Wie kann ich German Assistance Versicherung kündigen?
Wie kündige ich meine German Assistance Versicherung?
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an German Assistance Versicherung AG, Große Viehstraße 5‑7, 48653 Coesfeld (Service für Privatkunden).
Fügen Sie Ihre Versicherungsnummer (VSNR) und bei Kfz‑Policen das Kennzeichen bei. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes an. Bei regulierten Schadensfällen gilt meist eine Frist von vier Wochen nach Kenntnis.
Was ist das Wichtigste zur Kündigung?
- Sicherster Weg: Schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
- E‑Mail und Telefon gelten nicht als verlässlich bestätigte Kündigungswege.
- Wichtige Angaben: Name, Anschrift, Versicherungsnummer (VSNR), bei Kfz: Kennzeichen.
- Sonderkündigung: Meist 4 Wochen nach Kenntnis des Schadensfalls.
- Adresse: German Assistance Versicherung AG, Große Viehstraße 5‑7, 48653 Coesfeld.
- Telefon für Rückfragen: +49 2541 802800 / +49 2541 802300.
Was brauche ich für die Kündigung?
- Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers.
- Versicherungsnummer / Vertragsnummer (VSNR).
- Bei Kfz‑Police: amtliches Kennzeichen.
- Versicherungsschein oder Kopie der Police.
- Bei Sonderkündigung: Schadensnummer oder Nachweise (z. B. Kaufvertrag, Abmeldebestätigung).
- Bankverbindung (IBAN/BIC) für mögliche Rückerstattungen.
Wie kündige ich Schritt für Schritt?
- Suchen Sie Ihre Police, Beitragsnachweise und die Versicherungsnummer heraus.
- Ermitteln Sie die Kündigungsfrist im Vertrag.
- Erstellen Sie den Kündigungstext (Muster weiter unten verwenden).
- Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurf.
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende und Endabrechnung an.
- Bleibt die Bestätigung aus: Setzen Sie eine Nachfrist (z. B. 14 Tage) und verweisen Sie auf Ihren Versandnachweis.
- Reagiert der Versicherer weiterhin nicht: Reichen Sie Beschwerde beim Ombudsmann ein und sammeln Sie alle Unterlagen.
Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Ihre Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
German Assistance Versicherung AG
Große Viehstraße 5‑7
48653 Coesfeld
Service für Privatkunden
[Datum]
Betreff: Kündigung meiner Versicherung – Vertragsnummer [Vertragsnummer] / Versicherungsnummer [VSNR]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag Nr. [Vertragsnummer] / VSNR [VSNR] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sofern möglich, kündige ich ausdrücklich zum [gewünschtes Beendigungsdatum einsetzen].
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung schriftlich. Nennen Sie mir bitte das genaue Vertragsende. Legen Sie außerdem die Abrechnung und die Höhe etwaiger Rückerstattungen offen.
Erstattungen überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Bitte senden Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung an meine oben angegebene Adresse oder alternativ an meine E‑Mail [Ihre E‑Mail‑Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Ort], [Datum]
[Unterschrift (handschriftlich bei postalischer Kündigung)]
Kurztexte für Sonderfälle
- Widerruf (14 Tage): "Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag Nr. [VSNR] gemäß Widerrufsrecht binnen 14 Tagen. Bitte bestätigen Sie die Rückabwicklung und die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge."
- Fax‑Kurztext: "Kündigung Vertrag Nr. [VSNR] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie eine schriftliche Bestätigung. Unterschrift beigefügt." (Faxprotokoll sichern; zusätzlich postalisch senden.)
- Versanddienstleister: "Ich beauftrage [Name des Dienstleisters] mit dem Versand dieses Kündigungsschreibens. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich." (Dienstleister‑Nachweis anfordern.)
- Wechsel des Versicherers: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. [VSNR] zum 01.XX.XXXX, weil ich einen neuen Vertrag abgeschlossen habe. Bitte bestätigen Sie die Beendigung und die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse."
Wohin schicke ich die Kündigung?
Nutzen Sie die Postadresse für formelle Kündigungen. Ergänzen Sie in der Empfängerzeile den Zusatz "Service für Privatkunden".
| Kanal | Kontakt | Hinweis |
|---|---|---|
| Post | German Assistance Versicherung AG, Große Viehstraße 5‑7, 48653 Coesfeld | Schriftform empfohlen; Zusatz "Service für Privatkunden" |
| Telefon | +49 2541 802800 / +49 2541 802300 | Nur für Rückfragen; keine telefonische Kündigung als Nachweis |
| Fax | Nicht verifiziert | Fax kann Sendeprotokoll liefern; Faxnummer prüfen |
| E‑Mail | Nicht verfügbar / keine bestätigte Kündigungs‑E‑Mail | E‑Mail gilt nicht als verbindlicher Nachweis |
| Online‑Formular | Nicht verfügbar | Kein nachweisbares Online‑Kündigungsformular gefunden |
Welche Wege zur Kündigung gibt es und welcher ist sicher?
Die sichersten Nachweise liefern Post (Einschreiben mit Rückschein) oder Fax mit Sendeprotokoll. E‑Mail und Telefon sind meist nicht ausreichend für die Schriftform. Kündigungsdienste bieten Versandnachweise, sind aber oft kostenpflichtig.
Per E‑Mail kündigen
E‑Mail gilt nicht als verlässlich bestätigter Kündigungsweg. Geben Sie folgende Pflichtangaben an: Name, Anschrift, Kundennummer/VSNR, gewünschtes Kündigungsdatum. Fordern Sie eine Eingangs‑ oder Kündigungsbestätigung an. Verwenden Sie E‑Mail nur ergänzend.
Per Post kündigen
Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf. Geben Sie Name, Anschrift, Versicherungsnummer/VSNR und Kündigungssatz an. Legen Sie eine Kopie des Versicherungsscheins bei. Bewahren Sie die Quittung des Einschreibens auf.
Per Fax kündigen
Senden Sie das Schreiben per Fax und sichern Sie das Sendeprotokoll. Fügen Sie eine handschriftliche Unterschrift bei. Ergänzen Sie aus Sicherheitsgründen eine postalische Sendung.
Kündigungsdienste
Kündigungsdienste dokumentieren Versand und Zustellung. Prüfen Sie Kosten und verlangen Sie eine detaillierte Versandbestätigung. Ihr eigenes Einschreiben ist meist günstiger und ebenso wirksam.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Für German Assistance liegen keine pauschal veröffentlichten Fristen vor. Die folgende Tabelle zeigt übliche Branchenfristen als Orientierung. Prüfen Sie Ihre Police auf die konkreten Fristen.
| Produkt / Situation | Übliche Fälligkeit | Übliche Kündigungsfrist | Beispielstichtag |
|---|---|---|---|
| Kfz‑Versicherung (Jahresfälligkeit 01.01) | 01.01 | 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres | Stichtag 30.11 |
| Kfz‑Versicherung (unterjährig) | Vertragsende variabel | 1 Monat vor Vertragsende | Vertragsende 01.04.2026 → Kündigung bis 01.03.2026 |
| Haftpflicht / Hausrat / Sachversicherungen | 01.01 (häufig) | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Stichtag 30.09 |
| Krankenzusatz / Spezialpolicen | Produktabhängig | Häufig 3 Monate zum Jahresende | Stichtag je Vertrag |
| Außerordentliche Kündigung (Schadensfall) | Eintritt des Versicherungsfalls | Innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis | Fristbeginn ab Kenntnis des Schadens |
| Widerruf (Fernabsatz) | Bei Vertragsabschluss | 14 Tage ab Belehrung / Erhalt der Unterlagen | 14‑Tage‑Frist ab Belehrung |
Rechenbeispiele für Fristen
- Beispiel 1: Vertragsende 01.04.2026, einmonatige Frist → Kündigung muss bis 01.03.2026 eingehen.
- Beispiel 2: Vertragsende 31.12.2026, dreimonatige Frist → Kündigung muss bis 30.09.2026 eingehen.
- Tipp: Senden Sie postalische Kündigungen mindestens eine Woche vor dem Stichtag, um Postlaufzeiten und interne Bearbeitung zu berücksichtigen.
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
Bei bestimmten Ereignissen besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Folgen Sie den unten stehenden Vorgehensempfehlungen.
Beitragserhöhung
Ein automatisches Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen ist nicht pauschal dokumentiert. Dokumentieren Sie das Erhöhungsschreiben. Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben eine Bestätigung der Beendigung unter Hinweis auf die Erhöhung.
Schadensfall
Nach Eintritt eines regulierten Schadensfalls können Sie in der Regel außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt üblicherweise vier Wochen nach Kenntnis. Legen Sie Schadensnummer und Regulierungsunterlagen bei.
Sonderkündigungsrecht allgemein
Ob ein Sonderkündigungsrecht zutrifft, richtet sich nach Ihren Vertragsbedingungen (AGB/VVG) und dem konkreten Ereignis. Nennen Sie in der Kündigung kurz den auslösenden Sachverhalt und fordern Sie die schriftliche Bestätigung der Beendigung an.
Anschlussversicherung / Händlerverträge
Bei Policen über Händler oder beim Fahrzeugkauf gelten besondere Regelungen. Prüfen Sie den Vertragspartner. Senden Sie die Kündigung an den im Vertrag genannten Adressaten und legen Sie Händlerunterlagen bei.
Fahrzeugverkauf / Abmeldung
Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs berechtigen oft zur Kündigung der Kfz‑Police. Fügen Sie Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung bei und fordern Sie die Bestätigung des Vertragsendes mit Angabe des Abrechnungszeitraums.
Umzug ins Ausland
Ein Wegzug ins Ausland kann je nach Vertrag zur Beendigung führen. Reichen Sie eine Meldebescheinigung oder Abmeldebestätigung ein und fordern Sie die Beendigung zum entsprechenden Datum.
Todesfall
Erben oder bevollmächtigte Personen können den Vertrag kündigen. Legen Sie Sterbeurkunde und Erbnachweis oder Vollmacht bei. Fordern Sie die Beendigung und die Ausweisung etwaiger Restguthaben an.
Insolvenz des Versicherers
Bei Insolvenz gelten spezielle rechtliche Regelungen. Dokumentieren Sie alle Forderungen und kontaktieren Sie Verbraucherschutz oder die BaFin für das weitere Vorgehen.
Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung?
In den vorliegenden Angaben sind keine firmenspezifischen Rückerstattungsregeln dokumentiert. Üblich ist jedoch eine anteilige Rückzahlung bei Jahresvorauszahlung für den ungebräuchten Zeitraum. Nutzen Sie dieses Vorgehen:
- Fordern Sie schriftlich eine Berechnung der Endabrechnung an.
- Nennen Sie Ihre Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC).
- Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Berechnung an.
- Dokumentieren Sie Zahlungseingänge und bewahren Sie Belege.
- Bei Uneinigkeit: Reichen Sie die Unterlagen beim Ombudsmann ein.
Beachten Sie mögliche Abzüge (z. B. anteilige Bearbeitungsgebühren). Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich erklären.
Was muss ich nach der Kündigung erledigen?
- Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und Versandnachweise auf.
- Prüfen Sie die Endabrechnung genau und kontrollieren Sie Rückerstattungen.
- Fordern Sie die Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse (SFR) zur Vorlage beim neuen Versicherer an.
- Organisieren Sie rechtzeitig die eVB‑Nummer für die Fahrzeugzulassung beim neuen Versicherer.
- Prüfen Sie, ob Folgebuchungen gestoppt wurden; widerrufen Sie ggf. Lastschriften bei der Bank.
- Sichern Sie Kopien von Police, Kündigung, Versandnachweisen und Endabrechnung.
Häufige Fragen zur German Assistance Versicherung‑Kündigung
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Nein. Eine Kündigung per E‑Mail gilt nicht als verlässlich bestätigter Kündigungsweg. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Wohin schicke ich die Kündigung?
Richten Sie die Kündigung an:
German Assistance Versicherung AG
Große Viehstraße 5‑7
48653 Coesfeld
Service für Privatkunden
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die vereinbarte Laufzeit. Prüfen Sie den neuen Kündigungstermin in Ihrem Versicherungsschein und planen Sie rechtzeitig die nächste Kündigung oder prüfen Sie Sonderkündigungsgründe.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall?
Ja. Nach Eintritt eines regulierten Schadensfalls besteht üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt meist vier Wochen nach Kenntnis. Legen Sie Schadensnummer und Regulierungsunterlagen bei.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
Oft ja. Bei Vorauszahlungen erhalten Sie in der Regel anteilige Rückerstattungen für nicht genutzte Versicherungszeiträume. Fordern Sie eine schriftliche Berechnung und die Überweisung auf Ihr Konto an.
Was kann ich tun, wenn German Assistance nicht reagiert?
Fordern Sie erneut eine Bestätigung an und senden Sie Ihren Versandnachweis mit. Bei ausbleibender Reaktion: Beantragen Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Versicherungen. Legen Sie alle Unterlagen bereit (Versandnachweis, Schriftverkehr, Police).
Gilt das 14‑tägige Widerrufsrecht?
Wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. online oder telefonisch) abgeschlossen wurde, haben Sie in der Regel ein 14‑tägiges Widerrufsrecht ab Belehrung und Erhalt der Unterlagen. Formulieren Sie den Widerruf schriftlich und fordern Sie die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Ja. Die Schadenfreiheitsklasse (SFR) lässt sich beim Wechsel des Kfz‑Versicherers übertragen. Fordern Sie die Bestätigung der bisherigen SFR an und legen Sie diese dem neuen Versicherer vor. Besorgen Sie vorab die eVB‑Nummer für die Zulassung.

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