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Wie kann ich Bllv kündigen? So geht's 2026

Manuel Richter 2. Okt. 2026

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim BLLV?

Kündigen Sie schriftlich an die zuständige Verbandsstelle (Kreisverband, Bezirksverband oder Landesgeschäftsstelle). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals. Senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben oder per Fax mit Sendeprotokoll. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Zahlen Sie Beiträge bis zum Wirksamwerden der Kündigung.

Was ist das Wichtigste zur BLLV‑Kündigung?

  • Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals.
  • Empfohlener Nachweisweg: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll.
  • Kontakt (Kurz): Telefon 089 721001-0, Fax 089 721001-90, E‑Mail mitglieder@bllv.de, Postfach 15 02 09, 80042 München.
  • Beiträge: Quartalsweise im Voraus; Zahlungen sind bis zur Wirksamkeit fällig.
  • Sonderfälle: Bei Sterbefall, Exmatrikulation oder Umzug Nachweise beifügen.
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Warum kündigen Mitglieder den BLLV?

Viele Mitglieder kündigen aus nachvollziehbaren Gründen. Häufige Auslöser sind:

  • Kosten-Nutzen: Mitglieder hinterfragen das Verhältnis von Beiträgen und genutzten Leistungen. Eine Beitragsermäßigung kann eine Alternative sein.
  • Geänderte Lebenssituation: Berufswechsel, Ruhestand oder Ende des Studiums machen die Mitgliedschaft oft überflüssig.
  • Wechsel/Umzug: Ein Umzug ins Ausland oder die Aufnahme in einen anderen Verband führen häufig zur Kündigung.
  • Organisatorische Probleme: Unklarheit zur Zuständigkeit (Kreisverband, Bezirksverband, Landesgeschäftsstelle) oder eingeschränkte Erreichbarkeit des Kundendienstes.
  • Datenschutz/Werbung: Mitglieder verlangen nach Austritt die Löschung personenbezogener Daten oder widersprechen Direktwerbung.

Alternativen zur Kündigung sind oft möglich: Beitragsermäßigung beantragen, Mitgliedschaftsform ändern oder einzelne Leistungen abbestellen.

Wie erreiche ich den Kundenservice des BLLV?

Ansprechpartner in Kreis- und Bezirksverbänden finden Sie nicht zentral. Rufen Sie bei Zuständigkeitsfragen die Mitgliederverwaltung an. Nutzen Sie die folgenden Kontaktdaten für Versand und Rückfragen.

Kanal Kontakt Öffnungszeiten / Hinweis
Telefon 089 721001-0 Zentrale
Fax 089 721001-90 Fax gilt als Schriftform; Sendeprotokoll als Nachweis sichern
E‑Mail mitglieder@bllv.de Kontaktadresse; E‑Mail ersetzt in der Regel nicht die Schriftform
Post Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V., Postfach 15 02 09, 80042 München Schriftform-Adresse für Kündigungen; Einschreiben empfohlen
Online‑Formular nicht verfügbar Kein öffentliches Online‑Kündigungsformular ausgewiesen

Kann ich per E‑Mail, Brief oder Telefon kündigen?

Die Satzung verlangt Schriftform. In der Praxis gelten Post und Fax als anerkannte Wege. E‑Mail, Telefon oder Apps ersetzen die Schriftform in der Regel nicht.

Methode Akzeptiert (Satzung) Nachweis Empfehlung
Post ✓ Einschreiben / Rückschein Empfohlen - robuste Nachweisführung
Fax ✓ Sendeprotokoll Zulässig - Faxprotokoll aufbewahren
E‑Mail ✗ (allgemein) kein formeller Nachweis Nicht empfohlen, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Telefon ✗ Gesprächsnotiz Informativ, ersetzt nicht Schriftform
Online‑Formular / App ✗ / nicht verfügbar n/a Nicht verfügbar / nicht ausreichend

Per E‑Mail kündigen

E‑Mail ersetzt in der Regel nicht die Schriftform. Nennen Sie in der Mail Name, Anschrift und Mitgliedsnummer. Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung an. Fügen Sie bei Sonderkündigungen Scans der Nachweise bei. Reichen Sie Originalnachweise auf Verlangen nach. Nutzen Sie E‑Mail vor allem für Rückfragen.

Per Post kündigen

Post ist die sicherste Variante für die Satzungsschriftform. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurf‑Einschreiben. Das Schreiben muss enthalten: Name, Adresse, Mitgliedsnummer, Datum, eindeutige Kündigungsformulierung und Ihre Unterschrift. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum. Fügen Sie bei Bedarf Kopien von Nachweisen bei. Bewahren Sie Versandbelege auf.

Per Fax kündigen

Fax akzeptiert die Satzung als Schriftform. Senden Sie das Kündigungsschreiben vollständig unterschrieben. Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Nachweis auf. Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Klären Sie, ob das Originaldokument später nachzureichen ist.

Per Telefon kündigen

Telefonate dienen der Information. Nennen Sie Name und Mitgliedsnummer zur Identifikation. Bitten Sie zwingend um eine schriftliche Bestätigung. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. Telefonische Erklärungen ersetzen meist nicht die formelle Kündigung.

Online‑Formular & App

Es gibt kein öffentliches, offizielles Online‑Kündigungsformular. Die Satzung verlangt Schriftform. Verwenden Sie Post oder Fax für rechtswirksame Kündigungen. Online‑Anfragen können zur Klärung vorab dienen.

Welche Kündigungsfrist gilt beim BLLV?

Die Satzung legt die Frist fest: 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals. Beiträge berechnet der Verband quartalsweise im Voraus. Die Mitgliedschaft bleibt unbefristet und endet erst mit einer wirksamen Kündigung.

Mitgliedsart Kündigungsfrist Beitragsabrechnung Hinweis
Ordentliche Mitglieder 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals Beiträge quartalsweise im Voraus Kündigung gegenüber Vorsitzendem des Kreisverbands / Bezirksverbands oder Präsident
Studierende 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals Beiträge quartalsweise im Voraus Studierende melden Austritt schriftlich beim Hochschulreferat
Fördernde Mitglieder 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals Beiträge quartalsweise im Voraus Gleiches Fristenmodell wie ordentliche Mitglieder
Schutzmitglieder 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals Beiträge quartalsweise im Voraus Gleiches Fristenmodell

Rechenbeispiele für Fristen

  • Beispiel 1: Sie möchten die Mitgliedschaft zum 31.03.2026 beenden. Die Kündigung muss spätestens bis zum 28.02.2027 beim Verband eingehen. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder Fax mit Protokoll.
  • Beispiel 2: Sie wollen zum 30.06.2027 kündigen. Dann muss die Kündigung spätestens am 31.05.2027 eingehen.
    Formulieren Sie bei Unsicherheit zusätzlich: "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Was muss in mein Kündigungsschreiben an den BLLV?

Ihr Kündigungsschreiben sollte diese Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift.
  • Mitgliedsnummer / Kundennummer (falls vorhanden).
  • Datum des Schreibens.
  • Eindeutige Kündigungsformulierung, z. B. "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im BLLV zum [Datum] bzw. hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Betreff empfohlen: "Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]".
  • Bei Sonderfällen: Kopien von Sterbeurkunde, Exmatrikulationsbescheinigung oder Meldebescheinigung beifügen.
  • Eigenhändige Unterschrift, sofern vom Verband verlangt.
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
  • Optional: Widerspruch gegen Direktwerbung und Antrag auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.
    Wenn Sie die Mitgliedsnummer nicht finden, nennen Sie zusätzlich Geburtsdatum oder letzte Beitragszahlung, damit die Verwaltung Sie zuordnen kann.

Welche Mustervorlagen kann ich verwenden?

Vorlage: Ordentliches Kündigungsschreiben

Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.
Postfach 15 02 09
80042 München

[Ihr Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Datum]

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft / Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) mit der Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer] fristgerecht zum [gewünschtes Beendigungsdatum] bzw. hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, informieren Sie mich bitte unter der oben angegebenen Adresse.

Ich widerrufe zugleich gegebenenfalls erteilte SEPA‑Mandate mit den folgenden Kontodaten (sofern zutreffend): Kontoinhaber: [Name], IBAN: [IBAN], Mandatsreferenz: [Mandatsreferenz falls bekannt].

Weiterhin widerspreche ich der Verwendung meiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und bitte um Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO, soweit rechtlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift / handschriftlich]

[Ihr Name in Druckschrift]

Anlage(n): Kopie letzte Beitragsaufstellung / sonstige Nachweise (falls vorhanden)

Bllv kündigen mit unserer Vorlage

Variante: Kündigung ohne Mitgliedsnummer
Geben Sie vollständige persönliche Daten an (Name, Geburtsdatum, letzte Beitragszahlung, Anschrift). Bitten Sie die Mitgliederverwaltung um Zuordnung. Eine Kopie der letzten Rechnung oder des Mitgliedsausweises erleichtert die Zuordnung.

Variante: Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Formulieren Sie zusätzlich: "Sollte die Kündigung zum genannten Datum nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Variante: Kündigung + SEPA‑Widerruf
Fügen Sie eine deutliche Widerrufserklärung des SEPA‑Mandats ein und informieren Sie zusätzlich Ihre Bank über den Widerruf.

Variante: Widerspruch gegen Direktwerbung & DSGVO‑Löschung
Ergänzen Sie: "Ich widerspreche der Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Direktwerbung. Ich beantrage die Löschung meiner personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen."

Wie kündige ich Schritt für Schritt beim BLLV?

  1. Prüfen Sie die Frist. Ermitteln Sie das gewünschte Wirksamkeitsdatum anhand der Regel "1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals". Planen Sie Versandzeiten ein.
  2. Legen Sie Unterlagen bereit. Suchen Sie Mitgliedsnummer, letzte Beitragsangaben und ggf. Nachweise (Exmatrikulation, Sterbeurkunde).
  3. Verfassen Sie das Schreiben. Nutzen Sie die Mustervorlage und fügen Sie Betreff, Datum und Unterschrift hinzu.
  4. Senden Sie das Schreiben. Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Übertragungsbestätigung. Bewahren Sie Belege auf.
  5. Fordern Sie eine Bestätigung an. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungsdatum. Notieren Sie Versanddatum und Empfänger.
  6. Nachsorge: Prüfen Sie Kontoabbuchungen. Fordern Sie eine abschließende Beitragsabrechnung an. Beantragen Sie bei Bedarf die Löschung Ihrer Daten.

Bewahren Sie alle Nachweise (Einschreiben‑Beleg, Faxprotokoll, Bestätigung) bis zur endgültigen Abrechnung auf.

Wann kann ich außerordentlich beim BLLV kündigen?

Bei bestimmten Umständen können Sie außerordentlich kündigen oder besondere Abläufe nutzen. Reichen Sie in allen Fällen Kopien der relevanten Nachweise ein und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

Sterbefall

Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde ein. Fügen Sie ggf. einen Erbschein bei. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Austritts an.

Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland allein begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Senden Sie eine schriftliche Kündigung mit Meldebescheinigung oder Auszugsnachweis und klären Sie die Situation mit der Mitgliederverwaltung.

Studium beendet / Studierende

Studierende melden den Austritt schriftlich beim Hochschulreferat. Fügen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bei, damit die Verwaltung den Austritt verarbeiten kann.

Ruhestand

Ruhestand allein begründet kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Vermerken Sie den Ruhestand im Schreiben und legen Sie bei Bedarf einen Nachweis bei, damit die Verwaltung den Fall prüft.

Ausschlussverfahren

Ausschluss erfolgt per satzungsinternem Verfahren. Das unterscheidet sich von einer freiwilligen Kündigung. Konsultieren Sie bei Betroffenheit die Rechtsabteilung.

Beitragserhöhung

Eine pauschale Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung gibt es nicht. In Einzelfällen prüft die Verwaltung besondere Härtefälle. Legen Sie die Änderungsmitteilung vor und fordern Sie eine Rechtsprüfung an.

Außerordentliche Kündigung wegen wichtigem Grund

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie hängt vom Einzelfall ab. Bereiten Sie aussagekräftige Nachweise (z. B. ärztliche Atteste) vor und kontaktieren Sie die Rechtsabteilung.

Erkrankung

Bei dauerhafter Erkrankung prüfen Sie den Einzelfall. Reichen Sie ärztliche Nachweise ein und beantragen Sie eine Einzelfallbeurteilung.

Dienstveränderung / Aufnahme in anderem Verband

Dienstveränderungen oder ein Wechsel in einen anderen Berufsverband sind übliche Kündigungsgründe. Fügen Sie Nachweise über die neue Mitgliedschaft oder dienstliche Änderung bei. Die Verwaltung prüft und bestätigt das Austrittsdatum.

Gibt es Rückerstattungen nach der Kündigung?

Eine einheitliche Rückerstattungsregel gibt es nicht. Beiträge sind grundsätzlich bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu entrichten. Da Beiträge quartalsweise vorausgezahlt werden, können bei vorzeitiger Beendigung Überzahlungen entstehen.

  • Fordern Sie eine abschließende Beitragsabrechnung an und weisen Sie auf zu viel gezahlte Beträge hin.
  • Sollte nach Wirksamwerden der Kündigung weiterhin per Lastschrift abgebucht werden, widerrufen Sie das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen.
  • Bewahren Sie Versandbelege und Bestätigungen als Nachweis für Erstattungsansprüche auf.
  • Klären Sie Rückerstattungen schriftlich mit der Mitgliederverwaltung und fordern Sie eine Zahlung oder Verrechnung an.

Was muss ich nach der Kündigung noch erledigen?

  • Kündigungsbestätigung sichern: Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung und alle Versandbelege auf.
  • Konto prüfen: Überprüfen Sie Ihr Konto auf nachträgliche Abbuchungen und reklamieren Sie unberechtigte Lastschriften sofort bei Ihrer Bank.
  • DSGVO & Werbung: Widersprechen Sie der Direktwerbung und beantragen Sie ggf. die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Richten Sie Datenschutzanfragen an mitglieder@bllv.de.
  • Leistungsende prüfen: Klären Sie, ob einzelne Leistungen (z. B. Reisedienst, Rechtsschutz) separate Kündigungen benötigen.
  • Wiederaufnahme: Falls eine Wiederaufnahme geplant ist, notieren Sie die Bedingungen oder kontaktieren Sie die Mitgliederverwaltung nach Ablauf.

Bewahren Sie alle relevanten Dokumente mindestens bis zur abschließenden Verrechnung auf.

Welche Fragen gibt es zur BLLV‑Kündigung?

Kann ich per E‑Mail kündigen?

Nein. Die Satzung verlangt grundsätzlich Schriftform. E‑Mail ersetzt in der Regel nicht die satzungskonforme Kündigungsform. Nutzen Sie Post (Einschreiben) oder Fax mit Übertragungsbestätigung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. E‑Mail kann ergänzend zur Information dienen.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende eines Kalenderquartals. Planen Sie Versand- und Bearbeitungszeiten ein. Formulieren Sie notfalls eine hilfsweise Kündigung.

An wen muss ich meine Kündigung richten?

Sie können die Kündigung gegenüber dem Vorsitzenden des Kreisverbands, des Bezirksverbands oder der Landesgeschäftsstelle erklären. Bei Unklarheiten senden Sie zusätzlich an die Landesgeschäftsstelle (Postfach) und bitten um Weiterleitung oder Bestätigung.

Kann ich ohne Mitgliedsnummer kündigen?

Ja. Wenn die Mitgliedsnummer nicht bekannt ist, geben Sie alternative Identifikationsdaten an (voller Name, Geburtsdatum, Anschrift, letzte Beitragszahlung). Die Mitgliederverwaltung ordnet Ihre Daten intern zu.

Wie melde ich einen Sterbefall?

Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. einen Erbschein ein. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Austritts an.

Werden Beiträge zurückerstattet?

Es gibt keine einheitliche Rückerstattungsregel. Beiträge bleiben bis zur Wirksamkeit fällig. Fordern Sie eine abschließende Beitragsabrechnung an und klären Sie Überzahlungen schriftlich mit der Verwaltung.

Wie stoppe ich Abbuchungen nach der Kündigung?

Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Wirksamkeitsdatum an. Informieren Sie parallel Ihre Bank über den SEPA‑Widerruf und reklamieren Sie unberechtigte Lastschriften.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Mitgliedschaft läuft weiter und Beiträge bleiben fällig. Senden Sie in diesem Fall eine hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.

Welche Belege sollte ich aufbewahren?

Bewahren Sie alle Versandnachweise (Einschreiben‑Beleg, Faxprotokoll) sowie die schriftliche Bestätigung und die abschließende Beitragsabrechnung auf.

Wie lange dauert die Bestätigung der Kündigung?

Eine schriftliche Bestätigung wird erwartet. Konkrete Zeiträume sind nicht festgelegt. Wenn Sie nach angemessener Frist keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie die Mitgliederverwaltung telefonisch und verweisen Sie auf Ihren Sendebeleg.

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