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VCGSportverein

Wie kann ich VCG kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 18. Sept. 2026

Warum kündigen Mitglieder die VcG - Vereinigung clubfreier Golfspieler?

Mitglieder kündigen meist aus Kosten‑Nutzen‑Gründen.
Oft nutzen sie Greenfee‑Vorteile, Rabatte oder Veranstaltungen nicht mehr.
Private Gründe wie Umzug, längere Krankheit oder ein Todesfall führen ebenfalls häufig zur Kündigung.
Beitragserhöhungen veranlassen viele Mitglieder, die Mitgliedschaft zu beenden.

  • Beitragshöhe: Der Basisbeitrag beträgt 195 EUR pro Jahr. Einige Angaben nennen alternativ 16,90 EUR pro Monat.
  • Geringere Nutzung: Wenn Sie Greenfee‑Vorteile, Rabatte oder Veranstaltungen kaum nutzen, sinkt der wahrgenommene Mehrwert.
  • Reaktion auf Preisänderungen: Beitragserhöhungen führen oft zur Kündigung. In diesem Fall können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • Private Gründe: Umzug, längere Krankheit oder Todesfall sind typische Gründe.
  • Wechsel: Manche Mitglieder entscheiden sich für eine Clubmitgliedschaft oder setzen die Mitgliedschaft vorübergehend aus.

Prüfen Sie bevor der Kündigung Alternativen wie Tarifwechsel, Beitragsreduktion oder eine Aussetzung der Mitgliedschaft. Lesen Sie Ihre Beitragsordnung, um Optionen zu vergleichen.

Wie erreiche ich den Kundenservice der VcG?

Für formale Kündigungen nutzen Sie vorzugsweise schriftliche Kanäle.
Sichern Sie immer einen Versandnachweis oder Empfangsbeleg.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail info@vcg.de Für schriftliche Anfragen; fordern Sie bei E‑Mail‑Kündigungen eine Bestätigung an
Telefon 0611 34104-0 Für Auskünfte und Rückfragen; Telefon ersetzt meist keine schriftliche Kündigung
Fax 0611 34104-10 Fax gilt als fristwahrender Versand; bewahren Sie den Fax‑Sendebericht auf
Post Vereinigung clubfreier Golfspieler im Deutschen Golf Verband e. V., Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesbaden Einschreiben mit Rückschein empfohlen. Vermerken Sie ggf. Mitgliederbetreuung zur besseren Zustellung
Online‑Formular Kein offizielles VcG‑Kündigungsformular gefunden Drittanbieterformulare sind möglich; achten Sie auf Versandnachweis
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Welche Tarife bietet die VcG und wie unterscheiden sie sich?

Die VcG bietet verschiedene Tarife für Erwachsene, Junioren und Neumitglieder. Lesen Sie die Beitragsordnung, um Details für Ihren Fall zu klären.

Tarif Gebühr Abrechnung Vertragsdauer Kündigungsfrist / Hinweis
Erwachsene (Standard) 195 EUR / Jahr (alternativ 16,90 EUR/Monat) jährlich / teilweise monatlich angegeben 1 Jahr (Kalenderjahr) Kündigung zum 31.12.; Eingangsfristen variieren (häufig 30.09. oder 01.11.) – AGB prüfen
Junioren / Ermäßigte 8,45 EUR / Monat (ermäßigt) monatlich 1 Jahr (Kalenderjahr) gleiche Kalenderjahres‑Logik wie Standard; AGB prüfen
Neumitglied (Promotion) Rest des Jahres beitragsfrei; Greenfee‑Gutschein 50 EUR Promotion / jährlich Eintrittsjahr mit Sonderregelungen Im Eintrittsjahr gelten anteilige Regelungen; Kündigungsmodalitäten in der AGB prüfen

VcG‑Tarife und Aktionen können spezielle Bedingungen haben, etwa beitragsfreie Restjahre oder Gutscheine. Lesen Sie die Beitragsordnung, um die genaue Anwendung zu klären.

Wie kündige ich die VcG per E‑Mail, Post, Fax oder online?

Sie können per E‑Mail, Post oder Fax kündigen. Online‑Formulare externer Anbieter sind möglich. Telefon und App dienen vorrangig zur Auskunft.

Per E‑Mail kündigen

Sie können per E‑Mail kündigen. E‑Mail erfüllt die Textform und ist schnell dokumentierbar.

  • Pflichtangaben: vollständiger Name; Anschrift; Mitgliedsnummer/Kundennummer oder Vertragsnummer; gewünschter Beendigungszeitpunkt (z. B. "zum 31.12.[Jahr]"); Datum.
  • Was anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungsdatums an.
  • Was beifügen: Scan des DGV‑Ausweises oder eine registrierte E‑Mail zur Identifikation; bei Sonderkündigungen relevante Nachweise.
  • Bearbeitungszeit: Üblicherweise wenige Werktage. Kommt nach etwa 14 Tagen keine Bestätigung, fassen Sie nach.
  • Besonderheiten: Sichern Sie Sendekopie und Zeitstempel als Nachweis.

Per Post kündigen

Post (Einschreiben mit Rückschein) bietet starken Nachweis. Das empfiehlt sich besonders bei Fristfragen.

  • Pflichtangaben: Name, vollständige Adresse, Mitgliedsnummer/Kundennummer, Datum, klarer Kündigungswunsch (z. B. "ordentlich zum 31.12.[Jahr]").
  • Was anfordern: Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum.
  • Was beifügen: Nachweise bei Sonderkündigung; bei Schriftform in der Regel eigenhändige Unterschrift.
  • Bearbeitungszeit: Postlaufzeit plus interne Bearbeitung; bewahren Sie den Rückschein auf.
  • Besonderheiten: Einschreiben mit Rückschein dokumentiert Inhalt und Zugang.

Per Fax kündigen

Fax bietet am Stichtag einen Sendezeitstempel. Bewahren Sie das Sendeprotokoll auf.

  • Pflichtangaben: wie bei Post/E‑Mail (Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum, gewünschtes Beendigungsdatum).
  • Was anfordern: Bestätigung per E‑Mail oder Post.
  • Was beifügen: Fax‑Deckblatt mit Absender; ggf. Kopie des Ausweises; Sendebericht sichern.
  • Bearbeitungszeit: Sofortiger Sendezeitstempel; interne Bestätigung kann einige Tage dauern.
  • Besonderheiten: Fax ist eine gute Option am Stichtag.

Online kündigen

Es gibt kein offiziell veröffentlichtes VcG‑Kündigungsformular. Drittanbieter bieten Versandformulare an.

  • Pflichtangaben: Vorname, Nachname, Anschrift, Mitgliedsnummer, E‑Mail, Kündigungsdatum; manchmal Unterschrifts‑Upload.
  • Was beifügen: Digitale Unterschrift oder Scan sowie Nachweise bei Sonderkündigung.
  • Besonderheiten: Achten Sie auf Datenschutzhinweise und auf eine Empfangsbestätigung.

Bei Drittanbietern kündigen

Drittanbieter erleichtern Versand und Nachweis, haben aber Nachteile.

  • Vorteile: Bequemer Versand, oft automatischer Nachweis.
  • Nachteile: Zusatzkosten; vertrauliche Daten gehen an einen Dienstleister.
  • Empfehlung: Prüfen Sie Kosten und Datenschutz des Dienstleisters. Speichern Sie alle Bestätigungen lokal.

Hinweis: Telefon & App

Telefon und App sind primär für Auskünfte gedacht.
Klärungen zur Frist oder zur Mitgliedsnummer führen Sie am besten telefonisch. Formale Kündigungen reichen Sie schriftlich ein.

Welche Kündigungsfristen gelten bei der VcG?

Die VcG führt Mitgliedschaften kalenderjährlich. Das reguläre Ende ist der 31.12. des Jahres.
Eingangsfristen variieren; häufig genannte Termine sind 30.09. und 01.11. Planen Sie Pufferzeit für den Versand ein und sichern Sie den Zugangsnachweis.

Position Vertragsdauer Kündigungsstichtag Häufig genannte Eingangsfrist Hinweis
Standard / Erwachsene 1 Jahr (Kalenderjahr) 31.12. Eingangsfrist meist genannt: 30.09. oder 01.11. Automatische Verlängerung um 1 Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt
Junioren / Ermäßigte 1 Jahr (Kalenderjahr) 31.12. wie Standard AGB konsultieren
Neumitglied / Promotion Eintrittsjahr mit Sonderregeln variiert Rest des Jahres beitragsfrei möglich Im Eintrittsjahr gelten anteilige Regelungen; AGB prüfen

Rechenbeispiel für Fristen

Angenommen heute ist der 01.04.2027.
Sie wollen die Mitgliedschaft zum 31.12.2026 beenden.
Die Eingangsfrist lautet 30.09.2027.
Planen Sie beim postalischen Versand mindestens eine Woche Postlaufzeit und zusätzlichen Puffer ein.
Senden Sie per Einschreiben spätestens bis zum 21.09.2027, um sicherzugehen.
Bei Fax senden Sie am Stichtag und bewahren den Sendebericht auf.

Rechnen Sie immer mit internen Bearbeitungszeiten und fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an.

Was muss in meinem VcG‑Kündigungsschreiben stehen?

Geben Sie folgende Angaben vollständig an, um Rückfragen zu vermeiden und die Abwicklung zu beschleunigen.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift.
  • Kundennummer / Mitgliedsnummer und/oder Vertragsnummer.
  • Datum des Schreibens.
  • Klarer Kündigungswunsch mit gewünschtem Beendigungszeitpunkt (z. B. "ordentlich zum 31.12.[Jahr]" oder "außerordentlich mit sofortiger Wirkung" plus Begründung).
  • Registrierte E‑Mail‑Adresse oder DGV‑Ausweisnummer zur eindeutigen Identifikation, falls vorhanden.
  • Eigenhändige Unterschrift bei postalischer Kündigung (Schriftform).
  • Bei Sonderkündigungen: geeignete Nachweise beifügen (z. B. Meldebescheinigung bei Umzug, Sterbeurkunde, ärztliches Attest).
  • Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums.
  • Listen Sie Anlagen auf (z. B. Kopie DGV‑Ausweis).

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie alle Versandnachweise mindestens bis zur Schlussabrechnung auf.

Welche Mustervorlagen kann ich nutzen?

Unten finden Sie eine formale Vorlage, die Sie 1:1 nutzen oder anpassen können. Verwenden Sie diese Vorlage für postalische Kündigungen; Kurzvarianten eignen sich für E‑Mail oder Online‑Formulare.

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihre Daten einfügen]
[Ihr Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E‑Mail‑Adresse / Telefon]
[Mitgliedsnummer / Vertragsnummer: __________]

[Datum: TT.MM.JJJJ]

Vereinigung clubfreier Golfspieler im Deutschen Golf Verband e. V.
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer: [Ihre Nummer])

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der VcG - Vereinigung clubfreier Golfspieler fristgerecht/ordentlich zum 31.12.[Jahr].
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Beendigungsdatum.

Bitte teilen Sie mir mit, ob noch Beiträge offen sind. Informieren Sie mich, wie mit meinem DGV‑Ausweis und eventuell bestehenden Greenfee‑Gutscheinen verfahren wird.
Die erforderlichen Unterlagen lege ich diesem Schreiben bei oder sende sie in Kopie mit.

Ich bitte um Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung an die oben angegebene Adresse beziehungsweise per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse] innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort, Datum]

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]

[Vorname Nachname]
Anlagen: Kopie DGV‑Ausweis (falls relevant)

Kurzvarianten / typische Szenarien:

VCG kündigen mit unserer Vorlage
  • Kurz‑E‑Mail: Betreff "Kündigung Mitgliedschaft VcG – [Name] / [Mitgliedsnummer]"; nennen Sie alle Pflichtangaben und bitten Sie um Bestätigung.
  • Per Einschreiben: Nutzen Sie obigen Wortlaut; unterschreiben Sie eigenhändig und wählen Sie Einschreiben mit Rückschein.
  • Fax‑Deckblatt: Kurzdeckblatt mit Absender, Empfänger und Betreff "Kündigung Mitgliedschaft"; Haupttext wie Vorlage; Sendebericht aufbewahren.
  • Online / Drittanbieter: Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus; laden Sie Unterschrift oder Nachweise hoch; speichern Sie die Bestätigung.
  • Follow‑up‑Mail: Kommt keine Bestätigung, senden Sie nach 14 Tagen eine Erinnerung mit Hinweis auf das ursprüngliche Schreiben und den Versandnachweis.

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

Ein strukturierter Ablauf minimiert Fehler und Fristrisiken. Folgen Sie diesen Schritten.

  1. Prüfen Sie AGB und Fristen. Ermitteln Sie die konkrete Eingangsfrist in Vertragsunterlagen oder Beitragsordnung.
  2. Sammeln Sie Ihre Daten: Mitgliedsnummer, registrierte E‑Mail, DGV‑Ausweisnummer und Rechnungsanschrift.
  3. Wählen Sie eine Vorlage: Nutzen Sie die formale Mustervorlage für Post oder E‑Mail. Fügen Sie bei Sonderkündigung Nachweise bei.
  4. Versenden Sie die Kündigung: Per Einschreiben mit Rückschein oder Fax; bei E‑Mail sichern Sie die Sendekopie und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
  5. Fordern Sie Bestätigung an: Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum.
  6. Fassen Sie nach: Kommt keine Bestätigung, erinnern Sie nach 14 Tagen schriftlich; sammeln Sie alle Nachweise.
  7. Prüfen Sie den Abschluss: Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung und klären Sie offene Forderungen.

Planen Sie zeitlich genug Puffer ein und dokumentieren Sie jeden Schritt. Bei fehlender Reaktion können Verbraucherberatung oder Schlichtungsstellen helfen.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

In bestimmten Fällen können Sie außerordentlich kündigen. Die konkreten Voraussetzungen stehen in der Beitragsordnung oder AGB. Fügen Sie immer geeignete Nachweise bei.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Bei einer Beitragserhöhung können Sie meist außerordentlich kündigen.
Nennen Sie die Erhöhung als Kündigungsgrund und fügen Sie das Informationsschreiben des Anbieters bei. Prüfen Sie die in der AGB genannte Frist für die außerordentliche Kündigung.

Sonderkündigung wegen Umzug

Ein Wohnsitzwechsel kann ein Kündigungsgrund sein, wenn die AGB dies vorsehen.
Legen Sie eine Meldebescheinigung oder einen Umzugsnachweis bei und fordern Sie die Bestätigung der außerordentlichen Kündigung.

Sonderkündigung bei Sterbefall

Erben oder Bevollmächtigte kündigen für Verstorbene.
Fügen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein bei. Klären Sie schriftlich, wer formal kündigt.

Sonderkündigung bei Auslandsumzug

Bei Umzug ins Ausland gelten ähnliche Regeln wie bei Inlandsumzug, können aber abweichen.
Reichen Sie Meldebescheinigung oder entsprechende Bestätigung ein und prüfen Sie Mitnahmeangebote des Vertrags.

Sonderkündigung bei Mitgliedswechsel

Bei Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte gelten besondere Regeln.
Prüfen Sie, ob der Vertrag übertragbar ist und welche Formalitäten (Antrag, Zustimmung) erforderlich sind.

Sonderkündigung bei Krankheit

Bei dauerhafter oder erheblicher Krankheit kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
Legen Sie ein ärztliches Attest bei und dokumentieren Sie die Nutzungseinschränkung. Verweisen Sie auf die einschlägigen Regelungen in der Beitragsordnung.

In allen Sonderfällen: Kündigen Sie schriftlich, fügen Sie beglaubigte Kopien der Nachweise bei und fordern Sie eine Bestätigung der außerordentlichen Kündigung mit dem genauen Beendigungsdatum.

Bekomme ich Geld zurück nach der VcG‑Kündigung?

Eine allgemeingültige Regel zur Erstattung bei vorzeitiger Beendigung existiert nicht. Für das Eintrittsjahr gelten oft besondere anteilige Regelungen.

Tarif Gebühr Abrechnungsmodus Erstattungsregelung (Stand)
Erwachsene (Standard) 195 EUR / Jahr yearly oder alternativ monatlich angegeben Keine klare allgemeine Regel für anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung gefunden; im Eintrittsjahr meist anteilig für verbleibende volle Monate, Eintrittsmonat oft beitragsfrei
Junioren / Ermäßigte 8,45 EUR / Monat monthly Analog: Regelungen für Eintrittsjahr anteilig; genaue Abrechnung in der Beitragsordnung prüfen
Neumitglied (Promotion) Rest des Jahres beitragsfrei; Gutschein 50 EUR promotion Bei Promotionen gelten spezielle Bedingungen; ggf. kein Anspruch auf Rückerstattung im Aktionsjahr

Praktisches Vorgehen bei Erstattungsansprüchen:

  • Fordern Sie nach Eingang der Kündigung eine Schlussabrechnung an.
  • Beantragen Sie schriftlich eine anteilige Rückzahlung, falls Sie diese erwarten. Verweisen Sie auf konkrete Vertragsklauseln.
  • Dokumentieren Sie Nutzung und Gutscheine, falls relevant.

Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?

Erledigen Sie folgende Punkte, um offene Leistungen zu klären und Überraschungen zu vermeiden.

  • Bestätigung sichern: Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung (E‑Mail/PDF/Brief) auf.
  • Schlussabrechnung prüfen: Vergleichen Sie die Abrechnung mit Ihren Zahlungen und fordern Sie Korrekturen bei Unstimmigkeiten.
  • Mitgliedsausweis & digitale Zugänge: Klären Sie, ob der DGV‑Ausweis zurückzugeben ist. Deaktivieren Sie Ihr myVcG‑Konto nach Bedarf.
  • HCPI / Handicapverwaltung & Versicherung: Prüfen Sie, bis wann HCPI‑Dienste oder gekoppelte Versicherungen laufen; Leistungen enden meist zum Abrechnungsstichtag.
  • Gutscheine & Vergünstigungen: Prüfen Sie Einlösebedingungen von Greenfee‑Gutscheinen; manche Angebote verfallen nach Beendigung.
  • Belege aufbewahren: Archivieren Sie alle Versandnachweise, Bestätigungen und Abrechnungen bis zur endgültigen Klärung.

Welche Fragen gibt es zur Kündigung der VcG?

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Eine Kündigung per E‑Mail an info@vcg.de ist möglich. Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und gewünschtes Beendigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Sichern Sie Sendekopie und Zeitstempel; erinnern Sie nach 14 Tagen, falls keine Bestätigung vorliegt.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft in der Regel um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie die Beitragsordnung für die genaue Frist (häufig 30.09. oder 01.11.) und kündigen Sie im Folgejahr fristgerecht.

Welcher Nachweis gilt als fristgerechter Eingang?

Zuverlässige Nachweise sind Einschreiben mit Rückschein, Fax‑Sendebericht oder E‑Mail‑Zeitstempel mit Empfangsbestätigung. Bewahren Sie Rückschein und Sendeprotokoll sicher auf.

Welche Angaben müssen im Kündigungsschreiben stehen?

Mindestens nötig sind vollständiger Name, Anschrift, Mitgliedsnummer/Kundennummer, Datum und ein klarer Kündigungswunsch (z. B. "ordentlich zum 31.12.[Jahr]"). Bei postalischer Kündigung unterschreiben Sie eigenhändig; bei Sonderkündigung fügen Sie geeignete Nachweise bei.

Bekomme ich anteilige Erstattung bei Nichtnutzung?

Eine verbindliche allgemeine Regel gibt es nicht. Im Eintrittsjahr gilt oft eine anteilige Regelung für verbleibende volle Monate; der Eintrittsmonat bleibt häufig beitragsfrei. Fordern Sie eine Schlussabrechnung an und beantragen Sie eine Prüfung schriftlich.

Was tun, wenn ich keine Bestätigung erhalte?

Senden Sie nach 14 Tagen eine Erinnerung mit Verweis auf Ihr ursprüngliches Schreiben und den Versandnachweis. Kommt weiterhin keine Reaktion, sammeln Sie alle Belege und erwägen Sie die Einschaltung der Verbraucherzentrale oder einer Schlichtungsstelle.

Gibt es Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhung oder Umzug?

Ja. Bei Beitragserhöhung, Umzug oder Sterbefall kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Deklarieren Sie die Kündigung als außerordentlich und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (z. B. Meldebescheinigung).

Was passiert mit HCPI und DGV‑Versicherungen nach der Kündigung?

Leistungen wie Handicapverwaltung (HCPI) oder gekoppelte Versicherungen laufen in der Regel bis zum Abrechnungsstichtag, häufig 31.12. Klären Sie konkrete Abwicklungsfristen und Nachwirkungen direkt mit dem Kundenservice. Fragen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben explizit nach dem Ende von Versicherungen und HCPI‑Leistungen.

Bewahren Sie alle Unterlagen rund um die Kündigung (Kopie des Schreibens, Versandnachweise, Bestätigungen, Schlussabrechnung) sicher auf, bis alle Zahlungen und Leistungen abschließend geklärt sind.

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