Wiener Staedtische VersicherungSonstige

Wie kann ich Wiener Staedtische Versicherung kündigen?

Manuel Richter 28. Mai 2026

Wie kündige ich meine Wiener Städtische Versicherung?

Um Ihre Wiener Städtische Versicherung zu kündigen, senden Sie eine schriftliche Erklärung mit Polizzennummer per E‑Mail, Brief, Fax oder Online‑Formular.
Telefon und App dienen nur zur Beratung; die meisten Policen laufen ein Jahr und die Frist beträgt meist 1 Monat zum Versicherungsjahresende.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung?

Kurz: Kündigen Sie schriftlich mit Polizzennummer, senden Sie einen Nachweis und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

  • Akzeptierte Wege: E‑Mail, Brief (Schriftform), Fax, Online‑Formular (Handy‑Signatur möglich).
  • Telefon und App sind nur beratend.
  • Meist Laufzeit: 1 Jahr. Ordentliche Kündigungsfrist: meist 1 Monat zum Versicherungsjahresende.
  • Nachweise: Einschreiben, Fax‑Sendebericht oder gesendete E‑Mail.
  • Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Eingangsdatum an.
Jetzt Wiener Staedtische Versicherung Kündigung starten

Was brauche ich für die Kündigung?

Sie benötigen immer:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Kundennummer, Vertragsnummer und Polizzennummer.
  • Datum des Schreibens und eindeutige Kündigungsformel.
  • Unterschrift: eigenhändig bei postalischer Kündigung; bei E‑Mail alternativ Handy‑Signatur.
  • Bei Kfz: Kennzeichen und ggf. Abmeldebestätigung oder Kaufvertrag.
  • Bei Todesfall: Sterbeurkunde.
  • Bei Bevollmächtigung: unterschriebene Vollmacht und Ausweiskopie.

Wie kündige ich Schritt für Schritt bei der Wiener Städtischen Versicherung?

Gehen Sie so vor: Prüfen Sie Ihre Vertragsdaten, wählen Sie den Kündigungsgrund, berechnen Sie die Frist und sichern Sie Nachweise.

  1. Prüfen Sie Polizzennummer, Vertragslaufzeit und das genaue Versicherungsende in der Polizze.
  2. Wählen Sie den Kündigungsgrund: ordentliche Kündigung, Sonderkündigung oder Widerruf.
  3. Berechnen Sie das letzte Eingangsdatum anhand der Kündigungsfrist.
  4. Wählen Sie den Versandweg mit dem besten Nachweis (Einschreiben, Fax, E‑Mail, Online‑Formular).
  5. Schreiben Sie die Kündigung und fügen Sie Pflichtangaben sowie erforderliche Nachweise bei.
  6. Senden Sie die Kündigung und bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Fax‑Protokoll oder gesendete E‑Mail auf.
  7. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Eingangsdatum und Vertragsende an.
  8. Haken Sie nach, wenn Sie binnen 7–14 Tagen keine Bestätigung erhalten.
  9. Prüfen Sie das SEPA‑Mandat und schließen Sie bei Bedarf eine neue Versicherung ab.

Welche Mustertexte kann ich verwenden?

Die folgende Vorlage eignet sich für Brief und E‑Mail. Ersetzen Sie Platzhalter mit Ihren Daten und fügen Sie notwendige Anlagen bei.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihre Anschrift]
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Schottenring 30
1010 Wien
Kundenservice Postfach 80
1011 Wien

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung der Versicherung, Polizzennummer [Polizzennummer] / Vertragsnummer [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Polizzennummer [Polizzennummer] und der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht beziehungsweise ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Beendigungsdatum des Vertrags.

Fehlen Unterlagen zur Beendigung, informieren Sie mich bitte kurz per Post oder E‑Mail.
Meine E‑Mail: [Ihre E‑Mailadresse].

Bitte sehen Sie von Rückwerbungsversuchen ab.
Kontaktieren Sie mich nicht telefonisch zur Angebotsvermittlung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei postalischer Einsendung]
[Ihr Name in Druckschrift]
[Kundennummer: [Kundennummer]]

Wiener Staedtische Versicherung kündigen mit unserer Vorlage

Weitere Vorlagenszenarien

  • Widerruf (14 Tage): Klare Widerrufserklärung mit Vertragsabschlussdatum senden.
  • Rückwirkende Kündigung bei stillschweigender Verlängerung: Rückzahlung bereits gebuchter Prämien fordern. Kontoauszüge beifügen.
  • SEPA‑Widerruf / Bankanschreiben: Separates Schreiben an die Bank zur Rückbuchung unrechtmäßiger Abbuchungen.
  • Kündigung durch Bevollmächtigte: Vollmacht als Anlage beifügen (Vollmachtgeber, Vollmachtnehmer, Unterschrift, Zeitraum).

Wohin schicke ich die Kündigung?

Senden Sie die Kündigung an den Kanal, den Sie in der Polizze oder in der Korrespondenz erkennen. Fordern Sie immer eine Eingangsbestätigung an und bewahren Sie Nachweise auf.

Kanal Kontakt Hinweis
E‑Mail kundenservice@wienerstaedtische.at Textform akzeptiert; E‑Mail als Kündigungsweg möglich; bestätigen lassen
Telefon (Hotline) +43 50 350 350 Mo–Fr 8:30–18:00 — nur Beratung, nicht rechtsgültig
Fax Faxnummer auf Website prüfen Fax wird als Schriftform akzeptiert; Sendebericht aufbewahren
Post WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG, Schottenring 30, 1010 Wien; Kundenservice Postfach 80, 1011 Wien Einschreiben mit Rückschein als Nachweis empfohlen
Online‑Formular / Portal https://www.wienerstaedtische.at/meine/.../kuendigungsformular.html Formular nutzen; Handy‑Signatur möglich; Bestätigungsnummer speichern
Kundenportal "losleben" losleben Portal (Website) Einsicht in Polizze; Portal dokumentiert Daten, schriftliche Kündigung zusätzlich senden

Welche Kündigungsfristen gelten bei der Wiener Städtischen Versicherung?

Die häufigsten Fristen sind in der Regel tarifabhängig. Prüfen Sie immer Ihre individuelle Polizze.

Tarif Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Wirksamkeit Hinweis
Standard (laufende Prämien) 1 Jahr (häufig) 1 Monat zum Ende der Versicherungsperiode Vertragsende zum Versicherungsjahresende Automatische Verlängerung üblich
KFZ‑Haftpflicht 1 Jahr 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres Ende des Versicherungsjahres (abhängig vom Zulassungstag) Relevanter Stichtag hängt vom Zulassungsdatum ab
KFZ‑Kasko 1 Jahr 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres Ende des Versicherungsjahres Kasko oft parallel zur Haftpflicht
Privat‑Haftpflicht laufend; ab dem 3. Jahr möglich Ab dem 3. Jahr: 1 Monat zum Jahrestag Jahrestag des Vertragsbeginns Details in der Polizze prüfen

Rechenbeispiele für Fristen

  • Beispiel 1 — Standardfall: Ihre Police endet am 31.05.2026. Bei 1 Monat Frist muss die Kündigung spätestens am 30.04.2026 eingehen.
  • Beispiel 2 — KFZ mit Zulassungstag 01.06.: Das Versicherungsjahr endet typischerweise am 31.05. des Folgejahres. Letzter Kündigungstag für 31.05.2026 ist der 30.04.2026.
  • Beispiel 3 — KFZ mit Zulassungstag 02.06.: Das Versicherungsjahr kann bis 01.06. laufen. Prüfen Sie das genaue Versicherungsende in Ihrer Polizze.

Planen Sie Versandpuffer ein und dokumentieren Sie Eingangsbestätigungen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der Wiener Städtischen Versicherung?

Sonderkündigungsrechte bestehen in definierten Fällen. Nachfolgend die gängigen Situationen, Fristen und Nachweise.

Prämienerhöhung

Bei Prämienerhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Die Frist beträgt meist 1 Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
Senden Sie innerhalb dieser Frist eine Sonderkündigung mit Bezug auf die Mitteilung. Fordern Sie eine Bestätigung des Vertragsendes an.

Verkauf von Fahrzeug

Beim Verkauf des Fahrzeugs entfällt oft das versicherte Interesse.
Fügen Sie Kaufvertrag oder Übergabequittung bei. Fordern Sie die schriftliche Bestätigung des Vertragsendes an. Dokumentieren Sie Abmeldung oder Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Abmeldung des KFZ

Bei Abmeldung oder Stilllegung können Sie meist sofort kündigen.
Legen Sie die Abmeldebestätigung bei. Fragen Sie nach anteiligen Prämienrückzahlungen.

Todesfall

Im Todesfall können Erben oder bevollmächtigte Personen kündigen.
Fügen Sie die Sterbeurkunde bei. Fordern Sie Angaben zu Rückzahlungen und die Bestätigung des Vertragsendes an.

Umzug ins Ausland

Bei Wegzug ins Ausland kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Legen Sie Melde‑ oder Abmeldebestätigungen bei. Formulieren Sie die Kündigung als Sonderkündigung wegen Auslandsaufenthalt.

Haushaltsauflösung

Bei Auflösung des Haushalts kann eine Kündigung möglich sein.
Fügen Sie aussagekräftige Nachweise bei (Fotos, Übergabedokumente). Fragen Sie nach anteiliger Erstattung.

Risikowegfall

Wegfall des versicherten Interesses (Diebstahl, Totalschaden, Abmeldung) berechtigt meist zur sofortigen Kündigung.
Nennen Sie das Datum des Wegfalls und legen Sie geeignete Nachweise bei.

Schadensfall

Nach einer verbindlichen Schadenentscheidung können Sie innerhalb eines Monats kündigen.
Verweisen Sie auf die Schadenakte und legen Sie die Entscheidung der Gesellschaft bei.

Doppelversicherung

Bei Doppelversicherung ist die später abgeschlossene Police kündbar.
Legen Sie die ältere Polizze als Nachweis bei und regeln Sie Erstattungsfragen.

In allen Fällen senden Sie relevante Nachweise mit und fordern Sie eine eindeutige Bestätigung des Beendigungsdatums an.

Wann bekomme ich Geld zurück?

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Prämien ist in bestimmten Fällen möglich.

  • Rückerstattung bei rückwirkender Beendigung: Wenn eine stillschweigende Verlängerung nicht wirksam war, können bereits abgebuchte Prämien erstattet werden.
  • Nachweise sammeln: Fügen Sie Kontoauszüge, Abbuchungsbelege und die Polizze bei.
  • Forderung stellen: Fordern Sie schriftlich die Prüfung und Auszahlung der Rückerstattung an und setzen Sie eine Frist.
  • SEPA und Abbuchungen: Das SEPA‑Mandat endet in der Regel mit Vertragsende. Bei unberechtigten Abbuchungen veranlassen Sie parallel eine Rückbuchung über Ihre Bank.

Fordern Sie bei komplexen Fällen eine detaillierte Abrechnung an und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Nach Bestätigung der Kündigung erledigen Sie diese Schritte:

  • Kündigungsbestätigung und Sendungsnachweise sicher archivieren.
  • Letzte Abrechnung prüfen; auf anteilige Rückzahlungen achten.
  • SEPA‑Mandat prüfen und bei weiteren Abbuchungen Widerspruch bei der Bank einlegen.
  • Bei KFZ‑Wechsel: neue Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichern.
  • Unterlagen (Polizze, Kontoauszüge, Nachweise) geordnet aufheben.
  • Falls nötig: sofort eine Nachfolgeversicherung abschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Was sind häufige Fragen zur Kündigung?

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Eine Kündigung per E‑Mail an die offizielle Adresse ist möglich, da die Textform oftmals ausreicht.
Geben Sie Polizzennummer und gewünschtes Vertragsende an. Fügen Sie Nachweise bei und fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Bewahren Sie die gesendete E‑Mail und Anhänge auf. Nutzen Sie die Handy‑Signatur für erhöhte Sicherheit.

Kann ich per Telefon kündigen?

Nein. Ein Anruf stellt keine rechtsverbindliche Kündigung dar.
Nutzen Sie das Telefon nur zur Beratung. Notieren Sie Gesprächspartner, Datum und Inhalt und senden Sie anschließend die Kündigung schriftlich.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung?

Ja. Bei Prämienerhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.
Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat ab Zugang der Erhöhung. Senden Sie eine Sonderkündigung mit Bezug auf die Mitteilung und fordern Sie Bestätigung an.

Bekomme ich bereits gezahlte Prämien zurück?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Fordern Sie schriftlich die Prüfung und legen Sie Kontoauszüge und Polizze bei. Die Gesellschaft erstellt dann eine Abrechnung.

Kann ich online abgeschlossene Verträge widerrufen (14 Tage)?

Ja. Bei Fernabschluss steht meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Senden Sie innerhalb dieser Frist eine eindeutige Widerrufserklärung mit Vertragsdatum und fordern Sie Bestätigung an.

Was passiert mit dem SEPA‑Mandat nach Kündigung?

Das SEPA‑Mandat endet in der Regel mit Vertragsende.
Bei unberechtigten Abbuchungen veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank und informieren die Versicherung schriftlich.

Kann ich bei Verkauf oder Abmeldung des KFZ sofort kündigen?

Ja. Verkauf oder Abmeldung begründen meist ein sofortiges Kündigungsrecht.
Senden Sie Kaufvertrag oder Abmeldebestätigung und fordern Sie die Bestätigung des Vertragsendes. Klären Sie mögliche anteilige Prämienrückzahlungen.

Kann eine bevollmächtigte Person kündigen?

Ja. Eine bevollmächtigte Person kann kündigen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorliegt.
Die Vollmacht sollte Vollmachtgeber, Vollmachtnehmer, Umfang und Unterschrift nennen. Legen Sie Ausweiskopien bei, falls verlangt.

Besteht Versicherungsschutz bis zum Vertragsende?

Ja. Der Versicherungsschutz besteht bis zum in der Bestätigung genannten Vertragsende.
Bei ordentlicher Kündigung läuft der Schutz meist bis zum Vertragsende weiter. Bei Sonderkündigung kann die Beendigung sofort oder zum Monatsende erfolgen. Lassen Sie sich das genaue Datum schriftlich bestätigen.

Wiener Staedtische Versicherung

Wiener Staedtische Versicherung ohne Umwege stoppen

Wählen Sie {company}, ergänzen Sie Ihre Vertragsdaten und erhalten Sie ein versandfertiges Schreiben.

Schreiben erstellen

Rechtsgültigkeit

Unsere Vorlagen werden von Juristen erstellt.

Versand innerhalb von 24 Stunden

Ihr Einschreiben wird am nächsten Werktag versendet.

Geld-zurück-Garantie

Vollständige Rückerstattung, wenn die Kündigung fehlschlägt.

Weiterlesen in Versicherungen

Ablauf in 3 Schritten – wir übernehmen den Postversand