Ngg Gewerkschaft Nahrung Genuss GaststaettenMitgliedschaften

Wie kann ich Ngg Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststaetten kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 4. Sept. 2026

Warum sollte ich die NGG kündigen?

Viele Mitglieder kündigen wegen Beitragskosten, geänderter Lebensumstände, Leistungsmängeln oder Beitragserhöhungen.
Die NGG bietet oft Anpassungen an, zum Beispiel Beitragssenkungen bei geänderten Lebensumständen.

Typische Gründe

  • Beitragssituation: Beitrag in der Regel 1 % des Tarifbruttoeinkommens. Mindestbeitrag: 2,60 EUR/Monat. Rentnerbeitrag: 5,50 EUR/Monat.
  • Geänderte Lebensumstände: Eintritt in Rente, Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder reduzierte Arbeitsstunden.
  • Leistungsmängel: Wenn die NGG wesentliche Leistungen nicht erbringt, kündigen Mitglieder öfter.
  • Preiserhöhungen: Beitragserhöhungen können ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
  • Betreuung und Information: Viele kündigen wegen fehlender Betreuung oder Unklarheiten zur Zuständigkeit des Regionalbüros.

Was brauche ich für die Kündigung?

Sie benötigen ein unterschriebenes Kündigungsschreiben, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Anschrift. Fügen Sie bei Sonderfällen die erforderlichen Nachweise bei.

  • Vollständiger Name und Anschrift (wie in der Mitgliedschaft hinterlegt).
  • Mitgliedsnummer / Kundennummer (auf Mitgliedsausweis oder Beitragsbescheid).
  • Eindeutige Kündigungserklärung oder konkretes Beendigungsdatum.
  • Datum des Schreibens und eigenhändige Unterschrift.
  • SEPA‑Mandat: Kündigen oder widerrufen Sie das Mandat zum Ende der Mitgliedschaft.
  • Beilagen: Kopie des Mitgliedsausweises; Nachweise bei Sonderkündigungen (z. B. Sterbeurkunde, Erbschein).
  • Versandnachweis: Senden Sie per Einschreiben oder mit Sendungsverfolgung und bewahren Sie den Beleg auf.
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Wie kündige ich Schritt für Schritt?

Ermitteln Sie zuerst Ihr zuständiges Regionalbüro und berechnen Sie die Kündigungsfrist. Verfassen Sie anschließend ein unterschriebenes Kündigungsschreiben und senden es per Einschreiben; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

  1. Ermitteln Sie das zuständige Regionalbüro auf der NGG‑Website.
  2. Berechnen Sie die Frist: Ihre Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor dem Quartalsende eingehen.
  3. Verfassen Sie das Kündigungsschreiben mit Name, Anschrift und Mitgliedsnummer.
  4. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
  5. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Sendungsverfolgung.
  6. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum an.
  7. Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat schriftlich zum Ende der Mitgliedschaft.
  8. Bewahren Sie Kopie, Versandnachweis und Bestätigung auf.

Welche Kündigungsvorlage kann ich verwenden?

Verwenden Sie die folgende Standardvorlage oder passen Sie sie an Ihre Situation an.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
[zuständiges Regionalbüro / Adresse einfügen]

[Datum: TT.MM.JJJJ]

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit der Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Beendigungsdatum meiner Mitgliedschaft.

Ich bitte Sie außerdem, die Einzugsermächtigung für das SEPA‑Mandat zum Ablauf der Mitgliedschaft zu widerrufen und mir eine abschließende Beitragsabrechnung zukommen zu lassen. Sollte die Rückgabe des Mitgliedsausweises erforderlich sein, teilen Sie mir bitte die Vorgehensweise mit.

Meine Kontaktdaten für Rückfragen: [Telefonnummer] / [E‑Mail‑Adresse].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich)]

[Ihr Name, erneut lesbar]

Anlage: Kopie Mitgliedsausweis (falls gewünscht) / ggf. Nachweis(e)

Ngg Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststaetten kündigen mit unserer Vorlage

Weitere Vorlagen

  • Kurze Version für Einschreiben mit Rückschein: Kompakte, einseitige Formulierung mit Pflichtangaben.
  • Kündigung plus SEPA‑Widerruf: Kombinierter Text, der Kündigung und Widerruf des Mandats enthält.
  • Antrag auf Beitragssenkung statt Austritt: Musterschreiben zur Umstellung auf Rentner‑ oder Mindestbeitrag.
  • Nachfrage bei laufendem Rechtsschutz: Kurztext zur Klärung, ob laufende Fälle bis zum Beendigungszeitpunkt betreut werden.

Wohin schicke ich die Kündigung?

Senden Sie die unterschriebene postalische Kündigung an das zuständige NGG‑Regionalbüro. Die NGG akzeptiert die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift als Standard.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 040 380 13 222 Mo-Fr 8:00-18:00 (Servicenummer; vorrangig Beratung / Rückruf)
E‑Mail Keine zentrale, bestätigte Kündigungs‑E‑Mail (regional prüfen) E‑Mail wird in der Regel nicht als formale Kündigung anerkannt
Fax Keine verlässliche zentrale Faxnummer bestätigt Fax ersetzt meist nicht die eigenhändige Unterschrift
Post Schriftliche Kündigung an das zuständige NGG‑Regionalbüro (Region prüfen). Beispiele: Haubachstr. 74/76, 22765 Hamburg; Gotzkowskystr. 8, 10555 Berlin. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich. Frist: 6 Wochen vor Quartalsende
Online‑Formular https://www.ngg.net/mitglieder/ngg-kuendigen-das-solltest-du-wissen/wir-rufen-dich-an Formular dient zur Beratung / Rückrufvereinbarung, nicht als formale Kündigung

Welche Beiträge gelten?

Die Beitragshöhe hängt von Ihrer Personengruppe ab. Beiträge werden monatlich abgerechnet.

Tarif / Personengruppe Beitrag Abrechnung
Standard / Berufstätige 1 % des Tarifbruttoeinkommens monatlich
Rentner 5,50 EUR / Monat monatlich
Erwerbslose / Mindestbeitrag 2,60 EUR / Monat monatlich

Beiträge sind bis zum in der Kündigungsbestätigung genannten Beendigungszeitpunkt zu zahlen. Für Beitragsanpassungen (z. B. Rentner, Erwerbslose) kontaktieren Sie Ihr Regionalbüro.

Welche Fristen gelten?

Die Kündigung muss sechs Wochen vor Quartalsende beim Regionalbüro eingehen. Die Quartalsstichtage lauten 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Beendigungsdatum (Quartalsende) Letzter Eingang bei NGG (6 Wochen vorher) Empfohlener letzter Versandtag (Post, Puffer) Wirkung bei späterem Eingang
31.03.2027 17.02.2026 10.02.2026 Die Kündigung gilt dann erst zum folgenden Quartal
30.06.2027 19.05.2027 12.05.2026 Die Kündigung gilt dann erst zum folgenden Quartal
30.09.2027 19.08.2027 12.08.2026 Die Kündigung gilt dann erst zum folgenden Quartal
31.12.2027 19.11.2027 12.11.2026 Die Kündigung gilt dann erst zum folgenden Quartal

Rechenbeispiel: Wollen Sie die Mitgliedschaft zum 30.06.2027 beenden, muss die Kündigung spätestens am 19.05.2027 beim Regionalbüro eingehen. Versenden Sie das Schreiben idealerweise spätestens am 12.05.2027 per Einschreiben, damit Postlaufzeit und Puffer berücksichtigt sind.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

In bestimmten Fällen steht ein Sonderkündigungsrecht zu oder es gelten vereinfachte Regeln. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.

Sterbefall

Bei Todesfall können Erben die Mitgliedschaft außerordentlich beenden. Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei und nennen Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen.

Erbschein

Wenn die NGG einen Nachweis der Erbberechtigung verlangt, legen Sie einen Erbschein in Kopie bei.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde gilt als zentraler Nachweis. Kopien genügen meist; in Einzelfällen kann eine beglaubigte Kopie erforderlich sein.

Umzug

Ein Umzug begründet nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Prüfen Sie, ob ein Regionalwechsel oder eine Beitragsanpassung möglich ist, bevor Sie kündigen.

Preiserhöhung

Bei Beitragserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Handeln Sie zeitnah nach Erhalt der Mitteilung und legen Sie die Erhöhung als Kündigungsgrund dar.

Nicht erbrachte Leistung

Dokumentieren Sie Leistungsmängel schriftlich, setzen Sie Fristen zur Abhilfe und fügen Sie Nachweise bei, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung anstreben.

Krankheit

Krankheit begründet nicht automatisch eine außerordentliche Kündigung. Fragen Sie nach einer Beitragsanpassung und legen Sie ärztliche Nachweise vor.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit begründet meist kein sofortiges Kündigungsrecht. Beantragen Sie stattdessen die Umstellung auf den Mindestbeitrag von 2,60 EUR/Monat und fügen Sie Nachweise bei.

Elternzeit / Kurzarbeit

Elternzeit oder Kurzarbeit sind in der Regel kein Kündigungsgrund. Beantragen Sie bei Bedarf eine Beitragsreduzierung oder Kulanzregelungen beim Regionalbüro.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?

Eine pauschale Regelung für anteilige Rückerstattungen gibt es nicht. Beiträge sind bis zum in der Kündigungsbestätigung genannten Beendigungszeitpunkt zu entrichten.

Vorgehen bei Erstattungsprüfung:

  • Fordern Sie die abschließende Beitragsabrechnung an.
  • Prüfen Sie die Abrechnung auf Überzahlungen oder doppelte Abbuchungen.
  • Beantragen Sie schriftlich eine Rückerstattung und fügen Sie Kontoauszüge als Nachweis bei.
  • Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat schriftlich zum Ablauf der Mitgliedschaft.
  • Bei Streitigkeiten fordern Sie eine detaillierte Rechnung und nutzen die vorhandenen Unterlagen zur Eskalation.

Konkrete Erstattungsbeträge hängen von der Abrechnung und dem individuellen Fall ab.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Erledigen Sie organisatorische Schritte rechtzeitig, damit keine Abbuchungen oder offenen Fälle ungeklärt bleiben.

Zugriff auf Leistungen und Rechtsschutz

Mit Beendigung enden die mitgliedschaftsabhängigen Leistungen zum im Kündigungsbestätigungsschreiben genannten Zeitpunkt. Klären Sie bei laufenden Rechtsschutzfällen schriftlich, ob die NGG den Fall bis zum Ende betreut.

Mitgliedsausweis und Unterlagen

Fragen Sie im Kündigungsschreiben nach der Rückgabe des Mitgliedsausweises. Senden Sie Kopien wichtiger Unterlagen an sichere Orte und bewahren Sie Bestätigungen auf.

Abbuchungen und SEPA‑Mandat

Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat schriftlich zum Ablauf der Mitgliedschaft und informieren Sie Ihre Bank. Kontrollieren Sie in den folgenden Monaten Ihr Konto auf unberechtigte Abbuchungen.

Datenzugriff und Datenschutz

Persönliche Daten werden gemäß Satzung und Datenschutz verarbeitet und aufbewahrt. Fordern Sie bei Bedarf Informationen zur Speicherung oder Löschung Ihrer Daten schriftlich an.

Wiedereintritt und Konditionen

Ein Wiedereintritt ist möglich. Konditionen und Beitragssätze können sich geändert haben; klären Sie aktuelle Bedingungen beim Regionalbüro.

Welche Fragen stellen Mitglieder häufig?

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Nein. Die NGG fordert Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, deshalb ist E‑Mail normalerweise nicht rechtswirksam. Eine gescannte, unterschriebene Kündigung kann die Bearbeitung beschleunigen, ersetzt aber nicht das Original.

Ist die Kündigung per Post rechtswirksam?

Ja. Die postalische Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift ist der rechtsichere Standard. Versenden Sie per Einschreiben und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wenn die sechs‑Wochen‑Frist nicht eingehalten wird, wird die Kündigung erst zum nächsten Quartalsende wirksam. Bis dahin werden Beiträge weiter abgebucht.

Welche Nachweise sind bei Sterbefall nötig?

Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde ein. Manchmal verlangt die NGG zusätzlich einen Erbschein. Nennen Sie einen Ansprechpartner der Erben für Rückfragen.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Es gibt keine pauschale Regelung. Fordern Sie die Abschlussabrechnung an und beantragen Sie schriftlich eine Rückerstattung bei Überzahlung.

Was tun, wenn die NGG die Kündigung nicht anerkennt?

Legen Sie den Versandnachweis (Einschreiben‑Rückschein oder Sendungsverfolgung) vor. Senden Sie bei Bedarf ein Folge‑Einschreiben mit Frist. Nutzen Sie die Beschwerdewege der NGG oder externe Schlichtungsstellen.

Wie widerrufe ich das SEPA‑Mandat?

Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat schriftlich zum Ende der Mitgliedschaft und informieren Sie Ihre Bank. Prüfen Sie danach Ihre Kontoauszüge.

Bis wann gelten Leistungen, zum Beispiel Rechtsschutz?

Leistungen enden in der Regel zum im Kündigungsbestätigungsschreiben genannten Beendigungszeitpunkt. Bei laufenden Fällen klären Sie schriftlich, ob die NGG den Fall weiter betreut.

Kann ich wieder in die NGG eintreten?

Ja. Ein Wiedereintritt ist möglich. Erfragen Sie aktuelle Konditionen und Beitragssätze beim Regionalbüro.


Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihrer Kündigung sorgfältig auf: Kopie des Schreibens, Versandnachweis und Kündigungsbestätigung sind die wichtigsten Belege für einen reibungslosen Ablauf.

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