
Wie kann ich Ruv Versicherung kündigen? So geht's 2026
Um Ihre R+V‑Versicherung zu kündigen, nennen Sie Name, Anschrift und Versicherungsnummer und senden die Kündigung per Portal, E‑Mail, Fax oder Post.
Bei Jahresverträgen gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Kfz‑Policen ist der Stichtag 30.11. für eine Beendigung zum 01.01. Widerruf: 14 Tage. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung bei R+V?
- Kündigungsfrist bei Jahresverträgen: in der Regel 3 Monate.
- Kfz‑Versicherung: Stichtag 30.11. für Kündigung zum 01.01.
- Widerrufsrecht: meist 14 Tage ab Vertragsabschluss/Erhalt der Police.
- Kapitalbildende Policen: Sie erhalten einen Rückkaufswert nach Abzug von Abschluss‑ und Verwaltungskosten.
- Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie Versandnachweise auf.
Warum kündigen Versicherte ihre R+V‑Versicherung?
Versicherte kündigen meist wegen Beitragserhöhungen, veränderter Lebensumstände oder Unzufriedenheit mit der Leistungsregulierung.
Bei kapitalbildenden Policen führt ein niedriger Rückkaufswert oft zur Überlegung zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung.
Häufige Gründe:
- Beitragserhöhung oder schlechteres Preis‑Leistungs‑Verhältnis.
- Umzug oder veränderte Regionalklasse.
- Fahrzeugverkauf oder Abmeldung.
- Schlechte Erfahrung mit der Schadensregulierung.
- Finanzielle Entscheidungen bei kapitalbildenden Produkten.
Alternativen zur Kündigung:
- Beantragen Sie eine Beitragsfreistellung oder Ruhendstellung.
- Prüfen Sie einen Tarifwechsel.
- Verkaufen Sie die Police an einen Policen‑Händler als Alternative (prüfen Sie Kosten und Folgen).
Wie erreiche ich den R+V Kundenservice?
Sie erreichen R+V per E‑Mail, Telefon, Fax, Post oder über das Online‑Vertragscenter "Meine R+V".
Nutzen Sie das Portal, wenn Sie dort eingeloggt sind; es liefert meist die schnellste Bestätigung im Postcenter.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | ruv@ruv.de | E‑Mail gilt meist als Textform; fordern Sie Bestätigung an |
| Telefon | 0800 533‑1112 | Hotline Beratung Mo–Fr (Auskunft & Rückfragen) |
| Fax | 0611 533‑4500 | R+V erkennt Fax bei vielen Produkten als Schriftform an; Faxprotokoll sichern |
| Post | R+V Versicherung AG, Servicecenter, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden | Postalische Kündigung; Einschreiben empfohlen |
| Online‑Formular / Vertragscenter | https://www.ruv.de/service/weitere-services/vertrag-kuendigen | "Meine R+V": Vertrag auswählen → Aktionen → Kündigen |
Wie kündige ich meine R+V‑Versicherung per E‑Mail, Brief, Fax oder Telefon?
Nennen Sie stets Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Versicherungs‑/Kundennummer. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Zugangs und des Vertragsendes an.
Vergleich der Kündigungswege (Kurzüberblick)
| Methode | Formgültigkeit | Vorteil | Nachweis | Empfohlen für |
|---|---|---|---|---|
| E‑Mail | Textform | Schnell, dokumentierbar | E‑Mail‑Header / Lesebestätigung | Allgemeine Kündigungen, Widerruf (sofern Textform reicht) |
| Post (Brief) | Schriftform (bei Unterschriftenpflicht) | Rechtssicher bei Schriftformerfordernis | Einschreiben / Rückschein | Verträge mit Schriftformerfordernis |
| Fax | Schriftform (bei vielen Produkten anerkannt) | Schneller als Post, protokollierbar | Faxprotokoll | Wenn Schriftform nötig, schnelle Übermittlung |
| Online (Meine R+V) | Portal‑Bestätigung | Sofortige Bestätigung im Postcenter | Postcenter‑Beleg / Screenshot | Kfz‑Verträge und onlinefähige Policen |
| Telefon | Nicht formell empfohlen | Beratung & Rückfragen | Gesprächsnotiz (nicht formell) | Vorbereitung vor formaler Einreichung |
Per E‑Mail kündigen
E‑Mail gilt meist als Textform und ist schnell.
Nennen Sie vollständigen Namen, Anschrift, Kundennummer/Versicherungsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Fordern Sie ausdrücklich eine Empfangsbestätigung per E‑Mail oder Post an. Fügen Sie bei Sonderkündigungen die erforderlichen Nachweise bei. Bewahren Sie Sende‑ und Empfangsprotokolle auf.
Per Post kündigen
Post ist rechtsverbindlich und sicher bei Schriftformerfordernis.
Geben Sie Name, Anschrift, Versicherungs‑/Kundennummer, Datum und eine klare Kündigungserklärung an. Unterschreiben Sie eigenhändig, wenn Schriftform verlangt ist. Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie den Beleg. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung inkl. Vertragsende an.
Per Fax kündigen
Fax erfüllt bei vielen Produkten die Schriftform und ist schnell.
Senden Sie die gleichen Pflichtangaben wie beim Brief. Sichern Sie das Sende‑/Empfangsprotokoll. Bei bestimmten Rentenverträgen gilt Fax ausdrücklich als Schriftform; prüfen Sie Ihren Vertrag.
Online kündigen
Das Vertragscenter liefert meist die schnellste Bestätigung.
Loggen Sie sich in "Meine R+V" ein. Wählen Sie den Vertrag aus und klicken Sie auf "Kündigen". Laden Sie die Bestätigung aus dem R+V‑Postcenter herunter und speichern Sie sie. Geben Sie bei Bedarf die IBAN für die Auszahlung an.
Drittanbieter‑Dienste
Drittanbieter können Versand und Nachweis vereinfachen, kosten aber meist eine Gebühr.
Prüfen Sie Datenschutz und Kosten. Eine eigene E‑Mail, ein Fax oder ein Einschreiben genügt in den meisten Fällen.
Per Telefon oder App kündigen
Telefon dient der Beratung, ersetzt aber meist keine formale Kündigung.
Nutzen Sie das Gespräch zur Klärung offener Fragen. Bestätigen Sie die Kündigung anschließend schriftlich per E‑Mail, Fax oder Post. App‑Kündigungen sind nicht als eigenständiger, explizit genannter Weg gelistet; verwenden Sie stattdessen das Vertragscenter.
Was brauche ich für die Kündigung?
Sie brauchen übersichtliche Angaben, die R+V eindeutig identifizieren.
Pflichtangaben im Schreiben:
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
- Datum des Schreibens.
- Kundennummer und/oder Versicherungsscheinnummer/Vertragsnummer.
- Klare Kündigungsformulierung (z. B. "Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. … ordentlich zum nächstmöglichen Termin.").
- Bei Kfz: Kfz‑Kennzeichen.
- Bei Rückkaufswert: IBAN für Auszahlung angeben.
- Bei Todesfall/Erbe: Sterbeurkunde oder Erbschein beifügen.
- Eigenhändige Unterschrift, falls Ihr Vertrag Schriftform verlangt.
- Reichen Sie Nachweise bei Sonderkündigungen ein (z. B. Änderungsmitteilung, Verkaufsnachweis).
Bewahren Sie stets eine Kopie des Schreibens und die Versandnachweise auf.
Wie kündige ich meine R+V‑Versicherung Schritt für Schritt?
Prüfen Sie zuerst Ihre Vertragsunterlagen auf Laufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsnummer. Erstellen Sie dann das Schreiben, senden es und sichern die Bestätigung.
- Prüfen Sie Versicherungsschein und AVB. Notieren Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsnummer.
- Entscheiden Sie: ordentlich kündigen, außerordentlich kündigen oder widerrufen? Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung.
- Wählen Sie die Versandmethode: "Meine R+V" (Portal), E‑Mail, Fax oder Einschreiben. Nutzen Sie das Portal, wenn Sie Zugriff haben.
- Erstellen Sie das Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben und fügen Sie Nachweise bei.
- Versenden Sie die Kündigung und sichern Sie den Nachweis (Screenshot, E‑Mail‑Header, Faxprotokoll, Einschreiben‑Beleg).
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und prüfen Sie den Eingang. Reagieren Sie zügig auf Rückfragen von R+V.
- Nachwirken: Beantragen Sie gegebenenfalls die Berechnung des Rückkaufswerts. Prüfen Sie SEPA‑Mandate und informieren Sie Zulassungsstellen bei Fahrzeugverkauf oder Abmeldung.
Kündigungsvorlage zum Kopieren
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
R+V Versicherung AG
Servicecenter
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
[Datum]
Betreff: Kündigung meiner Versicherung, Kundennummer [Kundennummer], Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Vertragsnummer ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich bzw. elektronisch.
Sollte eine sofortige Beendigung möglich sein, bitte ich um Information über das genaue Datum der Vertragsauflösung. Falls für die Abwicklung ein Rückkaufswert anfällt, bitte ich um Berechnung und Auszahlung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [DE…]
BIC: [falls erforderlich]
Bitte senden Sie mir außerdem eine abschließende Abrechnung und die Bestätigung, dass keine weiteren Einzüge erfolgen.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift (bei postalischem Versand)]
[Ihr Name]
Szenarien und kurze Hinweise:
- Widerruf (14 Tage): Formulieren Sie eine Widerrufserklärung mit Datum des Vertragsabschlusses/Erhalt der Police und fordern die Rückabwicklung an. Senden Sie diese per E‑Mail oder Post.
- Rückkaufswert‑Anfrage: Fordern Sie zusätzlich die Berechnung des Rückkaufswerts und geben Sie die IBAN an.
- Beitragsfreistellung: Statt Kündigung können Sie Beitragsfreistellung beantragen; fragen Sie nach Auswirkungen auf Leistungen.
- Kein Portalzugang: Kündigen Sie schriftlich per E‑Mail oder Post und nennen Sie Versicherungsnummer und Geburtsdatum zur Identifikation.
Wohin schicke ich die Kündigung?
Senden Sie Ihre Kündigung an das R+V Servicecenter per Portal, E‑Mail, Fax oder Post. Verwenden Sie bei Schriftformerfordernis ein Einschreiben mit Rückschein.
Nutzen Sie diese Kontakte:
- E‑Mail: ruv@ruv.de (Textform; fordern Sie Bestätigung an)
- Telefon: 0800 533‑1112 (Hotline Mo–Fr für Beratung)
- Fax: 0611 533‑4500 (Faxprotokoll sichern)
- Post: R+V Versicherung AG, Servicecenter, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
- Online: https://www.ruv.de/service/weitere-services/vertrag-kuendigen (Meine R+V → Vertrag → Kündigen)
Welche Kündigungsfristen gelten bei R+V?
Bei Jahresverträgen beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate. Bei Kfz‑Verträgen gilt häufig der Stichtag 30.11. für eine Beendigung zum 01.01.
Tarif/Fristen‑Vergleich
| Tarif / Produkt | Vertragsdauer | Übliche Kündigungsfrist | Letzter Eingangstag / Stichtag | Form |
|---|---|---|---|---|
| Standard (Privatverträge) | 12 Monate | In der Regel 3 Monate | Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende eingehen | Textform/Schriftform je nach Produkt |
| Kfz‑Versicherung | 1 Jahr | Ordentliche Kündigung jährlich | Stichtag 30.11. (für Beendigung zum 01.01.); bei Wochenende nächster Werktag bis 24:00 | Textform/Online möglich; Portal meist elektronisch |
| Renten/Lebensversicherung | i.d.R. 12 Monate / laufend | Häufig 3 Monate | siehe Versicherungsschein | Häufig Schriftform bei einigen Produkten |
| Widerruf | — | 14 Tage Widerrufsfrist | 14 Tage ab Vertragsabschluss / Erhalt der Police | Schriftform empfohlen (Widerrufserklärung) |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1 — Standardvertrag: Vertrag läuft bis 31.07.2026. Kündigung muss spätestens am 30.04.2026 beim Versicherer eingehen. Senden Sie die Erklärung rechtzeitig, damit der Zugang belegt ist.
- Beispiel 2 — Kfz‑Vertrag: Sie wollen die Kfz‑Versicherung zum 01.01.2027 beenden. Die Kündigung muss spätestens am 30.11.2027 beim Versicherer eingehen. Fällt der 30.11. auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag bis 24:00 Uhr.
Was muss in mein Kündigungsschreiben?
Ihr Schreiben muss alle Pflichtangaben klar und vollständig enthalten. Ohne diese Angaben kann die Kündigung nicht korrekt zugeordnet werden.
Folgende Angaben gehören ins Schreiben:
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
- Datum des Schreibens.
- Kundennummer und/oder Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsnummer.
- Eindeutige Kündigungsformulierung (z. B. „Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. … ordentlich zum nächstmöglichen Termin.“).
- Bei Kfz: Kfz‑Kennzeichen.
- Bei Rückkaufswertwunsch: IBAN für Auszahlung angeben und die Bitte um Berechnung formulieren.
- Bei Todesfall/Erbschaft: Sterbeurkunde/Erbschein beifügen.
- Eigenhändige Unterschrift, falls Schriftform erforderlich ist.
- Kopie des Schreibens und Versandnachweise aufbewahren.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei R+V?
In bestimmten Situationen können Sie außerordentlich kündigen. Die genauen Fristen finden Sie in der Änderungsmitteilung oder im Vertrag. In der Regel müssen Sie Nachweise beifügen.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Bei Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erweiterung des Versicherungsschutzes können Sie außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung. Ausgenommen sind gesetzlich bedingte Erhöhungen oder Erhöhungen wegen Umzug.
Sonderkündigung nach Schadensfall oder Nicht‑Erbringung
Nach einem gemeldeten Schadensfall besteht oft ein Kündigungsrecht. Üblich ist eine Frist von etwa vier Wochen nach Schadensmeldung. Fordern Sie R+V schriftlich zur Leistung auf und dokumentieren Sie die Kommunikation vor einer fristlosen Kündigung.
Kündigung im Todesfall / Erbe
Erben können Verträge kündigen oder übernehmen. Reichen Sie Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein ein. Kontaktieren Sie R+V zur weiteren Abwicklung und zur Klärung von Rückkaufswerten oder Auszahlungen.
Kündigung bei Fahrzeugverkauf
Beim Verkauf endet die Versicherung meist, wenn der Käufer eine neue Versicherungsbestätigung vorlegt. Informieren Sie R+V über den Verkauf und übergeben Sie erforderliche Unterlagen.
Kündigung bei Fahrzeugabmeldung
Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle führt in der Regel zur Beendigung der Kfz‑Versicherung. Senden Sie die Abmeldebestätigung an R+V, damit R+V den Vertrag anpasst.
Umzug und Regionalklassenänderung
Erhöhungen durch Umzug begründen meist kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie die Änderungsmitteilung und sprechen Sie mit R+V über eine Lösung.
Änderung der Schadenfreiheitsklasse
Änderungen der SF‑Klasse beeinflussen die Prämie. Legen Sie R+V Ihre Nachweise vor, wenn die SF‑Klasse falsch berechnet wurde, und fordern Sie Korrektur an.
Leistungsanpassung des Tarifs
Bei grundlegender Reduktion des Leistungsumfangs besteht oft ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie die Mitteilung und die genannten Fristen.
Saisonkennzeichen und zeitlich begrenzte Änderungen
Bei Saisonkennzeichen klären Sie mit R+V, ob eine Vertragsänderung oder Kündigung nötig ist. Die Fristen des Jahresvertrags bleiben relevant.
Leasingende
Klären Sie beim Leasingende frühzeitig, wer die Versicherung übernimmt. Sprechen Sie mit dem Leasingnehmer und mit R+V, um die künftige Regelung zu organisieren.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
Bei kapitalbildenden Produkten berechnet R+V einen Rückkaufswert. R+V zahlt diesen nach Antragstellung und nach Prüfung aus.
Was abgezogen wird:
- Abschluss‑ und Verwaltungskosten.
- Mögliche Stornopauschalen.
Die Höhe des Rückkaufswerts hängt vom Vertragsalter, den eingezahlten Beiträgen und Überschussbeteiligungen ab. Beantragen Sie schriftlich die Berechnung des Rückkaufswerts und geben Sie die IBAN für die Auszahlung an. Die Bearbeitungszeit variiert je nach interner Prüfung.
Als Alternative empfiehlt sich oft eine Beitragsfreistellung, da diese meist geringere finanzielle Verluste bedeutet.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
Nach der Kündigung sollten Sie die Formalitäten prüfen und Unterlagen archivieren.
Wichtige Schritte:
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und alle Nachweise auf.
- Beantragen Sie die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts, falls relevant. Übermitteln Sie die IBAN.
- Prüfen Sie SEPA‑Lastschriften und das SEPA‑Mandat; das Mandat endet meist mit dem Vertrag, kontrollieren Sie dennoch Kontoauszüge.
- Bei Kfz: Melden Sie Verkauf oder Abmeldung der Zulassungsstelle und informieren Sie R+V.
- Archivieren Sie Police, Kündigungsnachweis, Korrespondenz und Abmelde‑/Sterbedokumente.
Welche häufigen Fragen gibt es zur R+V‑Kündigung?
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. Eine Kündigung per E‑Mail an ruv@ruv.de ist in vielen Fällen als Textform ausreichend. Nennen Sie Ihre Versicherungs‑/Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und speichern Sie Sende‑/Empfangsprotokolle als Nachweis.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Regel?
Bei Jahresverträgen beträgt die übliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Bei Kfz‑Policen gilt häufig der Stichtag 30.11. für eine Beendigung zum 01.01. Prüfen Sie Ihre Police für produktgenaue Angaben.
Gilt Textform oder Schriftform?
Viele Verträge können in Textform (E‑Mail, Fax) gekündigt werden. Bestimmte Produkte, zum Beispiel einzelne Lebens‑ oder Rentenverträge, verlangen möglicherweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie den Kundenservice.
Reicht eine telefonische Kündigung aus?
Telefon dient primär der Beratung und Rückfragen. Eine rein telefonische Kündigung ist meist nicht formell ausreichend. Bestätigen Sie die Kündigung anschließend schriftlich per E‑Mail, Fax oder Post.
Wie wird der Rückkaufswert ausgezahlt?
Fordern Sie schriftlich die Berechnung des Rückkaufswerts an und geben Sie die IBAN für die Auszahlung an. R+V zieht Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie mögliche Stornogebühren ab. Die Auszahlung erfolgt nach interner Prüfung.
Kann ich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
In vielen Fällen besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss oder Erhalt der Police. Widerrufen Sie schriftlich und nennen Sie das Datum des Vertragsabschlusses bzw. des Erhalts der Police.
Wie kündigt man einen Vertrag nach Todesfall?
Erben können den Vertrag kündigen oder übernehmen. Reichen Sie Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein ein und kontaktieren Sie R+V zur Klärung von Rückkaufswerten oder Auszahlungen.
Was tun, wenn ich keinen Zugang zum "Meine R+V" Portal habe?
Wenn Sie keinen Portalzugang haben, senden Sie Ihre Kündigung per E‑Mail, Fax oder Post. Nennen Sie Versicherungsnummer und Identifikationsdaten (z. B. Geburtsdatum) und fordern Sie eine Bestätigung an.
Hinweis: Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise auf. Fordern Sie immer eine Kündigungsbestätigung an und notieren Sie Fristen sowie Eingangsbestätigungen.

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