BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKERKrankenversicherung

Wie kann ich BKK Gildemeister Seidensticker kündigen?

Manuel Richter 25. Mai 2026

Sie können Ihre Mitgliedschaft bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER per Brief mit eigenhändiger Unterschrift kündigen. Alternativ nutzen Sie Fax mit Sendebericht oder das Mitgliedsformular beziehungsweise die BKK GS‑App. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats. Meist gilt eine zwölfmonatige Mindestbindungsfrist. Bei Zusatzbeitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung?

  • Kündigungsfrist: 2 Monate zum Ende des übernächsten Monats.
  • Empfohlener Weg: Brief mit eigenhändiger Unterschrift oder Online‑Wechsel.
  • Fax: möglich, aber nur mit unterschriebenem Dokument und Sendebericht.
  • Online/App: Mitgliedsformular oder BKK GS‑App; neue Kasse übernimmt oft die Kündigung.
  • Mindestbindung: in der Regel 12 Monate.
  • Sonderkündigung: innerhalb 1 Monat bei Zusatzbeitragserhöhung.
  • Adresse: Winterstraße 49, 33649 Bielefeld (Postfach 140160, 33621 Bielefeld).
  • Telefon: 0800 0255 255 (kostenfrei); alternativ 0521 5228‑0.

Warum kündigen Versicherte die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Häufige Gründe:

  • Zusatzbeitragserhöhung: Viele wechseln bei steigenden Zusatzbeiträgen. Dann besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.
  • Statuswechsel oder Arbeitgeberwechsel: Änderungen im Beschäftigungsverhältnis führen oft zu einem Wechsel.
  • Wechsel in die private Krankenversicherung oder Wegzug ins Ausland: Bei Ausscheiden aus der GKV ist eine eigenständige Kündigung nötig.
  • Tarifgründe und Wahltarife: Unzufriedenheit mit Leistungen oder lange Bindungsfristen veranlasst Wechsel.
  • Unsicherheit über Form und Nachweis: Viele sorgen sich, ob E‑Mail oder elektronische Unterschrift ausreichen; deshalb wählen manche die postalische Lösung.

Alternativen: In vielen Fällen genügt ein Mitgliedsantrag bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse. Die neue Kasse übernimmt normalerweise die Kündigung Ihrer bisherigen Kasse über den Wechselservice.

Jetzt BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Kündigung starten

Wie erreiche ich den Kundenservice der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Unten die wichtigsten Kontaktkanäle als schnelle Referenz. Hinweise zu akzeptierten Kündigungswegen folgen weiter unten.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 0800 0255 255 (kostenfrei) · alternativ 0521 5228‑0 Zentrales Servicetelefon, kostenfrei; genaue Zeiten auf der Website
E‑Mail info@bkkgs.de Für allgemeine Anfragen und Dokumente; E‑Mail gilt nicht als gesicherter Kündigungsweg
Fax Faxnummer nicht eindeutig auf Hauptseite veröffentlicht Fax wird in der Praxis akzeptiert; Faxnummer bei Bedarf telefonisch erfragen
Post Winterstraße 49, 33649 Bielefeld · alternativ Postfach 140160, 33621 Bielefeld Für Einschreiben empfiehlt sich die physische Adresse Winterstraße 49
Online‑Formular https://www.bkkgs.de/versicherte/mitgliedschaft/mitglied-werden Mitglieds‑/Wechselformular; elektronische Unterschrift möglich

Wie kann ich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER kündigen?

Methoden im Vergleich

Methode Akzeptiert Erforderliche Form Nachweis empfehlenswert Empfohlen für
Post (Brief) Schriftform, eigenhändige Unterschrift Einschreiben mit Rückschein Selbstständige Kündigung, sichere Beweissicherung
Fax Schriftform (unterschriebenes Dokument) Fax‑Sendebericht ausdrucken Wenn Faxnummer verfügbar und schnelle Zustellung nötig
Online‑Formular Textform / elektronische Unterschrift möglich Screenshot / Bestätigungs‑E‑Mail speichern Wechselservice über neue Kasse, digitale Abwicklung
App (BKK GS‑App) Textform / elektronische Signatur Screenshot / App‑Nachricht sichern Dokumenteneinreichung, digitale Anträge
E‑Mail ✗ (nicht als Standard bestätigt) Nicht als gesicherte Schriftform bestätigt Eingangsbestätigung anfordern Rückfragen und Dokumenteneinreichung, nicht empfohlen als Alleinmaßnahme
Telefon ✗ (nicht rechtsverbindlich) Keine rechtsverbindliche Kündigungsform Gesprächsnotiz erstellen Beratung, Rückfragen; keine Selbstkündigung per Telefon

Per E‑Mail kündigen

Eine Kündigung per E‑Mail gilt nicht generell als rechtsverbindlich. Nutzen Sie E‑Mail für Rückfragen und zum Zusenden gescannter, unterschriebener Dokumente. Geben Sie Name, Versichertennummer, Geburtsdatum und gewünschtes Kündigungsdatum an. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und speichern Sie die Eingangsbestätigung. Rechnen Sie mit mehreren Werktagen Bearbeitungszeit. Für sichere Selbstkündigungen bevorzugen Sie Post oder Fax.

Per Post kündigen

Post ist die sicherste und rechtssichere Methode. Die Kasse nennt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift als Standard. Geben Sie Name, Anschrift, Versichertennummer, Geburtsdatum, Datum und eindeutigen Kündigungswunsch an. Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie Sendungsnummer und Rückschein auf. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung gemäß § 175 SGB V an. Planen Sie Postlaufzeiten ein.

Per Fax kündigen

Fax ist möglich, wenn Sie ein unterschriebenes Dokument senden. Drucken Sie den Fax‑Sendebericht aus und heften Sie ihn als Nachweis ab. Klären Sie vorher telefonisch die Faxnummer, falls diese nicht klar ist. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Eingangsbestätigung per Post oder E‑Mail an.

Online kündigen

Online über das Mitgliedsformular ist ein etablierter Weg, besonders bei einem Wechsel zu einer neuen gesetzlichen Kasse. Füllen Sie den Mitgliedsantrag der neuen Kasse aus. Die neue Kasse übernimmt in der Regel die Kündigung der alten Kasse. Speichern Sie Bestätigungs‑Screenshots und E‑Mails als Nachweis. Elektronische Unterschrift ist möglich.

Per App kündigen

Die BKK GS‑App ermöglicht Einreichung und digitale Abwicklung. Reichen Sie Anträge und Dokumente über die App ein und nutzen Sie gegebenenfalls die elektronische Signatur. Speichern Sie Bestätigungs‑Screenshots als Nachweis. Prüfen Sie, ob die App‑Eingabe die erforderliche Form erfüllt.

Bei Drittanbietern kündigen

Drittanbieter verschicken Kündigungen gegen Gebühr. Vergleichen Sie Kosten und Datenschutz. In vielen Fällen bietet die neue Kasse einen kostenlosen Wechselservice. Nutzen Sie vorzugsweise das offizielle Wechselverfahren oder eigene postalische bzw. faxielle Wege.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Tarif und Fristen im Vergleich

Tarif / Fall Bindungsfrist Kündigungsfrist Bemerkungen
Standardmitgliedschaft 12 Monate Mindestbindungsfrist 2 Monate zum Ende des übernächsten Monats Ordentliche Kündigung möglich nach 12 Monaten Mitgliedschaft
Wahltarife Tarifabhängig, bis zu 3 Jahre Oft längere Kündigungsbindung (siehe Tarifvertrag) Prüfen Sie die Tarifbedingungen konkret
Sonderkündigung bei Zusatzbeitragserhöhung entfällt die 12‑Monats‑Bindung Innerhalb 1 Monat nach Inkrafttreten der Erhöhung Beleg der Erhöhungsmitteilung aufbewahren und beifügen
Wechsel zu neuer GKV Keine zusätzliche Bindung Mitgliedsantrag neuer Kasse genügt; die neue Kasse übernimmt Kündigung Neue Mitgliedschaft beginnt in der Regel am Tag nach Wirksamwerden der Kündigung
Kündigungsbestätigung Schriftliche Bestätigung binnen 14 Tagen auf Verlangen (§ 175 SGB V) Fordern Sie die Bestätigung aktiv an

Rechenregel: Wenn Sie Ihre Kündigung in Monat M absenden, wirkt die Kündigung in der Regel zum Monatsende M+2.

Beispiel: Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben am 15. März 2026, wird die Kündigung in der Regel zum 31. Mai 2026 wirksam. Ihre neue Mitgliedschaft kann dann ab dem 1. Juni 2026 beginnen. Planen Sie Postlaufzeiten und Nachweiserbringung ein.

Was muss in mein Kündigungsschreiben an die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Folgende Angaben gehören in jedes Schreiben:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
  • Versichertennummer / Mitgliedsnummer und Geburtsdatum.
  • Klare Formulierung des Kündigungswunsches, z. B. "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder ein konkretes Datum.
  • Datum des Schreibens.
  • Eigenhändige Unterschrift (bei Selbstkündigung zwingend erforderlich).
  • Optional: "Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht, nehme ich dieses ausdrücklich in Anspruch."
  • Bitte um schriftliche Bestätigung binnen 14 Tagen gemäß § 175 SGB V.
  • Beweissicherung: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder Fax und bewahren Sie Sendebelege auf.

Diese Angaben gewährleisten eine eindeutige Zuordnung und Wirksamkeit Ihrer Kündigung.

Welche Mustervorlagen kann ich nutzen?

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Versichertennummer: [Kundennummer / Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Versichertennummer [Kundennummer], geboren am [Geburtsdatum], ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht, nehme ich dieses ausdrücklich in Anspruch.

Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Von Rückwerbeversuchen sowie persönlichen Besuchen bitte ich Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich)]

[Name in Druckbuchstaben]

Kurzbeschreibungen weiterer Vorlagen:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER kündigen mit unserer Vorlage
  • Vollmacht‑Variante: Hinweise zur Kündigung durch eine bevollmächtigte Person und zu den erforderlichen Vollmachtsunterlagen (Vollmacht als separates Dokument, Unterschrift, Kopie Ausweis).
  • Kurztext für Online‑Antrag: Minimalangaben für schnelle Online‑Eingabe (Name, Versichertennummer, Geburtsdatum, gewünschtes Beendigungsdatum, Zustimmung zur elektronischen Signatur).
  • Kündigung mit Erstattungsantrag: Kurztext zur gleichzeitigen Beantragung einer Erstattung zu viel gezahlter Beiträge (Formular "Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge" beilegen).
  • Erinnerungsvorlage für Bestätigungsanforderung: Kurztext, um die gesetzliche Bestätigung binnen 14 Tagen nachzufordern.

Verwenden Sie die Standard‑Vorlage für postalische Einsendungen und fügen Sie bei Vollmacht oder speziellen Anliegen die entsprechenden Anlagen bei.

Wie gehe ich Schritt für Schritt zur Kündigung vor?

  1. Prüfen Sie die Frist: Ermitteln Sie das gewünschte Beendigungsdatum und prüfen Sie die zwölfmonatige Bindungsfrist oder Vorliegen eines Sonderkündigungsgrunds.
  2. Schreiben vorbereiten: Nutzen Sie die Standardvorlage, füllen Sie Pflichtangaben aus und unterschreiben Sie eigenhändig. Bei Vollmacht: Vollmachtsformular beilegen.
  3. Versandart wählen: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie ein unterschriebenes Schreiben mit Fax‑Sendebericht. Bei Wechsel: Nutzen Sie den Online‑Wechselservice der neuen Kasse.
  4. Nachweis sichern: Bewahren Sie Sendebelege, Sendeberichte, Screenshots und Bestätigungs‑E‑Mails auf.
  5. Bestätigung verlangen: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung binnen 14 Tagen (§ 175 SGB V) und prüfen Sie das korrekte Wirksamkeitsdatum.
  6. Neue Kasse melden: Reichen Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen gesetzlichen Kasse ein; diese übernimmt meist die Kündigung der alten Kasse.
  7. Abschlusskontrolle: Prüfen Sie die letzte Abrechnung, fordern Sie bei Bedarf das Formular "Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge" an und sichern Sie relevante Dokumente.

Mit diesem Ablauf vermeiden Sie Verarbeitungsfehler und Deckungslücken.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Sonderkündigung

Sonderkündigung erlaubt eine Kündigung außerhalb der regulären Fristen. Reichen Sie die Kündigung mit Hinweis auf den vermuteten Sondergrund ein, wenn Sie sich unsicher sind.

Zusatzbeitragserhöhung

Bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat nach Inkrafttreten der Erhöhung. Legen Sie die Erhöhungsmitteilung als Beleg bei.

Wahltarif

Bei Wahltarifen gelten oft abweichende Bindungsfristen, zum Teil bis zu drei Jahren. Prüfen Sie die Tarifbedingungen konkret und fragen Sie die Kasse bei Unklarheiten.

Selbstständige mit Krankengeld‑Wahltarif

Selbstständige mit speziellen Wahltarifen unterliegen häufig gesonderten Regelungen. Klären Sie im Einzelfall mit der Kasse, ob abweichende Fristen oder Nachweise nötig sind.

Auslandsaufenthalt / Umzug ins Ausland

Bei Ausscheiden aus der GKV, z. B. durch Wegzug ins Ausland oder Wechsel in die PKV, müssen Sie meist selbst kündigen. Reichen Sie eine eigenhändig unterschriebene Kündigung ein und klären Sie erforderliche Abmeldebestätigungen.

Statuswechsel / Arbeitgeberwechsel

Ein Statuswechsel kann einen Kassenwechsel auslösen. In vielen Fällen genügt der Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse. Handeln Sie zeitnah innerhalb der relevanten Fristen.

Studenten / Azubis

Für Studierende und Auszubildende gelten besondere Regelungen zu Versicherungspflicht und Meldefristen. Prüfen Sie Ihren Status und informieren Sie die Kasse rechtzeitig.

Tod des Versicherten

Im Todesfall regelt die Kasse das weitere Vorgehen mit Erben oder bevollmächtigten Ansprechpartnern. Kontaktieren Sie die Kasse für die erforderlichen Schritte und Unterlagen.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?

Für zu viel gezahlte Beiträge steht das Formular "Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge" im Download‑Center bereit.

  • Formular nutzen: Laden Sie das Formular herunter und reichen Sie es mit Kontoauszügen bzw. Beitragsnachweisen ein.
  • Abrechnung prüfen: Nach Wirksamkeit der Kündigung erhalten Sie eine Endabrechnung; daraus ergeben sich Nachzahlungen oder Erstattungen.
  • Nachweise aufbewahren: Kontoauszüge, Beitragsnachweise, Kündigungsbestätigung und Versandbelege gehören in die Belegmappe.
  • Kontakt bei Fragen: Wenden Sie sich an den Kundenservice, wenn Regelungen oder Erstattungsbeträge unklar sind.
Position Wert / Hinweis
Beitragssatz 18,0% (bei freiwillig Versicherten, Angabe auf der Website)
Kassenindividueller Zusatzbeitrag z. B. 3,4% (Angabe auf der Website, Stand 01.11.2026)
Formular "Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge" im Download‑Center

Prüfen Sie die Endabrechnung sorgfältig und fordern Sie bei Bedarf eine Aufschlüsselung an.

Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?

  • Kündigungsbestätigung sichern: Fordern Sie die schriftliche Bestätigung binnen 14 Tagen an und bewahren Sie sie auf.
  • Versicherungsschutz prüfen: Der Schutz besteht bis zum Ende des übernächsten Monats; sorgen Sie für lückenlosen Anschluss.
  • Arbeitgeber informieren: Teilen Sie dem Arbeitgeber die neue Mitgliedsnummer oder den Namen der neuen Kasse mit.
  • Gesundheitskarte und ePA: Beantragen Sie bei der neuen Kasse eine neue Gesundheitskarte. Klären Sie, welche Daten in der ePA übertragbar sind.
  • Familienversicherung: Melden Sie betroffene Familienmitglieder rechtzeitig bei der neuen Kasse an.
  • Dokumente aufbewahren: Bewahren Sie Kündigungsschreiben, Versandbelege, Bestätigung und Abrechnungen bis zur endgültigen Abwicklung auf.

Diese Schritte reduzieren administrative Probleme und sichern Ihren Versicherungsschutz.

Welche häufigen Fragen gibt es zur Kündigung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?

Gilt eine Kündigung per E‑Mail als rechtsverbindlich?

Eine Kündigung per E‑Mail gilt nicht generell als rechtsverbindlich. Nutzen Sie E‑Mail für Anfragen und zum Zusenden gescannter, unterschriebener Dokumente. Für eine sichere Selbstkündigung verwenden Sie Einschreiben mit Unterschrift, Fax mit Sendebericht oder den Online‑Wechselservice.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die Frist nicht einhalten, bleibt Ihre Mitgliedschaft bis zum nächstmöglichen Wirksamkeitstermin bestehen. Planen Sie die nächste fristgerechte Kündigung frühzeitig. Merke: Kündigung im Monat M wirkt meist zum Monatsende M+2.

An welche Adresse muss ich die Kündigung schicken?

Senden Sie Einschreiben bevorzugt an Winterstraße 49, 33649 Bielefeld. Alternativ nutzen Sie das Postfach 140160, 33621 Bielefeld. Vermerken Sie deutlich "Kündigung Mitgliedschaft" und Ihre Versichertennummer.

Wann erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?

Auf Verlangen muss die Kasse eine schriftliche Kündigungsbestätigung binnen 14 Tagen ausstellen (§ 175 SGB V). Fordern Sie die Bestätigung aktiv an und bewahren Sie sie als Nachweis auf.

Wie beantrage ich eine Erstattung bei Überzahlung?

Nutzen Sie das Formular "Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge" aus dem Download‑Center. Reichen Sie Kontoauszüge und Beitragsnachweise ein. Prüfen Sie die Endabrechnung nach Wirksamwerden der Kündigung.

Übernimmt die neue Kasse die Kündigung der alten Kasse?

Ja. Bei Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse genügt in der Regel der Mitgliedsantrag; die neue Kasse übernimmt die Kündigung Ihrer bisherigen Kasse. Speichern Sie deren Bestätigungen als Nachweis.

Unterscheiden sich die Regeln für Pflicht- und freiwillig Versicherte?

Ja. Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Selbstständige (insbesondere mit Krankengeld‑Wahltarifen) unterliegen unterschiedlichen Regeln und Bindungsfristen. Klären Sie Ihren Status vor der Kündigung mit der Kasse.

Gilt ein Fax‑Sendebericht als Nachweis?

Ja. Ein Fax‑Sendebericht gilt als Nachweis für die Übermittlung eines unterschriebenen Kündigungsschreibens. Drucken Sie das Protokoll aus, heften Sie es bei und fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Eingangsbestätigung an.

Lohnt sich ein kostenpflichtiger Kündigungsservice?

Kündigungsservices sind meist kostenpflichtig. Da der Wechselservice der neuen gesetzlichen Kasse in der Regel kostenlos ist, wägen Sie Kosten, Datenschutz und Komfort ab, bevor Sie einen Dienst nutzen.

Was passiert mit meiner ePA nach dem Kassenwechsel?

Die elektronische Patientenakte bleibt an Ihre Versicherungsdaten gebunden. Klären Sie mit der neuen Kasse, welche Daten übernommen werden, und laden Sie wichtige Daten vor dem Wechsel gegebenenfalls herunter.

Welche Checkliste sollte ich vor dem Absenden beachten?

  • Sind Name, aktuelle Anschrift und Versichertennummer angegeben?
  • Sind Datum und eigenhändige Unterschrift vorhanden?
  • Habe ich das gewünschte Wirksamkeitsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" angegeben?
  • Habe ich Einschreiben oder Fax‑Sendebericht geplant und Belege gesichert?
  • Habe ich eine schriftliche Bestätigung (§ 175 SGB V) angefordert?
  • Habe ich Bestätigungen der neuen Kasse (bei Wechsel) gespeichert?

Bewahren Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen und Sendebelege auf. Fordern Sie die Kündigungsbestätigung schriftlich an und prüfen Sie die abschließende Abrechnung. Wenn Sie den Wechselservice der neuen Kasse nutzen, speichern Sie deren Bestätigungen als Nachweis.

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