Bayerische Beamten VersicherungHaftpflichtversicherung

Wie kann ich Bayerische Beamten Versicherung kündigen?

Manuel Richter 5. Aug. 2026

Wie kündige ich meine Versicherung bei Die Bayerische?

Um Ihre Versicherung bei Die Bayerische zu kündigen, senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben).
Sie können die Kündigung auch eingescannt per E‑Mail oder per Fax an die produktbezogenen Adressen senden.
Telefon klärt Fragen, ersetzt aber meist nicht die formale Kündigung.
Prüfen Sie vor allem bei Lebens‑ und Rentenverträgen den Rückkaufswert und fordern Sie eine Wertmitteilung an.

Warum kündigen Kundinnen und Kunden Die Bayerische?

Kundinnen und Kunden kündigen häufig wegen Beitragserhöhungen, veränderter Lebenssituation oder unzufriedener Schadensregulierung.
Bei kapitalbildenden Lebens‑ und Rentenversicherungen ist der Rückkaufswert oft niedrig. Das macht eine Kündigung finanziell unvorteilhaft.

Typische Gründe sind:

  • Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung; oft ergibt sich damit ein Sonderkündigungsrecht.
  • Bei vorzeitiger Kündigung kapitalbildender Verträge fällt der Rückkaufswert oft deutlich geringer aus.
  • Unzufriedenheit mit der Schadensregulierung kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
  • Veränderte Lebenssituation, zum Beispiel Wegfall des versicherten Bedarfs.
  • Wechsel zu günstigeren oder passenderen Angeboten am Markt.

Eine Kündigung ist nicht immer die beste Lösung. Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung, Tarifwechsel oder Verkauf/Abtretung der Police.

Jetzt Bayerische Beamten Versicherung Kündigung starten

Wie erreichen Sie den Kundenservice der Bayerischen?

Die wichtigsten Kontaktkanäle für Kündigungen und Rückfragen finden Sie hier. Nutzen Sie diese Angaben vor dem Versand Ihrer Kündigung.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail leben@diebayerische.de (Lebens-/Rentenversicherung); komposit@diebayerische.de (Sach- & Krankenzusatzversicherung) Eingescannte, unterschriebene Kündigungen akzeptiert; bei Lebens-/Rentenverträgen ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich
Telefon 089 / 67 87-0 Mo-Fr 07:00-18:00 (Beratung; in der Regel keine formale Kündigung)
Fax +49 (0)89 / 6787 - 91 53 (Leben); +49 (0)89 / 6787 - 91 50 (Komposit) Sendebericht als Nachweis aufbewahren
Post Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München Postalische Kündigung per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben empfohlen
Online‑Formular https://www.diebayerische.de/selfservices/kuendigen/ Produktabhängig; ggf. Upload unterschriebener Dokumente erforderlich

Welche Einreichungswege akzeptiert Die Bayerische?

Die Bayerische akzeptiert mehrere Einreichungswege. Die formale Wirksamkeit hängt vom Produkt und der geforderten Schriftform ab. Telefon ersetzt meist keine schriftliche Kündigung.

Methodenmatrix

Methode Akzeptiert Schriftform erforderlich Kurzvorteil Tipp
E‑Mail ✓ (produktabhängig) Teilweise (bei Leben/Rente erforderlich) Schnell, digital dokumentierbar Einscannen als PDF, Lesebestätigung anfordern
Post Ja (schriftlich, Unterschrift) Rechtssicher mit Zustellnachweis Einschreiben / Einwurf empfohlen
Fax Ja Schneller Versand mit Sendebericht Sendebericht aufbewahren
Online‑Formular ✓ (produktabhängig) Teilweise Direktes Selfservice Prüfen, ob Upload unterschriebener Datei nötig ist
Telefon ✗ (nicht formell) Nein Beratung möglich Gespräch vorab zur Klärung nutzen
App ✗ / nicht dokumentiert Nein Nicht empfohlen Keine verlässliche Dokumentation

Per E‑Mail kündigen

E‑Mail ist schnell und dokumentierbar. Eingescannte, eigenhändig unterschriebene Kündigungen akzeptiert Die Bayerische produktabhängig.

  • Pflichtangaben: Vollständiger Name, Anschrift, Versicherungsnummer/Policen‑Nr. und Datum.
  • Fordern Sie: Schriftliche Kündigungsbestätigung.
  • Beifügen: Bei Lebens-/Rentenverträgen die eigenhändige Unterschrift; bei Rückkaufsanspruch IBAN und Steuer‑ID.
  • Bearbeitung: Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an und bewahren Sie das Versandprotokoll auf.
  • Tipp: Verwenden Sie PDF statt Fotos und fordern Sie eine Lesebestätigung an.

Per Post kündigen

Die postalische Kündigung erfüllt vielfach die geforderte Schriftform und gilt als rechtssicherer Nachweis.

  • Pflichtangaben: Name, Adresse, Versicherungsnummer/Policen‑Nr., Datum und klare Kündigungsformel.
  • Fordern Sie: Schriftliche Bestätigung mit Wirksamkeitsdatum.
  • Beifügen: Eigenhändige Unterschrift; bei Auszahlung Kopie Personalausweis, IBAN und Steuer‑ID ggf. erforderlich.
  • Versand: Nutzen Sie Einschreiben oder Einwurf als Zustellnachweis; bewahren Sie den Beleg auf.
  • Besonderheit: Postweg empfiehlt sich bei komplexen Verträgen wie Lebens‑/Rentenversicherungen.

Per Fax kündigen

Fax liefert schnellen Sende‑Nachweis und wird akzeptiert.

  • Pflichtangaben: Kündigungsformel, Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Datum und Unterschrift falls erforderlich.
  • Fordern Sie: Schriftliche Bestätigung per Post oder E‑Mail.
  • Beifügen: Sendebericht als Nachweis sichern.
  • Bearbeitung: Fax gilt als Eingangsnachweis; bei Unterschriftsbedarf senden Sie zusätzlich eine unterschriebene Kopie.
  • Faxnummern siehe Kontakttabelle oben.

Online kündigen

Für bestimmte Produkte bietet Die Bayerische ein Webselfservice.

  • Pflichtangaben: Policen‑/Vertragsnummer, persönliche Daten und gewünschtes Vertragsende.
  • Fordern Sie: Bestätigung per E‑Mail oder Post; prüfen Sie Upload‑Anforderungen.
  • Beifügen: Ggf. eingescanntes Unterschriftsdokument.
  • Bearbeitung: Webformulare leiten die Anfrage an die zuständige Fachabteilung.
  • Besonderheit: Online‑Option nicht für alle Produkte verfügbar.

Telefonische Kontaktaufnahme

Telefon klärt Fragen und Fristen. Es ersetzt aber in der Regel nicht die formale Kündigung.

  • Nutzen Sie das Telefon, um Fristen oder erwartete Rückkaufswerte zu klären.
  • Lassen Sie sich den Namen des Gesprächspartners notieren.
  • Senden Sie nach dem Gespräch die Kündigung in Schriftform.
  • Dokumentieren Sie Gesprächsdatum und Uhrzeit; verwenden Sie das Gespräch nicht als alleinigen Nachweis.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Die Bayerische?

Die Kündigungsfristen hängen vom Tarif ab. Prüfen Sie Ihre Police und die AGB genau.

Tarif / Fristen Vergleich (Auszug)

Tarif Laufzeit Kündigungsfrist Nächstmöglicher Kündigungstermin Besonderheiten
Kfz‑Versicherung (Haftpflicht) 1 Jahr 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf eingehen Automatische Verlängerung üblich
Haftpflichtversicherung variabel (jährlich üblich) 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres Prüfen Sie Police/AGB Viele Policen: 3 Monate Frist
Hausratversicherung jährlich üblich 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres Frist beachten, sonst Verlängerung Außerordentliche Kündigung nach Schaden möglich
Unfallversicherung jährlich üblich 3 Monate Prüfen Sie Police Produktabhängig
Rechtsschutzversicherung jährlich üblich 3 Monate Prüfen Sie Police Nach zwei regulierten Schäden gelten besondere Regeln
Lebens‑ / Rentenversicherung variabel / mehrjährig Häufig 1 Monat oder zum Ende der Versicherungsperiode; genaue Regelung im Vertrag Oft zum Ende der Versicherungsperiode möglich Bei vorzeitiger Kündigung oft Rückkaufswert‑Auszahlung

Rechenbeispiele für Fristen

Beispiel 1 — Kfz (1 Monat Frist):
Ihre Police läuft bis 30.04.2026. Bei 1 Monat Frist muss die Kündigung spätestens am 30.03.2026 bei Die Bayerische eingehen. Versenden Sie rechtzeitig und sichern Sie den Nachweis (Einschreibebeleg, Fax‑Sendebericht oder E‑Mail‑Protokoll).

Beispiel 2 — Hausrat (3 Monate Frist):
Ihre Versicherungsperiode endet am 31.08.2026. Mit 3 Monaten Frist muss die Eingangsleistung spätestens am 31.05.2026 erfolgen. Planen Sie Versand und Bearbeitungszeit ein und fordern Sie eine Bestätigung an.

Was muss in Ihr Kündigungsschreiben an Die Bayerische?

Ihr Schreiben sollte klar und vollständig sein. Folgende Angaben gehören in jedes formgültige Kündigungsschreiben:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift.
  • Versicherungsnummer / Vertragsnummer (Policen‑Nr.) deutlich benennen.
  • Datum des Schreibens und eindeutige Kündigungsformel, z. B. "Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag Nr. [Vertragsnummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Eigenhändige Unterschrift bei Verträgen, die Schriftform verlangen (insbesondere Lebens‑ und Rentenversicherungen).
  • Bei Rückkaufsanspruch: IBAN für Auszahlung, Steuer‑ID und bestätigte Kopie des Personalausweises.
  • Bei Versand durch Dritte: Vollmachtsnachweis beilegen.
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums vermerken und Versandbeleg (Einschreiben, Fax‑Sendeprotokoll) aufbewahren.

Welche Mustervorlagen können Sie verwenden?

Nutzen Sie die folgende Vorlage als Basis und füllen Sie Ihre Angaben ein.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Die Bayerische
Thomas-Dehler-Straße 25
81737 München

Ort, Datum: [Datum]

Betreff: Kündigung meines Versicherungsvertrages, Versicherungsnummer [Vertragsnummer] / Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Versicherungsvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum der Vertragsbeendigung schriftlich.

Sofern bei dem Vertrag ein Rückkaufswert besteht, bitte ich darum, mir diesen Betrag sowie das voraussichtliche Auszahlungsdatum mitzuteilen. Für die Auszahlung gebe ich folgende Kontoverbindung an: IBAN [IBAN einfügen]. Meine Steueridentifikationsnummer lautet: [Steuer‑ID einfügen].

Zur Identifikation füge ich eine Kopie meines Personalausweises bei. Falls eine bestätigte Kopie erforderlich ist, reiche ich diese nach Aufforderung nach.

Ich wünsche keine telefonische Rückwerbung und bitte Sie, von Werbeanrufen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift, handschriftlich]

[Ihr Name, nochmals in Druckschrift]

Anlagen: Kopie Personalausweis (bestätigt, falls erforderlich); Kontoangaben (IBAN); Nachweis Vollmacht (bei Bevollmächtigung)

Zusätzliche kurze Szenarien (nur Beschreibungen):

Bayerische Beamten Versicherung kündigen mit unserer Vorlage
  • Kfz‑Kündigung (Kurzform): Ergänzen Sie das obige Schreiben mit "Hiermit kündige ich meine Kfz‑Haftpflichtversicherung, Policen‑Nr. [Nummer], zum nächstmöglichen Termin" und verweisen Sie auf die 1‑Monat‑Frist.
  • Lebensversicherung vorzeitig kündigen: Fordern Sie zudem die Mitteilung des Rückkaufswerts, möglicher Gebühren und des Auszahlungsdatums an; geben Sie IBAN und Steuer‑ID an.
  • Widerruf eines soeben abgeschlossenen Vertrags: Formulieren Sie "Hiermit widerrufe ich den am [Datum] abgeschlossenen Vertrag, Versicherungsnummer [Nummer]" und senden Sie das Schreiben innerhalb der Widerrufsfrist.
  • Keine Kontaktaufnahme gewünscht: Fügen Sie den Satz "Ich wünsche keine Kontaktaufnahme zur Rückwerbung" hinzu.

Wie kündigen Sie Die Bayerische Schritt für Schritt?

Gehen Sie systematisch vor, damit die Kündigung form‑ und fristgerecht wirkt.

  1. Prüfen Sie die Unterlagen. Halten Sie Police, letzte Beitragsmitteilung und Vertragsnummer bereit. Notieren Sie das Ende der Versicherungsperiode.
  2. Berechnen Sie die Frist. Entnehmen Sie Ihrer Police die Kündigungsfrist und bestimmen Sie den letzten möglichen Eingangstag.
  3. Erstellen Sie das Schreiben. Nutzen Sie die Mustervorlage, fügen Sie alle Pflichtangaben ein und unterschreiben Sie bei Bedarf eigenhändig.
  4. Wählen Sie den Versandweg. Post mit Einschreiben, Fax mit Sendeprotokoll oder eingescannt per E‑Mail sind möglich. Bewahren Sie Belege auf.
  5. Fordern Sie eine Bestätigung an. Bitten Sie um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Wirksamkeitsdatum.
  6. Nachverfolgung: Kommt keine Bestätigung, dokumentieren Sie Nachfragen und setzen Sie gegebenenfalls eine Nachfrist. Notieren Sie Gesprächspartner und Zeiten.

Wann können Sie Die Bayerische außerordentlich kündigen?

Eine außerordentliche Kündigung kommt bei wichtigen Gründen infrage, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen.

Sonderkündigungsrecht

Nennen Sie in der Kündigung den konkreten Grund und fügen Sie Nachweise bei. Beachten Sie kurze Fristen zur Geltendmachung.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Steigt Ihr Beitrag ohne Leistungsverbesserung, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

  • Frist: Meist innerhalb 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung.
  • Vorgehen: Kündigen Sie mit Bezug auf die Beitragserhöhung und fordern Sie eine Bestätigung an.

Kündigung nach Schadensfall

Unzufriedenheit mit der Schadensregulierung kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

  • Frist: Häufig innerhalb 1 Monat nach abschließender Regulierung oder nach Kenntnisnahme.
  • Vorgehen: Dokumentieren Sie Schäden und die Kommunikation; fügen Sie Entscheidungen oder Regulierungsnachweise bei.

Wegfall des versicherten Risikos

Fällt das versicherte Risiko weg, können Sie häufig sofort kündigen.

  • Nachweis: Legen Sie Sterbeurkunde oder vergleichbare Unterlagen bei, wenn erforderlich.

Kündigung wegen Umzug ins Ausland

Ein Auslandsumzug begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Kontaktieren Sie den Kundenservice und klären Sie produktabhängige Regelungen oder Tarifwechsel.

Kündigung bei Tod des Versicherten

Hinterbliebene sollten die Sterbeurkunde einreichen. Prüfen Sie Ansprüche auf Auszahlung oder Übertragung an Begünstigte.

Scheidung

Eine Scheidung kann Bezugsrechte und gemeinsame Policen betreffen. Melden Sie Änderungen dem Versicherer und prüfen Sie Vertragklauseln; rechtliche Beratung kann helfen.

bAV

Betriebliche Altersversorgungen unterliegen speziellen gesetzlichen Beschränkungen. Klären Sie Kündigungs‑ oder Abfindungsmöglichkeiten mit Arbeitgeber, Personalabteilung oder fachkundigem Berater.

Riester‑Konsequenzen

Bei Riester‑Verträgen kann eine Kündigung zu Rückforderungen von Zulagen und Steuervorteilen führen. Lassen Sie sich gegebenenfalls steuerlich beraten.

Anfechtung des Vertrags

Bei fehlerhafter Beratung oder falschen Angaben kann eine Anfechtung möglich sein. Sichern Sie Unterlagen und Korrespondenz und ziehen Sie rechtliche Beratung in Betracht. Ombudsmann oder BaFin kommen als Eskalationsstufen in Frage.

Bekomme ich Geld zurück nach der Kündigung bei Die Bayerische?

Bei kapitalbildenden Lebens‑ und Rentenversicherungen erhalten Sie in der Regel den Rückkaufswert. Die Höhe hängt vom Vertrag, der Laufzeit und vertraglichen Abzügen ab.

Wichtige Punkte:

  • Rückkaufswert: Oft deutlich niedriger als die bisher gezahlten Beiträge, besonders in den ersten Vertragsjahren.
  • Benötigte Unterlagen: Unterschriebenes Kündigungsschreiben, bestätigte Ausweiskopie, IBAN für Auszahlung und Steuer‑ID. Ohne Steuer‑ID kann die Auszahlung verzögert oder verweigert werden.
  • Gebühren und Verlust: Bearbeitungsgebühren sowie Renditeverluste sind möglich; genaue Beträge sind vertragsspezifisch.
  • Empfehlung: Fordern Sie vor der Kündigung eine schriftliche Schätzung des Rückkaufswerts an. Vergleichen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf der Police.

Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?

Erledigen Sie die folgenden Punkte, damit die Abwicklung reibungslos läuft:

  • Bestätigung anfordern: Fordern Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem exakten Wirksamkeitsdatum an.
  • Fehlende Unterlagen nachreichen: Reichen Sie bei Rückkaufsansprüchen unverzüglich die geforderten Nachweise ein (bestätigte Ausweiskopie, IBAN, Steuer‑ID).
  • Leistungen prüfen: Leistungen laufen in der Regel bis zum bestätigten Vertragsende. Prüfen Sie Abrechnungen und mögliche Forderungen.
  • Dokumente sichern: Laden Sie Police, Beitragsmitteilungen und steuerrelevante Unterlagen aus dem Kundenportal herunter.
  • Ersatzabsicherung: Falls es sich um Risiko‑Deckung handelt (z. B. Berufsunfähigkeit), schließen Sie bei Bedarf neue Absicherungen ab.
  • Eskalation: Bleibt die Bestätigung aus oder gibt es Probleme mit Auszahlungen, nutzen Sie Ihre Dokumentation für Nachfragen, Nachfristen oder Ombudsmann/BaFin‑Beschwerde.

Welche Fragen treten bei der Kündigung der Bayerischen häufig auf?

Kündigung per E‑Mail?

Ja. Ein eingescanntes, eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben akzeptiert Die Bayerische produktabhängig per E‑Mail.
Senden Sie das PDF an die produktbezogenen Adressen und fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Bewahren Sie das E‑Mail‑Sendeprotokoll und die gesendete Datei lokal auf.

  • Tipp: Verwenden Sie PDF statt Fotos. Fordern Sie eine Lesebestätigung an.
  • Hinweis: Bei Lebens‑/Rentenpolicen ist die Unterschrift Pflicht.

Telefonische Kündigung?

Nein. Ein Anruf klärt Fragen und Fristen, ersetzt aber meist nicht die formale Kündigung.
Dokumentieren Sie das Gespräch (Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner) und senden Sie anschließend ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post, Fax oder eingescannt per E‑Mail.

  • Tipp: Fragen Sie nach einem Rückrufprotokoll oder einer Gesprächsnotiz.

Kündigung einer Kfz‑Versicherung?

Bei Kfz‑Haftpflichtversicherungen beträgt die übliche Laufzeit ein Jahr. Die Kündigungsfrist liegt meist bei 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie das genaue Vertragsende und senden Sie die Kündigung fristgerecht.

  • Tipp: Fordern Sie die Bestätigung des Vertragsendes schriftlich an.

Rückkaufswert bei Lebensversicherung?

Die Auszahlung eines Rückkaufswerts ist möglich. Der Betrag ist häufig deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge, vor allem in den ersten Vertragsjahren. Für die Auszahlung benötigen Sie in der Regel das unterschriebene Kündigungsschreiben, eine bestätigte Ausweiskopie, IBAN und Steuer‑ID.

  • Empfehlung: Fordern Sie vor der Kündigung eine schriftliche Schätzung des Rückkaufswerts an.

Widerruf eines Vertrags?

Ja. In der Regel besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen; bei manchen Lebensversicherungen sind es bis zu 30 Tage. Der Widerruf ersetzt die Kündigung, wenn Sie erst kürzlich abgeschlossen haben.

  • Vorgehen: Widerrufen Sie schriftlich und nennen Sie das Datum des Vertragsschlusses.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung?

Ja. Steigt Ihr Beitrag ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe außerordentlich kündigen. Senden Sie die Kündigung mit Bezug auf die Änderungsmitteilung und fordern Sie eine Bestätigung an.

  • Tipp: Nennen Sie Fristen klar im Schreiben.

Bestätigte Ausweiskopie für Auszahlung?

Ja. Bei Auszahlung des Rückkaufswerts verlangen Versicherer häufig eine bestätigte Kopie des Personalausweises. Banken oder bestimmte Stellen können die Bestätigung nach GwG vornehmen. Nicht jede Kopieform ist automatisch ausreichend.

  • Hinweis: Fragen Sie vorab, welche Bestätigungsform akzeptiert wird.

Folgen der Kündigung für Risikoschutz?

Die Kündigung beendet den Risikoschutz, zum Beispiel Todesfallabsicherung oder Berufsunfähigkeitsleistungen. Prüfen Sie, ob Sie eine Ersatzabsicherung benötigen, da Neuverträge im Alter teurer oder mit Leistungsausschlüssen verbunden sein können.

  • Tipp: Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Tarifwechsel, bevor Sie den Risikoschutz aufgeben.
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