Verband der Reservisten der Deutschen BundeswehrMitgliedschaften

Wie kann ich Verband Der Reservisten Der Deutschen Bundeswehr kündigen?

Manuel Richter 5. Juni 2026

Warum kündigen Mitglieder den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr?

Viele Mitglieder kündigen wegen Beitragserhöhungen oder weil Leistung und Kosten nicht mehr im Verhältnis stehen.
Weitere Gründe sind Umzug, längere Auslandsaufenthalte, ein Sterbefall in der Familie oder der Wechsel zu einer anderen Kameradschaft.
Prüfen Sie alternativ Beitragsbefreiung, Beitragsreduzierung oder Stundung in der Beitragsordnung.

Wie erreiche ich den Kundenservice der Bundesgeschäftsstelle in Bonn?

Sie erreichen die Bundesgeschäftsstelle in Bonn per E‑Mail, Telefon, Fax oder Post.
Für formale Kündigungen empfehlen wir einen nachweisbaren Versandweg und eine schriftliche Bestätigung.

Kontaktdaten

Kanal Kontakt Hinweis
E‑Mail info@reservistenverband.de Textform möglich. E‑Mail als Versandnachweis nutzen.
Telefon +49 228 25909-0 Telefonische Rückfragen möglich. Schriftliche Bestätigung anfordern.
Fax +49 228 25909-99 Sendeprotokoll als Nachweis aufbewahren.
Post Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V., Zeppelinstraße 7 A, 53177 Bonn Schriftform. Einschreiben mit Rückschein empfohlen.
Online‑Formular Kein offizielles Formular veröffentlicht Kein offizielles Online‑Kündigungsformular gefunden. Drittanbieter bieten Versandservices an.
Jetzt Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr Kündigung starten

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können per E‑Mail, Post, Fax, Telefon oder über Drittanbieter kündigen.
Die Satzung legt Form und Frist verbindlich fest.
Einschreiben und Fax mit Sendeprotokoll liefern den stärksten Nachweis.

Methodenvergleich: Akzeptanz und Nachweisstärke

Methode Akzeptiert Formvorgabe Nachweisstärke
E‑Mail Textform Mittel (gesendete Mail, Empfangsbestätigung)
Post (Brief) Schriftform (Unterschrift empfohlen) Hoch (Einschreiben mit Rückschein)
Fax Textform Mittel‑hoch (Sendeprotokoll)
Online‑Formular (offiziell) Kein offizielles Formular; Drittanbieter möglich
Telefon Nicht spezifiziert Niedrig (Telefonnotiz; Bestätigung anfordern)
App Nicht unterstützt

Per E‑Mail kündigen

E‑Mail gilt als Textform und ist in der Praxis oft akzeptiert.
Sichern Sie die gesendete Mail als Nachweis und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

  • Pflichtangaben:
    • Vollständiger Name und Anschrift.
    • Mitgliedsnummer / Kundennummer.
    • Gegebenenfalls Geburtsdatum.
    • Gewünschter Beendigungszeitpunkt oder Formulierung "fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Was anfordern: Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum.
  • Was beifügen: Zahlungsbeleg oder Nachweise bei Sonderkündigung (Sterbeurkunde, Umzugsbestätigung).
  • Bearbeitungszeit: Reaktionszeiten variieren. Bewahren Sie die gesendete Mail und Empfangsbestätigungen auf.
  • Besonderheiten: Bei Unsicherheit senden Sie zusätzlich Einschreiben oder Fax.

Per Post kündigen

Post erfüllt die Schriftform.
Einschreiben bietet einen starken Zustellnachweis.

  • Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum, klare Kündigungsformulierung.
  • Was anfordern: Schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Beendigungszeitpunkt.
  • Was beifügen: Nachweise bei Sonderkündigung; Kopie der letzten Beitragszahlung.
  • Bearbeitungszeit: Berücksichtigen Sie Postlaufzeit und Eingangsbearbeitung.
  • Besonderheiten: Einschreiben mit Rückschein dokumentiert den Zugang.

Per Fax kündigen

Fax gilt als Textform und liefert ein Sendeprotokoll als Nachweis.

  • Pflichtangaben: Wie beim Brief (Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum, Kündigungsformulierung).
  • Was anfordern: Schriftliche Bestätigung per Post oder E‑Mail.
  • Was beifügen: Scans von Nachweisen mitsenden.
  • Bearbeitungszeit: Bewahren Sie das Sendeprotokoll auf. Fordern Sie eine Bestätigung an.
  • Besonderheiten: Fax eignet sich, wenn Einschreiben nicht möglich ist.

Online kündigen

Offizielle Online‑Kündigungsformulare sind nicht bekannt.
Drittanbieter bieten Versandservices an. Sie können Gebühren verlangen.

  • Pflichtangaben: Wie bei Brief und E‑Mail.
  • Was anfordern: Zustellbestätigung oder Trackingnachweis.
  • Was beifügen: Digitale Nachweise hochladen, falls gefordert.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit hängt vom Dienstleister ab. Prüfen Sie die Zustelldauer.
  • Besonderheiten: Prüfen Sie Datenschutz und Gebühren.

Per Telefon kündigen

Telefon klärt Fragen, bietet aber keinen sicheren Nachweis.
Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an.

  • Klärung im Gespräch: Mitgliedsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum.
  • Was anfordern: Schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post.
  • Was beifügen: Notieren Sie Namen des Gesprächspartners und Gesprächszeitpunkt.
  • Besonderheiten: Telefon empfiehlt sich nur zur Klärung; schriftliche Bestätigung ist erforderlich.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die Satzung und Beitragsordnung regeln die Kündigungsfristen verbindlich.
Öffentlich liegen keine einheitlichen Standard‑Fristen vor. Nachfolgend typische Fristmodelle mit Beispielen.

Tarif / Fristen Vergleichstabelle

Fristmodell Typische Formulierung Beispiel (Kündigung am 15.03.2026) Was prüfen
Quartalsregelung "Austritt 3 Monate zum Quartalsende" Wirksamkeit: 30.06.2026 Satzung: genaue Fristformulierung
Monatsfrist "1 Monat zum Monatsende" Wirksamkeit: 30.04.2026 (bei Eingang 15.03.2026) Abgrenzung: Kalendermonate oder volle Monate
Jahresfrist "3 Monate zum Jahresende" Wirksamkeit: 31.12.2026 (bei Eingang 15.03.2026) Gilt oft bei Jahrestarifen
Sonderkündigung "Außerordentlich bei besonderem Anlass" Wirksamkeit: häufig zum Eingang oder sofort, je Satzung Nachweisanforderungen prüfen
Keine Angabe öffentlich Satzung / Beitragsordnung der Mitgliedschaft heranziehen

Rechenbeispiele für Fristen

Beispiel 1: Satzung: "Austritt 3 Monate zum Quartalsende".
Geht Ihre Kündigung am 15.03.2027 ein, endet die Mitgliedschaft am 30.06.2027.

Bei Monatsfrist "1 Monat zum Monatsende" und Eingang am 10.04.2027 endet die Mitgliedschaft in der Regel am 31.05.2027.
Bei Jahresfrist "3 Monate zum Jahresende" und Eingang am 15.03.2026 endet die Mitgliedschaft am 31.12.2027.
Sonderkündigungen können oft zum Eingangstag wirksam werden. Manche Satzungen nennen einen anderen Zeitpunkt.

Was muss in mein Kündigungsschreiben stehen?

Ihr Schreiben muss Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum und den gewünschten Beendigungszeitpunkt enthalten.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und widerrufen Sie gegebenenfalls die SEPA‑Einzugsermächtigung.

  • Vollständiger Name und Anschrift.
  • Mitgliedsnummer / Kundennummer.
  • Datum des Schreibens.
  • Gewünschter Beendigungszeitpunkt, z. B. "fristgerecht" oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Geburtsdatum zur eindeutigen Zuordnung.
  • Widerruf der SEPA‑Einzugsermächtigung zum Vertragsende.
  • Eigenhändige Unterschrift bei postalischem Versand.
  • Bei Sonderkündigung: Geforderte Nachweise beifügen (Sterbeurkunde, Umzugsnachweis, Schadensmeldung).

Welche Kündigungsvorlagen kann ich verwenden?

Nutzen Sie die folgende Standardvorlage und passen Sie sie an Ihre Daten an.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Vorname] [Ihr Nachname]
[Ihre Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer optional]
[E‑Mail optional]

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
Zeppelinstraße 7 A
53177 Bonn

[Datum: TT.MM.JJJJ]

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer / Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. mit der oben genannten Mitgliedsnummer.
Ich kündige fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des Vertragsendes.

Ich widerrufe zugleich die dem Verband erteilte Einzugsermächtigung (SEPA) zum Ablauf der Mitgliedschaft.
Bitte sehen Sie von werblicher Kontaktaufnahme zur Rückgewinnung ab.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, erreichen Sie mich unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift – bei postalischem Versand eigenhändig unterschreiben]

[Ihr Vorname] [Ihr Nachname]
[ggf. Anlagen: Kopie letzter Beitragsnachweis / SEPA‑Mandat / Nachweise bei Sonderkündigung]

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr kündigen mit unserer Vorlage

Kurzbeschreibungen weiterer Vorlagen und Ergänzungen

  • SEPA‑Widerruf ergänzen: Fügen Sie einen klaren Satz mit IBAN und Kreditinstitut ein. Informieren Sie ggf. Ihre Bank.
  • Kündigung durch Bevollmächtigte: Legen Sie eine Vollmacht bei und fügen Sie eine Kopie des Ausweises hinzu.
  • Kündigung ohne Mitgliedsnummer: Geben Sie Geburtsdatum, Beitrittsjahr, letzte Beitragszahlung und Anschrift an.

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

Folgen Sie dieser Reihenfolge, um die Kündigung sicher abzuwickeln.

  1. Vertragsunterlagen prüfen. Notieren Sie Mitgliedsnummer, Beitrittsdatum und Beitragshöhe. Suchen Sie in Satzung und Beitragsordnung nach Kündigungsfristen.
  2. Kündigungsgrund und Frist klären. Finden Sie das zutreffende Fristmodell.
  3. Kündigungsschreiben erstellen. Nutzen Sie die Vorlage und fügen Sie Pflichtangaben sowie Nachweise bei.
  4. Versandart wählen. Senden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. E‑Mail ist schnell; sichern Sie den Versandnachweis.
  5. Bestätigung einfordern. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bleibt die Bestätigung aus, erinnern Sie schriftlich nach 14 Tagen.
  6. Nachbereitung. Widerrufen Sie gegebenenfalls die SEPA‑Einzugsermächtigung. Prüfen Sie Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen. Fordern Sie bei Bedarf anteilige Erstattung schriftlich an.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Sonderkündigungen können bei Sterbefall, Umzug, Beitragserhöhung, dauernder Leistungsstörung oder Wegfall der Staatsangehörigkeit gelten.
Die Satzung regelt die konkreten Voraussetzungen und Fristen. Fügen Sie stets die geforderten Nachweise bei.

Sterbefall

Bei Sterbefall besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
Erforderliche Nachweise: Sterbeurkunde oder Erbschein.
Die Mitgliedschaft endet meist mit Eingang der Kündigung oder laut Satzung.
Reichen Sie die Kündigung schriftlich mit Nachweis ein und fordern Sie eine Bestätigung an.

Umzug

Ein Umzug kann einen Sonderkündigungsgrund darstellen, wenn Leistungen nicht mehr genutzt werden können.
Erforderliche Nachweise: Meldebestätigung oder Mietvertrag.
Nennen Sie das Umzugsdatum und fügen Sie die Nachweise bei. Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung an.

Preiserhöhung

Bei Beitragserhöhungen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
Verweisen Sie in der Kündigung auf die Mitteilung zur Preiserhöhung.
Senden Sie die Kündigung innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist.

Außerordentliche Kündigung

Bei dauerhaften oder schweren Leistungsstörungen können Sie außerordentlich kündigen.
Fügen Sie Schadensmeldungen und Dokumentation der Kommunikation zur Nachbesserung bei.
Kündigen Sie schriftlich und fordern Sie eine Entscheidung der Geschäftsstelle an.

Wegfall der Staatsangehörigkeit

Der Wegfall der Staatsangehörigkeit ist individuell zu klären.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle und legen Sie relevante Nachweise vor. Fordern Sie eine verbindliche Entscheidung an.

Entlassung / Reservistengesetz

Dienstrechtliche Änderungen können komplex sein.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle. Ziehen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung hinzu.

Allgemeines zum Sonderkündigungsprozess

Wenn ein Sonderfall nicht ausdrücklich geregelt ist, senden Sie eine schriftliche Anfrage mit allen Nachweisen.
Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung und bewahren Sie alle Nachweise und Sendeprotokolle auf.

Wie bekomme ich anteilige Beiträge zurück?

Öffentlich existiert keine einheitliche Regel zur anteiligen Erstattung.
Das Widerrufsrecht bei neu abgeschlossenen Beitrittserklärungen beträgt in der Regel 14 Tage.

  • Fordern Sie schriftlich die anteilige Erstattung an.
  • Nennen Sie das Wirksamkeitsdatum der Kündigung.
  • Fügen Sie einen Zahlungsnachweis bei.
  • Geben Sie Ihre Kontoverbindung für die Rückzahlung an.
  • Erfolgen nach der Kündigung weiterhin Abbuchungen, widerrufen Sie die SEPA‑Einzugsermächtigung gegenüber dem Verband.
  • Veranlassen Sie bei Bedarf eine Rückbuchung über Ihre Bank.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Bewahren Sie Kündigungsbestätigung und Versandnachweise auf.
Prüfen Sie Kontoauszüge und widerrufen Sie gegebenenfalls die SEPA‑Einzugsermächtigung.

  • Kündigungsbestätigung und Versandnachweise sicher aufbewahren.
  • Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen prüfen.
  • SEPA‑Einzugsermächtigung widerrufen, falls nötig.
  • Nachweise für Sonderkündigungen bereithalten.
  • Zugang zum Mitgliederportal prüfen und ggf. Löschung personenbezogener Daten gemäß DSGVO beantragen.
  • Mitgliedszeitschriften abbestellen und Versicherungsfragen klären, die an die Mitgliedschaft gebunden sind.

Welche Fragen stellen Mitglieder häufig zur Kündigung?

Die häufigsten Fragen betreffen Kündigungswege, Fristen, Unterschriftspflicht, Erstattung und SEPA.
Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt.

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. In der Praxis akzeptieren viele eine Kündigung per E‑Mail.
Senden Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum an die oben genannte Adresse.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie die gesendete Mail als Nachweis auf.

Kann ich per Post kündigen?

Ja. Der Brief ist die klassische, rechtssichere Form.
Senden Sie die unterschriebene Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.
Fordern Sie eine Eingangsbestätigung und das konkrete Beendigungsdatum an.

Gilt Fax als Kündigungsweg?

Ja. Fax gilt als Textform.
Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Nachweis auf.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Kann ich telefonisch kündigen?

Telefon hilft zur Klärung, bietet aber keinen sicheren Nachweis.
Dokumentieren Sie Namen des Gesprächspartners sowie Datum und Uhrzeit.
Fordern Sie danach eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post an.

Ist eine Unterschrift erforderlich?

Bei postalischer Kündigung verlangt man häufig eine eigenhändige Unterschrift.
Bei Fax oder eingescannten Dokumenten akzeptiert die Geschäftsstelle oft eine eingescannte Unterschrift.
Klären Sie dies im Zweifel mit der Geschäftsstelle.

Wie kündige ich ohne Mitgliedsnummer?

Geben Sie Geburtsdatum, Beitrittsjahr, letzte Beitragszahlung und Anschrift an.
Ergänzen Sie Kontaktmöglichkeiten, damit die Geschäftsstelle Ihre Mitgliedschaft sicher zuordnen kann.

Bekomme ich anteilige Beiträge zurück?

Es gibt keine allgemein veröffentlichte Standardregel für anteilige Erstattungen.
Fordern Sie schriftlich eine anteilige Rückzahlung an. Nennen Sie das Wirksamkeitsdatum und fügen Sie Zahlungsnachweis sowie Kontoverbindung bei.

Wie stoppe ich den SEPA‑Einzug nach der Kündigung?

Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung schriftlich gegenüber dem Verband oder separat.
Informieren Sie Ihre Bank und veranlassen Sie bei unberechtigten Abbuchungen eine Rückbuchung.

An wen sende ich die Kündigung: Landesverband oder Bundesgeschäftsstelle?

Die Bundesgeschäftsstelle in Bonn ist die zentrale Anlaufstelle.
Manche Landesverbände oder Ortskameradschaften bearbeiten administrative Fragen.
Nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer und gegebenenfalls die zuständige Ortskameradschaft, damit die Zuständigkeit geklärt wird.

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