Wie kann ich ADAC kündigen?
Was ist das Wichtigste zur Kündigung der ADAC‑Mitgliedschaft?
Am schnellsten und sichersten kündigen Sie über das offizielle Online‑Kündigungsformular. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Transaktionsnummer. Die ordentliche Frist beträgt meist 3 Monate zum Ende der 12‑monatigen Beitragsperiode. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate. Akzeptierte Wege: Online‑Formular, E‑Mail, Post, Fax. Telefonisch möglich, aber rechtlich unsicher. Bei Online‑/Telefonabschluss gilt ein 14‑tägiges Widerrufsrecht.
Warum kündigen Mitglieder den ADAC?
Viele Mitglieder kündigen aus Kosten‑ oder Nutzungsgründen. Im Folgenden die häufigsten Gründe.
- Beitragshöhe – Jährliche Beiträge liegen typischerweise zwischen 49 und 134 EUR. Viele prüfen deshalb das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis.
- Beitragserhöhung – Eine wesentliche Erhöhung (häufig ab ca. +10 %) löst oft Kündigungen aus. Sie kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
- Lebensumstände – Dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland oder dauerhaft verminderte Mobilität machen die Mitgliedschaft oft überflüssig.
- Wechsel zu Alternativen – Mitglieder entscheiden sich für spezialisierte Schutzbriefe oder günstigere Anbieter bei abweichendem Preis‑/Leistungsverhältnis.
- Doppelversorgungen – Kreditkarte, Versicherungen oder Partnerkarten können Leistungen abdecken. Dann kündigen manche die Hauptmitgliedschaft.
- Serviceprobleme – Verzögerte Bestätigungen, Fehlinformationen oder wiederholte Nachfragen zum Kündigungseingang verursachen Unzufriedenheit.
Sie können auch Tarifwechsel, Herabstufung des Plus‑/Premium‑Anteils oder die separate Kündigung einzelner Zusatzprodukte prüfen.
Jetzt ADAC Kündigung startenWie erreiche ich den ADAC‑Mitgliederservice?
Hier die wichtigsten Kontaktkanäle. Nutzen Sie die Angaben beim Versand Ihrer Kündigung als Nachschlagewerk.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| Online‑Formular | https://www.adac.de/mitgliedschaft/kuendigung/formular/ | Eingangsbestätigung sofort, Transaktionsnummer wird versendet |
| E‑Mail | service@adac.de | Textform möglich; E‑Mail gilt als Kündigung (E‑Mail‑Header sichern) |
| Telefon (Mitgliederservice) | 089 558 95 96 97 | Telefonisch möglich, aber rechtlich unsicher; alternative Hotline in einigen Fällen: 0800 5 10 11 12 |
| Fax | 089 76 76 48 66 | Fax ist textformgerecht; Sendebericht als Nachweis aufbewahren |
| Post | Allgemeiner Deutscher Automobil‑Club e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München | Einschreiben mit Rückschein empfohlen; Eingang zählt für Frist |
Wie kann ich meine ADAC‑Mitgliedschaft kündigen?
Sie können online, per E‑Mail, Post oder Fax kündigen. Telefonische Kündigungen sind möglich, gelten aber als rechtlich unsicher. Sichern Sie bei jeder Methode immer den Eingangsbeleg (Transaktionsnummer, E‑Mail‑Header, Sendebericht, Rückschein).
Methoden im Vergleich (E‑Mail vs Post vs Fax)
| Merkmal | E‑Mail | Post (Einschreiben) | Fax |
|---|---|---|---|
| Akzeptiert | ✓ | ✓ | ✓ |
| Form | Textform | Textform (schriftlich) | Textform |
| Beweiswert | Hoch (E‑Mail‑Header) | Sehr hoch (Einschreiben/Rückschein) | Hoch (Sendebericht) |
| Eingangsbestätigung | Möglich, nach Aufforderung | Rückschein / Quittung | Sendebericht |
| Typische Bearbeitungszeit | 5–7 Werktage | Bis zu 14 Tage | 5–7 Werktage |
| Empfehlung | Schnell & dokumentiert | Sicherster Nachweis | Gut bei Bedarf nachweisbar |
Wie kündige ich online?
Das Online‑Formular ist der schnellste Weg. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Transaktionsnummer.
- Pflichtangaben: Mitgliedsnummer, vollständiger Name, Anschrift und gewünschter Beendigungszeitpunkt.
- Nachweise: Laden Sie bei Sonderkündigungen relevante Dokumente hoch (z. B. Umzugsnachweis, Sterbeurkunde).
- Bearbeitung: Eingangsbestätigung sofort; formale Bearbeitung dauert üblicherweise 5–7 Werktage.
- Tipp: Speichern Sie Transaktionsnummer und Bestätigungs‑E‑Mail als Fristnachweis.
Wie kündige ich per E‑Mail?
E‑Mail gilt als Textform und ist schnell dokumentierbar.
- Pflichtangaben: Vollständiger Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum und klare Kündigungserklärung.
- Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum an.
- Nachweise: Hängen Sie Kopien bei Sonderkündigungen an (z. B. Sterbeurkunde).
- Sicherheit: Senden Sie von Ihrer bekannten Adresse und sichern Sie den E‑Mail‑Header.
Wie kündige ich per Post?
Einschreiben mit Rückschein bietet den sichersten Nachweis.
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum und klare Kündigungsformel.
- Unterschrift: Die Textform reicht meist, bei Partner‑ oder Sonderfällen empfiehlt sich eine eigenhändige Unterschrift.
- Nachweise: Fügen Sie Kopien von Nachweisen bei Sonderkündigungen hinzu.
- Bearbeitung: Versand plus Bearbeitung können bis zu 14 Tage dauern. Bewahren Sie Kopie und Rückschein auf.
Wie kündige ich per Fax?
Fax ist textformgerecht und der Sendebericht dient als Zustellnachweis.
- Pflichtangaben: Kündigungstext inklusive Mitgliedsnummer, Name und Anschrift.
- Nachweis: Drucken Sie den Sendebericht und speichern Sie ihn digital.
- Bestätigung: Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
- Tipp: Bei Problemen sofort per E‑Mail oder Post nachfassen.
Kann ich telefonisch kündigen?
Telefonisch ist möglich, aber rechtlich unsicher. Nutzen Sie Telefon nur zur Klärung.
- Dokumentation: Notieren Sie Name des Gesprächspartners, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt.
- Bestätigung: Fordern Sie unbedingt eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
- Vorgehen: Senden Sie nach dem Anruf eine schriftliche Kündigung in Textform zur Absicherung.
Kann ich einen Versanddienstleister oder Drittanbieter nutzen?
Ja, Versanddienste liefern zusätzliche Nachweise. Beachten Sie aber Kosten und Datenschutz.
- Vorteil: Formale Versandprotokolle und zusätzliche Dokumentation.
- Nachteil: Zusätzliche Kosten und mögliche Datenweitergabe an den Dienstleister.
- Empfehlung: Nutzen Sie solche Dienste nur, wenn Sie selbst keine geeigneten Nachweise erstellen können. Bewahren Sie alle Belege auf.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der ADAC‑Mitgliedschaft?
Die meisten Tarife laufen 12 Monate und enden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Beitragsperiode. Für Plus‑ und Premium‑Tarife gelten ähnliche Fristen; Änderungen sind oft bis 1 Monat vor Ende möglich. Widerruf bei Online/Telefonabschluss: 14 Tage. Außerordentliche Kündigungen richten sich nach dem Anlass.
Tarif‑ und Fristenübersicht
| Tarif / Sachverhalt | Laufzeit | Ordentliche Kündigungsfrist | Besondere Fristen / Hinweise | Automatische Verlängerung |
|---|---|---|---|---|
| ADAC (Standard) | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Beitragsperiode | - | Verlängert sich um 12 Monate |
| ADAC Plus | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Beitragsperiode | Tarifänderung/Herabstufung meist bis 1 Monat vor Ende möglich (nur wenn im Jahr kein Schaden) | Verlängert sich um 12 Monate |
| ADAC Premium | 12 Monate | 3 Monate zum Ende der Beitragsperiode | Änderung/Herabstufung bis 1 Monat vor Ende möglich (siehe Plus‑Regelung) | Verlängert sich um 12 Monate |
| Widerruf | - | 14 Tage (bei Online/Telefonabschluss) | Bei Widerruf anteilige Rückerstattung möglich; Nutzung des Dienstes kann eine Abrechnung auslösen | - |
| Außerordentliche Kündigung | - | Fristen je nach Anlass (z. B. 1 Monat nach Beitragserhöhung) | Beitragserhöhung oft: 1 Monat nach Mitteilung | - |
Rechenbeispiele für Fristen
Beispiel 1 — Standardkündigung (3 Monate):
Wenn Ihre Beitragsperiode am 31.05.2026 endet, muss die Kündigung spätestens bis zum 28.02.2026 beim ADAC eingehen. Der Eingangstag zählt. Senden Sie postalisch frühzeitig. Online reicht der Transaktionszeitstempel.
Beispiel 2 — Standardkündigung (3 Monate):
Wenn Ihre Mitgliedschaft bis zum 30.04.2026 läuft, gilt als spätester Eingangszeitpunkt der 30.01.2026. Prüfen Sie Ihr 'Mein ADAC'‑Konto oder die letzte Rechnung für das exakte Beitragsende.
Beispiel 3 — Tarifänderung / Herabstufung (1 Monat):
Möchten Sie den Plus‑Anteil zum 31.05.2026 abbestellen, müssen Sie die Änderung spätestens bis zum 30.04.2026 melden, sofern im Jahr kein Schaden vorliegt. Nach einem Schadensfall gelten abweichende Regeln.
Berechnungsschritt: Ermitteln Sie das Beitragsende (Rechnung oder Onlinekonto), ziehen Sie die Frist (3 bzw. 1 Monat) ab und sorgen Sie dafür, dass die Kündigung an diesem Tag beim ADAC eingeht.
Was muss in mein Kündigungsschreiben?
Geben Sie folgende Pflichtangaben an, damit die Bearbeitung schnell gelingt:
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
- ADAC‑Mitgliedsnummer (auf Mitgliedskarte, Rechnung oder im 'Mein ADAC'‑Login).
- Datum des Schreibens und eine klare Kündigungsformel (z. B. "Hiermit kündige ich meine ADAC‑Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.").
- Gewünschtes Beendigungsdatum, falls Sie ein konkretes Ende wünschen; sonst "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
- Bei produktbezogenen Verträgen: Versicherungsnummern gesondert angeben.
- Partnermitgliedschaft: Kündigung sollte in der Regel vom Partnermitglied selbst erfolgen; eine Unterschrift kann erforderlich sein.
- Anlagen: Kopien von Nachweisen bei Sonderkündigungen (Sterbeurkunde, Umzugsnachweis, Schadenbestätigung).
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens sowie den Versand‑/Eingangsbeleg auf, damit Sie bei Bedarf einen vollständigen Nachweis haben.
Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?
Nutzen Sie die Vorlage unten für eine standardisierte, vollständige Kündigung. Passen Sie Name, Mitgliedsnummer und Kontaktdaten an.
Vorlage: Standard‑Kündigung
Allgemeiner Deutscher Automobil‑Club e.V.
Mitgliederservice
Hansastraße 19
80686 München
[Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung meiner ADAC‑Mitgliedschaft, Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer / Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine ADAC‑Mitgliedschaft mit der oben genannten Mitgliedsnummer fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir das genaue Beendigungsdatum mit.
Sollten noch Rückfragen bestehen, erreichen Sie mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E‑Mail unter [Ihre E‑Mail‑Adresse]. Bitte sehen Sie von weiteren Werbeansprachen ab.
Anlage(n): Kopie der Mitgliedsbestätigung / ggf. Nachweise (nur wenn erforderlich)
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Unterschrift bei postalischem Versand]
Weitere Vorlagenszenarien
- E‑Mail‑Kurzvorlage: Betreff "Kündigung Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [XXX]". Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und Datum. Fordern Sie schriftliche Bestätigung an und sichern Sie den E‑Mail‑Header.
- Einschreiben‑Hinweis (postalisch): Verwenden Sie die Briefvorlage oben. Senden Sie per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie Rückschein und Kopie auf.
- Ohne Mitgliedsnummer: Nennen Sie Geburtsdatum, letzte Rechnungsnummer, Adresse und ggf. Vertragsdaten. Geben Sie an, dass die Mitgliedsnummer nachgereicht wird.
- Tarifwechsel / Downgrade: Formulieren Sie, dass Sie nur den Plus‑/Premium‑Anteil ändern möchten. Nennen Sie das gewünschte Datum (Frist beachten: meist 1 Monat vor Ende). Erwähnen Sie, falls im Jahr kein Schaden vorliegt.
- Verbundene Produkte: Geben Sie in Ihrer Kündigung an, welche Zusatzprodukte separat gekündigt werden sollen und prüfen Sie, ob diese Produkte eigene Ansprechpartner haben.
Wie kündige ich Schritt für Schritt zum Vertragsende?
- Beitragsperiode prüfen: Ermitteln Sie das exakte Ende Ihrer Beitragsperiode im 'Mein ADAC'‑Bereich oder auf der letzten Rechnung. Notieren Sie das Datum.
- Frist berechnen: Ziehen Sie die Frist (meist 3 Monate) vom Beitragsende ab. So bestimmen Sie den spätesten Eingangszeitpunkt.
- Methode wählen: Nutzen Sie das Online‑Formular für den schnellsten Nachweis. E‑Mail und Fax sind zulässig; bei Unsicherheit wählen Sie Einschreiben mit Rückschein.
- Schreiben vorbereiten: Verwenden Sie die Muster‑Vorlage. Fügen Sie Mitgliedsnummer, Datum und klare Kündigungsformel ein. Fügen Sie bei Bedarf Nachweise bei.
- Absenden & Nachweis sichern: Bei Online‑Formular speichern Sie Transaktionsnummer und Bestätigungs‑E‑Mail. Bei Fax drucken Sie den Sendebericht. Bei Einschreiben bewahren Sie den Rückschein auf.
- Bestätigung abwarten: Die formale Bearbeitung dauert typischerweise 5–7 Werktage; postalisch bis zu 14 Tage. Fordern Sie eine Bestätigung an, wenn Sie keine erhalten.
- Aftercare: Prüfen Sie Kontoauszüge auf Abbuchungen. Stoppen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat. Kündigen Sie verbundene Produkte separat (Kreditkarte, Versicherungen) und archivieren Sie die Bestätigung.
- Eskalation: Lehnt der ADAC die Kündigung ab oder reagiert nicht, sammeln Sie alle Belege (E‑Mails, Transaktionsnummer, Rückschein) und wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale.
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
Bei bestimmten Ereignissen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Voraussetzungen und Fristen hängen vom Anlass ab. Im Folgenden die typischen Fälle.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Bei einer wesentlichen Beitragserhöhung dürfen Sie meist außerordentlich kündigen.
- Trigger: Mitteilung einer Beitragserhöhung oder einer wesentlichen Leistungsänderung.
- Frist: Meist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung.
- Nachweis: Fügen Sie die Erhöhungsmitteilung als Kopie bei.
- Tipp: Nennen Sie die Erhöhung im Kündigungsschreiben und fordern Sie die außerordentliche Kündigung ausdrücklich an.
Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland
Ein dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
- Trigger: Nachweislicher und dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland.
- Frist: Handeln Sie zeitnah nach dem Umzug.
- Nachweis: Legen Sie Umzugsnachweis bei (z. B. Abmeldebestätigung oder Meldebestätigung im Ausland).
- Tipp: Geben Sie den neuen Wohnsitz im Schreiben an und fügen Sie den Nachweis bei.
Sonderkündigung bei Sterbefall
Der Tod des Mitglieds beendet das Vertragsverhältnis in der Regel außerordentlich.
- Trigger: Todesfall des Mitglieds.
- Frist: Angehörige oder Erben sollten die Kündigung zeitnah einreichen.
- Nachweis: Fügen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein in Kopie bei.
- Tipp: Geben Sie an, wer die Zuständigkeit oder Erbfolge übernimmt.
Sonderkündigung bei Schadensfall / Nicht‑Erfüllung
Bei wesentlicher Leistungsänderung oder nach einem Schadensfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
- Trigger: Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht oder eine deutliche Leistungsreduzierung.
- Frist: Innerhalb eines Monats nach der relevanten Mitteilung oder nach Abschluss der Schadensabwicklung.
- Nachweis: Legen Sie die Schadenbestätigung oder die schriftliche Leistungsmitteilung bei.
- Tipp: Beziehen Sie sich im Schreiben ausdrücklich auf die Leistungsentscheidung.
Sonderkündigung bei Krankheit / schwerer Gesundheitsbeeinträchtigung
Bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
- Trigger: Schwere gesundheitliche Einschränkung, die den Nutzen dauerhaft aufhebt.
- Frist: Handeln Sie zeitnah; konkrete Fristen sind fallabhängig.
- Nachweis: Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest bei.
- Tipp: Beschreiben Sie kurz den Sachverhalt und legen Sie die medizinische Bestätigung bei.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
Bei Rückforderungen und Erstattungen gelten verschiedene Regeln je nach Vorgehen.
- Widerruf (14 Tage): Schlossen Sie die Mitgliedschaft online oder telefonisch ab, gilt ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Bei Widerruf erfolgt in der Regel eine Rückerstattung. Leistungserbringung kann zu einer anteiligen Abrechnung führen.
- Anteiliges Erstattungsrecht: Bei außerordentlicher Kündigung (z. B. nach Schadensfall) kann die verbleibende Prämie anteilig ausgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach Vertragsstatus und Nutzung.
- Praktisches Vorgehen: Fordern Sie die Rückerstattung schriftlich an. Nennen Sie Ihre Bankverbindung und fügen Sie die Kündigungsbestätigung bei.
- Fristen und Bearbeitung: ADAC prüft und erstattet nach interner Bearbeitung; konkrete Zeiträume hängen vom Produkt ab. Bei Versicherungsleistungen gelten zusätzliche Regeln.
Preisinformation (Auszug): Basisbeiträge liegen typischerweise bei 49–134 EUR/Jahr. Beispiele: ADAC Premium (Single) 94 EUR/Jahr, ADAC Premium (Family) 129 EUR/Jahr. Die konkrete Erstattung bemisst sich an Ihrem gezahlten Beitrag und der bereits erbrachten Leistung.
Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?
Nach Versand und Bestätigung der Kündigung sollten Sie diese Schritte abarbeiten:
- Bestätigung archivieren: Speichern Sie Transaktionsnummer, E‑Mail‑Bestätigung oder Rückschein sicher.
- Bearbeitungszeit beachten: Online‑Eingang wird oft sofort bestätigt; formale Abarbeitung dauert meist 5–7 Werktage, postalisch bis zu 14 Tage.
- SEPA‑Mandat prüfen: Kontrollieren Sie Ihr Konto auf weitere Abbuchungen und stoppen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat.
- Verbundene Produkte kündigen: Kündigen Sie ADAC‑Kreditkarte, Partnerkarte oder Versicherungen separat, falls diese weiterlaufen.
- Mitgliedskarte & Ausstattung: In der Regel müssen Sie Ausstattung oder Mitgliedskarte nicht zurücksenden.
- Partnermitgliedschaft prüfen: Kündigen Sie Partner‑Verträge separat; eine Hauptkündigung kann die Partnermitgliedschaft nicht immer automatisch beenden.
- Kontoauszug kontrollieren: Überwachen Sie Kontoauszüge 1–2 Monate nach dem Kündigungsdatum auf Doppelbuchungen.
Welche Fragen gibt es zur ADAC‑Kündigung?
Kann ich meine ADAC‑Mitgliedschaft per E‑Mail kündigen?
Ja. Sie können per E‑Mail an service@adac.de kündigen; die E‑Mail gilt als Textform. Nennen Sie Name, Adresse, Mitgliedsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und sichern Sie den E‑Mail‑Header als Nachweis.
Kann ich telefonisch kündigen?
Telefonisch kündigen ist möglich, gilt jedoch als rechtlich unsicher. Notieren Sie Gesprächspartner, Datum und Uhrzeit. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Post an und senden Sie selbst eine Kündigung in Textform.
Was tun, wenn ich keine Kündigungsbestätigung erhalte?
Haken Sie nach: Senden Sie die Kündigung erneut per E‑Mail oder nutzen Sie das Online‑Formular. Bei postalischer Sendung kann eine erneute Übersendung per Einschreiben sinnvoll sein. Sammeln Sie alle Belege (Transaktionsnummer, Sendebericht, Rückschein) zur Dokumentation.
Was tun, wenn ich meine Mitgliedsnummer nicht finde?
Geben Sie alternative Identifikationsmerkmale an: Geburtsdatum, letzte Rechnungsnummer, Adresse und ggf. Vertragsdaten. Vermerken Sie, dass die Mitgliedsnummer nachgereicht wird.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Bei wesentlichen Beitragserhöhungen oder Leistungseinschränkungen besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Mitteilung. Fügen Sie die Erhöhungsmitteilung als Nachweis bei.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
Bei Widerruf (14 Tage) oder außerordentlicher Kündigung nach Schadensfall sind anteilige Rückerstattungen möglich. Beantragen Sie die Rückzahlung schriftlich und geben Sie Ihre Bankverbindung an. Die Höhe richtet sich nach bereits genutzten Leistungen und dem Vertragsstatus.
Wie kündige ich eine Partnermitgliedschaft?
Eine Partnermitgliedschaft muss in der Regel vom Partnermitglied selbst in Textform gekündigt werden. Oft ist die Unterschrift des Partnermitglieds erforderlich. Nennen Sie die Partnermitgliedschaft ausdrücklich in Ihrem Schreiben.
Was kann ich tun, wenn der ADAC nicht reagiert oder die Kündigung ablehnt?
Sammeln Sie alle Nachweise (Sendeprotokoll, Transaktionsnummer, Rückschein) und fordern Sie schriftlich eine Stellungnahme. Als nächste Schritte können Sie eine Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale einschalten.
Wann endet mein Servicezugang nach der Kündigung?
Der Service bleibt bis zum im Kündigungsbestätigungsschreiben genannten Beendigungszeitpunkt aktiv. In der Regel endet er zum Ende der laufenden Beitragsperiode, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bewahren Sie die Bestätigung mit dem exakten Datum auf.
Praktische Fragen klären Sie im 'Mein ADAC'‑Konto oder direkt beim Mitgliederservice. Nutzen Sie dazu die Kontaktdaten in der Tabelle oben.

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