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Wie kann ich Vpv Lebensversicherung kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 3. Sept. 2026

Um Ihre VPV Lebensversicherung zu kündigen, senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Versicherungsnummer per Einschreiben oder per Fax an die VPV Lebensversicherungs‑AG.
Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode.
VPV zahlt den Rückkaufswert nach §169 VVG.
Die Mindestauszahlung liegt häufig bei 50 % der eingezahlten Beiträge.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung bei der VPV Lebensversicherung?

  • VPV verlangt in der Regel Schriftform mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
  • Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie ein unterschriebenes Dokument. Bewahren Sie den Sendebericht auf.
  • Kündigungsfrist: meist 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode (Versicherungsperiode = regelmäßig 1 Jahr).
  • Auszahlung: Rückkaufswert nach §169 VVG. In vielen Fällen beträgt die Mindestauszahlung ca. 50 % der eingezahlten Beiträge.
  • Prüfen Sie vor Versand Ihre Vertragsdaten (Kundennummer/Versicherungsnummer) und die letzte Stand‑/Wertmitteilung.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung und die Berechnung des Rückkaufswertes an.

Warum kündigen Kundinnen und Kunden ihre VPV Lebensversicherung?

Viele kündigen, weil die Police wirtschaftlich weniger attraktiv geworden ist oder weil sich persönliche Ziele geändert haben.
Die häufigsten Gründe sind:

  • Niedrige Renditen und geringe Überschussbeteiligung.
  • Hohe Abschluss-, Verwaltungs‑ und mögliche Stornoabzüge, die den Rückkaufswert reduzieren.
  • Form‑ und Fristerfordernisse (z. B. Schriftform, Dreimonatsfrist) erschweren die Abwicklung.
  • Fehlende Flexibilität: Vertragsänderungen sind oft kompliziert oder teuer.

Welche Alternativen zur Kündigung gibt es? Widerruf (bei fehlerhafter Belehrung), Beitragsfreistellung oder Policenverkauf/Policenankauf. Lassen Sie größere finanzielle Entscheidungen fachlich prüfen.

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Was brauche ich für die Kündigung?

  • Ihre Kundennummer oder Versicherungsnummer.
  • Die letzte Stand‑/Wertmitteilung.
  • Datum der letzten Beitragszahlung.
  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • IBAN (für die Auszahlung) oder Hinweis, dass Sie die Bankdaten separat nachreichen.
  • Bei besonderen Fällen: Sterbeurkunde, Erbschein oder andere Nachweise.
  • Eventuell eine bestätigte Kopie des Personalausweises (GwG‑Anforderung).

Wie kündige ich meine VPV Lebensversicherung Schritt für Schritt?

Kurzantwort: Prüfen, Option wählen, Schreiben erstellen, versenden, Bestätigung anfordern, Auszahlung prüfen.

  1. Suchen Sie Ihre Versicherungsnummer und die letzte Standmitteilung.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Option: ordentliche Kündigung, Widerruf, Beitragsfreistellung oder Policenverkauf. Prüfen Sie die Fristen.
  3. Verfassen Sie das Kündigungsschreiben anhand der Vorlage und unterschreiben Sie eigenhändig.
  4. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie es. Bewahren Sie Rückschein und Fax‑Sendebericht auf.
  5. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung und die Berechnung des Rückkaufswertes an.
  6. Vergleichen Sie die Auszahlung mit der Berechnung. Reichen Sie angeforderte Unterlagen ein. Dokumentieren Sie Verzögerungen.

Welche Kündigungsvorlage kann ich nutzen?

Hier finden Sie eine druckfertige Standardvorlage. Fügen Sie Ihre Daten ein und unterschreiben Sie handschriftlich.

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Datum]

VPV Lebensversicherungs‑AG
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart
(Postfach: Postfach 31 17 55, 70477 Stuttgart)

Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Kundennummer: [Kundennummer], Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das konkrete Beendigungsdatum schriftlich.
Ferner bitte ich um die schriftliche Berechnung des vertraglichen Rückkaufswertes.
Überweisen Sie den Auszahlungsbetrag bitte auf folgendes Konto:

IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Kontoinhaber: [Vorname Nachname]

Als Anlage erhalten Sie eine Kopie der zuletzt erhaltenen Stand‑/Wertmitteilung.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter Telefonnummer: [Telefonnummer] und per E‑Mail: [E‑Mail‑Adresse].
Bitte senden Sie die Kündigungsbestätigung an meine oben angegebene Postanschrift.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift handschriftlich]

[Vorname Nachname]

VPV Lebensversicherung kündigen mit unserer Vorlage

Zusätzliche Szenarien

  • Widerruf: Formulieren Sie ein separates Widerrufsschreiben mit Datum des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt häufig 30 Tage nach Erhalt der Pflichtunterlagen.
  • Policenverkauf / Ankauf: Bitten Sie um Freigabe der Unterlagen für Ankaufprüfungen und fordern Sie eine Liste der benötigten Unterlagen an.
  • Standmitteilung anfordern: Fordern Sie vor der Kündigung die aktuelle Stand‑/Wertmitteilung an.
  • Follow‑Up bei Verzögerung: Senden Sie ein Erinnerungs‑/Mahnschreiben mit Fristsetzung und fordern Sie eine schriftliche Begründung an.

Wohin schicke ich die Kündigung?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 0711 1391-6000 Kundenservice Mo–Fr 08:00–18:00
Fax 0711 1391-6001 Fax mit Unterschrift gilt als Schriftform; Sendeprotokoll aufbewahren
Post VPV Lebensversicherungs‑AG, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart (Postfach: Postfach 31 17 55, 70477 Stuttgart) Für rechtswirksame Kündigungen per Brief
E‑Mail info@vpv.de Impressums‑E‑Mailadresse; meist kein Ersatz für Schriftform
Online‑Formular https://www.vpv.de/service/beratung-kontakt/beratung-kontakt.html Kontaktformular/Kundenportal; in der Regel kein Ersatz für unterschriebene Kündigung

Verwenden Sie Post oder Fax für eine rechtssichere Kündigung. E‑Mail und Online‑Formulare eignen sich zur Vorabklärung.

Wie kündige ich per Post, Fax, E‑Mail, Online‑Formular oder Telefon?

Per Post kündigen

Senden Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie Rückschein und Kopien auf. Fordern Sie die schriftliche Bestätigung und die Berechnung des Rückkaufswertes an.

Per Fax kündigen

Faxen Sie ein unterschriebenes Schreiben an 0711 1391-6001. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Zustellnachweis. Fordern Sie zusätzlich eine Bestätigung per Post an, falls Unsicherheit besteht.

Per E‑Mail kündigen

E‑Mail ersetzt meist nicht die geforderte Schriftform. Senden Sie die E‑Mail nur ergänzend. Hängen Sie, wenn möglich, eine PDF‑Kopie des unterschriebenen Schreibens an und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per Post.

Online‑Formular / Kundenportal

Nutzen Sie das Portal für Anfragen oder zur Übermittlung von Unterlagen. Speichern Sie die Eingangsbestätigung. Das Portal ersetzt in der Regel nicht die eigenhändig unterschriebene Kündigung.

Per Telefon kündigen

Kündigen Sie nicht ausschließlich am Telefon. Nutzen das Gespräch zur Klärung. Fordern Sie danach schriftliche Bestätigung per Post.

Bei Drittanbietern / Policenverkauf

Holen Sie Angebote von Policenankäufern ein. Prüfen Sie Ankaufspreis, Gebühren, Datenschutz und Zahlungsmodalitäten. Beachten Sie: Ein Verkauf ändert die Vertragskonditionen zugunsten des Käufers. Informieren Sie VPV über geänderte Berechtigungen.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der VPV Lebensversicherung?

Art / Anlass Frist / Zeitraum Wann muss die Kündigung eingehen? Bemerkung
Ordentliche Kündigung (Verträge nach 1994) 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen Versicherungsperiode beträgt regelmäßig 1 Jahr
Widerruf 30 Tage nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen Innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Belehrung/Police Bei fehlerhafter Belehrung kann das Widerrufsrecht weiter bestehen
Prämienerhöhung (Sonderkündigung) Bis zum Inkrafttreten der Erhöhung Kündigung bis zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird VPV muss mindestens 1 Monat vorher informieren
Versicherungsperiode / Verlängerung 1 Jahr Vertragsverlängerung erfolgt regelmäßig um 1 Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt Prüfen Sie das Vertragsende in der Standmitteilung
Besondere Vertragsarten Vertragsabhängig Prüfen Sie AGB/Police Für ältere Altverträge gelten ggf. abweichende Regeln

Rechenbeispiele für Fristen

  • Beispiel (Dreimonatsfrist): Ihre Versicherungsperiode endet am 31.05.2026. Bei Dreimonatsfrist muss die Kündigung spätestens am 28.02.2026 bei der VPV eingehen. Planen Sie Postlaufzeit ein.
  • Beispiel (Prämienerhöhung): VPV informiert am 01.04.2027 über Erhöhung zum 01.05.2026. Sie können bis 30.04.2027 außerordentlich kündigen.

Sichern Sie den Zugang Ihrer Kündigung durch Einschreiben mit Rückschein oder Fax‑Sendebericht.

Was muss in mein Kündigungsschreiben an die VPV stehen?

Ein wirksames Schreiben enthält alle Pflichtangaben und Ihre Unterschrift:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Datum des Schreibens.
  • Betreff: "Kündigung meiner Lebensversicherung" oder ähnlicher eindeutiger Wortlaut.
  • Kunden‑ / Versicherungs‑ / Policennummer.
  • Konkreter Kündigungswunsch: z. B. "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder konkretes Datum.
  • Bitte um schriftliche Bestätigung und Berechnung des Rückkaufswertes.
  • Bankverbindung (IBAN) oder Hinweis auf separate Mitteilung.
  • Eigenhändige Unterschrift.
  • Beifügen: Kopie der aktuellen Stand‑/Wertmitteilung und ggf. Nachweise (Sterbeurkunde/Erbschein).

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie es zusätzlich. Bewahren Sie Kopien und Zustellnachweise auf.

Welche Sonderfälle und Sonderkündigungsrechte gibt es?

Betriebliche Altersvorsorge

Bei bAV‑Verträgen gelten oft gesetzliche Einschränkungen. Sie können bAV‑Verträge meist nicht direkt kündigen. Prüfen Sie die Vertragsart und kontaktieren Sie VPV und Ihren Arbeitgeber.

Riester‑Verträge

Bei Riester‑Verträgen können Zulagen und steuerliche Förderungen zurückgefordert werden. Prüfen Sie vor einer Kündigung die steuerlichen Folgen und mögliche Alternativen.

Sterbefall

Erben können den Vertrag übernehmen oder kündigen. VPV benötigt Sterbeurkunde und ggf. Erbschein. Reichen Sie die Unterlagen zeitnah ein.

Prämienerhöhung

Bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung besteht ein Sonderkündigungsrecht. VPV muss mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Kündigen Sie schriftlich mit Verweis auf die Mitteilung.

Umzug

Ein Umzug begründet meist kein Sonderkündigungsrecht. Melden Sie die Adressänderung an VPV und klären Sie, ob Anpassungen nötig sind.

Insolvenz / Run‑off

Bei Run‑off‑Situationen ändern sich Abläufe oft. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht besteht nicht ohne Weiteres. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und kontaktieren Sie VPV.

Übertragung an Dritte

Sie können die Police grundsätzlich übertragen. Holen Sie die Zustimmung der VPV ein und regeln Sie die Abtretung vertraglich.

Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist eine Alternative zur Kündigung. Stellen Sie einen Antrag bei VPV und prüfen Sie die finanziellen Folgen.

Vertragsänderung

Viele Probleme lassen sich durch Vertragsänderungen lösen. Fordern Sie eine Beratung bei VPV an und stellen Sie Änderungsanträge.

Wie berechnet sich der Rückkaufswert nach der Kündigung?

Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge − Risikoanteile + Überschüsse/Zinsen − Abschluss‑ und Verwaltungskosten − ggf. Stornoabzug.

  • Mindestauszahlung: In vielen Fällen liegt die Mindestuntergrenze bei 50 % der eingezahlten Beiträge.
  • Stornoabzug: Ist nur zulässig, wenn der Vertrag ihn vorsieht, er beziffert ist und seine Höhe angemessen ist (§169 Abs.5 VVG).
  • Überschüsse: Bereits gutgeschriebene Überschüsse und Zinsen werden in der Berechnung berücksichtigt.

Beispielrechnung (illustrierend):

Posten Betrag
Eingezahlte Beiträge 20.000 €
+ Überschüsse/Zinsen 2.400 €
− Abschluss‑/Verwaltungskosten 3.500 €
− Stornoabzug 1.000 €
= Rückkaufswert 17.900 €

Fordern Sie eine aktuelle Stand‑/Wertmitteilung und die schriftliche Berechnung des Rückkaufswertes an, bevor Sie entscheiden.

Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?

  • Archivieren Sie die Kündigungsbestätigung und die Versandnachweise mehrere Jahre.
  • Vergleichen Sie die überwiesene Summe mit der schriftlichen Rückkaufsberechnung.
  • Reichen Sie angeforderte Unterlagen ein (bestätigte Ausweiskopie, IBAN, Sterbeurkunde/Erbschein).
  • Beachten Sie: Mit Wirksamkeit der Kündigung endet der Risikoschutz (z. B. Todesfallabsicherung). Prüfen Sie alternative Absicherungen.
  • Dokumentieren Sie Verzögerungen. Bei ausbleibender Reaktion erwägen Sie Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder Information der BaFin.
  • Klären Sie steuerliche Folgen und bewahren Sie alle Korrespondenzen auf.

Welche häufigen Fragen gibt es zur VPV Lebensversicherung‑Kündigung?

Kann ich meine VPV Lebensversicherung per E‑Mail kündigen?

E‑Mail eignet sich zur Vorabklärung, ersetzt aber meist nicht die erforderliche Schriftform mit Unterschrift. Senden Sie zusätzlich das unterschriebene Kündigungsschreiben per Post oder Fax und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Kann ich per Fax kündigen?

Ja. Ein unterschriebenes Fax gilt in der Regel als Schriftform, wenn die Unterschrift sichtbar ist. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Zustellnachweis auf und lassen Sie sich zusätzlich eine Bestätigung per Post zukommen.

Wie wird der Rückkaufswert bei einer Kündigung berechnet?

Der Rückkaufswert berechnet sich aus eingezahlten Beiträgen minus Risikoanteilen plus Überschüssen/Zinsen minus Abschluss‑/Verwaltungskosten und ggf. Stornoabzug. Fordern Sie die schriftliche Berechnung an und vergleichen Sie sie mit Ihrer Standmitteilung.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf?

Der Widerruf ist eine rechtliche Option innerhalb der Widerrufsfrist (häufig 30 Tage). Er kann finanziell günstiger sein, da Abschluss‑ und Stornokosten oft entfallen. Bei fehlerhafter Belehrung kann das Widerrufsrecht länger bestehen. Die Kündigung wird zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.

Wie lange dauert die Auszahlung?

VPV berechnet zunächst den Rückkaufswert. In der Praxis kann die Auszahlung Wochen bis Monate dauern. Reichen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig ein und fordern Sie bei Verzögerung eine Frist zur Auszahlung an.

Was passiert im Sterbefall?

Erben können den Vertrag übernehmen oder kündigen. VPV benötigt in der Regel Sterbeurkunde und ggf. Erbschein. Informieren Sie VPV zeitnah und reichen Sie die nötigen Nachweise ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung?

Ja. Steigt Ihre Prämie ohne Leistungsverbesserung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. VPV muss mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Kündigen Sie schriftlich mit Verweis auf die Mitteilung.

Lohnt sich ein Policenverkauf?

Ein Policenverkauf kann eine höhere Auszahlung als der Rückkauf bringen. Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie Gebühren und Vertragsbedingungen und beachten Sie Datenschutz sowie steuerliche Konsequenzen.

Weitere Fragen ergeben sich aus Ihrem individuellen Vertrag. Die hier genannten Punkte decken die häufigsten Fälle ab.

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