Wie kann ich VLH kündigen?
Wie kündige ich meine VLH‑Mitgliedschaft?
Sie können Ihre VLH‑Mitgliedschaft per Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder Post kündigen.
Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Verein eingegangen sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird.
Halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit. Sichern Sie einen Zustellnachweis (Zeitstempel, Sendeprotokoll oder Einschreiben‑Rückschein).
Was ist das Wichtigste zur VLH‑Kündigung?
- Kündigungsfrist: Eingang in Textform bis 30. November für Wirksamkeit zum Jahresende.
- Empfohlener Nachweis: Online‑Zeitstempel, E‑Mail‑Header, Fax‑Sendebericht oder Einschreiben‑Rückschein.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum, gewünschtes Beendigungsjahr.
- Beiträge: jährliche Beiträge ca. 39–399 EUR; Aufnahmegebühr einmalig 10 EUR.
- Kontaktdaten: info@vlh.de, Tel. +49 6321 9639963, Fax 06321 490149, Postfach 101050, 67410 Neustadt/Wstr.
- Empfohlener Weg: Online‑Formular für Zeitstempel; E‑Mail oder Fax für schnelle Dokumentation; Einschreiben für starken Nachweis.
Warum sollten Mitglieder die VLH kündigen?
- Beitragshöhe: Der Jahresbeitrag kann höher als der persönliche Nutzen sein.
- Geänderter Beratungsbedarf: Bei Wechsel der Einkunftsarten (z. B. Selbstständigkeit) passt die Beratung möglicherweise nicht mehr.
- Wechsel des Dienstleisters: Viele wechseln zu Steuerberatern oder anderen Lohnsteuerhilfevereinen.
- Administrative Probleme: Ausbleibende oder verzögerte Bestätigungen verunsichern Mitglieder.
- Nichtnutzung: Beiträge bleiben fällig, auch wenn Leistungen nicht genutzt werden können.
Alternativen: Beraterwechsel innerhalb des Vereins oder Wechsel zu einem Steuerberater. Wiedereintritt ist möglich; nach längerer Pause gelten besondere Abläufe.
Wie erreiche ich den Kundenservice der VLH?
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | info@vlh.de (auch mitglieder@vlh.de gebräuchlich) | Die VLH akzeptiert E‑Mails als Textform für Kündigungen. |
| Telefon | +49 6321 9639963 | Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr. Telefon dient der Auskunft und Nachverfolgung, nicht als formaler Kündigungsweg. |
| Fax | 06321 490149 | Fax wird akzeptiert. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Nachweis auf. |
| Post | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Kundenservice, Postfach 101050, 67410 Neustadt/Wstr. | Einschreiben mit Rückschein empfohlen. |
| Online‑Formular | https://www.vlh.de/service/kuendigung.html | Offizielles Formular mit Zeitstempel; Rücknahme der Kündigung möglich. |
Wie kann ich die VLH kündigen?
Die VLH akzeptiert Kündigungen in Textform. Das umfasst Online‑Formular, E‑Mail, Fax und postalische Schreiben. Telefonische Meldungen gelten nicht als formale Kündigung. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an.
Per E‑Mail kündigen
- Zulässig: Ja, E‑Mail erfüllt Textform.
- Pflichtangaben: Vollständiger Name und Anschrift. Nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Geben Sie das gewünschte Beendigungsjahr und das Datum an.
- Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungszeitpunkt an.
- Nachweis: Sichern Sie das Sendeprotokoll oder den SMTP‑Header als Zustellnachweis.
- Besonderheit: Tragen Sie Ihre E‑Mail‑Adresse in die Nachricht ein, damit die VLH die Bestätigung senden kann.
Per Post kündigen
- Zulässig: Ja, postalische Schreiben erfüllen Textform.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum und gewünschtes Beendigungsjahr.
- Bestätigung: Bitten Sie um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
- Nachweis: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Rückschein auf.
- Tipp: Planen Sie Postlaufzeiten ein; verschicken Sie rechtzeitig vor dem 30. November.
Per Fax kündigen
- Zulässig: Ja, Fax erfüllt Textform.
- Pflichtangaben: Wie beim Brief oder E‑Mail; nennen Sie die Mitgliedsnummer deutlich.
- Bestätigung: Bitten Sie um Bestätigung per E‑Mail oder Post.
- Nachweis: Speichern Sie den Fax‑Sendebericht (Scan oder Foto).
- Hinweis: Der Fax‑Sendebericht dokumentiert den Versand sofort.
Online kündigen
- Zulässig: Ja, das offizielle Formular gilt als Textform.
- Pflichtangaben: Füllen Sie alle Formularfelder aus und tragen Sie Ihre E‑Mail‑Adresse ein.
- Bestätigung: Das Formular liefert einen Zeitstempel; Sie erhalten in der Regel eine Bestätigung per E‑Mail.
- Zusatz: Das Formular erlaubt in vielen Fällen den Upload von Nachweisen. Rücknahme der Kündigung ist über das Formular möglich.
Bei Drittanbietern kündigen
- Zulässig: Ja, aber meist kostenpflichtig.
- Vorteil: Drittanbieter liefern oft eine Sendebestätigung gegen Gebühr.
- Nachteil: Zusätzliche Kosten und Datenweitergabe; rechtlich identisch mit direkter Kündigung.
- Empfehlung: Prüfen Sie, ob der Dienst einen echten Mehrwert gegenüber Online‑Formular, E‑Mail oder Fax bietet.
Per Telefon kündigen
- Zulässig: Nein, Telefon gilt nicht als formale Kündigung.
- Zweck: Klärung offener Fragen, Statusabfrage und Eskalation.
- Vorgehen: Reichen Sie die Kündigung schriftlich ein und nutzen Sie das Telefon zur Nachverfolgung, falls keine Bestätigung eingeht.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der VLH?
| Frist / Termin | Regel | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Eingang der Kündigung | Textform muss bis 30. November eingehen | Bei Eingang bis 30.11. endet die Mitgliedschaft zum Jahresende. |
| Vertragslaufzeit | Beitragsjahr, automatische Verlängerung um 1 Jahr | Beiträge jährlich fällig; Beitragsklassen ca. 39–399 EUR/Jahr. |
| Versendungsnachweis | Zeitstempel, E‑Mail‑Header, Fax‑Sendebericht oder Einschreiben‑Rückschein | Bewahren Sie Belege mindestens bis zur Bestätigung auf. |
| Rücknahme / Wiedereintritt | Rücknahme über Online‑Formular möglich; Wiedereintritt kann gesonderte Regeln haben | Bei Wiedereintritt nach langer Pause prüfen Sie die Aufnahmeregeln Ihrer Beratungsstelle. |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1: Sie wollen zum 31.12.2026 kündigen. Die Kündigung muss bis 30.11.2026 eingehen. Versenden Sie postalisch per Einschreiben mit Rückschein spätestens am 23.11.2027, wenn Sie 7 Werktage Postlaufzeit einplanen.
- Beispiel 2: Wenn Sie am 03.03.2026 Unterlagen per Fax oder Online‑Formular senden, dokumentiert der Zeitstempel den Eingang sofort. Bei postalischer Sendung planen Sie ausreichend Vorlauf bis Ende November.
Tipp: Bei Unsicherheit nutzen Sie das Online‑Formular mit Zeitstempel oder senden Sie E‑Mail/Fax am letzten zulässigen Tag und sichern das Sendeprotokoll.
Was muss in mein VLH‑Kündigungsschreiben?
- Vollständiger Vor‑ und Nachname (wie in der Mitgliedschaft).
- Aktuelle Anschrift.
- Mitgliedsnummer / Kundennummer (häufig 8‑stellig).
- Datum des Schreibens.
- Deutliche Kündigungsformulierung, z. B. „Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende 2026“.
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts und bevorzugtem Bestätigungsweg (E‑Mail oder Post).
- Hinweis zur Unterschrift: Textform genügt meist; bei postalischem Versand können Sie eine eigenhändige Unterschrift einfügen.
- Optional: Kurzer Kündigungsgrund oder Widerruf einer Einzugsermächtigung zum Vertragsende.
Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?
Vorlage: Standard‑Kündigung
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Kundenservice
Postfach 101050
67410 Neustadt/Wstr.
[Datum: TT.MM.JJJJ]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Mitgliedsnummer: [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. fristgerecht zum Jahresende [Jahreszahl]. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie den genauen Beendigungszeitpunkt.
Meine persönlichen Daten:
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Geburtsdatum: [optional einfügen]
Mitgliedsnummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer (falls vorhanden): [Vertragsnummer]
Ich bitte Sie, mir die Kündigungsbestätigung an folgende E‑Mail‑Adresse zu senden: [Ihre E‑Mail‑Adresse]. Sofern eine Einzugsermächtigung besteht, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Ihre Telefonnummer].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bei postalischem Versand]
[Ihr Name]
Hinweis: Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis auf.
Kurzversionen und Hinweise
- E‑Mail‑Kurztext: Betreff „Kündigung Mitgliedschaft [Kundennummer]“. Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, gewünschtes Beendigungsjahr und fordern Sie eine Bestätigung an. Sichern Sie das Sendeprotokoll.
- Fax‑Text: Inhalt wie Brief; nach Versand Fax‑Sendebericht scannen und speichern. Kombinieren Sie Fax mit E‑Mail oder Post, falls keine Bestätigung eingeht.
- Last‑Minute‑Checkliste: Bei Versand am letzten Tag unbedingt Sendeprotokoll sichern; bei Post Einschreiben mit Rückschein nutzen.
- Formulierung Widerruf SEPA: „Ich widerrufe hiermit die Einzugsermächtigung zum Ablauf der Mitgliedschaft/Vertragsbeendigung.“
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Vorbereitung: Notieren Sie Ihre Mitgliedsnummer, aktuelle Anschrift und das gewünschte Beendigungsjahr. Wählen Sie die passende Vorlage (Brief, E‑Mail, Fax oder Online‑Formular).
- Kanal wählen: Nutzen Sie das Online‑Formular oder E‑Mail für Geschwindigkeit und Zeitstempel. Fax liefert ein Sendeprotokoll. Für starken Nachweis wählen Sie Einschreiben mit Rückschein.
- Versand und Nachweis sichern: Erstellen Sie Screenshots des Online‑Versands oder speichern Sie Sendeprotokolle/E‑Mail‑Header. Bewahren Sie bei postalischem Versand Einlieferungsbeleg und Rückschein auf.
- Bestätigung fordern: Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem bestätigten Beendigungszeitpunkt an. Setzen Sie ggf. eine Frist von 14 Tagen.
- Follow‑up: Bleibt die Bestätigung aus, haken Sie nach 7–14 Tagen schriftlich per E‑Mail nach. Dokumentieren Sie telefonische Rückfragen mit Datum und Ansprechpartner.
- Nachsorge: Prüfen Sie Kontoauszüge auf Lastschriften, widerrufen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat zum Vertragsende und archivieren Sie alle Unterlagen bis zum Ende des Beendigungsjahres.
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es bei der VLH?
Die Satzung nennt Ausnahmen für außerordentliche Beendigungen. Die VLH entscheidet Einzelfälle. Reichen Sie dafür einen schriftlichen Antrag ein und fügen Sie nötige Nachweise bei.
Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigungen greifen bei besonderen Härten. Vorgehen: Schildern Sie den Sachverhalt schriftlich, fügen Sie Nachweise bei und fragen Sie beim Kundenservice nach den Anforderungen.
Sonderkündigung
Der Begriff wird synonym für außerordentliche Gründe verwendet. Ob ein Anspruch besteht, prüft die VLH im Einzelfall. Fordern Sie schriftlich die erforderlichen Nachweise an.
Tod des Mitglieds
Erben oder bevollmächtigte Personen informieren die VLH schriftlich. Fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde) und lassen Sie sich die Beendigung bestätigen.
Krankheit
Schwere oder dauerhafte Krankheit kann ein Härtefall sein. Legen Sie ärztliche Nachweise vor und bitten Sie um Kulanz oder eine individuelle Lösung.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit kann als Härtefall gelten, begründet aber kein automatisches Kündigungsrecht. Legen Sie Ihre Unterlagen vor und bitten Sie die VLH um Prüfung oder Ratenzahlung.
Finanzielle Engpässe
Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage und fragen Sie nach Stundungs‑ oder Sonderregelungen. Die Entscheidung trifft die VLH im Einzelfall.
Umzug ins Ausland
Ein Auslandsumzug begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Klären Sie die Situation schriftlich und fügen Sie Umzugsnachweise bei.
Änderung der Einkunftsarten
Bei Selbstständigkeit kann die Beratungsbefugnis der VLH eingeschränkt sein. Klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Beratungsstelle, ob die Mitgliedschaft fortbesteht oder ein Wechsel erforderlich ist.
Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag nach der Kündigung?
Es gibt keine pauschale Regel zur anteiligen Erstattung. Beiträge beziehen sich auf das Beitragsjahr; konkrete Erstattungen prüft die VLH individuell.
Vorgehen bei Rückerstattungsanfrage: Fordern Sie eine Abschlussrechnung beim Kundenservice an und erläutern Sie ggf. den Erstattungsgrund.
SEPA und Lastschrift: Wurde der Beitrag bereits eingezogen, prüfen Sie einen SEPA‑Widerspruch bei Ihrer Bank. Klären Sie parallel die Angelegenheit mit der VLH.
Tipp: Dokumentieren Sie Zahlungen und fordern Sie die Abschlussabrechnung, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungszeitpunkt sicher auf.
- In der Regel haben Sie Zugang zu den Leistungen bis zum Ende des Kalenderjahres, sofern die VLH dies bestätigt.
- Fordern Sie bei Bedarf eine Abschlussrechnung an.
- Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat zum Ablauf des Vertrages, falls nötig.
- Bei Rücknahme oder Wiedereintritt: Die Rücknahme geht über das Online‑Formular; bei langem Abstand erfolgt die Wiederaufnahme über die ehemals zuständige Beratungsstelle.
- Archivieren Sie alle relevanten Unterlagen und Belege.
Welche häufigen Fragen gibt es zur VLH‑Kündigung?
Kann ich VLH per E‑Mail kündigen?
Ja. Eine Kündigung per E‑Mail erfüllt die Textform und wird akzeptiert. Geben Sie im Betreff „Kündigung Mitgliedschaft“ an. Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und das gewünschte Beendigungsjahr. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an. Sichern Sie Sende‑/Lesebestätigungen als Nachweis.
Weitere Details: Nutzen Sie die in der Kontakttabelle genannten E‑Mail‑Adressen. Bitten Sie um Rückmeldung, falls keine Bestätigung eingeht.
Gilt das Online‑Formular als Kündigung?
Ja. Das offizielle Online‑Formular ist ein anerkannter Kündigungsweg und liefert einen Zeitstempel als Eingangsnachweis. Tragen Sie Ihre E‑Mail ein, um die Bestätigung zu beschleunigen, und speichern Sie den Bestätigungsbildschirm oder die automatische Bestätigungsmail.
Weitere Details: Die Rücknahme einer Kündigung ist ebenfalls über das Online‑Formular möglich.
Ist Telefon eine formale Kündigungsform?
Nein. Telefonische Mitteilungen dienen vorrangig zur Auskunft und Statusklärung. Telefon gilt nicht als formwirksame Kündigung. Reichen Sie die Kündigung schriftlich per Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder Post ein und nutzen Sie das Telefon nur zur Nachverfolgung.
Weitere Details: Bei fehlender Bestätigung kann ein Anruf zur Eskalation sinnvoll sein. Dokumentieren Sie dann Gesprächszeit und Gesprächspartner.
Bis wann muss ich kündigen, damit die Kündigung zum Jahresende wirkt?
Die Kündigung muss in Textform bis zum 30. November beim Verein eingegangen sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird. Kündigungen, die danach eintreffen, gelten erst im Folgejahr. Sichern Sie den fristgerechten Eingang durch Zeitstempel, Sendeprotokoll oder Einschreiben.
Weitere Details: Planen Sie bei postalischer Kündigung genügend Postlaufzeit ein. Nutzen Sie Fax, E‑Mail oder das Online‑Formular, wenn Sie nahe an der Frist senden.
Wird mein Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet?
Nicht automatisch. Es existiert keine pauschale Regel zur anteiligen Erstattung. Fordern Sie eine Abschlussrechnung an und klären Sie mit dem Kundenservice, ob eine Rückerstattung möglich ist.
Weitere Details: Wurde bereits abgebucht, prüfen Sie die Möglichkeit eines SEPA‑Widerspruchs in Abstimmung mit Ihrer Bank.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Ja. Eine Rücknahme der Kündigung ist möglich und kann über das Online‑Formular erfolgen. Bei Rücknahme nach längerer Zeit (etwa mehr als ein Jahr) gelten möglicherweise besondere Wiedereintrittsregeln. Die Wiederaufnahme erfolgt gegebenenfalls über die ehemals zuständige Beratungsstelle.
Weitere Details: Kontaktieren Sie die VLH zeitnah, wenn Sie die Kündigung zurückziehen möchten, und lassen Sie sich die Wiedereingliederung bestätigen.
Wer kann im Todesfall kündigen?
Erben oder bevollmächtigte Personen können die Mitgliedschaft des Verstorbenen beenden. Setzen Sie sich schriftlich mit der VLH in Verbindung, erklären Sie die Situation und fragen Sie, welche Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde, Erbschein, Vollmacht) erforderlich sind.
Weitere Details: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Beendigung und klären Sie mögliche letzte Abrechnungen.
Was passiert mit dem SEPA‑Mandat nach der Kündigung?
Das SEPA‑Mandat bleibt bis zum Ablauf des Vertrages wirksam. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung zum Ende der Mitgliedschaft, falls erforderlich. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf weitere Belastungen. Bei unberechtigten Abbuchungen nutzen Sie den SEPA‑Widerspruchsweg über Ihre Bank.
Weitere Details: Informieren Sie die VLH über den Widerruf und fordern Sie eine Abschlussrechnung an.
Was kann ich tun, wenn die Kündigungsfrist unklar ist?
Orientieren Sie sich an der Regel, dass die Kündigung in Textform bis zum 30. November eingehen muss. Wenn Quellen widersprüchliche Angaben liefern, nutzen Sie das offizielle Online‑Formular mit Zeitstempel oder fordern Sie eine verbindliche Auskunft vom Kundenservice an.
Weitere Details: Sichern Sie bei Unsicherheit den fristgerechten Eingang durch E‑Mail, Fax oder Online‑Formular und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

VLH ohne Umwege stoppen
Wählen Sie {company}, ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten und erhalten Sie ein versandfertiges Schreiben.
Schreiben erstellenRechtsgültigkeit
Unsere Vorlagen werden von Juristen erstellt.
Versand innerhalb von 24 Stunden
Ihr Einschreiben wird am nächsten Werktag versendet.
Geld-zurück-Garantie
Vollständige Rückerstattung, wenn die Kündigung fehlschlägt.
Weiterlesen in Mitgliedschaften

