Wie kann ich Dfv Deutsche Familienversicherung kündigen?
Wie kündige ich meine DFV Deutsche Familienversicherung?
Sie können bei der DFV per E‑Mail (Textform), postalisch (Schriftform mit Unterschrift), Fax oder über das Kundenportal kündigen. In vielen Tarifen gilt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Zahn‑ und Monatsprodukte sind täglich kündbar. Für sicheren Nachweis senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein. Bei Beitragserhöhungen oder Leistungsminderungen besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.
Warum kündigen Versicherte ihre DFV‑Verträge?
- Beitragserhöhung / Beitragsanpassung: Angekündigte Erhöhungen rechtfertigen oft eine außerordentliche Kündigung.
- Probleme bei Schadenregulierung oder Kostenerstattung: Verzögerte Zahlungen oder Ablehnungen führen häufig zur Kündigung.
- Unzufriedenheit mit dem Kundenservice: Lange Bearbeitungszeiten oder unklare Auskünfte veranlassen viele zur Kündigung.
- Besseres Angebot oder Tarifwechsel: Versicherte wechseln, wenn ein anderes Angebot besser passt oder ein interner Tarifwechsel vorteilhafter ist.
- Veränderte Lebensumstände: Heirat, Scheidung, Umzug ins Ausland oder ein Todesfall verändern den Bedarf. Das kann eine Kündigung auslösen.
Viele Kunden prüfen zuerst einen Tarifwechsel, eine Leistungsanpassung oder den Wechsel zu einem anderen Produkttyp innerhalb der DFV.
Jetzt DFV Deutsche Familienversicherung Kündigung startenWie erreiche ich den Kundenservice der DFV Deutsche Familienversicherung?
| Kanal | Kontakt | Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | service@deutsche-familienversicherung.de | E‑Mail (Textform) – E‑Mail‑Kündigung möglich |
| Telefon | 069 95 86 969 | Rückruf‑Service; telefonische Kündigung nicht rechtsverbindlich |
| Fax | keine verifizierte Faxnummer | Faxnummer nicht verifiziert – prüfen Sie die DFV‑Webseite vor Versand |
| Post | DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60325 Frankfurt am Main | Postalische Kündigung möglich – Einschreiben mit Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular / Kundenportal | https://www.deutsche-familienversicherung.de/kundenservice/ | Portal/ Kontaktformular – Bestätigungs‑ID sichern |
DFV bietet ein Kundenportal für viele Anliegen. Je nach Tarif gelten E‑Mail und postalische Schriftform als zulässige Wege.
Welche Kündigungswege akzeptiert die DFV?
DFV akzeptiert E‑Mail, Post, Fax und das Kundenportal. Telefonische Kündigungen gelten nicht als rechtsverbindlich. Die folgende Übersicht zeigt die gängigen Formen und Hinweise.
| Methode | Akzeptiert | Erforderliche Form | Kurzer Hinweis |
|---|---|---|---|
| E‑Mail | ✓ | Textform | Schnell und dokumentierbar – E‑Mail‑Header/Lesebestätigung aufbewahren |
| Post | ✓ | Schriftform | Schriftform mit Unterschrift; Einschreiben mit Rückschein als starker Nachweis |
| Fax | ✓ (teilweise) | Schriftform | Sendeprotokoll als Nachweis; Faxnummer vorher prüfen |
| Online‑Formular / Kundenportal | ✓ | Textform | Bestätigungs‑ID oder automatische E‑Mail sichern |
| Telefon | ✗ (nicht empfohlen) | – | Nur für Auskünfte; keine rechtsverbindliche Kündigung |
| App | ✗ (nicht bestätigt) | – | App dient meist zur Verwaltung; Kündigungsfunktion nicht verifiziert |
Per E‑Mail kündigen
Kündigen Sie per E‑Mail, wenn Textform ausreicht. Nennen Sie alle Pflichtangaben klar im Mail‑Text.
- Pflichtangaben: Vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Kundennummer/Versicherungsnummer/Vertragsnummer, gewünschtes Vertragsende, Datum.
- Was anfordern: Fordern Sie eine eindeutige Kündigungserklärung und eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
- Was beifügen: Fügen Sie bei Sonderkündigungen relevante Nachweise in Kopie bei (z. B. Mitteilung über Beitragserhöhung).
- Nachweis sichern: Bewahren Sie Lesebestätigung, E‑Mail‑Header oder einen Screenshot auf.
- Besonderheit: Nutzen Sie die E‑Mail‑Adresse aus der Kontakttabelle.
Per Post kündigen
Kündigen Sie per Post, wenn Schriftform verlangt ist. Unterschreiben Sie eigenhändig.
- Pflichtangaben: Name, Adresse, Versicherungsnummer/Kundennummer, gewünschter Beendigungszeitpunkt, Datum, eigenhändige Unterschrift.
- Was anfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Eingangsdatum.
- Was beifügen: Legen Sie eine Kopie des Versicherungsscheins oder die Rechnungsnummer bei.
- Nachweis sichern: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf‑Einschreiben.
- Besonderheit: Nutzen Sie die Postadresse aus der Kontakttabelle.
Per Fax kündigen
Fax kann Schriftform erfüllen, wenn DFV eine Faxnummer akzeptiert.
- Vorgehen: Faxen Sie eine unterschriebene Kündigungsvorlage; bei Bedarf beide Seiten des Scheins mitsenden.
- Was anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per Post oder E‑Mail an.
- Nachweis sichern: Bewahren Sie das Sendeprotokoll auf.
- Besonderheit: Prüfen Sie vorher, ob DFV eine Faxnummer bestätigt; senden Sie ggf. zusätzlich postalisch.
Online kündigen
Kündigen Sie über das Kundenportal, wenn das Portal die Funktion bietet.
- Vorgehen: Melden Sie sich im Kundenportal an und nutzen Sie das Kontaktformular oder die Kündigungsfunktion.
- Pflichtangaben: Gleiche Angaben wie bei E‑Mail (Name, Versicherungsnummer, gewünschtes Ende).
- Nachweis sichern: Speichern Sie die Bestätigungs‑ID, machen Sie einen Screenshot oder sichern Sie die automatische E‑Mail‑Antwort.
- Besonderheit: Nicht alle Produktbereiche erlauben vollständige Portalfunktionen ohne Login.
Telefonische Kündigung
Verwenden Sie das Telefon nur zur Beratung oder Fristenklärung. Telefonische Erklärungen gelten nicht als formale Kündigung.
- Zweck: Fragen klären, Fristen prüfen oder Form alternativen besprechen.
- Empfehlung: Bestätigen Sie eine telefonische Absprache anschließend schriftlich per E‑Mail oder Post.
Kündigung per App
Die App dient meist zur Schadenmeldung und Vertragsverwaltung. Eine standardisierte Kündigungsfunktion ist nicht bestätigt. Verwenden Sie E‑Mail, Post oder das Kundenportal zur formalen Kündigung.
Bei Drittanbietern kündigen
Externe Versanddienste verschicken Ihre Kündigung und stellen einen Nachweis aus. Diese Dienste sind keine offiziellen DFV‑Kanäle.
- Funktion: Versanddienst sendet die Kündigung und stellt einen Versandnachweis bereit.
- Risiko/Kosten: Dienste sind oft kostenpflichtig; prüfen Sie die angezeigte Zieladresse unbedingt.
- Empfehlung: Bewahren Sie den Versandnachweis auf und vergleichen Sie die Zieladresse mit der DFV‑Kontakttabelle.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der DFV?
Die Kündigungsfristen hängen vom Tarif ab. Im Regelfall gilt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Für Monatsverträge, manche Zahn‑Tarife oder Sonderfälle gelten abweichende Regeln. Die folgende Übersicht listet die bekannten Tarifregeln.
Tarife und die jeweils genannten Fristen
| Tarif | Laufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Standard (häufige Produkte) | 12 Monate (typisch) | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres |
| KlinikSchutz Premium 2‑Bett Krankenhaus | unbestimmte Zeit | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
| KlinikSchutz Exklusiv | unbestimmte Zeit | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
| KlinikSchutz Premium 1‑Bett | unbestimmte Zeit | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
| ZahnSchutz Exklusiv 100 | Mindestvertragslaufzeit 24 Monate | Danach tagesweise kündbar (ohne Einhaltung einer Frist) |
| ZahnSchutz Exklusiv Plus | keine Mindestvertragslaufzeit | Täglich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist |
| ZahnSchutz Exklusiv | keine Mindestvertragslaufzeit | Täglich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist |
| ZEVp / ZEH / ZIV (Zahnvarianten) | variiert je Tarif | Teilweise keine Kündigungsfristen / tageskündbar möglich |
| KinderZahnSchutzbrief Premiumpaket | tageskündbar (ordentlich) | Täglich; bei Inanspruchnahme innerhalb 24 Monaten Sperrzeit 12 Monate |
| ZEV (Zahnzusatz) | monatliche Versicherungsperiode | 3 Monate zum Versicherungsjahr (tarifabhängig) |
| ZEV+ZEH (Zahnzusatz) | Versicherungsperiode: Monat | Täglich kündbar; Beendigung zum Monatsende |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1 (3‑Monate‑Frist): Ihr Versicherungsjahr endet am 30.06.2027. Bei einer 3‑Monate‑Frist muss die Kündigung spätestens am 31.03.2027 zugehen. Dann endet der Vertrag zum 30.06.2027.
- Beispiel 2 (tägliche Kündigung bei Monatsvertrag): Bei einem tageskündbaren ZEV+ZEH‑Tarif reicht eine Kündigung am 05.04.2027. Der Vertrag endet dann zum 30.04.2027 (Beendigung jeweils zum Monatsende).
Prüfen Sie immer Ihren Versicherungsschein und die AVB. Dort steht das genaue Versicherungsjahr und der Versicherungsbeginn.
Was muss in Ihr Kündigungsschreiben an die DFV?
Geben Sie klare, vollständige Angaben. Fehlen Daten, verzögert das die Bearbeitung.
- Voller Name und aktuelle Anschrift.
- Kundennummer / Versicherungsnummer / Vertragsnummer.
- Eindeutige Kündigungserklärung, z. B. „Hiermit kündige ich den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Vertragsnummer] zum [Datum].“
- Datum der Erklärung.
- Bei postalischer Kündigung: eigenhändige Unterschrift.
- Bei Widerruf oder Widerruf des SEPA‑Mandats: klare Widerrufserklärung und ggf. IBAN/BIC angeben.
- Bei Sonderkündigung: passende Nachweise beifügen (z. B. Sterbeurkunde, Beitragserhöhungs‑Mitteilung, Schadensdokumentation).
- Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und geben Sie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an.
Bewahren Sie den Zustellnachweis auf (E‑Mail‑Header, Einschreiben‑Beleg, Fax‑Protokoll, Portal‑Bestätigung).
Gibt es Mustervorlagen für die Kündigung?
Ja. Nutzen Sie die folgende Standard‑Kündigungsvorlage und passen Sie die Platzhalter an.
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60325 Frankfurt am Main
[Datum]
Betreff: Kündigung meiner Versicherung / Vertragsnummer [Vertragsnummer] / Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den bei Ihnen bestehenden Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Vertragsnummer] und der Kundennummer [Kundennummer].
Ich kündige fristgerecht zum nächstmöglichen Termin bzw. zum [gewünschtes Vertragsende, z. B. 30.06.2026].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Nennen Sie mir bitte das Datum des Vertragsendes.
Sollten noch Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, informieren Sie mich bitte kurzfristig unter der oben genannten Anschrift oder per E‑Mail an: [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Sofern Sie eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge vornehmen, teilen Sie mir bitte Höhe und Auszahlungsdatum sowie die Kontoverbindung mit.
Falls möglich, widerrufe ich zugleich die erteilte Einzugsermächtigung zum Zeitpunkt des Vertragsendes.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift / bei E‑Mail: Name in Druckbuchstaben]
Hinweis: Ersetzen Sie die eckigen Platzhalter durch Ihre Angaben. Bei postalischem Versand denken Sie an Ihre Unterschrift.
Weitere kurze Vorlagen und Hinweise:
- Widerruf (bei Vertragsschluss innerhalb der Widerrufsfrist): „Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag mit der Versicherungsnummer [Vertragsnummer].“ Widerrufsfrist in der Regel 2 Monate; Bestätigung sichern.
- SEPA‑Mandat widerrufen: Nennen Sie IBAN/BIC, Ihre Kundendaten und formulieren Sie kurz „Hiermit widerrufe ich das SEPA‑Mandat zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Kommunizieren Sie den Widerruf zusätzlich an Ihre Bank.
- E‑Mail‑Kurztext (schnelle Übermittlung): Formulieren Sie die Pflichtangaben knapp und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Follow‑up‑E‑Mail (bei fehlender Bestätigung): Verweisen Sie auf Datum und Zustellnachweis der ursprünglichen Kündigung. Setzen Sie eine Frist von z. B. 14 Tagen für die Bestätigung.
Wie kündige ich meine DFV‑Versicherung Schritt für Schritt?
- Prüfen Sie den Vertrag: Notieren Sie Versicherungsnummer, Vertragsbeginn, Ende des Versicherungsjahres und mögliche Mindestlaufzeiten oder Sperrfristen aus dem Versicherungsschein.
- Frist berechnen: Ermitteln Sie das Ende des Versicherungsjahres und ziehen Sie die vertragliche Frist (z. B. 3 Monate) ab.
- Methode wählen: Entscheiden Sie sich für E‑Mail (Textform) oder Einschreiben (Schriftform) – je nach gewünschtem Nachweis.
- Kündigung verfassen: Nutzen Sie die Musterformulierung oben und fügen Sie alle Pflichtangaben ein. Unterschreiben Sie bei postalischem Versand.
- Versand & Nachweis: Senden Sie die Kündigung per gewähltem Kanal und sichern Sie den Zustellnachweis (E‑Mail‑Header, Einschreibebeleg, Fax‑Protokoll, Portal‑Bestätigung).
- Bestätigung anfordern & aufbewahren: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Datum an und speichern Sie diese sicher.
- Follow‑up & Eskalation: Kommt keine Bestätigung, senden Sie ein Nachfass‑Schreiben. Bei fortlaufenden Problemen nutzen Sie die DFV‑Beschwerdemöglichkeit, den Ombudsmann oder wenden Sie sich an die BaFin.
Schließen Sie rechtzeitig eine neue Police ab, wenn Sie nahtlosen Schutz wünschen. Legen Sie den Beginn der neuen Police auf das Ende des alten Vertrags.
Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht bei der DFV?
Sonderkündigungsrechte greifen in bestimmten Situationen. Fristen und Nachweise variieren nach Auslöser. Die folgenden Fälle sind typisch.
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt meist 4 Wochen bis 1 Monat ab Zugang der Mitteilung. Senden Sie die Kündigung mit Verweis auf die Mitteilung und legen Sie die Erhöhungs‑Mitteilung bei.
Leistungsminderung
Ändert die DFV Leistungen zu Ihrem Nachteil, steht Ihnen ebenfalls meist ein Sonderkündigungsrecht zu. DFV muss die Änderung mitteilen. Nach Zugang der Mitteilung haben Sie in der Regel 4 Wochen bis 1 Monat Zeit, außerordentlich zu kündigen.
Schadenregulierung
Nach einer Zu‑ oder Absage einer Schadenregulierung beginnt üblicherweise eine Frist von 1 Monat, in der Sie außerordentlich kündigen können. Fügen Sie die Entscheidungsschrift oder den schriftlichen Verkehr zur Schadensbearbeitung als Anlage bei.
Umzug ins Ausland / Umzug
Ein Umzug kann Sonderregelungen auslösen. Prüfen Sie die AVB. Oft können Sie den Vertrag kündigen oder übertragen. Legen Sie den Nachweis des Auszugsdatums bei.
Todesfall / Erbfall
Im Todesfall können Erben den Vertrag kündigen oder übernehmen. Benötigt werden Sterbeurkunde und ggf. Erbschein. Erben sollten die gewünschte Abwicklung schriftlich erklären.
Heirat und Doppelversicherung
Eine Heirat kann zu Doppelversicherungen führen. Häufig ist eine Kündigung des überflüssigen Vertrags möglich oder ein Tarifwechsel in einen Familientarif ratsam. Kontaktieren Sie den Kundenservice zur Klärung.
Scheidung
Bei Scheidung prüfen Sie, ob ein Tarifwechsel oder eine Kündigung nötig ist. Passen Sie den Versicherungsschutz an Ihre neue Situation an.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit beeinflusst nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Klären Sie mit DFV die Optionen und legen Sie bei Bedarf Nachweise vor.
Wechsel in GKV/PKV
Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann Sonderregelungen auslösen. Informieren Sie sich frühzeitig und legen Sie Nachweise zum Wechsel vor.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
Die Rückerstattung richtet sich nach Abrechnungsmodus und Tarif.
- Jahreszahlung vs. monatlich: Bei vorausbezahlter Jahresprämie ist häufig eine anteilige Rückerstattung möglich. Bei monatlicher Zahlung rechnen Versicherer meist bis zum Vertragsende ab.
- Vorgehen: Fordern Sie nach Kündigung eine schriftliche Endabrechnung an. Prüfen Sie die ausgewiesenen Zeiträume und verlangen Sie ggf. die Auszahlung der anteiligen Beiträge.
- SEPA / Einzug: Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat erst, nachdem die Endabrechnung vorliegt. Informieren Sie Ihre Bank bei unberechtigten Abbuchungen.
- Tarifabhängige Einschränkungen: Bei einigen Zahntarifen können Sperrfristen oder Inanspruchnahmen die Kündigungsoptionen und Rückerstattungen beeinflussen.
- Bei Streit: Fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung an und nutzen Sie gegebenenfalls Beschwerdewege oder eine Schlichtung durch den Ombudsmann.
Fordern Sie die Abrechnung aktiv an und beachten Sie Fristen.
Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?
- Bestätigung aufbewahren: Sichern Sie Kündigungsbestätigung, Einschreiben‑Beleg, E‑Mail‑Header und alle Nachweise.
- Endabrechnung prüfen: Warten Sie die Finalrechnung ab, prüfen Sie anteilige Erstattungen und geben Sie ggf. Kontodaten für die Rückzahlung an.
- Laufende Schadensfälle klären: Vereinbaren Sie die Abwicklung offener Schäden vor Vertragsende und dokumentieren Sie alle Unterlagen.
- Neue Police aktivieren: Schließen Sie rechtzeitig eine neue Police ab, damit kein Deckungsgap entsteht. Legen Sie das Startdatum auf das Ende des alten Vertrags.
- SEPA / Einzugsermächtigung: Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat erst nach Vorliegen der Endabrechnung; prüfen Sie Kontobelastungen.
- Vertragsunterlagen sichern: Laden Sie wichtige Vertragsdokumente, Rechnungen und Leistungsnachweise aus dem Kundenportal oder der App herunter, falls danach der Zugang eingeschränkt wird.
Diese Schritte reduzieren Folgekosten und erleichtern die Übergabe an einen neuen Versicherer.
Welche häufigen Fragen gibt es zur DFV‑Kündigung?
Welche Kündigungsfrist gilt bei DFV?
In den meisten DFV‑Tarifen beträgt die reguläre Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Zusatz‑ und Zahntarife sind hingegen monatlich oder sogar täglich kündbar. Manche Tarife haben Mindestlaufzeiten (z. B. 24 Monate). Prüfen Sie den Versicherungsschein für die exakte Frist Ihres Produkts.
Kann ich meine DFV‑Versicherung per E‑Mail kündigen?
Ja. Sie können per E‑Mail in Textform kündigen, wenn Ihr Tarif Textform erlaubt. Senden Sie die Mail an service@deutsche-familienversicherung.de, nennen Sie Ihre Versicherungsnummer und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Sichern Sie E‑Mail‑Header und Lesebestätigung als Nachweis.
An welche Adresse schicke ich die Kündigung?
Schicken Sie die postalische Kündigung an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60325 Frankfurt am Main.
Für E‑Mail und das Kundenportal nutzen Sie die dort angegebenen Kanäle. Verwenden Sie immer die aktuell verifizierten Kontaktdaten.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Ja. Bei Beitragserhöhungen oder Leistungsminderungen besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt typischerweise 4 Wochen bis 1 Monat ab Zugang der Mitteilung. Legen Sie die Beitragserhöhungs‑Mitteilung der Kündigung bei und geben Sie das gewünschte Vertragsende an.
Bekomme ich nach der Kündigung eine Erstattung?
Das hängt vom Abrechnungsmodus und Ihrem Tarif ab. Bei Jahreszahlungen ist oft eine anteilige Rückerstattung möglich. Bei monatlicher Zahlung rechnen Versicherer meist bis zum Vertragsende ab. Fordern Sie eine schriftliche Endabrechnung an und verlangen Sie bei Anspruch die Auszahlung anteiliger Beiträge.
Kann ich während eines laufenden Schadens kündigen?
Ja. Nach Zugang der Zu‑ oder Absage einer Schadenregulierung beginnt in der Regel eine Frist von 1 Monat, in der Sie außerordentlich kündigen können. Legen Sie die Entscheidungsschrift der Schadenregulierung als Anlage zur Kündigung bei.
Was muss in das Kündigungsschreiben stehen?
Geben Sie unbedingt an: vollständiger Name, Adresse, Versicherungsnummer/Kundennummer, eine eindeutige Kündigungsformulierung, gewünschtes Vertragsende und Datum. Bei postalischer Schriftform ist in der Regel die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Fügen Sie bei Sonderkündigungen die entsprechenden Nachweise bei.
Was tun, wenn DFV die Kündigung nicht bestätigt?
Senden Sie zuerst ein Follow‑up per E‑Mail oder Einschreiben mit Bezug auf die ursprüngliche Kündigung und dem Zustellnachweis. Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage) für die Bestätigung. Bleibt die Reaktion aus, nutzen Sie die DFV‑Beschwerdemöglichkeiten, den Ombudsmann für Versicherungen oder wenden Sie sich an die BaFin.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja. Ein Widerrufsrecht besteht in den Angaben; die Frist beträgt üblicherweise 2 Monate ab Vertragsabschluss und Belehrung. Formulieren Sie den Widerruf eindeutig („Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom [Datum]“) und sichern Sie die Bestätigung.
Wie stoppe ich weitere Abbuchungen?
Fordern Sie die DFV auf, das SEPA‑Mandat zum Vertragsende einzustellen, und informieren Sie gleichzeitig Ihre Bank über unberechtigte Abbuchungen. Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat schriftlich, sobald die Endabrechnung geklärt ist.

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