Wie kann ich Die Linke Parteimitgliedschaft kündigen?
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft bei DIE LINKE?
Um Ihre Mitgliedschaft bei DIE LINKE zu kündigen, senden Sie eine schriftliche Erklärung an den zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand. Viele Landesverbände bieten Online‑Formulare; eine Kündigung per E‑Mail an das Mitgliederteam ist oft möglich. Bewahren Sie alle Bestätigungen und Nachweise auf.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung?
- Kündigungswege: E‑Mail, Brief, Online‑Formular (landesabhängig). Telefon und Fax ersetzen keine schriftliche Kündigung.
- Nachweise: Einschreiben mit Rückschein oder E‑Mail mit eingescanntem Unterschriftsbild empfohlen.
- Mitgliedschaft: Unbefristet. Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel nicht erstattet.
- Beiträge: Mindestbeitrag 3,00 EUR/Monat. Ermäßigter Beitrag 1,50 EUR/Monat für Transferleistungsbeziehende. EL‑Beitrag entfällt bei Nettoeinkommen ≤ 700 EUR/Monat.
- Tipp: Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie diese auf.
Warum kündigen Mitglieder DIE LINKE?
Viele Mitglieder kündigen aus finanziellen, inhaltlichen oder organisatorischen Gründen oder wegen Neuorientierung.
- Finanzielle Gründe: Der Beitrag ist für manche nicht mehr tragbar. Die Partei bietet Staffelungen, Beitragssenkungen oder befristete Befreiungen an.
- Nichtzahlung: Zahlen Sie sechs Monate nicht und liegt keine Befreiung vor, kann die Mitgliedschaft enden. Die Partei verschickt vorher eine schriftliche Mahnung und bietet ein Gespräch an. Die Partei vollzieht den Austritt sechs Wochen nach der Mahnung.
- Inhaltliche Gründe: Unterschiedliche Auffassungen zu Positionen oder zu Äußerungen prominenter Mitglieder.
- Organisatorische Gründe: Fehlende lokale Präsenz oder geringe Aktivitäten im Kreisverband.
- Neuorientierung: Wechsel zu anderen politischen Aktivitäten oder veränderte Lebensumstände.
Alternativen vor der Kündigung: Beitragsreduzierung, befristete Befreiung, Wechsel des Ortsverbands oder temporäre Freistellung von Aufgaben.
Wie erreiche ich den Mitglieder‑Service von DIE LINKE?
Nutzen Sie diese zentralen Kontaktwege für Austritte und Mitgliederanliegen.
| Kanal | Kontakt | Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | mitglieder@die-linke.de | Zuständig für Mitgliederanliegen; Austritt per E‑Mail möglich; Antwortzeiten variieren |
| Telefon | (030) 24009-555 | Auskünfte möglich; Austritt muss schriftlich erfolgen |
| Fax | nicht angegeben / nicht empfohlen | Keine offizielle Angabe; Fax nicht als verlässliche Annahmeform ausgewiesen |
| Post | Partei DIE LINKE, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin | Schriftliche Austrittserklärung an Kreis-/Landesvorstand oder Parteivorstand möglich; Einschreiben empfohlen |
| Online‑Formular | https://www.dielinke-sachsen.de/partei/dokumente/austrittsformular/ | Einige Landesverbände bieten Formulare; Bestätigungs‑E‑Mail mit Link (z. B. 48 Stunden) üblich |
Hinweis: Zuständigkeiten auf Kreis‑ und Landesebene variieren. Nutzen Sie die Landesseite Ihres Verbands für spezifische Formulare und lokale Anschriften.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Sie können per E‑Mail, per Post oder über ein landesabhängiges Online‑Formular kündigen. Fax und Telefon ersetzen die schriftliche Erklärung nicht.
| Methode | Akzeptiert | Schriftform nötig | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Textform möglich | E‑Mail mit eindeutiger Austrittserklärung; Bestätigung anfordern |
| Post (schriftlich) | ✓ | Schriftform empfohlen | Einschreiben mit Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular | ✓ (landesabhängig) | Textform / Bestätigung per Link | Formular des Landesmitgliederservice nutzen; Bestätigungslink anklicken |
| Fax | ✗ | nicht verlässlich | Nicht empfohlen |
| Telefon | ✗ | nur Auskunft | Kein Ersatz für schriftliche Erklärung |
Wie kündige ich per E‑Mail?
Ja. Eine E‑Mail gilt in vielen Fällen als Textform. Sie ist schnell und dokumentierbar.
- Pflichtangaben: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, E‑Mail, Geburtsdatum und, falls vorhanden, die Mitgliedsnummer.
- Was Sie anfordern sollten: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an.
- Beifügen: Optional ein eingescanntes Unterschriftsbild oder eine elektronische Signatur.
- Bearbeitungszeit: Die Zeiten variieren. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an und bewahren Sie die gesendete Nachricht auf.
- Besonderheit: Senden Sie die E‑Mail an die Adresse in der Kontakttabelle; bei Landesformularen kann zusätzlich das Online‑Protokoll relevant sein.
Wie kündige ich per Post?
Ja. Postalische Kündigungen entsprechen der Satzung und bieten maximale Nachweisbarkeit.
- Pflichtangaben: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer (falls bekannt).
- Was Sie anfordern sollten: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Austrittsdatum.
- Beifügen: Eigenhändige Unterschrift empfohlen; ohne Unterschrift: Geburtsdatum zur Identifikation angeben.
- Versand: Berücksichtigen Sie Postlaufzeiten. Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein; bewahren Sie den Rückschein auf.
- Besonderheit: Senden Sie den Brief an Ihr zuständiges Kreis‑/Landesvorstand oder an die Bundesadresse in der Kontakttabelle.
Wie nutze ich das Online‑Formular?
Ja. Einige Landesverbände bieten geführte Online‑Formulare mit Bestätigungslink an.
- Pflichtangaben: Name, E‑Mail, Anschrift, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer.
- Bestätigung: Klicken Sie den Bestätigungslink in der E‑Mail in der Regel innerhalb von 48 Stunden an.
- Beifügen: Manche Formulare ermöglichen Uploads für Nachweise.
- Bearbeitung: Speichern Sie einen Screenshot der Bestätigung. Verfahren und Felder weichen je nach Landesverband ab.
Kann ich per Fax kündigen?
Nicht empfohlen. Die Partei gibt keinen klaren Hinweis, Fax als offizielle Annahmeform zu akzeptieren.
- Wenn Sie faxen: Geben Sie die gleichen Pflichtangaben an und fordern Sie eine Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
- Beleg: Bewahren Sie das Faxprotokoll als Nachweis auf.
Kann ich telefonisch kündigen?
Nein. Telefonische Mitteilungen beenden die Mitgliedschaft nicht rechtswirksam.
- Telefon nutzen Sie nur zur Auskunft, z. B. wer zuständig ist oder welche Unterlagen nötig sind.
- Empfehlung: Notieren Sie Datum und Gesprächspartner und senden Sie danach eine schriftliche Erklärung.
Welche Fristen gelten für die Kündigung bei DIE LINKE?
Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Sie können grundsätzlich jederzeit kündigen. Fristen hängen vom Verfahren und Ihrer Wahl des Beendigungszeitpunkts ab.
| Thema | Frist / Regel | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Allgemeiner Austritt | Mitgliedschaft unbefristet; Austritt jederzeit möglich; Formulare bieten oft Wahl: sofort, Monatsende, Quartalsende, Jahresende. | Formular abgeschickt am 03.03.2026 und „sofort“ gewählt → Austritt ab Zugang am 03.03.2026. |
| Online‑Formular Bestätigung | Bestätigungs‑E‑Mail mit Link; Link in der Regel innerhalb von 48 Stunden anklicken. | Formular versandt 02.03.2026 → Bestätigung bis 04.03.2026 erforderlich. |
| Nichtzahlung | Sechs Monate Nichtzahlung ohne Befreiung kann als Austritt gelten; vorher schriftliche Mahnung und Gesprächsangebot. Vollzug sechs Wochen nach Anmahnung. | Mahnung versandt 10.03.2026 → Austritt am 21.04.2026 (6 Wochen). |
| Beitragsregelungen | Mindestbeitrag 3,00 EUR/Monat; ermäßigter Beitrag 1,50 EUR/Monat für Transferleistungsbeziehende; EL‑Beitrag entfällt bei Nettoeinkommen ≤ 700 EUR/Monat. | Mitglied mit ALG II zahlt 1,50 EUR/Monat. |
| Rückerstattung | Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel nicht erstattet; Ausnahmen möglich. | Jahresbeitrag bereits eingezogen → üblicherweise keine Rückzahlung; Ausnahmeprüfung möglich. |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1: Postalische Einreichung, sofortige Wirkung.
Sie senden ein unterschriebenes Schreiben per Einschreiben. Das Einschreiben geht am 05.03.2026 beim Kreisvorstand ein. Haben Sie „sofort“ als Beendigungszeitpunkt angegeben, gilt der Austritt ab Zugang am 05.03.2027. Bewahren Sie den Rückschein auf. - Beispiel 2: Nichtzahlung führt zum satzungsgemäßen Austritt.
Die Partei versendet eine schriftliche Mahnung am 10.03.2027. Erfolgt keine Zahlung oder Klärung, stellt die Partei den Austritt sechs Wochen später, am 21.04.2026, fest.
Was muss in mein Kündigungsschreiben an DIE LINKE?
Ihr Schreiben muss die Angaben enthalten, die eine Zuordnung zweifelsfrei ermöglichen.
- Vollständiger Vorname und Nachname.
- Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort.
- E‑Mail‑Adresse und Geburtsdatum zur Identifikation.
- Mitgliedsnummer, falls bekannt; falls nicht: Geburtsdatum angeben.
- Eindeutige Austrittserklärung, z. B.: „Hiermit trete ich mit sofortiger Wirkung / zum [Datum] aus der Partei DIE LINKE aus.“
- Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
- Unterschrift (bei postalischer Erklärung handschriftlich empfohlen; bei E‑Mail optional eingescanntes Unterschriftsbild).
- Optional: Hinweis, ob Sie zugleich aus LAG/BAG‑Listen ausgetragen werden möchten.
Bewahren Sie Versand‑ und Empfangsnachweise auf.
Welche Mustertexte kann ich verwenden?
Nutzen Sie diese Vorlage als Grundlage. Passen Sie Name und Daten an.
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E‑Mail‑Adresse]
[Telefonnummer]
[Datum]
Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Betreff: Austritt aus der Partei DIE LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der Partei DIE LINKE. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Erklärung und das Datum des Austritts schriftlich.
Name: [Ihr Name]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer / Kundennummer]
Vertragsnummer (falls vorhanden): [Vertragsnummer]
Gewünschtes Austrittsdatum: [sofort / zum TT.MM.JJJJ]
Ich bitte zudem um die Löschung meiner Daten aus folgenden internen Listen: [Aufzählung, z. B. LAG/BAG]. Sollte eine zusätzliche Nachweispflicht bestehen, teilen Sie mir bitte mit, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bitte senden Sie die Bestätigung an: [E‑Mail‑Adresse] oder per Post an obige Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Ihr Name]
Szenarien und kurze Hinweise:
- E‑Mail mit eingescanntem Unterschriftsbild: Verwenden Sie die Vorlage als Text und fügen das eingescannt unterzeichnete PDF an; fordern Sie Bestätigung an.
- Postversand per Einschreiben: Drucken Sie die Vorlage aus, unterschreiben Sie handschriftlich und versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
- SEPA‑Widerruf (separat): Formulieren Sie zusätzlich ein Schreiben an Ihre Bank, um die Lastschrift zu widerrufen; informieren Sie gleichzeitig das Mitgliederteam.
- Follow‑up‑Mail: Falls nach 14 Tagen keine Bestätigung eingeht, senden Sie eine kurze Erinnerung mit Angabe von Versanddatum und Nachweis.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Daten vorbereiten: Sammeln Sie Name, Adresse, Mitgliedsnummer (oder Geburtsdatum), E‑Mail und gewünschtes Austrittsdatum. Prüfen Sie Kontoauszüge auf Abbuchungen.
- Methode wählen: Entscheiden Sie sich für Post (Einschreiben empfohlen), E‑Mail an das Mitgliederteam oder das regionale Online‑Formular. Telefonische Mitteilung reicht nicht.
- Schreiben verfassen: Nutzen Sie die Vorlage; geben Sie eine eindeutige Austrittserklärung und Ihre Identifikationsdaten an. Bei postalischem Versand eigenhändige Unterschrift beifügen.
- Versand & Nachweis: Senden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder die E‑Mail mit Lesebestätigung. Bei Online‑Formularen bestätigen Sie die Bestätigungs‑E‑Mail.
- Bestätigung prüfen & dokumentieren: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an, notieren Sie das darin genannte Austrittsdatum und bewahren Sie alle Nachweise auf.
- Nacharbeiten: Prüfen Sie Kontoabbuchungen, widerrufen Sie gegebenenfalls SEPA‑Mandate bei Ihrer Bank, veranlassen Sie die Abmeldung aus LAG/BAG‑Listen und beantragen Sie bei Bedarf die Löschung personenbezogener Daten.
Wann gelten Sonderregelungen?
Für bestimmte Situationen gelten besondere Abläufe. Die folgenden Punkte erklären typische Sonderfälle und die nötigen Nachweise.
Sterbefall
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod. Angehörige informieren das Mitgliederteam oder den zuständigen Kreisvorstand und reichen eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein ein. Nennen Sie Sterbedatum und fügen Sie den Nachweis bei.
Umzug
Bei Umzug ist meist ein Zuständigkeitswechsel innerhalb der Partei möglich. Ein Austritt ist nicht zwingend nötig. Kontaktieren Sie den aktuellen Kreisvorstand, um die Verlagerung in einen anderen Kreis‑ oder Landesverband zu veranlassen.
Dauerhafter Aufenthalt im Ausland
Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland melden Sie sich beim Mitgliederteam der Bundesgeschäftsstelle. Das Verfahren variiert je nach Landesverband; oft genügt eine schriftliche Erklärung per E‑Mail oder Online‑Formular.
Insolvenz / Zahlungsunfähigkeit
Zahlt ein Mitglied sechs Monate keine Beiträge und liegt keine Befreiung vor, kann dies satzungsgemäß als Austritt gelten. Zuvor müssen schriftliche Mahnung und ein Gesprächsangebot erfolgen. Der Vollzug erfolgt sechs Wochen nach der Anmahnung.
Schwerwiegende Erkrankung
Bei dauerhafter Erkrankung können Sie eine Beitragsbefreiung oder -reduzierung beantragen. Reichen Sie einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung und gegebenenfalls ärztlichen Nachweisen beim Kreisvorstand ein.
Ausschlussverfahren
Ein Ausschluss erfolgt nur nach einem ordentlichen Schiedsverfahren durch die zuständige Schiedskommission. Bei Ausschluss gelten besondere Regelungen zur Wiederaufnahme, zum Beispiel ein Wiedereintritt erst nach Ablauf einer Sperrfrist (z. B. zwei Jahre).
Mandatsträgerwechsel
Bei Änderungen im Mandatsstatus gelten lokale Regeln. Mandatsträger sollten Rücksprache mit dem Kreisvorstand halten, um Beitrags‑ und organisatorische Konsequenzen zu klären.
Minderjährige Mitglieder
Für minderjährige Mitglieder können besondere Verfahren gelten. Beispielsweise kann das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig sein. Klären Sie Formalia beim zuständigen Kreisvorstand.
Falsche Abrechnung / Inkasso
Bei fehlerhaften Beitragsforderungen kontaktieren Sie zuerst das Mitgliederteam. Sammeln Sie Unterlagen und legen Sie Widerspruch ein. Wenn keine Klärung erfolgt, eskalieren Sie an die Landes‑ oder Bundesgeschäftsstelle oder die Schiedskommission.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
Die Grundregel: Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden in der Regel nicht erstattet. Es gibt jedoch Ausnahmen und wichtige Schritte.
- Grundsatz: Keine pauschale Rückerstattung für bereits gezahlte Beiträge.
- SEPA / Lastschrift: Sie können die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank widerrufen. Informieren Sie parallel das Mitgliederteam und legen Sie Zahlungsbelege vor.
- Ausnahmefälle: Bei Fehlbuchungen, doppelten Abbuchungen oder unberechtigten Lastschriften prüfen Mitgliederteam und Kassenstelle den Sachverhalt; dann kann eine Rückerstattung möglich sein.
- Vorgehen: Halten Sie Kontoauszüge bereit, kontaktieren Sie das Mitgliederteam mit konkreten Nachweisen und fordern Sie eine Prüfung an.
Tipp: Behalten Sie Kontoauszüge mindestens bis zum Ablauf der letzten Abbuchungen und fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Klärung.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
Sichern Sie Bestätigungen und prüfen Sie weitere administrative Schritte nach dem Austritt.
Bestätigung sichern
Bewahren Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung (E‑Mail, Postbestätigung, Rückschein) auf. Sie ist wichtig für Nachweise gegenüber Dritten und für eventuelle Rückfragen.
- Speichern Sie digitale Bestätigungen und scannen postalische Dokumente ein.
- Notieren Sie das im Bestätigungsschreiben genannte Austrittsdatum.
SEPA und Lastschrift
Überprüfen Sie Kontobelastungen nach dem Austritt und widerrufen Sie bei unberechtigten Abbuchungen die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank.
- Informieren Sie das Mitgliederteam parallel schriftlich über den Widerruf.
Datenlöschung und DSGVO
Wünschen Sie die Löschung personenbezogener Daten, stellen Sie einen formlosen Löschungsantrag an das Mitgliederteam. Die Partei prüft den Antrag unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
- Nennen Sie in Ihrem Antrag klar Ihre Kontaktdaten und Mitgliedsnummer zur Zuordnung.
Parteiausweis und Mandate
Prüfen Sie, ob der Parteiausweis zurückzugeben ist oder ob Mandate formal abgemeldet werden müssen. Melden Sie Mandatsbeendigungen schriftlich beim zuständigen Vorstand.
Listen und interne Zugehörigkeiten
Veranlassen Sie bei Bedarf die Abmeldung aus LAG/BAG‑Listen oder anderen internen Zusammenschlüssen. Geben Sie in Ihrer Austrittserklärung an, dass Sie aus diesen Listen entfernt werden möchten.
Häufige Fragen zur Kündigung
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. Eine Kündigung per E‑Mail ist möglich. Senden Sie Ihre eindeutige Austrittserklärung an die im Kontakttabelle oben genannte E‑Mail‑Adresse mit vollständigen Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer). Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Austrittsdatum an. Ein eingescanntes Unterschriftsbild erhöht die Rechtssicherheit. Lesen und speichern Sie die Antwort‑E‑Mail als Nachweis.
Beendet ein Anruf meine Mitgliedschaft?
Nein. Eine telefonische Mitteilung beendet die Mitgliedschaft nicht rechtswirksam. Telefonische Auskünfte klären Zuständigkeiten oder Unterlagen. Notieren Sie Datum und Gesprächspartner und senden Sie anschließend eine schriftliche Kündigung.
Kann ich über ein Online‑Formular kündigen?
Ja. Viele Landesverbände bieten Online‑Formulare an. Achten Sie darauf, die Bestätigungs‑E‑Mail mit Link innerhalb der geforderten Frist (häufig 48 Stunden) anzuklicken. Sonst werden Eingaben eventuell gelöscht. Pflichtfelder können je nach Land abweichen.
Werden Beiträge nach der Kündigung erstattet?
Grundsätzlich nein. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden in der Regel nicht erstattet. Bei Doppelbuchungen oder Fehlbuchungen kontaktieren Sie das Mitgliederteam und legen Zahlungsbelege vor; in Einzelfällen kann eine Erstattung geprüft werden.
Kann ich die SEPA‑Lastschrift widerrufen?
Ja. Sie können die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank widerrufen. Informieren Sie parallel das Mitgliederteam schriftlich über den Widerruf und dokumentieren Sie alle Schritte. Beachten Sie: Der Widerruf beendet nicht automatisch die Mitgliedschaft. Senden Sie zusätzlich eine formale Austrittserklärung.
Führt Nichtzahlung automatisch zum Austritt?
Bei anhaltender Nichtzahlung über sechs Monate ohne Befreiung kann dies satzungsgemäß als Austritt gewertet werden. Vorher erfolgt eine schriftliche Mahnung und ein Gesprächsangebot. Der Austritt wird sechs Wochen nach schriftlicher Anmahnung festgestellt.
Ich habe meine Mitgliedsnummer vergessen – was tun?
Suchen Sie in Ihrem Parteiausweis, alten E‑Mails oder Beitragsabrechnungen. Wenn die Nummer nicht auffindbar ist, kontaktieren Sie das Mitgliederteam per E‑Mail mit Vor‑ und Nachname sowie Geburtsdatum, damit Ihre Daten zugeordnet werden können.
Kann ich wieder eintreten, wenn ich ausgetreten bin?
Bei freiwilligem Austritt können Sie in der Regel neu eintreten, indem Sie eine neue Eintrittserklärung abgeben. Bei einem Ausschluss kann die Satzung eine Sperrfrist vorsehen; die Wiederaufnahme ist dann oft erst nach Ablauf dieser Frist möglich (z. B. zwei Jahre).
Dieser Leitfaden fasst die relevanten Abläufe, Fristen und Vorlagen für den Austritt aus der Partei DIE LINKE zusammen. Bewahren Sie alle Nachweise auf und nutzen Sie die Kontaktwege in der Kontakttabelle für Rückfragen und Bestätigungen.

Die Linke Parteimitgliedschaft ohne Umwege stoppen
Wählen Sie {company}, ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten und erhalten Sie ein versandfertiges Schreiben.
Schreiben erstellenRechtsgültigkeit
Unsere Vorlagen werden von Juristen erstellt.
Versand innerhalb von 24 Stunden
Ihr Einschreiben wird am nächsten Werktag versendet.
Geld-zurück-Garantie
Vollständige Rückerstattung, wenn die Kündigung fehlschlägt.
Weiterlesen in Mitgliedschaften

