MietraMietvertrag

Wie kann ich Mietra kündigen?

Manuel Richter 3. Juni 2026

Wie kündige ich meine Mietra?

Sie kündigen Ihr Mietra‑Schließfach am schnellsten über das Serviceportal. Alternativ können Sie per E‑Mail, Fax oder postalisch per Einschreiben kündigen. Die ordentliche Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien Ihres Bundeslands beim Anbieter eingehen. Die Kaution beträgt 36,00 €; Sie erhalten die Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ferienende.

Was ist das Wichtigste zur Mietra‑Kündigung?

  • Kündigungsfrist: Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien im jeweiligen Bundesland.
  • Empfohlener Weg: Serviceportal oder Einschreiben mit Rückschein für rechtsverbindlichen Nachweis.
  • Kaution: 36,00 €; Rückzahlung bei fristgerechter Kündigung, leergeräumtem Fach und Rückgabe der Schlüssel. Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ferienende.
  • Benötigte Angaben: Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Fachnummer, gewünschtes Beendigungsdatum, IBAN.
  • Besondere Nachweise: Schulbestätigung bei Schulabgang; sonstige Belege bei Sonderkündigungen.
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Warum kündigen Nutzer ihren Mietra‑Vertrag?

  • Schulabgang: Bei Schulwechsel oder Abschluss wird das Fach oft nicht mehr benötigt. Mietra ermöglicht eine außerordentliche Kündigung mit Schulbestätigung.
  • Kautions‑ und Abrechnungsstreit: Unklare Abzüge oder verspätete Rückzahlung sorgen für Kündigungen.
  • Technische Probleme: PIN‑Probleme, fehlende Zugangsdaten oder Transponder/Störungen sind häufige Gründe.
  • Organisation / Umzug: Geänderter Nutzungsbedarf oder Umzug machen das Fach überflüssig.
  • Kosten‑Nutzen: Manche Nutzer bevorzugen günstigere Alternativen.

Prüfen Sie zuerst das Serviceportal. In vielen Fällen reicht eine kurze Meldung und Rückgabe des Fachs.

Wie erreiche ich den Mietra‑Kundenservice?

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
E‑Mail info@mietra.de E‑Mail für Kündigungen und Support
Telefon +49 34345 7295-0 Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr (Kundenbetreuung)
Fax +49 34345 7295-25 Fax in den AGB als Kommunikationsweg
Post Mietra e.K., Heinrich‑Heine‑Str. 4b, 04651 Bad Lausick Für unterschriebene Kündigungen per Einschreiben empfohlen
Online‑Formular / Portal https://serviceportal.schliessfaecher.de/ Login → Meine Fächer → Schließfach kündigen (Schnellkündigung)

Welche Tarife und Leistungen bietet Mietra?

Leistung Gebühr Abrechnung Rückerstattung / Hinweis
Kaution 36,00 € (einmalig) Einmalig bei Mietbeginn Rückzahlung nach fristgerechter Kündigung, leergeräumtem Fach und Rückgabe der Schlüssel; Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ferienende
Transponder (optional) 15,50 € (einmalig) Einmalig Einmalige Gebühr; Rückerstattungsregelung nicht gesondert ausgewiesen

Welche Kündigungswege akzeptiert Mietra?

Methode Akzeptiert Form Nachweisstärke Empfehlung
E‑Mail Textform Mittel (Sendebericht / Antwort) Schnell und praktikabel; Portal bevorzugt
Post (Brief) Schriftform (Unterschrift empfohlen) Hoch (Einschreiben/Rückschein) Für Rechtsnachweis empfohlen
Fax Textform Mittel (Sendeprotokoll) Bei Bedarf geeignet; Sendeprotokoll sichern
Online‑Formular (Portal) Portal‑Prozess Hoch (Portalbestätigung) Schnell und systematisch; oft empfohlen
Telefon ✗ (nur Support) Niedrig Nur für Rückfragen; nicht als formale Kündigung
App ✗ (nicht genannt) Niedrig Verwaltung über Portal oder Schriftverkehr notwendig

Wie kündige ich per E‑Mail?

  • E‑Mail ist textformgerecht, schnell und dokumentierbar.
  • Pflichtangaben: vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Fachkennung, gewünschter Beendigungszeitpunkt.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum an.
  • Fügen Sie Ihre IBAN für die Kautionsrückzahlung bei; bei Sonderkündigung legen Sie relevante Nachweise bei.
  • Bewahren Sie Sendebericht und Antwort als Nachweis auf.
  • Hinweis: Bei formbedürftigen Fällen ersetzt eine E‑Mail meist nicht die eigenhändige Unterschrift.

Wie kündige ich per Post?

  • Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis.
  • Pflichtangaben wie bei E‑Mail; Datum und eigenhändige Unterschrift erforderlich (Schriftform).
  • Legen Sie die IBAN für die Kautionsüberweisung bei.
  • Bewahren Sie Kopie des Schreibens und Einschreiben‑Beleg auf.

Wie kündige ich per Fax?

  • Fax ist in den AGB als Kommunikationsweg aufgeführt. Sichern Sie das Fax‑Sendeprotokoll.
  • Geben Sie alle Pflichtangaben an und fordern Sie eine Bestätigung per E‑Mail oder Post an.
  • Bei Zweifeln senden Sie zusätzlich ein Einschreiben.

Wie kündige ich online im Portal?

  • Ablauf: Login → Meine Fächer → Schließfach auswählen → "Schließfach kündigen" / Schnellkündigung.
  • Das Portal füllt in der Regel Ihre Daten automatisch aus. Prüfen Sie diese Angaben.
  • Sichern Sie Screenshot der Bestätigungsseite und die Bestätigungs‑E‑Mail als Nachweis.
  • Portalbestätigung gilt meist als starker Nachweis und ermöglicht schnelle Zuordnung.

Können Drittanbieter die Kündigung für mich übernehmen?

  • Kündigungsdienste versenden Ihre Erklärung gegen Gebühr.
  • Vorteile: Versandnachweis, Erinnerungsservice.
  • Nachteile: Kosten und zusätzliche Datenweitergabe.
  • Empfehlung: Eigene Kündigung per Portal, E‑Mail oder Einschreiben reicht meistens aus. Achten Sie auf korrekte Kundennummer und Fachkennung.

Welche Fristen gelten bei Mietra?

Fall Frist Was Sie beachten müssen
Ordentliche Kündigung Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien im jeweiligen Bundesland Vertragslaufzeit = ein Schuljahr; fehlt Kündigung → automatische Verlängerung
Automatische Verlängerung Verlängerung um ein weiteres Schuljahr Kündigung muss fristgerecht eingereicht werden
Sonderkündigung (Schulabgang) 2 Wochen zum Monatsende (Schulbestätigung erforderlich) Schulbestätigung beifügen
Widerrufsrecht 14 Tage ab Vertragsabschluss; ggf. zusätzlich 14 Tage ab Erhalt des Fachzugangs Bei Widerruf Rückzahlung binnen 14 Tagen
Kautionsrückerstattung Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ende der Sommerferien Bedingung: fristgerechte Kündigung, leergeräumtes Fach, Schlüssel zurück / Zahlenschloss verbleibt am Fach

Beispiel zur Fristberechnung: Beginnen die Sommerferien am 15.05.2026, muss Ihre ordentliche Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Anbieter eingehen. Das heißt: spätestens am 17.04.2026.

Was muss in mein Kündigungsschreiben?

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Vertragspartners.
  • Kundennummer und/oder Mietvertragsnummer sowie Fachkennung oder Vertrags‑ID.
  • Eindeutige Kündigungsformel, z. B.: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für Schließfach Nr. X zum dd.mm.jjjj, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Datum des Schreibens und bei postalischer Kündigung die eigenhändige Unterschrift.
  • IBAN für die Kautionsrückzahlung sowie eine Kontakt‑E‑Mail oder Telefonnummer.
  • Bei Sonderkündigungen: relevante Nachweise (z. B. Schulbestätigung).
  • Hinweise zur Rückgabe: Fach restlos leeren, Aufkleber entfernen; Zahlenschloss nicht entfernen; alle Originalschlüssel zurücksenden.

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis, bis Sie die Kündigungsbestätigung und die Kautionsabrechnung erhalten.

Welche Mustervorlagen kann ich nutzen?

Vorlage: Standard‑Kündigung

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Mietra e.K.
Heinrich‑Heine‑Str. 4b
04651 Bad Lausick

Datum: [Datum]

Betreff: Kündigung des Mietvertrags / Schließfach Nr. [Fachnummer] — Kundennummer [Kundennummer], Vertragsnummer [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag über das Schließfach mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] und der Fachkennziffer [Fachnummer] fristgerecht zum [dd.mm.jjjj], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundennummer lautet: [Kundennummer].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das vertraglich festgelegte Beendigungsdatum schriftlich per E‑Mail an [Ihre E‑Mail‑Adresse] oder postalisch an die oben angegebene Adresse.

Für die Rückerstattung der Kaution in Höhe von 36,00 € überweise ich die Rückzahlung auf folgendes Konto:
IBAN: [DE………..]
Kontoinhaber: [Name Kontoinhaber]

Ich werde das Fach bis zum Beendigungszeitpunkt vollständig leeren, reinigen und alle Originalschlüssel an Sie zurücksenden. Bitte teilen Sie mir mit, an welche Adresse ich die Schlüssel senden soll und ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei postalischem Versand]
[Ihr Name]
[Telefonnummer / E‑Mail für Rückfragen]

Kurzbeschreibungen zu weiteren Vorlagen/Anlässen (kein vollständiger Brief):

Mietra kündigen mit unserer Vorlage
  • Widerruf (14 Tage): Kurztext mit Vertragsdatum, eindeutiger Widerrufserklärung und Aufforderung zur Rückzahlung binnen 14 Tagen.
  • Kautionsforderung nach Rückgabe: Mahnung mit Bezug auf fristgerechte Kündigung und Rückgabebeleg, Aufforderung zur Überweisung der Kaution (36,00 €) binnen 14 Tagen.
  • Kurze E‑Mail‑Fassung für Portal/E‑Mail: Prägnanter Betreff ("Kündigung Mietvertrag [Kundennummer]"), Pflichtdaten im Mail‑Text, Bitte um Bestätigung.
  • Fax / Einschreiben‑Kurztext: Kompakte, formale Version des obigen Musters; Hinweis auf Sende‑/Einschreibe‑Beleg.

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

  1. Frist prüfen
    Ermitteln Sie den letzten möglichen Kündigungstermin (4 Wochen vor Ferienbeginn). Planen Sie Puffer für Versand und Bestätigung.
  2. Unterlagen zusammenstellen
    Sammeln Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Fachkennung, gewünschtes Beendigungsdatum und Ihre IBAN. Bei Sonderfällen: Schulbestätigung oder Umzugsnachweis bereitlegen.
  3. Kanal wählen und Text prüfen
    Entscheiden Sie sich für Portal, E‑Mail oder Einschreiben. Nutzen Sie die Mustervorlage und ergänzen Sie Pflichtangaben. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
  4. Versenden und Belege sichern
    Senden Sie die Kündigung und speichern Sie den Nachweis (Screenshot, Sendebericht, Faxprotokoll oder Einschreiben‑Beleg).
  5. Fach räumen und Schlüssel zurückgeben
    Räumen Sie das Fach gründlich, entfernen Sie Aufkleber und lassen Sie das Zahlenschloss verschlossen am Fach. Senden Sie alle Originalschlüssel per Tracking an die genannte Adresse. Notieren Sie die Sendungsnummer.
  6. Kautionsrückzahlung verfolgen
    Übermitteln Sie Ihre IBAN und erwarten Sie die Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ferienende. Prüfen Sie die Abrechnung auf Abzüge. Fordern Sie bei Unstimmigkeiten Belege an.
  7. Nachfassen und eskalieren
    Wenn Bestätigung oder Kaution ausbleiben, senden Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung. Kontaktieren Sie den Kundenservice. Prüfen Sie bei Bedarf Verbraucherberatung oder rechtliche Schritte.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Wann gelten Sonderkündigungen allgemein?

Sonderkündigungen prüft Mietra fallweise. Legen Sie Gründe und Belege schriftlich vor, um die Prüfung zu beschleunigen.

Wann kann ich wegen Schulabgang außerordentlich kündigen?

Bei Schulabgang gilt in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 2 Wochen Frist zum Monatsende. Reichen Sie die schriftliche Schulbestätigung zusammen mit der Kündigung ein.

Gilt Umzug als Sonderfall?

Ein Umzug führt nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht im Datensatz. Kontaktieren Sie den Kundenservice mit Adress‑ oder Ummeldebestätigung. Mietra prüft Kulanzlösungen individuell.

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Im Sterbefall legen Sie Sterbeurkunde und Nachweisdokumente vor. Nehmen Sie Kontakt mit Mietra auf und senden Sie die Kopien der relevanten Dokumente.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Im vorliegenden Datensatz ist kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen angegeben. Dokumentieren Sie die Mitteilung zur Preisänderung und fordern Sie eine Begründung an. Bei unzulässigen Änderungen kann eine außerordentliche Kündigung geprüft werden.

Was tun bei Vertragsfehlern oder Nichterfüllung?

Dokumentieren Sie Mängel schriftlich. Setzen Sie Mietra eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Kündigen Sie gegebenenfalls außerordentlich, wenn der Mangel fortbesteht. Belege sind wichtig.

Wie reiche ich eine außerordentliche Kündigung praktisch ein?

Fügen Sie alle Belege bei, benennen Sie Frist und Datum klar und informieren Sie den Kundenservice. Ob ein rechtliches Kündigungsrecht besteht, hängt von den Umständen und gegebenenfalls den AGB ab.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Position Gebühr Erstattung / Regelung
Kaution 36,00 € (einmalig) Rückzahlung nach fristgerechter Kündigung, leergeräumtem Fach und Rückgabe der Schlüssel; Auszahlung spätestens 4 Wochen nach Ferienende
Transponder 15,50 € (einmalig) Einmalige Gebühr; Rückerstattungsregelung nicht gesondert ausgewiesen
Widerruf (gesetzlich) Bei wirksamem Widerruf Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen

Voraussetzungen für die vollständige Kautionsrückzahlung: fristgerechte Kündigung, Fach restlos leer und gereinigt, Rücksendung aller Originalschlüssel oder Verbleib des Mietra‑Zahlenschlosses am Fach sowie Übermittlung einer gültigen IBAN. Mietra kann ausstehende Forderungen, z. B. für Schlosswechsel oder Schäden, mit der Kaution verrechnen. Fordern Sie in diesem Fall eine Aufstellung der Abzüge und Belege an.

Praktischer Ablauf zur Auszahlung: Übermitteln Sie nach Kündigung Ihre IBAN an den Kundenservice. Senden Sie die Schlüssel mit Tracking und bewahren Sie den Sendungsbeleg auf. Wenn die Auszahlung ausbleibt, fordern Sie per E‑Mail oder Einschreiben eine Abrechnung mit Fristsetzung an.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

  • Bestätigung sichern: Bewahren Sie die Eingangsbestätigung (Portal‑Screenshot, E‑Mail, Einschreiben‑Beleg) auf.
  • Fachübergabe: Räumen Sie das Fach vollständig und entfernen Sie Aufkleber; lassen Sie das Mietra‑Zahlenschloss verschlossen am Fach.
  • Schlüsselrückgabe: Senden Sie alle Originalschlüssel per Tracking an die in der Kontakttabelle genannte Adresse und geben Sie Ihre Kundennummer an.
  • Kautionsabrechnung prüfen: Vergleichen Sie die Abrechnung; fordern Sie Belege für Abzüge an und setzen Sie bei Verzögerung eine Frist.
  • SEPA / Abbuchungen prüfen: Kontrollieren Sie, ob nach Vertragsende noch Lastschriften erfolgen, und veranlassen Sie ggf. Rückbuchungen.
  • Daten & DSGVO: Sie können Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten verlangen. Nach Ablauf der Geschäftsbeziehung können Sie Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung beantragen. Senden Sie die Anfrage an info@mietra.de.

Diese Schritte helfen, die Rückzahlung der Kaution zu sichern und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Welche häufigen Fragen gibt es zur Mietra‑Kündigung?

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist versäume?

Verpasst Sie die ordentliche Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr. Senden Sie trotzdem sofort eine Kündigung für den nächstmöglichen Termin. Fragen Sie beim Kundenservice nach Kulanz. Prüfen Sie Ihre Kontobelastungen. SEPA‑Lastschriften lassen sich unter Umständen zurückbuchen.

Kann ich telefonisch kündigen?

Telefonische Hinweise sind möglich, dienen aber nur der Beratung. Eine telefonische Kündigung gilt nicht als formale Kündigung. Nutzen Sie E‑Mail, Fax, Post oder das Serviceportal und sichern Sie einen schriftlichen Nachweis.

Wann und wie erhalte ich die Kaution zurück?

Die Kaution (36,00 €) wird nach fristgerechter Kündigung, fachgerechter Rückgabe und Rücksendung der Originalschlüssel oder bei Verbleib des Zahlenschlosses überwiesen. Die Auszahlung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende der Sommerferien. Bei Abzügen verlangen Sie eine Aufstellung und Belege.

Darf ich das Mietra‑Zahlenschloss entfernen?

Entfernen Sie das Mietra‑Zahlenschloss nicht. Das Schloss muss verschlossen am Fach verbleiben. Entfernen Sie es, drohen Abzüge von der Kaution. Klären Sie Ausnahmen vorher mit dem Kundenservice.

Was kann ich bei PIN‑Problemen tun?

Bei PIN‑Problemen oder Transponder‑Störungen kontaktieren Sie den Kundenservice und nennen Ihre Kundennummer. Der Support hilft beim Reset oder beim Austausch.

Was passiert bei Schlüsselverlust und Schlosswechsel?

Bei Schlüsselverlust kann Mietra einen Schlosswechsel veranlassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Melden Sie den Verlust umgehend und dokumentieren Sie den Versand von Ersatzschlüsseln. Solche Forderungen kann Mietra mit der Kaution verrechnen.

Wie funktioniert das Widerrufsrecht bei Mietra?

Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss; ggf. besteht zusätzlich eine 14‑tägige Frist ab Erhalt des Fachzugangs. Bei wirksamem Widerruf erstattet Mietra alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen. Nutzen Sie das Muster‑Widerrufsformular zur Klarheit.

Was tun, wenn die Kaution nicht überwiesen wird?

Senden Sie zuerst eine Erinnerungs‑E‑Mail mit Fristsetzung und Belegen der Rückgabe. Kontaktieren Sie anschließend den Kundenservice mit allen Nachweisen. Wenn keine Reaktion erfolgt, kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale und prüfen mögliche Mahnverfahren oder rechtliche Schritte.

Gibt es eine Schließfachversicherung?

Ja. Zusatzangebote wie "Sicher & Sauber", "Sicher & Sauber PLUS" und "PREMIUM" sind verfügbar. ERGO ist der Versicherer für Schadensfälle. Melden Sie Schäden per E‑Mail an info@mietra.de und geben Sie Ihre Kundennummer sowie die Versicherungsdaten an.

Was passiert mit zurückgelassenen Gegenständen?

Gegenstände, die nach der Rückgabe im Fach verbleiben, behandelt Mietra meist als Fundsachen. Mietra reinigt und gibt Fächer an neue Nutzer frei. Dokumentieren Sie die Übergabe per Foto und stellen Sie sicher, dass das Fach vollständig leer ist.

Wer darf den Vertrag unterschreiben?

Vertragspartner sind in der Regel die erziehungsberechtigten Eltern bzw. der registrierte Vertragspartner. Bei Minderjährigen achten Sie auf die Vertragspartnerdaten. Änderungen melden Sie dem Kundenservice schriftlich.

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