Wie kann ich LBS Bayerische Landesbausparkasse kündigen?
Wie kündige ich meinen LBS‑Bausparvertrag?
Um Ihren LBS‑Bausparvertrag zu kündigen, senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihre zuständige Landes‑LBS.
Viele Landesstellen akzeptieren eingescanntes, unterschriebenes PDF per E‑Mail oder Fax.
Die Kündigungsfrist liegt meist bei drei Monaten (häufig 3–6 Monate).
Die LBS zahlt das Restguthaben nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist aus; bei vorzeitiger Auszahlung können Zinsausgleich oder Abschläge anfallen.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung?
- Versenden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein; viele Landesstellen akzeptieren eingescanntes PDF per E‑Mail oder Fax.
- Kündigungsfrist: meist 3 Monate (häufig 3–6 Monate).
- Auszahlung: Die LBS zahlt das Restguthaben nach Ablauf der Frist; bei vorzeitiger Auszahlung können Zinsausgleich oder Abschläge anfallen.
- Bewahren Sie Versand‑ oder Zugangsbelege auf (Einschreiben, Fax‑Sendeprotokoll, E‑Mail‑Empfangsbestätigung).
- Prüfen Sie Alternativen: Teilung, Herabsetzung der Bausparsumme oder Beantragung der Zuteilung statt Kündigung.
Was brauche ich für die Kündigung?
Sie benötigen vollständige Vertragsdaten und eine eigenhändige Unterschrift, damit die LBS Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann.
- Vollständiger Name des Vertragsinhabers und aktuelle Anschrift
- Kundennummer und/oder Bausparvertragsnummer
- Kündigungsbegehren: z. B. „Hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag Nr. … zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder konkretes Beendigungsdatum
- Datum des Schreibens und eigenhändige Unterschrift (Schriftform erforderlich)
- IBAN/Kontonummer für die Auszahlung des Restguthabens
- Bei Darlehensanteil: Darlehensnummer
- Bei Kündigung durch Dritte: Vollmachtsnachweis und Ausweiskopie des Bevollmächtigten
- Im Todesfall: Sterbeurkunde und ggf. Erbschein
- Legen Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen bei und fordern Sie die Abschlussabrechnung an
Wie führe ich die Kündigung Schritt für Schritt durch?
Prüfen Sie ABB und Vertragsdaten, bereiten Sie das unterschriebene Schreiben vor, senden Sie es und fordern Sie die Bestätigung an.
- Vertrag prüfen: Lesen Sie Ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Notieren Sie Kündigungsfrist, Vertragsnummer und mögliche Mindestlaufzeiten für Förderungen.
- Alternativen prüfen: Überlegen Sie Teilung, Herabsetzung der Bausparsumme oder Beantragung der Zuteilung statt Kündigung.
- Schreiben vorbereiten: Nutzen Sie die Muster‑Vorlage weiter unten. Ergänzen Sie Datum, Vertragsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum. Fügen Sie Ihre IBAN hinzu und unterschreiben Sie eigenhändig. Legen Sie Vollmacht und Identitätsnachweis bei, falls ein Dritter kündigt.
- Versand: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Akzeptiert Ihre Landesstelle E‑Mail oder Fax, senden Sie das eingescannt unterschriebene PDF.
- Bestätigung anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Eingangs‑ und Kündigungsbestätigung sowie die Abschlussabrechnung an.
- Auszahlung prüfen: Kontrollieren Sie nach Wirksamkeit die Abschlussabrechnung und den Zahlungseingang auf der angegebenen IBAN.
Wie formuliere ich die Kündigung?
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Kundennummer: __________]
[Vertragsnummer: __________]
[Datum: 03.01.2026]
An
LBS Bayerische Landesbausparkasse
Kundenbetreuung / Vertragsabteilung
Arnulfstraße 50
80335 München
Betreff: Kündigung meines Bausparvertrags Nr. [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie das Wirksamkeitsdatum der Kündigung schriftlich.
Bitte überweisen Sie das verbleibende Guthaben nach Abschluss der Kündigung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [DE______________]
BIC: [optional]
Falls für die Abwicklung noch Unterlagen benötigt werden, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich bitte ebenfalls um Zusendung der Abschlussabrechnung und einer Bestätigung über etwaige Abzüge (z. B. Zinsausgleich, Rückforderung von Förderungen).
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Vertragsinhabers]
Vorlagen‑Varianten
- Fristgerechte Kündigung: Verwenden Sie die Standard‑Vorlage ohne zusätzliche Formulierungen.
- Vorzeitige Kündigung (mit Zinsausgleich): Fügen Sie den Satz hinzu: „Ich bitte um Mitteilung über mögliche Abschläge bzw. Zinsausgleich und die Nettoauszahlungssumme.“
- Zuteilungsreif – Zuteilungsantrag statt Kündigung: Formulieren Sie: „Bitte prüfen Sie die Zuteilungsreife und teilen Sie mir die Optionen zur Auszahlung mit.“
- E‑Mail‑Variante (regional akzeptiert): Senden Sie das unterschriebene PDF mit Betreff „Kündigung Bausparvertrag Nr. …“ und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
- Kurztext für Einschreiben: Minimaltext mit allen Pflichtangaben reicht, wenn Sie die komplette Begründung in einer Anlage senden.
Wohin schicke ich die Kündigung?
Adressen und Kontaktdaten variieren nach Bundesland. Prüfen Sie die zuständige Landes‑LBS auf lbs.de.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | info@lbs-bayern.de | Allgemeine Kontaktadresse; regionale E‑Mail‑Adressen möglich - prüfen Sie lbs.de |
| Telefon | 089 41113‑0 | Zentrale LBS Bayern‑Hotline; Telefonzeiten variieren nach Region |
| Fax | Regionale Faxnummern (je nach Landes‑LBS) | Fax wird von einzelnen Landesstellen akzeptiert; Sendeprotokoll aufbewahren |
| Post | Zuständige Landesbausparkasse nach Bundesland - z. B. LBS Bayerische Landesbausparkasse, Arnulfstraße 50, 80335 München | Schriftform erforderlich; Einschreiben mit Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular | https://www.lbs.de/service/service-center/antraege-und-formulare.html | PDF‑Formulare nach Bundesland; Online‑Kündigung meist nicht formwirksam |
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate; häufig liegen Fristen zwischen drei und sechs Monaten. Maßgeblich sind Ihre ABB und der Zugang der Kündigung bei der zuständigen Landes‑LBS.
| Fristart | Frist | Wirkung / Empfehlung |
|---|---|---|
| Standard‑Kündigungsfrist (Ansparphase) | In der Regel 3 Monate (häufig 3–6 Monate) | Die Kündigung gilt nach Zugang bei der zuständigen Landes‑LBS. Kündigen Sie fristgerecht, um Vorschusszinsen zu vermeiden. |
| Zuteilungstermin (zuteilungsreife Verträge) | Bei Zuteilungsreife keine Kündigung nötig | Beantragen Sie die Zuteilung statt Kündigung; Auszahlung oder Darlehensaufnahme möglich. |
| Auszahlung nach Kündigung | Auszahlung erfolgt nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist (häufig ca. 3 Monate) | Die LBS teilt das konkrete Auszahlungsdatum mit; geben Sie Ihre IBAN an. |
| Mindestdauer für Förderungen | Bei manchen Tarifen Mindestspardauer, z. B. 7 Jahre | Vorzeitige Kündigung kann zum Wegfall von Bonuszinsen und Förderungen führen. |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1: Sie senden das unterschriebene Kündigungsschreiben am 03.01.2027. Bei einer 3‑Monate‑Frist gilt die Kündigung zum 03.04.2027. Die Auszahlung erfolgt meist zum oder kurz nach diesem Datum. Bewahren Sie den Versandnachweis auf.
- Beispiel 2: Sie senden am 15.02.2027 ein Schreiben mit 3‑monatiger Frist. Die Wirkung ist zum 15.05.2027. Bei einer 6‑monatigen Frist gilt die Kündigung entsprechend später. Planen Sie Postlaufzeit und Bearbeitungszeit ein.
Wie erfolgt die Auszahlung und welche Abzüge sind möglich?
Die LBS überweist das Restguthaben nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist auf die angegebene IBAN. Bei vorzeitiger Auszahlung können Zinsausgleich oder Abschläge anfallen.
| Posten | Bedeutung | Typische Höhe / Hinweis |
|---|---|---|
| Zinsausgleich / Vorschusszinsen | Entschädigung für vorzeitige Auszahlung | Beispielsweise circa 1 % pro Monat (tarifabhängig) |
| Diskont / Auszahlungsabschlag | Tarifabhängiger Abschlag auf das Guthaben | Kann beispielhaft rund 2 % betragen (variabel) |
| Rückforderung staatlicher Förderungen | Förderungen müssen ggf. zurückgezahlt werden | Volle Rückforderung möglich bei Nichteinhaltung der Bedingungen |
| Abschlussgebühr | Einmalige Gebühr | Üblicherweise nicht erstattungsfähig |
Geben Sie Ihre IBAN an und prüfen Sie die Abschlussabrechnung sorgfältig.
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es?
Sterbefall / Erbfall
Erben kontaktieren die zuständige Landes‑LBS und reichen Sterbeurkunde sowie ggf. Erbschein ein.
Die LBS kann Auszahlung an Erben vornehmen oder den Vertrag auf Erben übertragen.
Erben sollten Identitätsnachweise und Vollmachten bereithalten und eine schriftliche Abwicklung verlangen.
Umzug
Ein Umzug begründet in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.
Kontaktieren Sie die LBS, klären Sie die Zuständigkeit und melden Sie die Adressänderung schriftlich.
Bei internationalem Umzug prüfen Sie steuerliche oder verwaltungstechnische Folgen.
Pfändung / Verpfändung
Informieren Sie die LBS und den Gläubiger; Auszahlung kann durch Pfändung blockiert sein.
Legen Sie den Pfändungsbeschluss oder die Verpfändungsvereinbarung vor.
Holen Sie rechtlichen Rat ein, wenn Drittrechte bestehen.
Abtretung / Übertragung
Abtretungen oder Übertragungen benötigen in der Regel die Zustimmung der LBS und formale Vereinbarungen.
Reichen Sie die schriftliche Abtretungsvereinbarung und Identitätsnachweise ein.
Die Teilung oder Herabsetzung der Bausparsumme kann praktischer sein.
Insolvenz / Privatinsolvenz
Informieren Sie die LBS und gegebenenfalls den Insolvenzverwalter.
Gerichtliche Anordnungen können erforderlich sein und die Auszahlung behindern.
Suchen Sie rechtliche Beratung.
Sonderkündigung bei Tarifänderungen
Einseitige Konditionsänderungen begründen meist kein automatisches Sonderkündigungsrecht.
Lesen Sie die ABB und fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Klärung durch die LBS an.
Dokumentieren Sie die Kommunikation.
Unklare Zuständigkeit / Kündigung durch Dritte
Prüfen Sie auf lbs.de, welche Landesstelle zuständig ist.
Bei Kündigung durch Dritte legen Sie Vollmacht und Ausweiskopie des Bevollmächtigten bei.
Verwenden Sie das von der LBS geforderte Vollmachtsformular, falls vorhanden.
Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?
- Bestätigung prüfen: Kontrollieren Sie die schriftliche Bestätigung und die Abschlussabrechnung auf Richtigkeit.
- Auszahlung überwachen: Prüfen Sie den Zahlungseingang auf der angegebenen IBAN und melden Sie Differenzen sofort.
- Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie Kündigungsschreiben, Versandnachweis, Bestätigung und Abschlussabrechnung mehrere Jahre auf.
- Steuerliche Aspekte: Zinsen aus dem Bausparguthaben sind steuerlich zu berücksichtigen; dokumentieren Sie Kontoauszüge für die Steuererklärung.
- Neuveranlagung: Planen Sie, wie Sie das ausgezahlte Guthaben weiterveranlegen möchten (z. B. Tagesgeld, Festgeld, Umschichtung).
- Förderungsnachprüfung: Prüfen Sie, ob Förderungen zurückgefordert wurden, und berücksichtigen Sie dies in Ihrer Planung.
Häufige Fragen zur LBS Bausparvertrag‑Kündigung
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate (häufig 3–6 Monate). Maßgeblich sind die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Ihres Vertrags und der Zugang der Kündigung bei der zuständigen Landes‑LBS.
Notieren Sie das Zugangsdatum und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
Kündigung per E‑Mail
Ja, manche Landes‑LBS akzeptieren Kündigungen per E‑Mail, wenn Sie das unterschriebene, eingescanntes Kündigungsschreiben als PDF mitsenden. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein bleibt die sicherste Beweismöglichkeit; vereinzelt verlangen Regionen das Original.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ihr Schreiben muss Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Datum, gewünschtes Beendigungsdatum, IBAN für Auszahlung und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten.
Fügen Sie bei Bedarf Sterbeurkunde, Erbschein oder Vollmacht bei.
Auszahlung – Dauer
Die LBS überweist das Restguthaben nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis zum Geldeingang, abhängig von interner Bearbeitung und Kontotransfers.
Vergleichen Sie die Abschlussabrechnung mit Ihrer eigenen Berechnung.
Rückforderung staatlicher Förderungen
Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichterfüllung der Förderbedingungen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zurückgefordert werden.
Prüfen Sie die Abschlussabrechnung auf zurückgeforderte Beträge und rechnen Sie diese in Ihre Nettoprognose ein.
Kündigungsgebühren / Abzüge
Eine pauschale Kündigungsgebühr ist nicht üblich. Es können jedoch Zinsausgleich, Vorschusszinsen oder tarifabhängige Abschläge das ausgezahlte Guthaben reduzieren.
Beispielwerte: Vorschusszinsen von etwa 1 % pro Monat oder Diskonte um 2 % können vorkommen (tarifabhängig). Lassen Sie sich die Berechnung erläutern.
Kündigung im Todesfall
Im Todesfall kontaktieren die Erben die zuständige Landes‑LBS und reichen Sterbeurkunde sowie ggf. Erbschein ein. Erben können Auszahlung oder Vertragsübertragung veranlassen.
Empfehlung: Erben sollten eine schriftliche Abwicklung verlangen und sich bei Bedarf beraten lassen.
Wenn die LBS die Kündigung nicht anerkennt
Bewahren Sie Versandnachweis, Sendeprotokolle und E‑Mail‑Korrespondenz auf. Wenden Sie sich zunächst an die Kundenbetreuung der zuständigen Landes‑LBS und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme.
Bei weiterer Klärungsbedürftigkeit können Verbraucherberatung oder der Ombudsmann der Bausparkassen eingeschaltet werden.
Kündigung ohne Kontozugang / fehlende IBAN
Sie können kündigen, auch wenn Ihnen kurzfristig keine Kontodaten vorliegen. Geben Sie die letzte bekannte IBAN an und reichen Sie die aktuelle Kontoverbindung nach.
Teilen Sie schriftlich mit, auf welches Konto die Auszahlung erfolgen soll, und fordern Sie die Bestätigung an.
Herabsetzung, Teilung und Alternativen
Statt Kündigung prüfen Sie Herabsetzung der Bausparsumme, Teilung des Vertrags oder Beantragung der Zuteilung.
Besprechen Sie diese Optionen mit Ihrem Kundenberater, um Nachteile wie Verlust von Förderungen zu vermeiden.

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