Stuttgarter LebensversicherungLebensversicherung

Wie kann ich Stuttgarter Lebensversicherung kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 11. Sept. 2026

Wie kündige ich meine Stuttgarter Lebensversicherung?

Kündigen Sie Ihre Stuttgarter Lebensversicherung schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.
Senden Sie die Kündigung per Post, Fax oder E‑Mail und prüfen Sie vorher, ob Ihre Police Schriftform oder Textform verlangt.
Nennen Sie Versicherungsnummer, gewünschtes Kündigungsdatum, IBAN und Steuer‑ID und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung?

  • Kündigungsfrist: drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode.
  • Empfohlener Nachweis bei Schriftform: Einschreiben mit Rückschein oder Fax‑Sendeprotokoll.
  • Benötigte Angaben: Versicherungsnummer, gewünschtes Kündigungsdatum, IBAN, Steuer‑ID.
  • Fordern Sie die Berechnung des Rückkaufswertes und eine schriftliche Bestätigung an.
  • Beachten Sie Mindestlaufzeiten bei bestimmten Tarifen (z. B. ZahnPremium, ZahnKomfort).
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Warum kündigen Versicherte ihre Stuttgarter Lebensversicherung? Häufige Gründe

  • Niedriger Rückkaufswert in frühen Vertragsjahren durch Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie mögliche Stornoabschläge.
  • Zu hohe laufende Beiträge im Verhältnis zur erwarteten Leistung oder veränderte finanzielle Prioritäten.
  • Unklare oder geänderte Konditionen, etwa Prämienanpassungen, die das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis verschlechtern.
  • Ärger über verzögerte Auszahlungen oder zusätzliche Identitäts‑ und Steueranforderungen (z. B. beglaubigte Ausweiskopie, Steuer‑ID).
  • Produktwechsel oder veränderte Bedürfnisse, zum Beispiel Umschichtung in fondsgebundene Tarife oder Beitragsfreistellung.

Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

  • Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, falls noch möglich.
  • Beitragsfreistellung, um den Vertrag ruhen zu lassen.
  • Policendarlehen zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
  • Policenverkauf als Alternative zur vorzeitigen Kündigung.

Wie erreiche ich den Kundenservice der Stuttgarter Lebensversicherung?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Post Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Kundenservice, Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart Mo-Fr 8:00-20:00; Schriftliche Kündigungen per Post möglich
E-Mail info@stuttgarter.de E-Mail akzeptiert, Formwirksamkeit abhängig von Ihrer Police
Telefon 0711 665-0 Beratung und Auskunft; telefonische Kündigung in der Regel nicht formwirksam
Fax 0711 665-1516 Fax wird häufig als Schriftform anerkannt; Fax-Sendeprotokoll als Nachweis aufbewahren
Online-Formular https://www.stuttgarter.de/service/formulare-vertragsaenderungen Formulare zum Ausdrucken und Zurücksenden; kein gesichertes Online-Kündigungsformular

Tarif-/Fristen‑Vergleich

Tarif Mindestlaufzeit Kündigungsfrist Bemerkung
ZahnPremium (Z14) 2 Jahre 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (erstmals nach 2 Jahren) Erstes kündbares Datum: nach Ablauf der 2-jährigen Mindestlaufzeit; Frist beachten
ZahnKomfort (Z13) 2 Jahre 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (erstmals nach 2 Jahren) Gleiche Regelung wie bei Z14; genaue Daten aus Police entnehmen

Welche Kündigungswege kann ich nutzen?

Die Stuttgarter akzeptiert mehrere Wege zur Kündigung. Die Formvorgaben hängen von Ihrer Police ab. Die nachstehenden Kurzvergleiche zeigen Praxisunterschiede.

Methode Formvorgabe Nachweis Empfehlung
Post Schriftform möglich (eigenhändige Unterschrift) Einschreiben mit Rückschein Sicherste Wahl bei Schriftformerfordernis
Fax Schriftform möglich Fax‑Sendeprotokoll Schnell und dokumentierbar; Sendeprotokoll aufbewahren
E-Mail Textform möglich, abhängig von AVB E‑Mail‑Header oder eingescanntes unterschriebenes PDF Praktisch, wenn Textform zulässig; bei Schriftform unterschriebenes PDF anhängen

Per Post kündigen

Post ist bei Schriftformerfordernis die rechtlich belastbarste Variante. Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert den Zugang sicher.

  • Pflichtangaben: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungsnummer/Kundennummer, gewünschter Kündigungstermin oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
  • Beifügen: Kopie der Police zur Identifikation; IBAN für Auszahlung; ggf. beglaubigte Ausweiskopie.
  • Bearbeitungszeit: Auszahlung und Abschlussabrechnung erfolgen üblicherweise einige Tage bis Wochen nach Stichtag.
  • Besonderheit: Unterschrift erforderlich, wenn Ihre AVB Schriftform verlangen.

Siehe Kontakttabelle oben für die Postadresse.

Per Fax kündigen

Fax ist schnell und gilt häufig als zulässige Schriftform. Bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Nachweis auf.

  • Pflichtangaben wie beim Brief; das Schreiben muss unterschrieben sein (eingescanntes Original faxen).
  • Beifügen: Deckblatt mit Kundennummer und Vermerk "Kündigung".
  • Fordern Sie zusätzlich eine Bestätigung per Post oder E‑Mail an.
  • Bearbeitungszeit: ähnlich wie bei Post; Fax‑Protokoll als Nachweis verwenden.
  • Besonderheit: Technische Fehler sind möglich; sichern Sie das Protokoll.

Per E‑Mail kündigen

E‑Mail ist praktisch, formwirksam nur bei Textform oder bei beigefügtem unterschriebenem PDF. Prüfen Sie Ihre Police.

  • Pflichtangaben: Name, Adresse, Versicherungsnummer/Kundennummer, gewünschter Kündigungszeitpunkt.
  • Beifügen: bei Schriftformerfordernis eingescanntes, unterschriebenes Dokument; vermeiden Sie unverschlüsselte Ausweisdokumente.
  • Fordern Sie eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung an.
  • Bearbeitungszeit: kann einige Tage dauern; fordern Sie Lesebestätigung oder Rückmeldung an.
  • Besonderheit: Datenschutz beachten; sensible Dokumente nur verschlüsselt senden oder per Post.

Per Telefon kündigen

Telefon dient primär der Beratung. Eine telefonische Kündigung ist in der Regel nicht formwirksam.

  • Nutzen Sie das Gespräch, um offene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen zu planen.
  • Bestätigen Sie vereinbarte Schritte schriftlich, etwa per E‑Mail oder Post.
  • Für den wirksamen Zugang ist in der Regel ein schriftlicher Nachweis erforderlich.

Online‑Formular und App

Online‑Formulare stellen oft nur ein ausfüllbares Dokument bereit. Ein digitales Abschicken ersetzt meist nicht die Schriftform.

  • Vorgehen: Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post/Fax einsenden, wenn Schriftform nötig.
  • Das Kundenportal "meineStuttgarter" bietet Dokumente und Vertragsübersichten; Kündigung erfolgt häufig dennoch schriftlich.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Fall Frist Wirkung / Hinweis
Standardkündigung 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode Vertrag endet zum nächstmöglichen Termin; Fristberechnung richtet sich nach Zugang
Automatische Verlängerung in der Regel um 1 Jahr Versäumen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag meist um ein Jahr
ZahnPremium (Z14) Mindestlaufzeit 2 Jahre; danach 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres Kündigung erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich
ZahnKomfort (Z13) Mindestlaufzeit 2 Jahre; danach 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres Kündigung erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich

Rechenbeispiele für Fristen

Wenn Ihr Versicherungsjahr am 31.05. endet, muss die Kündigung bei 3 Monaten Frist bis zum 28.02. beim Versicherer eingehen. Rechnen Sie den Zugang beim Versicherer, nicht das Versanddatum.

Was muss in Ihr Stuttgarter Lebensversicherung‑Kündigungsschreiben?

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Versicherungsnummer oder Kundennummer.
  • Datum des Schreibens und gewünschter Beendigungszeitpunkt (z. B. "zum nächstmöglichen Termin").
  • Eigenhändige Unterschrift, falls Schriftform gefordert wird.
  • Aufforderung zur schriftlichen Kündigungsbestätigung.
  • IBAN für Auszahlung und Angabe der Steuer‑ID, falls vorhanden.
  • Hinweis auf beigefügte Kopien (Police, Nachweise) und ggf. Bereitschaft zur Nachreichung einer beglaubigten Ausweiskopie.
  • Klare Betreffzeile: "Kündigung meiner Lebensversicherung, Versicherungsnummer: XXXXX".

Diese Angaben beschleunigen die Zuordnung und verringern Rückfragen.

Wie formuliere ich die Kündigung? Mustervorlagen

Mustervorlage: Ordentliche Kündigung

[Ihren Namen einsetzen]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Kundenservice
Rotebühlstraße 120
70197 Stuttgart

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Versicherungsnummer: [Versicherungsnummer] / Kundennummer: [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Versicherungsnummer ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich und teilen Sie mir den berechneten Rückkaufswert mit.

Für die Auszahlung gebe ich folgende Kontoverbindung an:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [DE00 0000 0000 0000 0000 00]
BIC (falls benötigt): [BIC]

Sollten für die Auszahlung noch Unterlagen erforderlich sein (z. B. Steuer‑ID, beglaubigte Kopie des Personalausweises), bitte ich um Mitteilung mit Fristsetzung.

Ich bitte Sie ferner, mir die Berechnungsgrundlagen des Rückkaufswertes (Abzüge, Überschüsse, Zinsen, ggf. Stornopauschale) schriftlich vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift handschriftlich]
[Ihr Name]

Hinweis: Beiliegend Kopie des Versicherungsscheins oder der letzten Beitragsmitteilung.

Stuttgarter Lebensversicherung kündigen mit unserer Vorlage

Kurze Formulierungen für Sonderfälle

  • Widerruf (Kurztext): "Hiermit widerrufe ich den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Nummer] innerhalb der Widerrufsfrist. Datum des Vertragsschlusses: [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Widerruf schriftlich."
  • Kündigung fondsgebundene Police (Kurztext): "Bitte teilen Sie mir die Aufschlüsselung der Fondswerte und die zur Berechnung verwendeten Gebühren mit sowie die Gesamtsumme des Rückkaufswertes."
  • Fax‑Deckblatt / E‑Mail‑Betreff: "Kündigung Lebensversicherung Nr. [Nummer] – Bitte Bestätigung". Bewahren Sie Fax‑Protokoll bzw. E‑Mail‑Header auf.
  • Antrag auf Beitragsfreistellung (Kurztext): "Bitte prüfen Sie die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung zum [Datum] und teilen Sie mir die Auswirkungen auf Leistung und Rückkaufswert mit."

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

  1. Police und AVB prüfen: Ermitteln Sie Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und Schriftformerfordernis. Notieren Sie das Versicherungsjahres‑/Periodenende.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Versicherungsschein, letzte Beitragsmitteilung, Versicherungsnummer/Kundennummer, IBAN, Steuer‑ID und Personalausweis‑Kopie bereithalten.
  3. Methode wählen: Bei Schriftformerfordernis per Post (Einschreiben) oder Fax; bei Textform kann E‑Mail genügen.
  4. Kündigung schreiben und unterschreiben: Nutzen Sie die Mustervorlage und fordern Sie Rückkaufswertberechnung und Bestätigung an.
  5. Versand und Nachweis sichern: Bewahren Sie Einschreiben‑Beleg, Fax‑Protokoll oder E‑Mail‑Header auf. Notieren Sie Versand‑ und Empfangsdatum.
  6. Nachbearbeitung: Reichen Sie angeforderte Nachweise zeitnah nach. Prüfen Sie Ihr Konto auf Auszahlung. Setzen Sie bei Verzögerungen eine Frist und schreiben Sie eine Erinnerung.

Prüfen Sie immer Alternativen wie Widerruf, Beitragsfreistellung oder Policenverkauf vor Abschluss der Kündigung.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungsrechte erlauben in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung. Prüfen Sie Ihre Police und die jeweilige Rechtsgrundlage.

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Bei Prämienerhöhungen ohne entsprechenden Leistungszuwachs besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Der Versicherer muss spätestens einen Monat vor der Änderung auf das Recht hinweisen.

  • Prüfen Sie die schriftliche Mitteilung auf Hinweis und Datum.
  • Kündigen Sie außerordentlich innerhalb der gesetzten Frist und fügen Sie die Mitteilung als Nachweis bei.
  • Fordern Sie eine Bestätigung des Kündigungsdatums und die Abrechnung des Rückkaufswertes an.

Todesfall und Erbe

Im Todesfall gelten besondere Abwicklungsregeln. Ansprüche hängen von Bezugsrecht und Erbfolge ab.

  • Als Erbe oder Bevollmächtigter melden Sie den Todesfall mit Angabe der Versicherungsnummer.
  • Reichen Sie Erbschein (Kopie) und weitere Nachweise ein.
  • Die Stuttgarter prüft Bezugsrechte und Rechtsinhaberschaft; Auszahlung oder Vertragsübertragung sind möglich.

Bezugsrecht

Das vereinbarte Bezugsrecht regelt, wer die Leistung erhält.

  • Prüfen Sie, ob das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich ist.
  • Legen Sie bei Bedarf Erbschein oder Zustimmungserklärungen vor.
  • Kontaktieren Sie den Kundenservice zur schnellen Klärung.

Betriebliche Altersvorsorge und Riester

bAV‑ und Riester‑Verträge unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen.

  • bAV: Das Abfindungsverbot nach § 3 BetrAVG schränkt einfache Kündigungen ein; oft sind Übertragungswege vorgesehen.
  • Riester: Bei Kündigung drohen Rückforderungen von Zulagen und Steuervorteilen; prüfen Sie finanzielle Folgen genau.
  • Vorgehen: Sprechen Sie mit betrieblichen Ansprechpartnern oder der Stuttgarter über Portabilitäts‑ und Übertragungsoptionen.

VVG‑Bezüge und Rückkaufswertregelungen

Ordentliche Kündigung und Rückkaufswertberechnung richten sich nach dem VVG.

  • Fordern Sie bei Unklarheiten die schriftliche Offenlegung der Berechnungsgrundlagen an.
  • Vergleichen Sie Abzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, ggf. Stornoabschlag) mit den Aufstellungen.
  • Bei Unstimmigkeiten fordern Sie Dokumentation an und prüfen Beschwerdewege.

Sonstige Sonderfälle

Umzug allein begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Bei vermuteter Nicht‑Erfüllung dokumentieren Sie Mängel.

  • Kontaktieren Sie die Stuttgarter mit Angabe der Situation und fordern Sie eine Stellungnahme an.
  • Wenn Pflichten verletzt wurden, dokumentieren Sie Mängel und setzen Sie Fristen.
  • Eskalation: Ombudsmann oder BaFin möglich, wenn die Versicherung nicht reagiert.

Was bekomme ich nach der Kündigung zurück?

Die Auszahlung entspricht in der Praxis der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteile und Kosten, plus Überschüsse und Zinsen. Von dieser Summe werden Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie ggf. ein Stornoabschlag abgezogen.

Kosten und Erstattung im Überblick

Position Wirkung auf Auszahlung Bemerkung
Abschlusskosten mindern die Auszahlung Besonders in frühen Jahren stark wirksam
Verwaltungsgebühren mindern die Auszahlung Laufende Abzüge reduzieren den Rückkaufswert
Stornoabschlag mindert die Auszahlung Nur wenn vertraglich vorgesehen
Überschussbeteiligung, Zinsen erhöhen die Auszahlung Werden bei der Berechnung berücksichtigt
Mindestauszahlung Rückkaufswert ≥ 50% der eingezahlten Prämien Interne Regelung nennt eine Mindestquote
  • Auszahlung: Die Stuttgarter berechnet den Rückkaufswert und zahlt üblicherweise einige Tage bis Wochen nach dem Stichtag aus, sofern alle Nachweise vorliegen.
  • Nachweise: IBAN, Steuer‑ID und ggf. beglaubigte Ausweiskopie oder Erbschein werden oft verlangt; fehlende Angaben verzögern die Auszahlung.
  • Steuerliche Aspekte: Auszahlungen können steuerliche Folgen haben; informieren Sie sich über mögliche Abgeltungs‑ oder Einkommensteuerbelastungen.

Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?

  • Archivieren Sie Kündigungsbestätigung und Abrechnungen, inkl. Fax‑Protokolle, Einschreiben‑Belege und E‑Mail‑Header.
  • Reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach (IBAN, Steuer‑ID, beglaubigte Ausweiskopie, Erbschein).
  • Prüfen Sie Ihr Konto zum angekündigten Auszahlungsdatum und vergleichen Sie Zahlung und Abrechnung.
  • Dokumentieren Sie die Auszahlung für Ihre Steuerunterlagen und klären Sie Meldungen mit Ihrem Steuerberater.
  • Prüfen Sie das Kundenportal "meineStuttgarter" auf Abschlussdokumente und trägen Sie gewünschte Daten.
  • Bei Verzögerungen senden Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung; bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich an Ombudsmann oder BaFin.

Welche häufigen Fragen gibt es zur Kündigung der Stuttgarter Lebensversicherung?

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Sie können an info@stuttgarter.de kündigen, wenn Ihre Police Textform erlaubt. Bei Schriftformerfordernis senden Sie ein eingescanntes, unterschriebenes PDF. Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung des Zugangs an. Tipp: Vermeiden Sie unverschlüsselte Ausweiskopien per E‑Mail.

Kann ich per Fax kündigen?

Ja. Fax wird häufig als zulässige Schriftform anerkannt. Das Fax‑Sendeprotokoll dient als Nachweis. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an. Bei Zweifeln ist das Einschreiben die robustere Alternative.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Die Police verlängert sich in der Regel automatisch, meist um ein Jahr. Prüfen Sie den nächsten Versicherungsperioden‑Endtermin und planen Sie die Kündigung rechtzeitig für das nächste Ende.

Wann erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes?

Die Stuttgarter berechnet den Rückkaufswert zum Stichtag und zahlt üblicherweise einige Tage bis Wochen danach aus. Fehlende Nachweise wie Steuer‑ID oder beglaubigte Ausweiskopie können die Auszahlung verzögern.

Wann ist ein Widerruf statt einer Kündigung sinnvoll?

Ein Widerruf ist vorteilhaft, wenn er möglich ist. Er gilt in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang von Police/AVB. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann ein weitergehender Widerruf möglich sein. Prüfen Sie Fristen und Unterlagen genau.

Wie müssen Erben vorgehen?

Erben melden den Todesfall mit Angabe der Versicherungsnummer und legen Erbschein (Kopie) sowie Nachweise vor. Die Stuttgarter prüft Bezugsrechte und klärt Auszahlung oder Vertragsübertragung. Stellen Sie vollständige Unterlagen bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was tun, wenn sich die Auszahlung verzögert?

Schreiben Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung. Reagiert die Versicherung nicht, sind Ombudsmann und BaFin mögliche Eskalationsstufen. Dokumentieren Sie alle Kontakte und Fristen schriftlich.

Lohnt sich ein Policenverkauf statt einer Kündigung?

In Einzelfällen kann ein Policenverkauf mehr bringen als die vorzeitige Kündigung, besonders bei älteren Policen mit Marktwert. Vergleichen Sie Ankaufquoten, prüfen Sie die Seriosität des Käufers und beachten Sie steuerliche Folgen.

Ist eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung?

Ja. Eine Beitragsfreistellung erhält zumindest einen Teil der Ansprüche und kann besser sein als eine vollständige Kündigung. Lassen Sie sich die Auswirkungen auf Leistung und Rückkaufswert berechnen, bevor Sie entscheiden.

An wen wende ich mich, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Senden Sie Erinnerungs‑ und Fristschreiben. Als weitere Schritte kommen Ombudsmann für Versicherungen oder eine Beschwerde an die BaFin in Frage. Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und Frist.

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