Frankfurt Muenchener LebensversicherungLebensversicherung

Wie kann ich Frankfurt Muenchener Lebensversicherung kündigen?

Manuel Richter 5. Juni 2026

Wie kündige ich meine Frankfurt Münchener Lebensversicherung?

Senden Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Versicherungs‑ oder Kundennummer sowie IBAN und Steuer‑ID. Versenden Sie es per Einschreiben an die Zentrale oder als eingescanntes PDF an anfrage.fml@flgruppe.de. Das Eingangsdatum beim Versicherer ist maßgeblich. Ordentliche Kündigungen gelten in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode. Legen Sie für Auszahlungen eine bestätigte Ausweiskopie bei.

Was ist das Wichtigste zur Kündigung?

  • Kündigungswege: Post (Einschreiben), eingescannt per E‑Mail oder Formularcenter.
  • Eingangsdatum entscheidet; ordentliche Kündigung meist zum Vertragsende.
  • Pflichtangaben: Name, Adresse, Versicherungs-/Kundennummer, IBAN, Steuer‑ID, Unterschrift.
  • Auszahlung: Rückkaufswert minus Abschluss‑ und Verwaltungskosten; Verzögerungen bei fehlenden Unterlagen möglich.
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Was brauchen Sie für die Kündigung?

Bevor Sie kündigen, sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen. Fehlen Angaben, verzögert sich die Auszahlung.

  • Vollständiger Name und Anschrift.
  • Versicherungsnummer / Kundennummer.
  • IBAN und Kontoinhaber.
  • Steuer‑ID (TIN).
  • Unterschriftsoriginal für postalische Einreichung.
  • Kopie der Police oder letzte Beitragsmitteilung.
  • Bestätigte Kopie des Personalausweises (für Auszahlung oft erforderlich).
  • Bei Vertretung: Vollmacht mit Unterschrift der vertretenden Person.
  • Bei Todesfall: Sterbeurkunde und Erbschein.

Wie reiche ich die Kündigung ein?

Unten finden Sie die akzeptierten Einreichwege, formale Anforderungen und Vorteile. Wählen Sie den Weg, der für Sie den besten Nachweis bietet.

Methode Akzeptiert Formale Anforderung Nachweis / Vorteil
Post Schriftform, eigenhändige Unterschrift empfohlen Einschreiben mit Rückschein als Zustellnachweis
E‑Mail (Scan) Eingescanntes, unterschriebenes Dokument; AVB prüfen Schnelle Übermittlung; fordern Sie Empfangsbestätigung
Fax ✓ (uneinheitlich) Unterschriebenes Schreiben, Sendeprotokoll Rasche Zustellung; Protokoll als Nachweis
Online‑Formular Formular herunterladen, unterschreiben, einsenden Fehlerreduzierter Vordruck
Telefon Keine rechtsverbindliche Kündigung Nur Beratung, Rückfragen möglich
App Nicht verfügbar Nicht anwendbar

Per Post kündigen

Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Nachweisoption.

  • Schreiben Sie Name, Anschrift, Kundennummer und Datum.
  • Fordern Sie eine schriftliche Eingangs‑ und Kündigungsbestätigung an.
  • Fügen Sie Police oder letzte Beitragsmitteilung, IBAN und Steuer‑ID bei.
  • Legen Sie eine bestätigte Ausweiskopie für Auszahlung bei, falls verlangt.
  • Planen Sie Bearbeitungszeit und Postlaufzeit ein. Bewahren Sie Rückschein auf.

Per E‑Mail kündigen

Ein eingescanntes, unterschriebenes Kündigungsschreiben wird akzeptiert.

  • Nennen Sie Name, Kundennummer und gewünschtes Beendigungsdatum oder "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Senden Sie die PDF an anfrage.fml@flgruppe.de.
  • Fordern Sie eine Empfangsbestätigung per E‑Mail an.
  • Fügen Sie Police/Kopie, IBAN und Steuer‑ID bei.
  • Prüfen Sie in Ihren AVB, ob eine Originalunterschrift verlangt wird; falls ja, wählen Sie Post.

Per Fax kündigen

Fax bietet ein Sendeprotokoll als Nachweis, ist aber nicht immer einheitlich dokumentiert.

  • Senden Sie ein unterschriebenes Schreiben; bewahren Sie das Sendeprotokoll auf.
  • Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Eingangs an.
  • Notieren Sie Seitenanzahl und Uhrzeit des Versands.

Online kündigen

Das Formularcenter stellt standardisierte Formulare bereit.

  • Laden Sie das passende Formular herunter.
  • Füllen Sie es aus und unterschreiben Sie handschriftlich.
  • Senden Sie das Formular per Post oder als eingescanntes PDF per E‑Mail.
  • Vollständig ausgefüllte Formulare reduzieren Fehler.

Bei Drittanbietern kündigen

Versand‑ und Belegdienste übernehmen Versand und Protokollierung, meist gegen Gebühr.

  • Nutzen Sie den Dienst nur, wenn Sie damit den Nachweis sicherstellen.
  • Prüfen Sie, ob der Versicherer Dokumente vom Dienst akzeptiert.
  • Bewahren Sie alle Belege und Kopien auf.

Telefon und App

Telefonische Ankündigungen sind in der Regel nicht rechtsverbindlich.

  • Nutzen Sie Telefon für Fragen zu Fristen und Formularen.
  • Fordern Sie nach einem Telefonat immer eine schriftliche Bestätigung an.
  • Die App bietet derzeit keine Kündigungsfunktion.

Wie kündige ich Schritt für Schritt?

  1. Prüfen Sie Ihren Vertrag und notieren Sie Versicherungs-/Kundennummer.
  2. Entscheiden Sie: ordentliche Kündigung, Widerruf (Altvertrag), Beitragsfreistellung oder Policenankauf.
  3. Sammeln Sie Police, Beitragsmitteilung, Steuer‑ID, IBAN und bestätigte Ausweiskopie.
  4. Füllen Sie den Musterbrief aus oder nutzen Sie das Formularcenter.
  5. Wählen Sie den Versandweg (Einschreiben oder eingescannt per E‑Mail).
  6. Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an und bewahren Sie Belege auf.
  7. Reichen Sie fehlende Unterlagen nach, wenn der Versicherer sie anfordert.
  8. Prüfen Sie die Auszahlung und verlangen Sie bei Bedarf eine Aufschlüsselung.
  9. Setzen Sie eine Frist zur Reaktion, bevor Sie Ombudsmann oder BaFin einschalten.

Welche Mustertexte kann ich verwenden?

Nutzen Sie die folgenden Vorlagen als Kopiervorlage. Passen Sie Namen, Nummern und Daten an.

Vorlage: Ordentliche Kündigung

[Ihre Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[E‑Mail]

Frankfurt Münchener Lebensversicherung
Hollerithstraße 11
81829 München

Datum: [Datum]

Betreff: Kündigung meines Versicherungsvertrags Nr. [Vertragsnummer] / Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Nummer [Vertragsnummer] beziehungsweise Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das vertraglich festgelegte Beendigungsdatum schriftlich.

Ich bitte Sie, den verbleibenden Rückkaufswert nach Abschluss der Berechnung auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: [Name des Kontoinhabers]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC] (falls erforderlich)

Für die Auszahlung erhalten Sie meine Steuer‑ID: [Steuer‑ID]. Zur Identitätsprüfung lege ich eine bestätigte Kopie meines Personalausweises bei beziehungsweise reiche diese auf Anforderung nach.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Abrechnung des Rückkaufswerts, die Berechnungsgrundlagen sowie die Bestätigung der Vertragsbeendigung an meine oben angegebene Adresse oder an meine E‑Mail‑Adresse [E‑Mail].

Mit freundlichen Grüßen

[Ort, Datum]

[Unterschrift handschriftlich]

Frankfurt Muenchener Lebensversicherung kündigen mit unserer Vorlage

Vorlage: Widerruf

Widerrufen Sie unter Angabe des Vertragsdatums und verweisen Sie auf die Widerrufsbelehrung. Fügen Sie Kopien des Vertrags und relevante Unterlagen bei. Bei Unsicherheit lassen Sie die Belehrung prüfen.

Vorlage: Fondsgebundene Police kündigen

Nennen Sie die Vertragsnummer und, falls bekannt, Fondsnamen oder ISIN. Bitten Sie um Liquidation oder Übertragung der Fondsanteile und Auszahlung des verbleibenden Rückkaufswerts.

Vorlage: Beitragsfreistellung anfordern

Formulieren Sie: "Hiermit beantrage ich die Beitragsfreistellung meiner Police Nr. [Nummer] ab dem [Datum]. Bitte senden Sie mir die Bestätigung mit neuer Versicherungssumme."

Vorlage: Rentenversicherung kündigen

Fragen Sie nach Auszahlungsmöglichkeiten (Kapitalauszahlung vs. Übertragung/Umwandlung). Bitten Sie um Mitteilung aller Optionen und steuerlicher Folgen.

Wohin schicke ich die Kündigung? Wie erreiche ich den Kundenservice?

Verwenden Sie die folgenden Kontaktangaben für Versand und Rückfragen. Senden Sie Kündigungen an die Adresse oder E‑Mail des Formularcenters, wenn das Formular dies vorgibt.

Kontaktdaten (Kurzreferenz)

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon +49 6172 595 7800 Telefonberatung: Mo–Do 08:00–15:00, Fr 08:00–14:00
E‑Mail anfrage.fml@flgruppe.de Eingescanntes, unterschriebenes Schreiben möglich
Fax Uneinheitlich (ggf. 06172 5957800) Faxangaben variieren; Sendeprotokoll aufbewahren
Post (Zentrale) Hollerithstraße 11, 81829 München Formularcenter nennt teils abweichendes Postfach
Post (Formularcenter) Postfach 820117, 81801 München Formulare herunterladen, unterschreiben, einsenden
Online‑Formular https://flgruppe.de/formulare/frankfurt-muenchener-lebensversicherung-ag/ Formulare zum Herunterladen und Einreichen

Welche Kündigungsfristen gelten?

Kündigungen werden in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Versicherer. Prüfen Sie Ihre AVB auf abweichende Fristen.

Situation Frist / Aktion Bemerkung
Ordentliche Kündigung Zum Ende der Versicherungsperiode; Eingangsdatum maßgeblich Oft gilt: 1 Tag vor nächster Beitragszahlung
Frist laut AVB Häufig 1–3 Monate vor Vertragsende Prüfen Sie Ihren Tarif; viele nennen 3 Monate
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung Versicherer muss auf Sonderkündigungsrecht hinweisen
Widerrufsfrist 30 Tage (ggf. verlängert bei fehlerhafter Belehrung) Besonders relevant für Verträge 1994–2007
Betriebliche Altersversorgung (bAV) Oft nicht kündbar; Abfindungsverbot möglich Arbeitgeber und Versicherer involvieren
Auszahlung Rückkaufswert Auszahlung nach Berechnung am Stichtag In der Regel ca. 1 Woche nach Berechnung

Tarif / Fristen – Vergleichstabelle

Tariftyp Kündbarkeit Typische Frist Besonderheiten
Standard (Verträge nach 1994) Kündbar zum Ende der Versicherungsperiode Eingangsdatum maßgeblich; AVB beachten Rückkaufswert mit Abzügen
Altverträge (vor 2008) Komplexe Regelungen; Widerruf möglich Widerruf 30 Tage; bei fehlerhafter Belehrung längere Rechte Rechtliche Prüfung empfohlen
Betriebliche Altersversorgung (bAV) Häufig nicht kündbar Abfindungsverbot möglich Arbeitgeber einbeziehen
Riester‑Police Kündigung möglich, Förderungen betroffen Fristen wie Standard Staatliche Zulagen können zurückgefordert werden
Fondsgebundene Police Kündbar zum Ende der Periode Liquidation/Veräußerung der Fondsanteile nötig Fondswechsel statt Kündigung möglich

Wie berechne ich die Frist?

Endet Ihre Versicherungsperiode am 30. April 2026, muss die Kündigung ohne AVB‑Vorgabe spätestens am 29. April 2026 beim Versicherer eingehen. Wenn Ihre AVB eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorschreiben, ist die Kündigung spätestens am 30. Januar 2026 erforderlich. Planen Sie für den Postversand 5–7 Werktage Puffer ein.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

Sie können unter bestimmten Umständen außerordentlich kündigen. Prüfen Sie die AVB und die konkreten Mitteilungen des Versicherers.

Sonderkündigung bei Beitragsanpassungen

Bei Beitragserhöhung ohne angemessene Leistungsverbesserung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Verweisen Sie in der Kündigung konkret auf die Änderungsmitteilung.

Sonderkündigung bei Umzug

Ein generelles Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht nicht automatisch. AVB können abweichende Regelungen enthalten. Legen Sie bei Antrag auf Sonderkündigung einen Adressnachweis bei. Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Vertragsübertragung.

Erbfall / Erbe

Erben informieren den Versicherer und reichen Nachweise ein. Relevante Unterlagen: Sterbeurkunde, Erbschein oder Erbenerklärung. Reichen Sie Identitätsnachweise der Begünstigten ein. Der Versicherer prüft Auszahlung oder Vertragsübernahme nach Vorlage der Unterlagen.

Sterbefall

Melden Sie den Todesfall an den Kundenservice und reichen Sie die Sterbeurkunde ein. Nutzen Sie die Formulare aus dem Formularcenter für Erbenerklärungen. Legen Sie Erbschein oder Nachweis der Berechtigung bei.

Betriebliche Altersversorgung

bAV‑Verträge unterliegen oft gesetzlichen Einschränkungen und sind häufig nicht kündbar. Arbeitgeberregelungen und Abfindungsverbote können gelten. Klären Sie die Situation mit Arbeitgeber/Personal und dem Versicherer. Rechtliche Beratung ist oft sinnvoll.

Riester‑Policen

Bei Riester‑Verträgen kann eine Kündigung den Verlust staatlicher Zulagen und steuerlicher Vorteile nach sich ziehen. Prüfen Sie Förderfolgen und mögliche Rückforderungen. Eine Umstellung oder Beitragsfreistellung kann sinnvoller sein.

Namensänderung

Informieren Sie den Versicherer schriftlich über Namensänderungen. Legen Sie die Heiratsurkunde oder neue Ausweisdokumente vor. Aktualisieren Sie Vertragsunterlagen vor einer Kündigung, falls nötig.

Störung / Serviceausfall

Dokumentieren Sie nicht erbrachte Leistungen oder verzögerte Auszahlungen. Setzen Sie dem Versicherer zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Reagiert der Versicherer nicht, können Sie Ombudsmann oder BaFin einschalten.

Wie viel Geld erhalte ich nach der Kündigung?

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert nach versicherungsmathematischen Regeln. Typische Bestandteile sind geleistete Beiträge abzüglich Risikoanteilen, Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie mögliche Stornopauschalen. Anteiliges Überschussguthaben wird hinzugefügt.

  • Berechnung und Stichtag: Auszahlung erfolgt nach Berechnung am Stichtag. In vielen Fällen zahlt der Versicherer rund eine Woche nach Berechnung aus.
  • Abzüge und Mindestgrenzen: Abschlusskosten und Stornopauschalen verringern die Auszahlung deutlich. In Einzelfällen gelten Mindestauszahlungsregeln (als Orientierung: ca. 50 % der eingezahlten Prämien).
  • Verzögerungen: Häufige Gründe sind fehlende Steuer‑ID, keine bestätigte Ausweiskopie oder unvollständige Bankdaten.
  • Widerruf vs. Kündigung: Ein erfolgreicher Widerruf (vor allem bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Altverträgen) führt oft zu einer besseren Rückabwicklung als eine ordentliche Kündigung.

Was müssen Sie nach der Kündigung erledigen?

  • Bewahren Sie Eingangsbestätigung, Einschreibebeleg oder Sendeprotokoll auf.
  • Reichen Sie fehlende Unterlagen (Steuer‑ID, bestätigte Ausweiskopie, IBAN) umgehend nach.
  • Prüfen Sie SEPA‑Mandate und kündigen Sie wiederkehrende Abbuchungen.
  • Vergleichen Sie die ausgezahlte Summe mit der Abrechnung. Fordern Sie eine Aufschlüsselung an, falls nötig.
  • Beachten Sie, dass künftige Überschussbeteiligungen mit Vertragsende entfallen.
  • Bewahren Sie alle Dokumente bis zur endgültigen Abwicklung auf und notieren Sie Ansprechpartner samt Aktenzeichen.

Häufige Fragen zur Kündigung

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Ja. Sie können ein eingescanntes, unterschriebenes Kündigungsschreiben an anfrage.fml@flgruppe.de senden. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Fügen Sie Police/Kundennummer, IBAN und Steuer‑ID bei. Bewahren Sie das versendete PDF und die Sendezeit auf.

Kann ich per Fax kündigen?

Ja, Fax wird in einigen Quellen als Einreichweg genannt. Die Faxangabe ist jedoch uneinheitlich. Senden Sie ein unterschriebenes Schreiben, behalten Sie das Sendeprotokoll und fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer.

Gelten Kündigungsfrist und Stichtagsprinzip?

Ja. Kündigungen werden in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Versicherer. Prüfen Sie Ihre AVB, da viele Tarife zusätzliche Fristen (häufig 1–3 Monate) vorsehen.

Wann zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus?

Der Versicherer zahlt nach Abschluss der Berechnung am Stichtag aus. Die Auszahlung erfolgt in vielen Fällen etwa eine Woche nach Berechnung. Verzögerungen treten bei fehlenden Unterlagen auf.

Welche Unterlagen sind für die Auszahlung Pflicht?

Üblich sind: IBAN, Kontoinhaber, Steuer‑ID und eine bestätigte Kopie des Personalausweises. Fehlen diese Angaben, kann die Auszahlung verzögert oder verweigert werden.

Kann ich Altverträge (1994–2007) widerrufen?

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung können ältere Verträge unter Umständen noch widerrufen werden. Ein erfolgreicher Widerruf führt oft zu einer günstigeren Rückabwicklung als eine Kündigung. Lassen Sie die Belehrung prüfen und legen Sie relevante Unterlagen bei.

Was tun bei verzögerter Auszahlung?

Prüfen Sie zunächst, ob alle verlangten Unterlagen eingereicht wurden. Senden Sie dann eine Erinnerung an den Kundenservice. Reagiert der Versicherer nicht, setzen Sie eine schriftliche Frist und erwägen Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann oder bei der BaFin.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Ja. Bei Beitragserhöhungen ohne angemessene Leistungsverbesserung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt üblicherweise 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Verweisen Sie in Ihrer Kündigung konkret auf die Änderungsmitteilung.

Sollte ich kündigen oder die Police freistellen / verkaufen?

Das hängt vom Rückkaufswert und Ihren Zielen ab. Bei sehr geringem Rückkaufswert kann Beitragsfreistellung besser sein. Policenankauf ist eine weitere Option. Erstellen oder lassen Sie eine Rückkaufswert‑Schätzung anfertigen, bevor Sie entscheiden.

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