Wie kann ich Telekom kündigen? So geht's 2026
Wie kündige ich meine Telekom?
Um Ihren Telekom‑Vertrag zu kündigen, nutzen Sie das offizielle Formular auf telekom.de oder senden Sie ein unterschriebenes Schreiben per E‑Mail, Fax oder Post an den Kundenservice. Nennen Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Rufnummer(n) und gewünschtes Beendigungsdatum. Beachten Sie tarifabhängige Fristen und die Rücksendung von Mietgeräten.
Was ist das Wichtigste zur Telekom‑Kündigung?
- Schnellster Weg: Online‑Formular auf telekom.de.
- Textform möglich: E‑Mail oder Formular gelten meist als Textform.
- Schriftform erforderlich: Bei postalischer Kündigung benötigen Sie eine handschriftliche Unterschrift.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, betroffene Rufnummer(n), Datum und gewünschtes Ende.
- Mietgeräte: Senden Sie Router, Receiver oder Digitalisierungsbox über das Retourenportal zurück.
- Sonderkündigung: Preiserhöhung, Wegzug ins Ausland, Todesfall oder dauerhafte Leistungsstörung können außerordentliche Kündigungen auslösen.
Was brauche ich für die Kündigung?
- Ihre vollständige Anschrift und Ihr aktueller Name.
- Kundennummer und/oder Vertragsnummer (auf Rechnung oder im Kundencenter).
- Betroffene Rufnummer(n) bzw. Anschlussnummer(n).
- Gewünschtes Beendigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Bei postalischer Kündigung: Ihre handschriftliche Unterschrift.
- Bei Sonderkündigung: Nachweise (Abmeldebescheinigung, Sterbeurkunde, Aufnahmebestätigung, Mietvertrag).
- Bei Mietgeräten: Rücksendebeleg oder Retourennummer.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Sammeln Sie Unterlagen: Rechnung oder Kundencenter öffnen und Kundennummer, Vertragsnummer, Rufnummer(n) notieren.
- Wählen Sie den Weg: Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder Post. Telefon dient primär der Beratung.
- Passen Sie die Vorlage an: Ergänzen Sie Ihre Daten und wählen Sie ein Enddatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Senden Sie die Kündigung ab: Online‑Formular abschicken, E‑Mail senden, Fax verschicken oder Brief per Post/Einschreiben senden.
- Sichern Sie Nachweise: Transaktions‑ID, Screenshot, Sendungsnummer, E‑Mail‑Belege oder Faxprotokoll aufbewahren.
- Fordern Sie Bestätigung an: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und die Schlussrechnung.
- Geräte zurücksenden: Erstellen Sie im Retourenportal einen Auftrag und bewahren Sie Versandbeleg und Retourennummer auf.
- Überwachen Sie Abbuchungen: Prüfen Sie Kontoauszüge nach Vertragsende und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen.
Welche Kündigungsvorlage kann ich verwenden?
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Datum]
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Betreff: Kündigung meines Vertrags, Kundennummer [Kundennummer], Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] und der Vertragsnummer [Vertragsnummer], betreffend die Rufnummer(n) [Rufnummer(n)], ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollte eine Kündigung zu einem konkreten Datum erforderlich sein, kündige ich zum [Beendigungsdatum].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das wirksame Kündigungsdatum schriftlich und übersenden Sie mir eine abschließende Schlussrechnung. Sofern Mietgeräte (z. B. Router, Receiver, Digitalisierungsbox) zu diesem Vertrag gehören, bitte ich um Zusendung eines Retourenauftrags bzw. Retourenlabels und um Information über Rücksendefristen.
Bitte bestätigen Sie außerdem die Beendigung des SEPA‑Mandats bzw. die Einstellung weiterer Lastschriften zum Vertragsende.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung an die oben genannte Adresse oder per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Ihr Name]
Kurztexte zu typischen Szenarien
- Rufnummernmitnahme: „Ich wünsche die Mitnahme der Rufnummer [Rufnummer] zum neuen Anbieter; Mitnahme zum Vertragsende / Wunschtermin: [Datum].“
- Rückgabe Mietgerät: „Mietgerät [Gerätetyp/Seriennummer] wird zurückgesandt; bitte Retourenlabel zusenden; ich sende die Rücknahme‑Bestätigung zu.“
- Geschäftskunde (MBSP): Nennen Sie Firmenname, Ansprechpartner, Handelsregister/Steuernummer und fragen Sie nach Ablöseangeboten bei vorzeitiger Beendigung.
Wohin schicke ich die Kündigung?
Nutzen Sie folgende Kanäle für Versand und Nachfragen. Prüfen Sie vor dem Versand, welcher Kanal für Ihren Fall passend ist.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | info@telekom.de | E‑Mail wird im Datenbestand bestätigt; E‑Mail‑Kündigung möglich (Textform). |
| Telefon (Service) | 0800 33 01000 | Hotline für Beratung; Telefon ist kein formaler Einreichungskanal. |
| Fax | 0800 33 01009 | Fax ist möglich; Sendeprotokoll aufbewahren. |
| Post (schriftlich) | Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn | Schriftform erforderlich; Einschreiben mit Rückschein empfohlen. |
| Online‑Formular | https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung | Offizielles Formular auf telekom.de; oft Transaktions‑ID. |
| Kundencenter / App / MBSP | Kundencenter (Privat) / Magenta Business Service Portal (Geschäftskunden) | Kündigung direkt im Portal möglich; Login erforderlich. |
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Telekom?
Kündigungsfristen hängen vom Tarif ab. Nach der TKG‑Novelle sind viele Verträge nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Ältere Tarife können längere Fristen haben.
Tarif / Fristen im Vergleich
| Tarif / Fall | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Call Plus | — | 6 Werktage | Sehr kurze Frist; kurzfristig kündbar |
| Call Start / Call Basic / Call Comfort / Call & Surf Basic / Entertain Comfort 12 IP | 12 Monate | 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit | Kündigung spätestens 1 Monat vor Laufzeitende |
| Call & Surf Comfort / Call & Surf via funk / Entertain Comfort (außer 12 IP) / Entertain Premium / Entertain Sat / Entertain Comfort Sat | 24 Monate | 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit | Verlängerung meist um 12 Monate bei Fristversäumnis |
| Mobilfunk (klassische 24‑Monats‑Tarife, historisch) | 24 months | meist 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit (bei Verträgen vor 01.12.2021) | Neuere Verträge: oft monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit |
| Standard (nach Mindestlaufzeit) | — | häufig 1 Monat | Viele Tarife nach Mindestlaufzeit monatlich kündbar (TKG‑Änderungen 2022) |
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
- 12‑Monats‑Tarif: Vertrag endet 30.04.2026, Kündigungsfrist 1 Monat. Ihre Kündigung muss Telekom spätestens am 31.03.2026 vorliegen. Planen Sie bei Postversand zusätzliche Laufzeit ein.
- Call Plus (6 Werktage): Sie möchten den Anschluss zum 15.04.2026 beenden. Die Kündigung muss Telekom spätestens 6 Werktage vor dem Beendigungsdatum erreichen; in diesem Beispiel also bis 07.04.2026. Berücksichtigen Sie Wochenenden und Feiertage.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Sie können außerordentlich kündigen, wenn die Fortführung des Vertrags unzumutbar ist. Häufige Fälle finden Sie nachfolgend. Fügen Sie immer Nachweise bei und kennzeichnen Sie das Schreiben als außerordentliche Kündigung.
Was gilt bei Preiserhöhung oder AGB‑Änderung?
Bei schriftlich angekündigten Preiserhöhungen oder nachteiligen AGB‑Änderungen können Sie kündigen. Beziehen Sie sich in Ihrem Schreiben auf die Änderung und fordern Sie die Schlussrechnung an. Bewahren Sie die Änderungsankündigung als Beleg auf.
Kann ich bei Wegzug ins Ausland kündigen?
Bei Umzug ins Ausland besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Häufig gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats. Legen Sie eine Abmeldebescheinigung oder einen Arbeitgebernachweis als Nachweis bei.
Was gilt bei Umzug innerhalb Deutschlands?
Prüfen Sie vorab die Verfügbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistung am neuen Wohnort. Nur bei fehlender Leistung ist eine Sonderkündigung möglich. Melden Sie den Umzug mindestens vier Wochen vorher und lassen Sie die Prüfung dokumentieren.
Wie verhalte ich mich bei Sterbefall?
Erben oder Nachlassverwalter können den Vertrag kündigen oder übernehmen. Legen Sie eine beglaubigte Sterbeurkunde oder erweiterte Meldeauskunft vor. Die Telekom kann die Kündigung kurzfristig wirksam stellen.
Kann ich wegen Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung kündigen?
Bei dauerhafter Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung ist oft eine Kündigung möglich. Fügen Sie die Aufnahmebestätigung bei. Die Telekom prüft den Einzelfall.
Was gilt bei dauerhaften Leistungsstörungen?
Wenn die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht erbracht wird, setzen Sie schriftlich eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung. Dokumentieren Sie Störungen mit Speedtests und Störungsmeldungen. Reagiert der Anbieter nicht, können Sie außerordentlich kündigen.
Was gilt bei Geschäftsaufgabe?
Geschäftskunden legen Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug vor. Bei vorzeitiger Beendigung kann die Telekom eine Ablösesumme verlangen. Fragen Sie nach einem schriftlichen Ablöseangebot.
Gilt Privatinsolvenz als Kündigungsgrund?
Privatinsolvenz begründet nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Kontaktieren Sie den Kundenservice. Klären Sie mögliche Lösungen wie Ratenvereinbarungen oder Aufhebungsvereinbarungen.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
Guthaben verrechnet die Telekom in der Regel mit der Schlussrechnung. Ein positives Guthaben erstattet die Telekom nach Abschluss der Abrechnung. Bei vorzeitiger Beendigung kann eine Ablösesumme anfallen. Vermeiden Sie Kosten, indem Sie Mietgeräte fristgerecht über das Retourenportal zurücksenden und Versandbelege aufbewahren. Überwachen Sie Ihr Konto auf unberechtigte Abbuchungen und reklamieren Sie diese bei Bedarf.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und die Schlussrechnung auf und prüfen Sie beide auf Richtigkeit.
- Senden Sie Mietgeräte fristgerecht über das Retourenportal und heben den Versandbeleg auf.
- Prüfen Sie Kontoauszüge nach Vertragsende und reklamieren Sie unberechtigte Lastschriften.
- Stimmen Sie die Rufnummernmitnahme mit dem neuen Anbieter ab; der neue Anbieter beantragt meist die Portierung.
- Kündigen oder passen Sie gebündelte Dienste (z. B. MagentaEINS, Partnerdienste) separat an.
- Geschäftskunden: Nutzen Sie MBSP/Business‑Portal für Ablöseangebote oder Massenkündigungen.
Häufige Fragen zur Telekom‑Kündigung
Kündigung per E‑Mail
Ja. Eine Kündigung per E‑Mail ist möglich und gilt oft als Textform. Senden Sie Kundennummer, betroffene Rufnummer und gewünschtes Beendigungsdatum und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie gesendete E‑Mails und Antworten als Nachweis auf.
Kündigung per Post
Ja. Die schriftliche Kündigung per Post ist rechtssicher, wenn sie alle Pflichtangaben und — falls erforderlich — eine handschriftliche Unterschrift enthält. Empfohlen ist ein Versandnachweis (z. B. Einschreiben) zur Beweissicherung.
Rufnummernmitnahme
Ja. Die Rufnummernmitnahme ist möglich. In der Regel beantragt der neue Anbieter die Portierung. Koordinieren Sie Portierungsdatum und prüfen Sie mögliche Gebühren.
Erstattung bei Schlussrechnung
Restsalden verrechnet die Telekom üblicherweise mit der Schlussrechnung. Ein Guthaben wird nach Abschluss der Abrechnung erstattet. Prüfen Sie die Schlussrechnung und fordern Sie bei Unklarheiten eine Erläuterung an.
Mietgerät zurücksenden
Ja. Mietgeräte müssen in der Regel zurückgegeben werden. Erstellen Sie im Retourenportal den Retourenauftrag, verpacken Sie das Gerät ordnungsgemäß und behalten Sie den Versandbeleg. Ohne Rückgabe können Ersatzkosten entstehen.
Vorzeitige Kündigung / Ablösesumme
Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, die Telekom kann aber eine Ablösesumme verlangen. Die Höhe teilt die Telekom im Einzelfall mit. Bei außerordentlichen Gründen (z. B. Umzug ins Ausland) gelten besondere Regeln.
Kündigung als Geschäftskunde / Massenkündigung
Geschäftskunden nutzen MBSP bzw. Business‑Portale. Für Massenkündigungen sind oft spezielle Formate (CSV) und Nachweise erforderlich. Bei Geschäftsaufgabe legen Sie die Abmeldung vor (Gewerbeabmeldung, Handelsregisterauszug).
Unberechtigte Abbuchungen nach Kündigung
Reagieren Sie sofort. Kontaktieren Sie den Kundenservice, legen Sie die Kündigungsbestätigung und Lastschriftbelege vor und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank. Dokumentieren Sie alle Schritte; ziehen Sie Verbraucherschutz oder Schlichtungsstellen hinzu, falls nötig.

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