Cdu Parteimitgliedschaft kündigen – Symbolbild zum Thema Partei
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Wie kann ich Cdu Parteimitgliedschaft kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 1. Sept. 2026

Warum kündigen Menschen die CDU?

Viele Mitglieder treten aus persönlichen oder praktischen Gründen aus.
Die häufigsten Motive sind Beiträge, veränderte Lebensumstände, fehlende Zeit und Rücktritt aus Ämtern.

  • Kosten‑Nutzen: Die Beiträge reichen von 5 EUR (ermäßigter Mindestbeitrag) bis 50 EUR pro Monat. Manche empfinden den finanziellen Aufwand als höher als den Nutzen.
  • Veränderte Lebensumstände: Umzug, längerer Auslandsaufenthalt oder geänderte Wohnsituation machen eine aktive Mitgliedschaft unpraktisch.
  • Geringere Beteiligung: Wenn Sie zeitlich nicht mehr teilnehmen können, sehen Sie oft keinen Mehrwert mehr.
  • Funktionen und Mandate: Ein Rücktritt von politischen Ämtern oder Vorstandsämtern führt häufig zum Austritt aus der Partei.
  • Interne Optionen: Einige Mitglieder beantragen Beitragsermäßigung, Ruhestellung oder Gaststatus statt vollständigem Austritt.

Alternativen zur Kündigung sind möglich. Fragen Sie den Kreisvorstand nach Beitragsermäßigung oder Ruhestellung. Führen Sie ein klärendes Gespräch mit dem lokalen Kreisverband.

Wo erreiche ich den CDU‑Mitgliederservice?

Sie erreichen den Mitgliederservice per E‑Mail, Telefon, Fax, Post oder Online‑Formular. Für rechtsverbindliche Zustellung empfehlen wir Einschreiben mit Rückschein.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail mitgliederservice@cdu.de Elektronische Kündigungen möglich; schriftliche Bestätigung anfordern
Telefon 030 22070 110 Nur Auskünfte; kein formaler Zustellnachweis
Fax Keine zentrale Faxnummer einheitlich verfügbar Fax möglich; Sendeprotokoll aufbewahren
Post CDU‑Bundesgeschäftsstelle, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin Einschreiben mit Rückschein empfohlen; oft zuständig ist der Kreisverband
Online‑Formular https://austritt-cdu.de/ bzw. Kontaktformular auf cdu.de Vorlagen und Versandoptionen prüfen; Versandart beachten
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Wie kündige ich meine CDU‑Mitgliedschaft per E‑Mail, Post, Fax oder Online?

Sie können per E‑Mail, Post (Einschreiben), Fax oder Online‑Formular kündigen. Telefonische Mitteilungen gelten nicht als formaler Zustellnachweis.

Methode Akzeptiert Erforderliche Form Nachweis
E‑Mail ✓ Textform (telekommunikative Übermittlung möglich) E‑Mail‑Kopie; PDF mit Unterschrift empfohlen
Post (Einschreiben) ✓ Schriftform (eigenhändige Unterschrift empfohlen) Einschreiben mit Rückschein
Fax ✓ Schriftform möglich Fax‑Sendeprotokoll
Online‑Formular ✓ Textform (variiert) Formularbestätigung / Versandnachweis
Telefon ✗ (nicht empfohlen) Nicht geeignet als formaler Nachweis Kein schriftlicher Nachweis
App ✗ Nicht verfügbar —

Wie kündige ich per E‑Mail?

E‑Mail ist schnell und dokumentierbar. Telekommunikative Übermittlung kann nach §127 Abs. 2 BGB anerkannt werden.

  • Pflichtangaben: vollständiger Name, vollständige Anschrift, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), Datum und klare Austrittserklärung.
  • Was anfordern: schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum.
  • Was beifügen: eingescanntes, unterschriebenes PDF; bei fehlender Mitgliedsnummer Geburtsdatum oder Beitrittsjahr.
  • Bearbeitungszeit: Sie erhalten die Bestätigung üblicherweise innerhalb weniger Werktage. Fordern Sie die Bestätigung ausdrücklich an.
  • Besonderheiten: Die Partei kann in Einzelfällen die eigenhändige Unterschrift verlangen. Nutzen Sie für Rechtssicherheit das Einschreiben, wenn Sie unsicher sind.

Wie kündige ich per Post?

Einschreiben mit Rückschein bietet den sichersten Zustellnachweis.

  • Pflichtangaben: Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum, klare Austrittserklärung („zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „mit sofortiger Wirkung“).
  • Was anfordern: schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum.
  • Was beifügen: ggf. Nachweise bei Sonderkündigungen (z. B. Sterbeurkunde) oder Vollmachtsschreiben.
  • Bearbeitungszeit: Berücksichtigen Sie Postlaufzeit und interne Bearbeitung. Bewahren Sie Einschreibebeleg und Rückschein auf.
  • Besonderheiten: Senden Sie an die Bundesgeschäftsstelle und bitten Sie um Weiterleitung an den zuständigen Kreisverband, falls nötig.

Wie kündige ich per Fax?

Fax kann als Übermittlungsweg gelten. Das Fax‑Sendeprotokoll dokumentiert die Zustellung.

  • Pflichtangaben: dieselben wie bei Brief und E‑Mail.
  • Was anfordern: schriftliche Bestätigung; sichern Sie das Faxprotokoll.
  • Was beifügen: unterschriebenes Schreiben; bei Bedarf das Original nachreichen.
  • Bearbeitungszeit: Faxnachweis liegt sofort vor; interne Bestätigung kann folgen.
  • Besonderheiten: Prüfen Sie vorher, ob der Empfänger Faxe akzeptiert.

Wie kündige ich online?

Online‑Formulare sind bequem und führen häufig zu einer Formularbestätigung.

  • Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer oder Identifikationsmerkmale.
  • Was anfordern: speichern Sie die Formularbestätigung; bitten Sie zusätzlich um schriftliche Bestätigung.
  • Was beifügen: hochgeladenes, unterschriebenes PDF möglich.
  • Besonderheiten: Achten Sie auf die gewählte Versandart und darauf, ob Schriftform verlangt wird.

Kann ich über Drittanbieter kündigen?

Sie können kostenpflichtige Versanddienste nutzen. Diese Dienste liefern oft einen Sendungsnachweis.

  • Prüfen Sie Empfängeradresse und Versandart vor dem Versand.
  • Bewahren Sie Versandnachweis und Bestätigung auf.
  • Tipp: Eine selbst versendete E‑Mail oder ein Einschreiben genügt meist und kostet nichts.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der CDU?

Die Mitgliedschaft gilt als unbefristet. Sie können die Mitgliedschaft grundsätzlich jederzeit kündigen.

  • Übliche Formulierungen: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „mit sofortiger Wirkung“.
  • Bei telekommunikativer Übermittlung prüfen Sie Schriftform versus Textform. Bei Unsicherheit nutzen Sie Einschreiben mit Unterschrift.
Fristentyp Regelung Details Empfehlung
Kündigungszeitpunkt Jederzeit kündbar Formulierungen: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „mit sofortiger Wirkung“ Eindeutige Formulierung wählen und Bestätigung verlangen
Vertragslaufzeit Unbefristet Keine feste Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerung Kündigung schriftlich erklären
Schriftform / Rechtsgrundlage Textform möglich; Schriftform empfohlen Telekommunikative Übermittlung kann nach §127 Abs. 2 BGB anerkannt werden; eigenhändige Unterschrift kann verlangt werden Bei Unsicherheit Einschreiben mit Unterschrift nutzen
Sonderkündigung (z. B. Todesfall) Sofort möglich Bei Sterbefall kann sofort gekündigt werden; Nachweis erforderlich Sterbeurkunde/Erbschein beifügen

Rechenbeispiel für Fristen

Sie senden Ihre unterschriebene Kündigung am 01.04.2026 per Einschreiben. Bestätigt der Kreisverband den Zugang am 05.04.2026, gilt der 05.04.2026 als Zugangstag. In der Regel ist dieser Tag auch das Wirksamkeitsdatum.

Bei E‑Mail gilt das Wirksamkeitsdatum meist als der Zugang der Nachricht beim Empfänger. Fordern Sie deshalb eine Empfangsbestätigung an.

Was muss in mein CDU‑Kündigungsschreiben?

Ihr Schreiben muss eindeutige Identifikationsangaben enthalten. Fügen Sie alle folgenden Punkte bei:

  • Vollständiger Vor‑ und Nachname
  • Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Datum des Schreibens
  • Mitgliedsnummer (falls vorhanden) oder alternativ Geburtsdatum und Beitrittsjahr zur Zuordnung
  • Eindeutige Kündigungsformulierung („Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der CDU zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums
  • Eigenhändige Unterschrift bei postalischer Kündigung; bei E‑Mail eingescanntes, unterschriebenes PDF beifügen
  • Bei Sonderfällen: Nachweise (z. B. Sterbeurkunde) oder Vollmacht beilegen

Wenn Sie die Mitgliedsnummer nicht finden, geben Sie zusätzliche Identifikationsmerkmale an (Geburtsdatum, Beitrittsjahr). Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Welche Mustervorlagen kann ich für die CDU‑Kündigung nutzen?

Nutzen Sie die folgende Standardvorlage für die postalische Kündigung. Passen Sie die Felder in eckigen Klammern an.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

CDU‑Bundesgeschäftsstelle
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer] / Kundennummer: [Kundennummer] / Vertragsnummer: [Vertragsnummer])

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit sofortiger Wirkung / zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Meine Daten: Name: [Ihr Name], Anschrift: [Straße Hausnummer, PLZ Ort], Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer].

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes. Bitte leiten Sie die Kündigung an den zuständigen Kreisverband weiter, falls erforderlich.
Bereits erteilte Einzugsermächtigungen widerrufe ich hiermit für die Zukunft.

Bitte bestätigen Sie den Zugang dieses Schreibens und das Datum der Wirksamkeit schriftlich an die oben angegebene Adresse oder per E‑Mail an meine Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Ihr Name]

Kurze Hinweise zu weiteren Szenarien:

Cdu Parteimitgliedschaft kündigen mit unserer Vorlage
  • Ohne Mitgliedsnummer: Nennen Sie zusätzlich Geburtsdatum, Beitrittsjahr und ggf. letzten bekannten Kreisverband, damit die Geschäftsstelle die Zuordnung vornimmt.
  • Per E‑Mail (Kurzversion): Betreff „Kündigung Mitgliedschaft CDU“. Im Text Name, Anschrift, Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum, eindeutige Kündigungserklärung. Fügen Sie ein eingescanntes Unterschrifts‑PDF an.
  • SEPA‑Widerruf ergänzen: Fügen Sie die Formulierung hinzu, dass Sie das SEPA‑Mandat widerrufen möchten. Nennen Sie Mandatsreferenz und Bankverbindung, falls vorhanden. Informieren Sie zusätzlich Ihre Bank.
  • Fax‑Deckblatt: Notieren Sie auf dem Deckblatt deutlich „Kündigung Mitgliedschaft“ und bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Versandnachweis auf.

Wie kündige ich die CDU Schritt für Schritt?

Folgen Sie dieser Reihenfolge, um die Kündigung sicher abzuwickeln.

  1. Sammeln Sie Unterlagen: Notieren Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum und Beitrittsjahr. Legen Sie ggf. Ausweiskopie und erforderliche Nachweise bereit.
  2. Wählen Sie den Versandweg: Für maximale Rechtssicherheit nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein. Alternativ wählen Sie E‑Mail mit eingescanntem Unterschrifts‑PDF oder Fax mit Sendeprotokoll.
  3. Passen Sie den Text an: Verwenden Sie die Mustervorlage und ergänzen Sie Ihre Daten. Wählen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „mit sofortiger Wirkung“.
  4. Senden und sichern Sie Nachweise: Bewahren Sie Einschreibebeleg, E‑Mail‑Sendebericht oder Faxprotokoll auf. Speichern Sie eine elektronische Kopie des abgeschickten Schreibens.
  5. Fordern Sie Bestätigung an: Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit konkretem Beendigungsdatum. Notieren Sie den Eingang.
  6. Informieren Sie die Bank: Widerrufen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat gegenüber Ihrer Bank und prüfen Sie Kontoauszüge auf nachträgliche Abbuchungen.
  7. Eskalation: Kommt keine Bestätigung, fragen Sie erneut schriftlich nach. Kontaktieren Sie gegebenenfalls den Landesverband oder prüfen Sie rechtliche Schritte.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der CDU?

Sonderkündigungsrechte gelten in bestimmten Fällen. Typische Fälle sind Sterbefall, Minderjährigkeit oder besondere persönliche Situationen.

Sterbefall

Bei Tod des Mitglieds können Sie sofort kündigen. Fügen Sie eine Sterbeurkunde bei. Manchmal verlangt die Geschäftsstelle zusätzlich einen Erbschein. Fordern Sie eine sofortige Bestätigung an.

Umzug

Ein Umzug begründet kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Kontaktieren Sie den Mitgliederservice oder den neuen Kreisverband. Klären Sie dort, ob eine Beitragseinstellung möglich ist.

Auslandsaufenthalt

Auch ein längerer Auslandsaufenthalt begründet normalerweise kein Sonderkündigungsrecht. Fragen Sie die Geschäftsstelle nach Ruhestellung oder Beitragsermäßigung. Prüfen Sie parallel Ihr SEPA‑Mandat.

Minderjähriger / Vormundschaft

Bei Mitgliedern unter 18 Jahren kündigen Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter. Legen Sie eine Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung bei.

Doppelmitgliedschaft / andere Parteizugehörigkeit

Doppelmitgliedschaften sind kein automatisch geregelter Sonderfall. Prüfen Sie die satzungsrechtlichen Regelungen. Informieren Sie gegebenenfalls die betroffenen Verbände.

Mandatsniederlegung / Vorstandsamt niederlegen

Ein Austritt entbindet nicht automatisch von Ämtern. Legen Sie Mandate schriftlich nieder. Informieren Sie die zuständigen Gremien.

Vollmacht / Bevollmächtigte

Bevollmächtigte können mit schriftlicher Vollmacht kündigen. Fügen Sie die Vollmacht und einen Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person bei.

Mitgliedsnummer verloren / vergessen

Fehlt die Mitgliedsnummer, geben Sie vollständigen Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Beitrittsjahr an. Die Bundesgeschäftsstelle oder der Kreisverband nimmt die Zuordnung vor.

Gastmitgliedschaft / andere interne Optionen

Alternativ ist oft eine beitragsreduzierte oder gastartige Mitgliedschaft möglich. Erkundigen Sie sich beim Kreisvorstand nach lokalen Regelungen und Antragswegen.

Bekomme ich nach der CDU‑Kündigung Geld zurück?

Eine allgemeine Rückerstattungsregel für bereits gezahlte Beiträge ist nicht ausgewiesen. Prüfen Sie Abbuchungen nach dem Kündigungsdatum und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen schriftlich bei der Partei.

Schritte bei unberechtigten Abbuchungen: Dokumentieren Sie Datum und Betrag. Fordern Sie schriftlich Rückerstattung bei der Partei. Reichen Sie parallel bei Ihrer Bank einen SEPA‑Widerspruch oder eine Rückbuchung ein. Geben Sie die Mandatsreferenz an, falls bekannt. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Kontoauszüge auf.

Tarif/Fristen: Beiträge im Überblick

Tarif / Beitrag Betrag Abrechnung
Ermäßigter Mindestbeitrag 5 EUR / Monat (auf Antrag) monatlich
Mindestbeitrag 8 EUR / Monat monatlich
Orientierungsbeitrag (ab 2.500 EUR) 15 EUR / Monat monatlich
Orientierungsbeitrag (ab 4.000 EUR) 25 EUR / Monat monatlich
Orientierungsbeitrag (ab 6.000 EUR) 50 EUR / Monat monatlich

Was muss ich nach der CDU‑Kündigung erledigen?

Nach Wirksamwerden der Kündigung sollten Sie organisatorisch nacharbeiten. Prüfen Sie die folgenden Punkte:

  • Kontrollieren Sie die Kündigungsbestätigung und notieren Sie das Beendigungsdatum.
  • Prüfen Sie Kontoauszüge auf nachträgliche Abbuchungen. Fordern Sie bei unberechtigten Abbuchungen Rückerstattung an.
  • Widerrufen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat gegenüber Ihrer Bank.
  • Deabonnieren oder kündigen Sie parteiinterne Mailinglisten separat.
  • Vernichten Sie gegebenenfalls den Mitgliedsausweis.
  • Lassen Sie sich die Niederlegung von Ämtern offiziell bestätigen.
  • Stellen Sie bei Bedarf eine DSGVO‑Anfrage zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Welche Fragen werden zur CDU‑Kündigung häufig gestellt?

Im Folgenden finden Sie kurze, direkte Antworten auf gängige Fragen zur Kündigung.

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Formulieren Sie den klaren Austrittstext, nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer oder weitere Identifikationsdaten und hängen Sie ein eingescanntes, unterschriebenes PDF an. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum an. Speichern Sie die gesendete Nachricht und die Empfangsbestätigung.

Kann ich telefonisch kündigen?

Nein. Telefonische Mitteilungen dienen nur der Auskunft. Sie sind kein formaler Zustellnachweis für eine Kündigung. Nutzen Sie stattdessen E‑Mail, Fax oder Einschreiben. Notieren Sie Ansprechpartner und Gesprächsdatum, wenn Sie telefonisch Informationen einholen.

Kann ich per Online‑Formular kündigen?

Ja. Offizielle Online‑Formulare oder Kontaktformulare auf der Website ermöglichen die Einreichung einer Austrittserklärung. Prüfen Sie, welche Versandart das Formular nutzt. Speichern Sie die Bestätigungsnachricht oder den Beleg als Nachweis.

Werden Beiträge nach der Kündigung zurückerstattet?

Nicht pauschal. Es gibt keine allgemeine Regel zur Rückerstattung gezahlter Beiträge in den vorliegenden Informationen. Reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen schriftlich bei der Partei und prüfen Sie parallel bei Ihrer Bank die Möglichkeit einer Rückforderung über das SEPA‑Verfahren.

Kann ich das SEPA‑Mandat widerrufen?

Ja. Sie können das SEPA‑Mandat separat bei Ihrer Bank widerrufen, wenn nach der Kündigung weiterhin Abbuchungen erfolgen. Nennen Sie Mandatsreferenz, Datum der Abbuchungen und fordern Sie Rückbuchung. Informieren Sie zusätzlich die Partei schriftlich.

Gilt beim Sterbefall ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Beim Todesfall besteht ein Sonderkündigungsrecht; die Kündigung kann unverzüglich erklärt werden. Legen Sie eine Sterbeurkunde oder ggf. einen Erbschein bei und bitten Sie um sofortige Bestätigung der Beendigung sowie um Einstellung künftiger Abbuchungen.

Was tun, wenn ich meine Mitgliedsnummer verloren habe?

Sie können trotzdem kündigen. Geben Sie im Schreiben Ihren vollständigen Namen, Anschrift, Geburtsdatum und das ungefähre Beitrittsjahr an, damit die Geschäftsstelle Ihre Mitgliedschaft zuordnen kann. Fordern Sie die schriftliche Bestätigung an.

Kann ich nach dem Austritt wieder eintreten?

Ja. Ein Wiedereintritt ist in der Regel möglich. Konditionen und Aufnahmeformalitäten richten sich nach Satzung und Beschluss des zuständigen Verbandsorgans. Wenden Sie sich an den Kreisverband, um die konkreten Schritte zu klären.

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