regel nicht.
Was muss in Ihr Kündigungsschreiben an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Ein vollständiges Schreiben reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Fügen Sie diese Angaben hinzu:
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
- Mitgliedsnummer oder sonstige Identifikationsdaten (falls vorhanden)
- Klare Austrittserklärung, z. B. „Hiermit trete ich aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus.“
- Gewünschter Beendigungszeitpunkt oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Datum des Schreibens
- Eigenhändige Unterschrift, falls vom Verband gefordert (einige Stellen akzeptieren Scan oder digitale Signatur)
- Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung mit Angabe des konkreten Beendigungszeitpunkts
- Ggf. Hinweis auf Widerruf der SEPA‑Einzugsermächtigung
- Bei Sterbefall: Sterbedatum und Nachweis (Sterbeurkunde/Erbschein) beifügen
- Kopie des Schreibens und Versandnachweis (Einschreiben‑Beleg, Fax‑Quittung, E‑Mail‑Header) aufbewahren
Wie formuliere ich eine Kündigung an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Mustertexte
Im Folgenden finden Sie eine postalische Mustervorlage sowie Kurzvorlagen für E‑Mail, Fax und SEPA‑Widerruf.
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Mitgliedsnummer: _______]
[Vertragsnummer: _______]
[Datum: TT.MM.JJJJ]
An
Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
Betreff: Austritt aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Zugang dieser Erklärung und teilen Sie mir das Datum mit, zu dem die Mitgliedschaft endet. Ich kündige zum [nächstmöglichen Zeitpunkt / zum TT.MM.JJJJ].
Sollte Ihnen eine Einzugsermächtigung vorliegen, widerrufe ich diese mit Wirkung zum Ende der Mitgliedschaft.
Bitte senden Sie die Bestätigung an die oben stehende Adresse bzw. per E‑Mail an: [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
........................................
[Unterschrift / Handschriftlicher Namenszug]
Kopie: [Aufbewahren: Einlieferungsbeleg / Fax‑Quittung / E‑Mail‑Header]
Weitere Kurzvorlagen
- E‑Mail Kurzvorlage: Betreff „Austritt aus der Partei – [Name, Mitgliedsnummer]“. Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und eine eindeutige Austrittserklärung. Fordern Sie eine Bestätigung an.
- Vorlage „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“: „Hiermit erkläre ich meinen Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Mitgliedsnummer angeben und Bestätigung verlangen.
- SEPA‑Widerruf an die Bank: Separates Schreiben an die Bank mit der Aufforderung, die SEPA‑Einzugsermächtigung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu widerrufen. Fügen Sie eine Kopie Ihrer Kündigungsbestätigung bei.
- Faxvorlage: Verwenden Sie denselben Wortlaut wie beim postalischen Brief. Bewahren Sie die Fax‑Quittung auf.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schritt für Schritt?
- Zuständigkeit prüfen
Ermitteln Sie per PLZ, welcher Kreis‑/Ortsverband zuständig ist. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle. - Vorlage wählen
Entscheiden Sie sich für Post (höchste Rechtssicherheit), E‑Mail, Fax oder lokales Online‑Formular. - Schreiben fertigstellen
Tragen Sie Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum und eine eindeutige Austrittserklärung ein. Unterschreiben Sie, falls erforderlich. - Versand und Nachweis sichern
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder nutzen Sie Fax/E‑Mail mit Empfangsbestätigung. Speichern Sie alle Belege. - Bestätigung einfordern
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Bewahren Sie die Bestätigung auf. - SEPA und Konto prüfen
Prüfen Sie Kontobelastungen. Wenn nach dem Austritt weiterhin abbucht wird, veranlassen Sie bei Ihrer Bank einen SEPA‑Widerspruch. - Aftercare
Melden Sie sich von Mailinglisten ab. Lassen Sie Zugänge zu internen Netzwerken sperren oder löschen. Beantragen Sie bei Bedarf eine DSGVO‑Auskunft oder Löschung.
Wann können Sie bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerordentlich kündigen?
Sonderkündigungen sind nur in klar geregelten Fällen möglich und meist an Nachweise gebunden. Die wichtigen Fälle im Überblick:
Sterbefall
Bei einem Sterbefall können Hinterbliebene die Mitgliedschaft sofort beenden. Legen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein bei. Senden Sie eine Kopie an die Mitgliederverwaltung und fordern Sie die Bestätigung des Austritts.
Umzug
Ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur Sonderkündigung. Melden Sie die Adressänderung und klären Sie, ob ein anderer Kreisverband zuständig wird. Kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle oder Ihren bisherigen KV.
Ausschlussverfahren
Ein laufendes Ausschlussverfahren rechtfertigt nicht automatisch eine Sonderkündigung. Dokumentieren Sie Fristen und Entscheidungen und wenden Sie sich an die zuständige Mitgliederverwaltung.
Doppelte Mitgliedschaft
Doppelte Mitgliedschaften sind meist kein automatischer Kündigungsgrund. Klären Sie schriftlich, welche Mitgliedschaft Sie behalten möchten, und lassen Sie die Beendigung bestätigen.
Mitglied im Ausland
Als Mitglied im Ausland klären Sie Beitragsabwicklung und Zuständigkeiten mit der Bundesgeschäftsstelle. Beachten Sie Besonderheiten bei internationalen Zahlungen.
Mandatsträger
Ein Austritt kann Folgen für Ämter oder Delegiertenstatus haben. Prüfen Sie satzungsrechtliche Regelungen und informieren Sie relevante Gremien.
Minderjährige
Für Minderjährige gelten besondere Voraussetzungen, z. B. Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Kontaktieren Sie den zuständigen Kreisverband zur Klärung.
Werden bereits gezahlte Beiträge nach der Kündigung zurückerstattet?
Die Partei erstattet in der Regel keine bereits gezahlten Beiträge bei unterjährigem Austritt. Teilrückerstattungen sind die Ausnahme und hängen von der Satzung sowie der Praxis des zuständigen Kreisverbands ab. Vorgehen bei unberechtigten Abbuchungen:
- Fordern Sie beim zuständigen Verband eine Abrechnung und Rückerstattung an.
- Wenn die Partei weiterhin abbucht, fordern Sie schriftlich die Rückerstattung und dokumentieren Sie die Kommunikation.
- Reagiert die Partei nicht, veranlassen Sie bei Ihrer Bank einen SEPA‑Widerspruch oder eine Rückbuchung. Bewahren Sie Kontoauszüge und Schriftverkehr auf.
Kurz: Rückerstattungen sind selten. Handeln Sie zügig bei unberechtigten Abbuchungen.
Was müssen Sie nach der Kündigung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigen?
- Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungsdatum gut auf.
- Prüfen Sie Ihr Konto auf weitere Abbuchungen und veranlassen Sie bei Bedarf einen SEPA‑Widerspruch.
- Melden Sie sich von Mailinglisten ab.
- Lassen Sie Zugänge zu internen Netzwerken sperren oder löschen.
- Beantragen Sie bei Bedarf eine DSGVO‑Auskunft oder Löschung bei der Mitgliederverwaltung. Beachten Sie gesetzliche Aufbewahrungsfristen der Partei (z. B. für steuerliche Unterlagen).
- Heben Sie relevante steuerliche oder spendenrelevante Dokumente auf.
Welche Fragen zur Kündigung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind häufig?
Wie kläre ich, welcher Kreis- oder Ortsverband zuständig ist?
Nutzen Sie die PLZ‑Suche auf den lokalen KV‑Seiten. Ist die Zuständigkeit unklar, senden Sie Name, PLZ und Mitgliedsnummer an die Bundesgeschäftsstelle (info@gruene.de). Viele Kreisverbände bearbeiten nur ihre eigenen Mitglieder. Klären Sie die Zuständigkeit vor dem Versand der Kündigung.
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja, einige Kreisverbände akzeptieren Austrittserklärungen per E‑Mail. Senden Sie vollständige Angaben (Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum, eindeutige Austrittserklärung) und fordern Sie eine Bestätigung an. Wenn eine eigenhändige Unterschrift verlangt wird, schicken Sie diese nach oder senden Sie den Brief postalisch.
Wie lange dauert die Bestätigung?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist. In der Praxis ist eine Frist von rund 14 Tagen realistisch. Fordern Sie im Schreiben ausdrücklich eine Bestätigung mit Beendigungszeitpunkt an und warten Sie die genannte Frist ab, bevor Sie nachfassen.
Werden Mitgliedsbeiträge erstattet?
In der Regel erstattet die Partei bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge bei unterjährigem Austritt nicht. Ausnahmen sind möglich und hängen von der Satzung sowie der Praxis des zuständigen Kreisverbands ab. Fordern Sie bei Bedarf eine Abrechnung an.
Was mache ich, wenn trotz Kündigung weiterhin Abbuchungen erfolgen?
Fordern Sie die Partei schriftlich zur Rückerstattung auf. Leiten Sie parallel bei Ihrer Bank einen SEPA‑Widerspruch oder eine Rückbuchung ein. Dokumentieren Sie Kommunikation und Kontoauszüge für den Nachweis.
Muss ich die SEPA‑Einzugsermächtigung widerrufen?
Die Einzugsermächtigung erlischt in der Regel mit dem Austritt. Zur Sicherheit empfiehlt sich jedoch ein expliziter Widerruf gegenüber Ihrer Bank. Senden Sie der Bank eine Kopie Ihrer Kündigungsbestätigung, falls weitere Abbuchungen stattfinden.
Was passiert mit meiner Mitgliedschaft in der Grüne Jugend?
Mitgliedschaften in assoziierten Organisationen (z. B. Grüne Jugend) können eigene Regeln haben. Prüfen Sie, ob ein Parteiaustritt automatisch die assoziierte Mitgliedschaft beendet. Kontaktieren Sie die jeweilige Organisation, um Ihren Status zu klären.
Wie beantrage ich Auskunft oder Löschung nach DSGVO?
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und können Löschung beantragen. Beachten Sie, dass die Partei gesetzliche Aufbewahrungspflichten haben kann, die eine sofortige vollständige Löschung ausschließen. Richten Sie Ihre Anfrage an die Mitgliederverwaltung oder die Bundesgeschäftsstelle.

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