LBS LandesbausparkasseBausparvertrag

Wie kann ich LBS Landesbausparkasse kündigen?

Manuel Richter 5. Juni 2026

Wie kündige ich meinen LBS‑Bausparvertrag?

Kündigen Sie schriftlich bei der für Ihre PLZ zuständigen Landes‑LBS. Die sicherste Methode ist ein Einschreiben mit Originalunterschrift. Viele Landes‑LBS akzeptieren Fax, E‑Mail oder das offizielle Online‑Formular; prüfen Sie die regionalen Vorgaben im LBS Service‑Center. Die übliche Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate (in den ABB oft 3–6 Monate).

Was ist das Wichtigste zur Kündigung des LBS‑Bausparvertrags?

  • Kündigungsfrist: Meist drei Monate; in den ABB werden oft 3–6 Monate genannt.
  • Empfohlener Weg: Schriftliche Kündigung mit Originalunterschrift per Einschreiben.
  • Alternative Übermittlungswege: Fax, E‑Mail oder das offizielle Online‑Formular; regionale Regeln prüfen.
  • Auszahlung: Zahlung nach Ablauf der Kündigungsfrist oder zum Zuteilungstermin.
  • Mögliche Abzüge: Diskont rund 2 %; Vorschusszinsen etwa 1 % pro Monat.
  • Förderungen: Wohnungsbauprämie, VL oder Riester‑Zulagen können entfallen oder müssen Sie möglicherweise zurückzahlen.
  • Kontakt und Formulare: LBS Service‑Center — https://www.lbs.de/service/service-center/antraege-und-formulare.html
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Warum sollte ich meinen LBS‑Bausparvertrag kündigen?

Kundinnen und Kunden kündigen oft, weil sich ihre finanzielle Lage oder Pläne geändert haben. Häufige Gründe sind:

  • Liquiditätsbedarf: Sie brauchen das Guthaben kurzfristig, zum Beispiel für Wohnkosten oder andere dringende Ausgaben.
  • Niedrige Verzinsung: Die Rendite des Bausparguthabens liegt oft unter Tages‑ oder Festgeldangeboten.
  • Vorzeitige Auszahlung trotz Abschlägen: Sie akzeptieren Abschläge oder Zinsausgleich, um das Geld früher zu erhalten.
  • Geänderte Pläne: Bau‑ oder Kaufvorhaben entfallen oder verschieben sich, sodass Sie das Darlehen nicht mehr benötigen.
  • Frust über Laufzeit und Abwicklung: Lange Wartezeiten bis zur Auszahlung und mögliche Abschläge führen zur Kündigung.

Prüfen Sie Alternativen wie Teilung, Herabsetzung der Bausparsumme, Wahlzuteilung oder einen Zuteilungsantrag.

Wie erreiche ich den Kundenservice der LBS?

Nutzen Sie das LBS Service‑Center, um per PLZ die zuständige Landes‑LBS und die richtigen Formulare zu finden.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Online‑Formular https://www.lbs.de/service/service-center/antraege-und-formulare.html Formulare nach Bundesland; PLZ‑Lookup zur zuständigen Landes‑LBS
Post Zuständige Landes‑LBS (Adresse über PLZ‑Lookup im Service‑Center) Schriftform erforderlich; Einschreiben empfohlen
E‑Mail Regionale E‑Mail‑Adressen (im Service‑Center gelistet) Viele Landes‑LBS akzeptieren E‑Mail/Textform; prüfen Sie regionale Regeln
Fax Faxnummern regional unterschiedlich (im Service‑Center) Fax wird in einigen Regionen als Schriftform akzeptiert
Telefon Regionale Hotlines (im Service‑Center) Nur Beratung; telefonische Kündigung ist meist nicht formgültig

Welche Wege zur Kündigung akzeptiert die LBS?

Viele Landes‑LBS erlauben mehrere Übermittlungswege. Die sicherste Variante bleibt die schriftliche Kündigung mit Originalunterschrift.

Methode Akzeptiert? Form Empfehlung
Per Post Schriftform (Originalunterschrift) Rechtssicher, Einschreiben empfehlenswert
Per Fax Schriftform in einigen Regionen Schnell; Faxprotokoll aufbewahren
Per E‑Mail Textform in vielen Regionen; unterschriebene PDFs empfohlen Praktisch, aber prüfen Sie regionale Akzeptanz
Online‑Formular Formularabhängig; manchmal Unterschrift erforderlich Formulare reduzieren Fehler
Telefon Meist nicht formell ausreichend Nur Beratung; kein Ersatz für schriftliche Kündigung
App Nicht als Kündigungsweg bekannt Nicht verfügbar

Per Post kündigen

Die postalische Kündigung ist meist die rechtssicherste Wahl, weil die Originalunterschrift nachweisbar ist.

  • Pflichtangaben: vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, gewünschter Kündigungszeitpunkt, Datum.
  • Bestätigung anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung und den Auszahlungstermin an.
  • Beifügen: Kopie des Vertrags oder des Kündigungsformulars sowie Ihre IBAN für die Auszahlung.
  • Bearbeitungszeit: Postlaufzeit plus die vertragliche Kündigungsfrist (typisch drei Monate).
  • Besonderheiten: Senden Sie per Einschreiben mit Rückschein, um Zugang und Inhalt zu dokumentieren.

Per Fax kündigen

Einige Landes‑LBS akzeptieren Fax als Schriftform. Fax bietet schnellen Sende‑Nachweis.

  • Faxen Sie das unterschriebene Schreiben mit allen Pflichtangaben.
  • Bewahren Sie das Faxprotokoll als Nachweis auf.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per Post oder E‑Mail an.
  • Besonderheit: Manche Regionen verlangen zusätzlich die Originalunterschrift per Post.

Per E‑Mail kündigen

Viele Landes‑LBS akzeptieren eine E‑Mail mit eingescanntem, unterschriebenem PDF. Die Akzeptanz ist regional unterschiedlich.

  • Senden Sie das unterschriebene Schreiben oder das ausgefüllte Formular als PDF.
  • Nennen Sie im E‑Mail‑Text Name, Anschrift, Vertragsnummer, gewünschten Kündigungstermin und Datum.
  • Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung und das Beendigungsdatum an.
  • Besonderheit: E‑Mails ohne Unterschrift gelten nicht überall als formgültig.

Online‑Formular nutzen

Die LBS stellt Formularvorlagen bereit, die viele Angaben abfragen und Fehler reduzieren.

  • Laden Sie das Formular herunter oder füllen Sie es online aus.
  • Unterschreiben Sie wenn nötig und reichen Sie die Unterlagen wie angegeben ein.
  • Vorteil: Die Formulare führen durch die erforderlichen Angaben.

Telefonische Anfrage

Telefonate klären Fragen, ersetzen aber meist nicht die formgültige Kündigung.

  • Nutzen Sie das Telefon zur Beratung und zur Klärung offener Punkte.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners.
  • Reichen Sie anschließend immer eine schriftliche, unterschriebene Kündigung ein.

Bei Drittanbietern kündigen

Externe Dienste bieten Versand und Vorlagen gegen Gebühr an.

  • Prüfen Sie vorab, ob der Anbieter die korrekte regionale Adresse verwendet.
  • Vergleichen Sie Kosten und Rechtssicherheit mit eigenem Versand per Einschreiben.
  • Bewahren Sie eine Kopie der versandten Unterlagen auf.

Welche Kündigungsfristen gelten für LBS‑Bausparverträge?

Die konkrete Frist steht in Ihren Allgemeinen Bausparbedingungen. Typische Fristen sind in dieser Übersicht zusammengefasst.

Situation Übliche Frist Bedeutung / Hinweis
Kündigung in der Ansparphase 3 Monate (häufig); in ABB oft 3–6 Monate Die LBS zahlt das Guthaben nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. zum nächsten Zuteilungstermin
Kündigung bei Zuteilungsreife Auszahlung zum Zuteilungstermin Ist Ihr Vertrag zuteilungsreif, reicht oft ein Zuteilungsantrag statt einer Kündigung
Vorzeitige Auszahlung / sofortige Auszahlung Möglich gegen Abschläge oder Zinsausgleich Bei vorzeitiger Auszahlung fallen oft Abschläge oder Zinsausgleich an; Abschlussgebühren bleiben meist unerstattet
Automatische Verlängerung je nach Vertrag Manche Verträge verlängern sich; prüfen Sie die ABB, um unbeabsichtigte Verlängerungen zu vermeiden

Rechenbeispiel für Fristen

Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung am 15. März 2026. Hat Ihr Vertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten, endet er am 15. Juni 2026. Die Auszahlung erfolgt danach zum von der LBS mitgeteilten Termin oder zum nächsten Zuteilungstermin.

Was muss in mein Kündigungsschreiben?

Achten Sie darauf, alle formalen Angaben vollständig zu machen. Fehlen Angaben, verzögert sich die Abwicklung.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Kundennummer und/oder Vertragsnummer.
  • Eindeutiger Kündigungswunsch: „Hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder ein konkretes Datum.
  • Datum des Schreibens.
  • Original‑Unterschrift (Schriftform erforderlich, sofern Ihre Landes‑LBS dies verlangt).
  • IBAN für die Auszahlung und Kontoinhaber.
  • Kopien: Vertragsnachweis und gegebenenfalls Nachweise zu erhaltenen Förderungen (Wohnungsbauprämie, VL).
  • Formular: Verwenden Sie das offizielle Kündigungsformular Ihrer Landes‑LBS, wenn eines angeboten wird.

Welche Vorlage kann ich verwenden?

Nutzen Sie die folgende kopierbare Vorlage und passen Sie die Platzhalter an. Schicken Sie das Schreiben unterschrieben an die zuständige Landes‑LBS.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E‑Mail] (optional)
[Telefon] (optional)

[Datum: TT. Monat JJJJ]

[Name und Adresse der zuständigen Landes‑LBS]
z. Hd. Service‑Center / Kundenbetreuung

Betreff: Kündigung meines Bausparvertrags, Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende und den vorgesehenen Auszahlungstermin.

Für die Auszahlung des verbleibenden Guthabens überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:
IBAN: [DE... ]
BIC: [optional]
Kontoinhaber: [Name Kontoinhaber]

Soweit für die Auszahlung weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, bitte ich um kurze Nachricht an die oben genannte Adresse oder E‑Mail.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich)]

[Ihr Vor‑ und Nachname]

LBS Landesbausparkasse kündigen mit unserer Vorlage

Wie passe ich die Vorlage an verschiedene Szenarien an?

  • Auszahlung an Drittkonto: Fügen Sie hinzu: „Bitte überweisen Sie das Guthaben an folgendes Konto: IBAN [..], Kontoinhaber [..]“. Fügen Sie bei Bedarf eine Vollmacht bei.
  • Vorzeitige Auszahlung mit Eil‑Anliegen: Formulieren Sie: „Ich bitte um Prüfung einer beschleunigten Auszahlung; mir ist bewusst, dass Abschläge möglich sind.“ Rechnen Sie mit Rückfragen.
  • Zuteilung statt Kündigung: Ist Ihr Vertrag zuteilungsreif, ersetzen Sie „kündige ich“ durch „beantrage ich die Auszahlung des Guthabens bzw. die Zuteilung“.

Wie gehe ich Schritt für Schritt vor, um den Vertrag zu beenden?

Befolgen Sie diese Reihenfolge, damit die Abwicklung zügig läuft.

  1. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen: Notieren Sie Vertragsnummer, ABB, Kündigungsfrist und tarifliche Besonderheiten.
  2. Prüfen Sie Alternativen: Denken Sie an Teilung, Herabsetzung, Wahlzuteilung oder einen Zuteilungsantrag.
  3. Bereiten Sie das Kündigungsschreiben vor: Nutzen Sie die Vorlage oder das offizielle Formular; fügen Sie IBAN und nötige Nachweise bei.
  4. Wählen Sie den Versandweg: Einschreiben ist rechtssicher; Fax liefert schnellen Nachweis; ein unterschriebenes PDF per E‑Mail ist in vielen Regionen möglich.
  5. Fordern Sie eine Bestätigung an und bewahren Sie alle Nachweise auf: Eingangsbestätigung, Rückschein oder Faxprotokoll.
  6. Prüfen Sie die Auszahlung: Kontrollieren Sie den Geldeingang zum mitgeteilten Auszahlungstermin; melden Sie Unstimmigkeiten sofort.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungen regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen oder Einzelfallentscheidungen; ein generelles automatisches Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und klären Sie besondere Fälle mit der zuständigen Landes‑LBS.

Todesfall

  • Erben oder Nachlassverwalter melden sich beim Kundenservice der zuständigen Landes‑LBS.
  • Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde, Erbschein oder Nachweis des Testamentsvollstreckers.
  • Ablauf: Die LBS erklärt das weitere Vorgehen und die erforderlichen Formulare.

Erbschaft und Übertragung

  • Verträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen übertragen.
  • Die LBS verlangt in der Regel Nachweise zur Erbberechtigung.
  • Erben entscheiden, ob sie den Vertrag übernehmen oder auszahlen lassen.

Riester / Wohn‑Riester und spezielle Tarife

  • Riester‑geförderte Bausparverträge haben besondere Regelungen zu Auszahlung und Förderansprüchen.
  • Förderungen können zurückgezahlt werden müssen; klären Sie vor Kündigung mit der LBS und gegebenenfalls mit einem Steuerberater.

Schädliche Guthabenauszahlung & Vorausdarlehen

  • Nutzen Sie das Guthaben nicht in einer Weise, die Förderbedingungen verletzt.
  • Fragen Sie die LBS, ob eine vorgesehene Auszahlung Förderansprüche gefährdet.
  • Bei Vorausdarlehen gelten oft gesonderte Regelungen.

Umzug, Insolvenz, Preiserhöhung

  • Ein Umzug begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Klären Sie mögliche kulante Lösungen mit der Landes‑LBS.
  • Bei Insolvenz prüft die LBS den Einzelfall; legen Sie Nachweise vor.
  • Bei Tarifänderungen prüfen Sie die ABB auf vereinbarte Sonderkündigungsrechte.

Vorausdarlehen

  • Prüfen Sie, ob Ihr Bausparvertrag Teil einer Vorausdarlehensvereinbarung ist.
  • Vorausdarlehen können Kündigungsfolgen beeinflussen oder separate Regelungen auslösen.

Wie und wann erhalte ich mein Geld nach der Kündigung?

Die LBS zahlt das Bausparguthaben nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist oder zum Zuteilungstermin. Beachten Sie mögliche Abzüge und Förderfolgen.

  • Auszahlung: Die LBS teilt Ihnen den konkreten Auszahlungstermin mit; geben Sie Ihre IBAN an.
  • Abzüge: Bei vorzeitiger Auszahlung fallen Zinsausgleich oder Diskont an; in einzelnen Fällen liegen Diskontbeträge bei rund 2 %. Vorschusszinsen können etwa 1 % pro Monat betragen. Abschlussgebühren werden meist nicht erstattet.
  • Förderungen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester‑Zulagen können entfallen oder Rückforderungen auslösen.
  • Praxis‑Tipp: Fordern Sie vorab eine schriftliche Berechnung der voraussichtlichen Nettoauszahlung an.

Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?

Nach Bestätigung der Kündigung bleiben einige Schritte offen. Erledigen Sie diese, um Probleme zu vermeiden.

  • Bestätigung dokumentieren: Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und die Mitteilung zum Auszahlungstermin auf.
  • Unterlagen nachreichen: Reichen Sie IBAN, Kopien von Verträgen und Nachweise zu Förderungen nach, wenn die LBS dies verlangt.
  • Konto prüfen: Kontrollieren Sie den Eingang der Auszahlung auf dem angegebenen Konto.
  • Steuerliche / buchhalterische Prüfung: Klären Sie bei Bedarf steuerliche Auswirkungen mit Ihrer Steuerberatung.
  • Aufbewahrung: Heben Sie alle Nachweise auf, falls Rückforderungen oder Unstimmigkeiten auftreten.

Häufige Fragen zur LBS Bausparvertrag‑Kündigung

Kann ich LBS Bausparvertrag per E‑Mail kündigen?

Ja. Viele Landes‑LBS akzeptieren Kündigungen per E‑Mail oder als eingescanntes, unterschriebenes PDF. Senden Sie das unterschriebene Schreiben an die im Service‑Center angegebenen regionalen Kontaktadressen und fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie das Beendigungsdatum an. Tipp: Geben Sie im E‑Mail‑Betreff „Kündigung Bausparvertrag [Vertragsnummer]“ an.

Wie lange dauert die Auszahlung des Bausparguthabens?

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der vertraglich geregelten Kündigungsfrist oder zum nächsten Zuteilungstermin; ein typischer Wert in den ABB ist drei Monate. Die LBS informiert Sie über den konkreten Auszahlungstermin. Tipp: Bitten Sie um eine schriftliche Mitteilung des Auszahlungsdatums.

Welche Kosten können bei vorzeitiger Kündigung anfallen?

Bei vorzeitiger Auszahlung fallen mögliche Kosten wie Zinsausgleich, Diskont oder Vorschusszinsen an. In Einzelfällen liegen Diskontbeträge bei rund 2 %; Vorschusszinsen können etwa 1 % pro Monat betragen. Abschlussgebühren werden in der Regel nicht erstattet. Fordern Sie vorab eine konkrete Berechnung an.

Verliere ich Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage bei Kündigung?

Möglicherweise. Staatliche Förderungen hängen von Verwendungszweck und Mindestlaufzeiten ab. Bei vorzeitiger Kündigung können Förderansprüche entfallen oder Rückforderungen ausgelöst werden. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Landes‑LBS, da Regeln je nach Vertrag variieren.

Kann ich die Auszahlung auf ein anderes Konto anweisen?

Ja. Geben Sie im Kündigungsschreiben oder auf Anfrage die Ziel‑IBAN und den Kontoinhaber an. Vergewissern Sie sich, dass die IBAN korrekt ist, um Verzögerungen oder Fehlüberweisungen zu vermeiden.

Gibt es Alternativen zur Kündigung?

Ja. Häufige Alternativen sind die Teilung des Vertrags, die Herabsetzung der Bausparsumme, die Wahlzuteilung oder ein Zuteilungsantrag bei Zuteilungsreife. Diese Optionen können Darlehensansprüche erhalten und Kosten vermeiden.

Wie verhalte ich mich bei einem Erbfall?

Erben oder Nachlassverwalter sollten die zuständige Landes‑LBS informieren und Sterbeurkunde sowie Erbschein vorlegen. Die LBS gibt Auskunft zur Übernahme, Auszahlung oder zu benötigten Formularen. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht besteht nicht immer.

Was kann ich tun, wenn die LBS die Auszahlung verweigert?

Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und fordern Sie eine schriftliche Begründung an. Nutzen Sie das Beschwerdemanagement der LBS oder die Schlichtungsstelle der Sparkassenorganisation. In schweren Fällen können Sie die BaFin einschalten. Dokumentieren Sie alle Schritte und Fristen.

Kann ich telefonisch kündigen?

Telefonisch beraten lassen ist möglich, ersetzt aber nicht die erforderliche Schriftform. Reichen Sie daher immer eine schriftliche, unterschriebene Kündigung ein.

Welche Unterlagen sollte ich nach der Kündigung aufbewahren?

Bewahren Sie die Kündigungskopie, den Versandnachweis (Einschreiben, Faxprotokoll), die Eingangsbestätigung der LBS und die Mitteilung zum Auszahlungstermin auf. Halten Sie zudem Nachweise über erhaltene Förderungen bereit.

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