Wie kann ich Saarlaendischer Verkehrsbund kündigen?
Nutzen Sie das offizielle Online‑Kündigungsformular oder senden Sie die Kündigung in Textform (z. B. per E‑Mail).
Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats bei saarVV eingehen.
Halten Sie Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und den gewünschten Kündigungsmonat bereit.
saarVV sperrt Ihr E‑Ticket zum Ablauf der verbleibenden Nutzungszeit.
Warum sollten Sie saarVV kündigen?
Kündigen Sie, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.
Häufige Gründe sind Tariferhöhungen und ein Umzug aus dem Verbundgebiet.
Weitere Gründe sind der Tod des Kartennutzers, wiederholte Leistungsmängel oder ein Wechsel zu einem anderen Ticket.
- Tariferhöhung: Eine Preiserhöhung berechtigt Sie oft zur Sonderkündigung.
- Umzug aus dem Verbundgebiet: Ziehen Sie außerhalb des Verbundgebiets, können Sie vorzeitig kündigen. Reichen Sie einen Nachweis ein.
- Sterbefall des Kartennutzers: Angehörige legen die Sterbeurkunde vor.
- Leistungsmangel: Dokumentieren Sie wiederholte Störungen und schildern Sie diese im Schreiben.
- Ende von Ausbildung oder Job / Wechsel zum Deutschland‑Ticket: Diese Änderungen rechtfertigen in vielen Fällen eine Kündigung.
- Alternativen zur Kündigung: Abo ändern, Zonen reduzieren oder eine vorübergehende Unterbrechung nutzen.
Wie erreichen Sie den saarVV Kundenservice?
Nutzen Sie das Online‑Formular oder die E‑Mail, wenn Sie fristgerecht kündigen wollen.
Die Hotline hilft Ihnen bei Fragen, ersetzt aber meist nicht die schriftliche Kündigung.
| Kanal | Kontakt | Öffnungszeiten / Hinweis |
|---|---|---|
| E‑Mail | service@saarvv.de | Textform akzeptiert; Kündigungen möglich; E‑Mail‑Bestätigung aufbewahren |
| Telefon | +49 6898 500 4000 | Hotline für Fragen; formale Kündigung in Textform erforderlich |
| Fax | nicht offiziell auf Website angegeben | Wird vereinzelt genannt; vor Versand prüfen; Fax‑Sendebericht aufbewahren |
| Post | saarVV Call- & Abo-Center / Kundenservice, Hohenzollernstraße 8, 66333 Völklingen | Einschreiben mit Rückschein empfohlen |
| Online‑Formular | https://saarvv.de/online-abo-shop/abo-kuendigung/ | Automatische Eingangsbestätigung; bevorzugter Nachweis |
Wie können Sie Ihr saarVV‑Abo kündigen?
saarVV akzeptiert Kündigungen per Online‑Formular, per E‑Mail und postalisch.
Telefonische Auskünfte ersetzen die schriftliche Kündigung nicht.
Wie kündige ich per E‑Mail?
Ja. Sie können per E‑Mail kündigen; E‑Mail erfüllt die Textform.
Diese Angaben gehören in die E‑Mail:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Kundennummer oder Vertragsnummer
- Geburtsdatum
- Gewünschter Kündigungsmonat / -jahr
- Datum der Nachricht
Fordern Sie ausdrücklich eine Eingangsbestätigung und die Bestätigung des Vertragsendes an.
Fügen Sie Nachweise nur bei Sonderkündigungen bei (Meldebescheinigung, Sterbeurkunde etc.).
Bewahren Sie die gesendete E‑Mail und den Header als Nachweis auf.
Wie kündige ich online?
Das Online‑Formular liefert eine sofortige Eingangsbestätigung.
Tragen Sie Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Adresse vollständig ein.
In vielen Fällen können Sie Nachweise direkt hochladen.
Sichern Sie die automatische Bestätigung als Nachweis.
Wie kündige ich per Post?
Post bietet hohen Rechtssicherheitsgrad.
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
Geben Sie alle Pflichtangaben wie bei der E‑Mail an.
Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig, wenn Sie es postalisch versenden.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Rückschein auf.
Wie kündige ich per Fax?
Fax wird vereinzelt genannt, ist aber auf der Website nicht eindeutig bestätigt.
Klärung vorab empfiehlt sich.
Sichern Sie den Fax‑Sendebericht als Nachweis.
Wie kündige ich über Drittanbieter?
Drittanbieter bieten bequemen Versand, meist gegen Gebühr.
Prüfen Sie Kosten, Versandwege und Nachweisleistungen.
In der Regel können Sie kostenlos per Online‑Formular oder E‑Mail kündigen.
Wie unterscheiden sich E‑Mail, Online‑Formular, Post und Fax?
| Aspekt | E‑Mail | Online‑Formular | Post | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Akzeptiert | Ja (Textform) | Ja (Formular) | Ja | Inoffiziell, prüfen |
| Nachweis | E‑Mail‑Header / Versandbeleg | Automatische Bestätigung | Einschreiben / Rückschein | Fax‑Sendebericht |
| Unterschrift | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Empfohlen | Nicht erforderlich |
| Empfehlung | Schnell & kostenlos | Bestes Verhältnis Nachweis/Bequemlichkeit | Bei höchster Rechtssicherheit | Nur bei bestätigter Akzeptanz |
Welche Kündigungsfristen gelten bei saarVV?
Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats eingehen.
Kommt die Kündigung später an, wird das Vertragsende in der Regel um einen Monat verschoben.
Abos laufen meist monatlich und verlängern sich automatisch, wenn Sie die Frist nicht einhalten.
Tarif / Fristen Vergleichstabelle
| Tarif | Kündigungsfrist | Laufzeit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutschland‑Ticket | Spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats | Monatlich | Wechselbedingungen mit anderem Ticket klären |
| Job‑Ticket | Spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats | Monatlich | Oft Arbeitgeberbeteiligung; Abstimmung mit Arbeitgeber nötig |
| Schüler‑/Azubi‑Abo | Spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats | Monatlich | Nachweise (Schülerstatus) relevant |
| Semesterticket | Spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats, ggf. gesonderte Regeln | Semester/monatl. | Semestertickets können besondere Regelungen haben; AGB prüfen |
| Vielfahrer‑Abo | Spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats | Monatlich | Standardregel gilt; Tarifdetails beachten |
Rechenbeispiele für Fristen
| Absendedatum | Frist eingehalten? | Wirksamkeit (Vertragsende) |
|---|---|---|
| 10. März 2026 | Ja | 31. März 2026 |
| 11. März 2026 | Nein | 30. April 2026 |
| 9. April 2026 | Ja | 30. April 2026 |
| 11. April 2026 | Nein | 31. Mai 2026 |
Wenn Ihre Kündigung am oder vor dem 10. eines Monats bei saarVV eingeht, endet das Abo zum letzten Tag dieses Monats.
Kommt die Mitteilung später an, verschiebt sich das Vertragsende in der Regel um einen Monat.
Welche Angaben müssen in Ihr saarVV Kündigungsschreiben?
Folgende Angaben gehören mindestens in Ihr Schreiben oder Formularfeld:
- Vollständiger Vor‑ und Nachname
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Wohnort
- Kundennummer oder Vertragsnummer (Pflichtangabe im Formular)
- Geburtsdatum
- E‑Mail‑Adresse (für Bestätigung)
- Gewünschter Kündigungsmonat / -jahr (z. B. "Kündigung zum 30.04.2026")
- Datum des Schreibens
- Unterschrift (bei postalischem Versand empfohlen)
- Bei Sonderkündigungen: Nachweise (Meldebescheinigung, Sterbeurkunde, Nachweis des Ausbildungsendes)
Die Kundennummer finden Sie auf Rechnungen oder Schreiben von saarVV. Ohne diese Nummer kann die Zuordnung verzögert werden.
Welche Mustervorlagen können Sie verwenden?
Unten finden Sie eine Standard‑Kündigungsvorlage. Kopieren Sie den Text, ergänzen Sie Ihre Daten und senden Sie ihn per E‑Mail, Online‑Formular oder Post.
Vorlage: Standard‑Kündigung
[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
saarVV Call- & Abo-Center / Kundenservice
Hohenzollernstraße 8
66333 Völklingen
[Datum]
Betreff: Kündigung meines saarVV‑Abos, Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein saarVV‑Abonnement mit der Kundennummer [Kundennummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt / zum [Monat Jahr].
Name des Kartennutzers: [Vorname Nachname]
Geburtsdatum des Kartennutzers: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse] und postalisch an die oben genannte Adresse. Sollte zur Bearbeitung ein Nachweis erforderlich sein, bitte ich um kurze Mitteilung.
Ich bitte darum, mir nach Beendigung des Vertrags eine abschließende Abrechnung zukommen zu lassen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bei postalischem Versand]
[Ihr Name]
Kurzvarianten und Szenarien
- Kompakte E‑Mail: Betreff "Kündigung meines saarVV‑Abos, Kundennummer X" plus Pflichtdaten im E‑Mail‑Text; Bestätigung anfordern.
- Textfeld für Online‑Formular: Kurzer Satz mit Kundennummer, Name, gewünschtem Kündigungsmonat und Bitte um Bestätigung.
- Einschreiben‑Kurzversion: Obige Vorlage ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben versenden; Einlieferungsbeleg aufbewahren.
- Vollmachtstext: Fügen Sie einen kurzen Vollmachtspassus hinzu und senden Sie eine Kopie des Ausweises der bevollmächtigten Person.
Wie kündige ich Schritt für Schritt zum Vertragsende?
- Daten zusammentragen: Notieren Sie Kundennummer, Anschrift, Geburtsdatum, E‑Mail und gewünschten Kündigungsmonat.
- Kündigungsweg wählen: Online‑Formular, E‑Mail oder Post (Einschreiben).
- Kündigung formulieren: Nutzen Sie die Pflichtangaben aus dem Abschnitt "Welche Angaben ...". Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
- Absenden und Nachweis sichern: Speichern Sie die Formularbestätigung, archivieren Sie E‑Mail‑Header oder bewahren Sie den Einschreibe‑Beleg auf.
- Bestätigung prüfen: Kommt innerhalb von ein bis zwei Wochen keine Bestätigung, kontaktieren Sie das Abo‑Center telefonisch.
- Zahlungen und Abrechnung kontrollieren: Prüfen Sie die letzte Abbuchung nach Vertragsende und fordern Sie bei Bedarf eine Endabrechnung an.
- E‑Ticket/Chipkarte beachten: Prüfen Sie die verbleibende Nutzungszeit und verfahren Sie entsprechend.
Wann können Sie bei saarVV außerordentlich kündigen?
saarVV nennt in Formularen mehrere Sonderkündigungsgründe. Einige Gründe berechtigen zur vorzeitigen Beendigung. In anderen Fällen klären Sie die Lage mit dem Abo‑Center.
Tariferhöhung / Preiserhöhung
Bei einer Tariferhöhung steht in der Praxis oft ein Sonderkündigungsrecht zu. Wählen Sie im Formular "Tariferhöhung" als Kündigungsgrund und fordern Sie die wirksame Beendigung an.
Umzug
Ziehen Sie aus dem Verbundgebiet weg, können Sie vorzeitig kündigen. Reichen Sie eine Meldebescheinigung oder einen vergleichbaren Nachweis ein.
Sterbefall / Kartennutzer verstorben
Angehörige oder Bevollmächtigte senden Sterbeurkunde oder Erbschein als Nachweis. Füllen Sie das Formular entsprechend aus oder schicken Sie die Kündigung per E‑Mail/Post.
Leistungsmangel / schlechte Leistung
Bei wiederholten oder gravierenden Ausfällen dokumentieren Sie Datum und Art der Störung. Schildern Sie die Vorfälle kurz im Formular oder in der E‑Mail.
Ausbildungsende / Semesterende
Bei Ausbildungsende oder Semesterende legen Sie entsprechende Nachweise vor. Klären Sie ggf. gesonderte Regeln mit dem Abo‑Center.
Wechsel in das Deutschland‑Ticket
Informieren Sie das Abo‑Center rechtzeitig über den Produktwechsel. Klären Sie Überlappungen oder Lücken in der Gültigkeit.
Streik / außergewöhnliche Ereignisse
Streiks begründen kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Dokumentieren Sie Störungen und fordern Sie gegebenenfalls eine Gutschrift oder Kulanzregelung an.
Ende des Arbeitsverhältnisses / Jobende
Bei arbeitgebergestellten Job‑Tickets stimmen Sie die Kündigung mit dem Arbeitgeber und dem Abo‑Center ab. Klären Sie Zuständigkeiten frühzeitig.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück? Wie funktioniert die Erstattung?
Es gibt keine einheitliche, pauschale Regelung zur automatischen Rückerstattung. Mögliche Gutschriften oder Nachberechnungen prüft saarVV individuell.
- Fordern Sie in Ihrer Kündigung eine abschließende Abrechnung und die Erstattung zu viel gezahlter Beträge an. Nennen Sie bei Bedarf Ihre Bankverbindung.
- Prüfen Sie Kontoauszüge nach dem Vertragsende und melden Sie unberechtigte Abbuchungen umgehend Ihrer Bank.
- Bei Fragen zur Abrechnung kontaktieren Sie das Abo‑Center und fordern Sie eine detaillierte Rechnung an.
- Card‑Portabilität: Manche Chipkarten (z. B. polygoCard) funktionieren nach Abo‑Kündigung bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiterhin für Einzeltickets. Prüfen Sie die Angaben auf Ihrer Karte.
Was müssen Sie nach der Kündigung noch erledigen?
- Bestätigung sichern: Bewahren Sie die Eingangsbestätigung und die schriftliche Bestätigung des Abo‑Centers auf.
- Letzte Abbuchungen kontrollieren: Prüfen Sie Kontoauszüge und fordern Sie Nachweise bei Unstimmigkeiten an.
- E‑Ticket und Chipkarte: Beachten Sie die verbleibende Nutzungszeit; die Karte verliert nach Vertragsende ihre Gültigkeit.
- Dokumente archivieren: Bewahren Sie Nachweise zu Sonderkündigungen und Versandbelege auf.
- Datenlöschung: Wollen Sie Ihre Daten löschen lassen, fordern Sie die Löschung beim Kundenservice an und dokumentieren Sie die Anfrage.
Häufige Fragen zur saarVV‑Kündigung
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Ja. saarVV akzeptiert Kündigungen in Textform. Senden Sie die Pflichtangaben und fordern Sie eine Eingangsbestätigung an. Bewahren Sie die gesendete E‑Mail inklusive Header als Nachweis auf.
Kann ich das Online‑Kündigungsformular nutzen?
Ja. Das Online‑Formular liefert eine automatische Eingangsbestätigung. Tragen Sie alle Pflichtfelder ein und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. Das Abo‑Center sendet meist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung per Post.
Kann ich telefonisch kündigen?
Nein. Telefonate klären Fragen, gelten aber nicht als formelle Kündigung. Nutzen Sie das Online‑Formular, E‑Mail oder Post, um einen schriftlichen Nachweis zu haben.
Welche Pflichtangaben gehören in die Kündigung?
Mindestens: vollständiger Name, Adresse, Kundennummer, Geburtsdatum, gewünschter Kündigungsmonat / -jahr und Datum. Bei Sonderkündigungen fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Was passiert mit Chipkarte und E‑Ticket nach der Kündigung?
E‑Tickets bleiben bis zum Ablauf der verbleibenden Nutzungszeit gültig. Danach sperrt saarVV die Berechtigung. Physische Karten verlieren zum Kündigungsdatum ihre Gültigkeit. Fragen Sie nach, ob die Karte für andere Käufe nutzbar bleibt.
Bekomme ich eine Rückerstattung und wie läuft die Abrechnung?
Es gibt keine pauschale Regel. Fordern Sie eine abschließende Abrechnung in der Kündigung an und prüfen Sie Ihre Abbuchungen nach Vertragsende. Klären Sie Unstimmigkeiten mit dem Abo‑Center oder Ihrer Bank.
Wie reiche ich Nachweise für eine Sonderkündigung ein?
Laden Sie Nachweise im Online‑Formular hoch oder schicken Sie Kopien per E‑Mail/Post. Beschriften Sie Unterlagen mit Ihrer Kundennummer, damit saarVV sie schnell zuordnen kann.
Wer kündigt bei einem arbeitgebergestellten Job‑Ticket?
Bei arbeitgebergestellten Job‑Tickets ist oft der Arbeitgeber oder ein Mobilitätsdienstleister involviert. Klären Sie intern, wer die Kündigung auslöst, und informieren Sie parallel das Abo‑Center.
Wie beantrage ich die Löschung meiner Daten nach Kündigung?
Kontaktieren Sie den Kundenservice mit Ihrer Kundennummer und der Bitte um Datenlöschung. Dokumentieren Sie die Anfrage und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Hinweis: Bewahren Sie alle Versand‑ und Empfangsbelege auf. Sichern Sie Kopien Ihrer Korrespondenz und notieren Sie Datum und Uhrzeit wichtiger Telefonate. Diese Unterlagen helfen bei Nachfragen oder Klärungsbedarf.

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